News AV-Receiver: Denon & Marantz lösen HDMI-2.1-Bug mit Adapter SPK618

@Hansdampf12345
Andere können dieses Muster doch auch also liegt der Fehler beziehungsweise das Problem bei dem Hersteller des AV Receivers. Wenn es offiziell so viele Muster gibt erwarte ich das auch alle unterstützt werden! ;)
 
FX-Multimedia schrieb:
Andere können dieses Muster doch auch
Welche anderen? Soweit ich gehört hab gibt es wohl derzeit noch keine Fehlerfreien AVRs, die sollen jetzt erst kommen, mit den neuen Chips (die von Yamaha sollen das Problem ja auch haben). TVs können wohl auf andere Chips setzen, daher sind die wohl nicht betroffen. Aber ich tipp mal drauf das deren Chips Features fehlen die die AVRs benötigen.
 
Rx Geräte können es ohne Probleme.


Mag ja alles schon gut sein dennoch liegt definitiv ein Produktmangel vor der nicht mit solchen rumpfuschen zu reparieren ist. Ich als Besitzer erwarte da einen Platinentausch oder ein Upgrade zu einem größeren neueren Modell welches den Fehler nicht mehr hat. Aber wie gesagt, unter diesen Vorraussetzung ist es gar kein Problem vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Lösung welche hier angeboten wird muss man nicht akzeptieren.
 
sodass zukünftige Modelle vermehrt neue Versionen des Chips enthalten werden.
:kotz:
Hatte mir aus der Not heraus einen S650H geholt. Der bleibt dann erstmal ne Weile bei mir >)
 
Blaexe schrieb:
Versuchen kann man es ja mal mit Mängelhaftung - also vom Händler die Neulieferung einer mängelfreien Ware (-> überarbeiteter AVR, Verweis auf §439 BGB). Denke nur nicht dass da viele Händler mitspielen, wenn überhaupt.
Dem Kunden obliegt die Wahl der Nachbesserung. Warum also nicht?
 
Andregee schrieb:
Dem Kunden obliegt die Wahl der Nachbesserung. Warum also nicht?
Weil der Händler es drauf anlegen kann dass der Kunde vor Gericht geht - was wohl kaum jemand wirklich durch ziehen würde. Und das wissen die natürlich auch.
 
Wenn man sein Recht kennt, reicht meist der Hinweis darauf. Mehrfach erlebt. Erst bekommt man den typischen Quatsch zu hören von wegen 3 mal einsenden und nennt man anschließend den Paragraphen, gibt es ein Neugerät denn dann weiß auch der Händler, das er am die Kosten trägt
 
FX-Multimedia schrieb:
Ich als Besitzer erwarte da einen Platinentausch oder ein Upgrade zu einem größeren neueren Modell welches den Fehler nicht mehr hat. Aber wie gesagt, unter diesen Vorraussetzung ist es gar kein Problem vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Lösung welche hier angeboten wird muss man nicht akzeptieren.
Da gibt es nur ein Problem, was ich bereits zitiert habe.
Das Update dient für Sound United auch als Vorbereitung für die offizielle HDMI-2.1-Zertifizierung der Geräte. Denn erst sei kurzem gibt es für sogenannte Repeater, sprich AV-Receiver, einen definierten Testparcours der HDMI-Organisation. Die bisherigen AV-Receiver wurden deshalb auch nie explizit mit HDMI 2.1 beworben, sondern nur mit neuen Funktionen aus dem neuesten HDMI-Standard.

Wo wird hier HDMI2.1 Unterstützung angepriesen?
https://www.denon.com/de-de/product/av-receivers/avc-x4700h

Es mag sein, das dies nachträglich geändert wurde und es mag sein, das nicht alle Hersteller so "schlau" waren. Vor Gericht zählen aber nur offen zugesicherte Eigenschaften und ich sehe da vieles, nur nicht HDMI2.1. Da hat zumindest Denon einen tollen Trick angewandt, auf den anscheinend einige reingefallen sind.
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Vor Gericht kann sich Denon nun darauf berufen und sagen, sie hätten nie die Kompatibilität zu HDMI2.1 zugesichert und das Gerät unterstützt doch 8K/60Hz, fertig.
 
