Balkonkraftwerk als "Unterzähler-Nutzer"?

Lowcas

Cadet 4th Year
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Schönen guten Abend alle zusammen! :)

Da ich derzeit (noch) nicht weiß, wie ich hier zu handeln habe hätte ich da mal eine rechtliche Frage zu meinem Balkonkraftwerk.

Folgendes Szenario:
4 Parteien, Häuser/Wohneinheiten A, B, C, D

A ist an das Stadtnetz angeschlossen und mit einem nagelneuen, digitalen nicht rückwärtsdrehendem Zähler ausgestattet. Von dort aus wird an B, C und D weiterverteilt. In diesen Wohneinheiten befinden sich nicht angemeldete, analoge, rückwärtsdrehende Zähler, die der Vermieter nur installiert hat, um den jährlichen Stromverbrauch der einzelnen Mieter auseinander rechnen zu können.

Ich möchte mir gerne über einen lokalen Fördertopf 200,00€ vom Kreis wiederholen und muss dafür eine Zählernummer angeben. Die Anlage selbst kann ich ja eigentlich auch nicht anmelden, da der Hauptzähler, und damit der einzige, der bekannt ist, beim Mieter von Haus A installiert ist.

Kann mir jemand sagen wie das ganze rechtlich zu handhaben wäre? Eine Überproduktion gibt es bei 800W wohl eher selten, ich will auch gar kein Geld dafür, das ich bei meinen Nachbarn irgendwie den Verbrauch mit senke, wenn unser Zähler mal rückwärts läuft, aber welche Zählernummer kann ich im Formular des Kreises angeben, um meine Förderung zu erhalten? Geht das überhaupt? Muss die Anlage jetzt überhaupt angemeldet werden? Wenn ja, welche Zählernummer gebe ich dort an?

Vielen Dank schon einmal und schönen Abend!
 
Die Situation mit einem Hauptzähler und nicht angemeldeten Unterzählern ist problematisch. Rechtlich gesehen sollte jede Wohneinheit einen eigenen, beim Netzbetreiber angemeldeten Zähler haben.

Also könntest du es maximal "nicht anmelden", was natürlich nicht erlaubt ist.
 
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Ihr habt 4 Parteien, die Zähler von B, C und D können rückwärts zählen, der von A nicht.
Ihr verbraucht 1.000 Kilowattstunden.
Bei gleichem Verbrauch hätte A nun einen Verbrauch von 1.000 kWh, B, C und D jeweils 250 und der Vermieter schließt daraus logisch, dass auch A 250 kWh verbraucht hat.
Nun hast du mit deinem Balkonkraftwerk jedoch eine eigene Erzeugung von Strom hinter deinem (rückwärts zählendem) Stromzähler.
Sagen wir du erzeugst 100 kWH, da du aber „dauerhaft“ 800W erzeugst und die nicht ständig komplett verbrauchst (sondern nur wenn zu der Zeit die Wäsche gewaschen wird, gekocht wird und so weiter - Standby vom Fernseher und der Router verbrauchen keine 800W!) verbrauchst du davon effektiv nur 50kwH und die andere Hälfte lässt deinen Stromzähler rückwärts drehen.
Der Stromzähler von A zeigt also nun, weil du effektiv nur 50 kWh einsparst, 950 kWh an.
Der von B und C zeigt die üblichen 250 an, deiner jedoch nur 150 kWh, denn 50 hast du wirklich gespart, aber weitere 50 hat dein BKW bei deinem Zähler runtergedreht während bei dir gerade sonst kein Strom verbraucht wurde, aber die Sonne schien.
B, C und D ergeben zusammen nun nur noch 650 kWh, da der Zähler von A aber 950 kWh anzeigt und sein persönlicher Wert nicht separat erfasst wird, wirkt es nun für den Vermieter so als hättest du deutlich weniger als B und C verbraucht (faktisch waren es aber nicht 100 sondern nur 50) und A etwas mehr als B und C, nämlich 300 kWh statt 250.

Du verbrauchst hier also auf Kosten von A Strom, indem durch das Rückwärtsdrehen deines Zählers der Wert zu seinem Nachteil (da er für den „Rest“ von euch aufkommen muss) verzerrt wird.

Falls ich da irgendwo einen krassen Logikfehler habe lasse ich mich gerne korrigieren, aber für mich sieht es gerade so aus als müsstet ihr dringend was am Aufbau der Zähler ändern bzw. du brauchst deinen „echten“ eigenen.
 