Wenn da neueste Hdmi Spezifikationen beworben werden mit Funktionen die es nur bei Hdmi 2.1 gibt, dann ist damit alles gesagt
 
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Andregee schrieb:
Wenn da neueste Hdmi Spezifikationen beworben werden mit Funktionen die es nur bei Hdmi 2.1 gibt, dann ist damit alles gesagt
Nein! In deinem Kopf vielleicht, aber nicht vor Gericht.

HDMI2.1 ist eine Spezifikation welche eine Kompatibilität unter den Geräten gewährleistet und ein bestimmtes Featureset zusichert. Steht da kein HDMI2.1 drauf, ist da auch kein HDMI2.1 drin und die Geräte unterstützen ja die neusten HDMI Spezifikationen nur eben kein offizielles HDMI2.1.

Es ist nicht anders wie bei WLAN APs die mit hohen Geschwindigkeiten werben, bei denen aber der Standard noch nicht verabschiedet wurde. Sie können die Geschwindigkeit, womit die zugesicherte Eigenschaft erfüllt wird, sie können aber kein WiFi6 womit sie vor Gericht fein raus ist.

Simpel ausgedrückt, gilt vor Gericht nur eines, was da nicht steht, wurde auch nicht zugesichert.
 
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xexex schrieb:
Da hat zumindest Denon einen tollen Trick angewandt, auf den anscheinend einige reingefallen sind.
Tolles Halbwissen.
KEIN Hersteller darf aktuell mit HDMI 2.1 werben sondern nur mit einzelnen Funktionen die in HDMI 2.1 enthalten sind.
Diese tolle Bürokratie und Haarspalterei hat man der HDMI Organisation zu verdanken.

Abgesehen davon haben sie sehr wohl mit 4K 120 geworben was ja mit der Xbox Series nicht funktioniert.
Trotzdem hat dieses rumreiten auf Paragraphen überhaupt keinen Sinn.
Kein Richter würde dir wegen einer Inkompatibilität mit 1 oder 2 Geräten als Kläger Recht geben.
Das fällt weit unter die Bagatellgrenze.
Da gibt es ganz andere Fehler von Geräten aus der Unterhaltungselektronik die weit schwerer wiegen.

Und ganz rational betrachtet ist diese "Bastellösung" von Sound United wesentlich besser als das was andere Hersteller als Korrekturen ihrer Fehler anbieten.
Also bitte wieder zurück auf den Boden der Realität.
 
Daniel# schrieb:
Abgesehen davon haben sie sehr wohl mit 4K 120 geworben was ja mit der Xbox Series nicht funktioniert.
Es geht hier um Produkthaftung! Das Gerät unterstützt doch 4K120Hz oder nicht? Wurde die Kompatibilität zur Xbox beworben? Wohl kaum! Wo willst du deine Klage dann ansetzen? Du kannst dir keine Kompatibilität einklagen, wohl aber die vollständige Unterstützung eines Standards, der hier aber nie als Produkteigenschaft angegeben wurde.

Eigentlich können die Kunden froh sein, das ihnen überhaupt eine Lösung angeboten wurde, denn letztlich ist rechtlich der Hersteller hier raus. Es wurden Geräte auf den Markt gebracht, bevor eine Zertifizierung möglich war und im nachhinein stellte sich heraus, dass diese den HDMI2.1 Standard nicht erfüllen.

Einzig bei Händlern die solche Geräte mit HDMI2.1 beworben haben könnten, wäre ein Ansatzpunkt gegeben, aber viel Spaß beim einklagen.
Ergänzung ()

Daniel# schrieb:
KEIN Hersteller darf aktuell mit HDMI 2.1 werben sondern nur mit einzelnen Funktionen die in HDMI 2.1 enthalten sind.
Wobei das nur die AVRs (Repeater) betrifft, Zuspieler und Anzeigegeräte und Kabel, dürfen sehr wohl HDMI2.1 bewerben, wenn sie die Zertifizierung durchlaufen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr macht mir gerade bisschen Angst, weil ich mir erst heute den X4700H gekauft hab. 🙄
Das bedeutet um Umkehrschluss aber auch nur, dass er zwar HDMI 2.1 beherrscht (sowohl bzgl. Features als auch Datenrate 4K/120Hz) man es aber offizielle noch nicht HDMI 2.1 nennen darf - korrekt?
 