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@iSight2TheBlind Danke erstmal für die ausführliche Rechnung, aber ich glaube damit liegst du falsch.

1. verschwindet der Strom ja nicht einfach, irgendwer verbraucht ihn ja, wenn es meine Nachbarn sind ist es mir auch recht, mein Zähler läuft ja trotzdem rückwärts und ermöglicht meinem Vermieter am Ende ein sauberes auseinanderrechnen.

Irgendwer muss ja das "Guthaben" von 50 konsumiert haben

A hat von den Stadtwerken die 50 ja eingespart, weil sie dem Haus erst gar nicht verkauft worden sind

Da nur mein Zähler rückwärts geht und es dir gutgeschrieben wird als Erwirtschaftung, müssten die anderen mehr oder weniger gleichmäßig davon profitieren, weil deren Zähler langsamer steigen.

2. Ist der Nagelneue Zähler ja einer, der, da er neu ist auch in der Lage ist, eine Einspeisung zu messen?

Fragen:
1. Wessen Zuständigkeit hier ist es, sich um vernünftige Stromzählung zu kümmern?
2. Wenn ich die Anlage anmelden muss, welche Zählernummer muss ich angeben?
 
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Das grobe Thema firmiert in der Energiewirtschaft unter "komplexe Lieferstelle" - ein Messstellenebtreiber (MSB) könnte das lösen könnne - nat. nicht gratis

Aber warum sollte mann auf die freie Wahl den Händlers (Leiferanten) Verzichten nur weil der Vermieter "Objektnetzbetreiber" sein will - mutmasslich weil er mit > 10 Kwh/a als Sondervertragskunde (SVK) Vorteile abgreifen will - nur geraten
 
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@Ruptarr Das mag zwar sein, ist aber doch nicht mein Problem? Ich will ja nur wissen OB und wenn ja mit WELCHER Zählernummer ich den Quatsch anmelden muss, die Rechtslage ist sehr eindeutig was den Zählerwechsel angeht?
 
Von der schwindligen Ausgangssituation abgesehen: Sind die Zähler überhaupt geeicht?

Solange du nicht über Zähler A einspeist verteilt sich das ganze schön im Geäude und man spart quasi maximal weil dein Verbrauch sich um den Bezugspreis reduziert, was viel besser ist als ein Einspeisepreis.

Komplex wirds sobald Strom wirklich zurück ins netz fließt, weil dann verzerrt sich in der Tat der Verbrauch. Das müsste man definitiv miterfassen und dann gegenrechnen. Einmalige Arbeit in Excel...

IMHO: der Vermieter müsste VOR dem Zähler A bereits verteilen und dann hat jeder seinen eigenen offiziellen Zähler. Kostet dann halt auch Zählergebühr und nocht paar andere "Grundgebühren". Billiger is sicher die aktuelle Lösung.

EDIT: Ich vermute, dass für die Förderung der angemeldete Zähler mit seiner registrierten Zählpunktnummer angegeben werden muss, damit die prüfen können ob die gleiche Förderungen nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. (Das wird vermutlich zum Problem wenn wer anderer auch ein Balkonkraftwerk betreiben möchte...) but that is just educated guessing...
 
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@Lowcas Das was bei dir nicht verbraucht wird wird bei den anderen nur verbraucht wenn die in dem Moment gerade Strom verbrauchen.
Dein BKW kann an nem Dienstagmittag easy alle Router im Haus versorgen, aber eben auch noch darüber hinaus. Das fließt dann ins Netz und verpufft aus eurer Sicht dort, eine Einspeisevergütung etc. erhält A nicht.
Und da der Strom aus deinem Netz stammt zählt dein Zähler runter, der von A jedoch nicht.
Da du alle Router und Fernseherstandbys etc. mitversorgst steigen zwar alle Zähler (A, B und C) zu diesen lastarmen aber stromertragsreichen Zeiten nicht, aber deiner (!) zählt rückwärts, die von allen anderen nicht.
A wird immer mehr zahlen als A eigentlich verbraucht, weil er alles was bei dir runterzählt dort mitgezahlt werden muss.
 