LMSB schrieb:
Ihr macht mir gerade bisschen Angst, weil ich mir erst heute den X4700H gekauft hab. 🙄
Das bedeutet um Umkehrschluss aber auch nur, dass er zwar HDMI 2.1 beherrscht (sowohl bzgl. Features als auch Datenrate 4K/120Hz) man es aber offizielle noch nicht HDMI 2.1 nennen darf - korrekt?
Ich bin gespannt ob mein 4700H jemals in seinem Leben eine 8K60/4K120-Quelle sehen, bzw. ein 8K60/4K120-Ausgabegerät angeschlossen wird.
 
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Eine 8K Quelle wird meiner vermutlich nicht zu Gesicht bekommen, 4K/120Hz hingegen schon.
 
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FX-Multimedia schrieb:
@Hansdampf12345
Andere können dieses Muster doch auch also liegt der Fehler beziehungsweise das Problem bei dem Hersteller des AV Receivers. Wenn es offiziell so viele Muster gibt erwarte ich das auch alle unterstützt werden! ;)

Es hat doch niemand behauptet, dass der Fehler nicht beim Hersteller des Decoder-Chips liegt.
Nur kann er Chip halt nicht alle Muster. Da ist auch egal, was du erwartest.

Offenbar nutzen die Encoder ja auch nicht alle der FRL-Muster, sonst gäb es ja mit allen Zuspielgeräten Probleme (von denen erwartest du bestimmt auch alle FRL-Muster oder?! :rolleyes:).

@nlr wie sieht das denn auf Encoder-Seite aus? Wie viele FRL-Muster werden denn von einem Encoder typischerweise genutzt? Und wie viele braucht man?
 
Hansdampf12345 schrieb:
Offenbar nutzen die Encoder ja auch nicht alle der FRL-Muster, sonst gäb es ja mit allen Zuspielgeräten Probleme
Wobei auch schon gesagt wurde das der Encoder der PS5 der "zufälligerweise" funktioniert vom selben Hersteller ist wie der defekte Decoder...
 
LMSB schrieb:
Ihr macht mir gerade bisschen Angst, weil ich mir erst heute den X4700H gekauft hab. 🙄
Das bedeutet um Umkehrschluss aber auch nur, dass er zwar HDMI 2.1 beherrscht (sowohl bzgl. Features als auch Datenrate 4K/120Hz) man es aber offizielle noch nicht HDMI 2.1 nennen darf - korrekt?
Machs am besten: schick ihn zurück, da sich, den Beiträgen hier, die Hersteller nicht am HDMI-Standard gehalten haben.

Denn, wie die anderen schreiben, die Teile "nur" HDMI 2.0 haben, und die trotzdem mit den neuen Fähigkeiten aus einer neueren HDMI-Version werben, dann kann man das nicht ernst nehmen. Für mich ist das einfach nur rumgebastel. Ich kann mich also nicht drauf verlassen, dass mein Gerät, was HDMI 2.1 am Receiver erwartet, sich dann auch korrekt wie bei HDMI 2.1 verhält. Und wenn der Receiver offiziell nur HDMI2.0 mit "Extrafunktionen" hat, dann muss ich auch damit rechnen, dass mein Zuspielgerät die neuen Standards nur aktiviert, wenn der Receiver sich als HDMI2.1 Gerät meldet. Aber dürfen die Receiver, trotz fehlender Zertifizierung, das? Keine Ahnung...
 
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xexex schrieb:
Nein! In deinem Kopf vielleicht, aber nicht vor Gericht.

HDMI2.1 ist eine Spezifikation welche eine Kompatibilität unter den Geräten gewährleistet und ein bestimmtes Featureset zusichert. Steht da kein HDMI2.1 drauf, ist da auch kein HDMI2.1 drin und die Geräte unterstützen ja die neusten HDMI Spezifikationen nur eben kein offizielles HDMI2.1.
Wenn man zu dem Zeitpunkt an dem Hdmi 2.1 die aktuellste Hdmi Spezifikation darstellt, mit der aktuellsten Hdmi Spezifikation wirbt, dann muss sie auch enthalten sein. Da reichen keine einzelnen Featuresets aus. Der Terminus Spezifikation stellt dabei den Fallstrick dar. Hätte man anstelle dessen "Funktion" verwendet, wäre es ausreichend gewesen wenn einzelne Funktionen die auch Bestandteil von Hdmi 2.1 sind, ausgereicht aber nicht bei derartigem Wortgebrauch
 
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