@iSight2TheBlind sollte der Zähler von A aber ein Smartmeter sein, kann man den Einspeiseenergie (kWh) einfach auf den Verbrauch vom OP addieren (die Rückwärtsdrehung kompensieren) für (und nur für) den Verteilungsschlüssel (hoffe ich hab kein Denkfehler). Sollte für Einspeisung aber vom Netzbetreiber Geld gutgeschrieben werden steht dies am Ende auch dem OP zu und niemand anderem.

D.h.
Eigenverbrauch der anderen Parteien wird passiv kompensiert durch weniger Anteil im Verteileungsschlüssel
Wird der Eigenverbrauch überdeckt fließt Strom zurück ins Netz und die kWh werden auf dem Verteilungsschlüssel addiert. Die Einspeiseerträge gebühren aber dafür A.

Eine billige Lösung falls kein Smartmeter (auch Pfusch, aber was solls): A auch noch einen inoffiziellen Zähler vorsetzen.
 
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Jo, stimmt... skalieren tuts halt nicht...
 
Bin der Meinung daß für ein BKW auch ein eigener Stromanschluss benötigt wird, denn aktuell ist genau ein BKW pro (Netz-) Anschluß erlaubt. Wenn dein Zähler Rückwärts dreht, wird auch dein eingespeister Strom mit dem offiziellem Stromtarif von dir 'vergütet' (Eine kWh wird eingespeist und dein Zähler dreht zurück, du brauchst diese kWh nicht zahlen). Der Anschlußeigner müsste m.M.n. definitiv zustimmen, da es 'sein' Netzanschluß ist und er mit dem Meßaufbau deine Einsparung zahlt da sein Zähler eben nicht rückwärts dreht.
Lowcas schrieb:
ist aber doch nicht mein Problem?
Das würde ich tatsächlich mit einem Anwealt für Mietrecht besprechen, die Rechtslage ist dort, hm, komplex. Einen eigenen Stromzähler kann man sich noch organsieren, aber soweit ich gelesen habe wird es bei einem eigenem Netzzugang schwieriger aus.
 
Ich habe mir die Stromzähler noch einmal angesehen und auch mit meinem Vermieter gesprochen, tatsächlich ist es so, dass A einen komplett eigenen Zähler hat, und die Apartments B, C und D sich einen teilen. Ich habe in Absprache mit allen Parteien jetzt das BKW auf den zweiten Zähler angemeldet. Ich werde aber dennoch mal einen Anwalt dafür befragen um ganz sicher zu gehen, dieses Konstrukt funktioniert ja sowieso nur so lange, wie meine Nachbarn noch keine Lust auf ein BKW haben :D
 
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Da hat Dein Vermieter nicht aufgepasst und wird Abrechnungsprobleme bekommen, sobald der Hauptzähler der Einheiten B-D wegen Deiner BKW-Anmeldung auf digital umgestellt wird, die Unterzähler für jeweils B/C/D aber analog bleiben.
Dein Unterzähler (D) wird sich zeitweise zurückdrehen und die Unterzähler von B+C sich aber immer vorwärts drehen, auch wenn sie von Dir kostenlosen BKW-Überstrom (Differenz Abgabeleistung BKW minus Dein Eigenverbrauch) beziehen, welcher gar nicht vom Hauptzähler für B-D erfasst wird.
Dieses Problem ergibt sich übrigens auch schon mit einem analogen Hauptzähler für B-D, eine Sternverkabelung hinterm amtlichen Hauptzähler in jeder Variante vorausgesetzt.

Das wird Dein Vermieter vermutlich aber erst bemerken, wenn die erste Abrechnung nach dieser Konstellation fällig wird. Nichts, was man nicht "sauber geregelt" bekommen könnte durch z. Bsp. Einbau rücklaufgeschützter Unterzähler für B/C/D.

Nachtrag: Es würde auch schon reichen, wenn Dein Unterzähler D ein rücklaufsicherer Zähler wird. Auch bei 3 digitalen rücklaufsicheren Unterzählern würde sich durch das BKW eine Differenz zum amtlichen Hauptzähler ergeben, welche sich prozentual zu Gunsten der Nutzer B+C auf diese verteilen lässt und eine faire Abrechnung unter B-C-D darstellt. Erst mit einem rücklaufenden Zähler durch D wird zusätzlich dessen Ersparnis auf B + C aufgeschlagen, was unfair wäre.
 
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Lowcas schrieb:
Ich werde aber dennoch mal einen Anwalt dafür befragen
Und da würde ich mich riesig über eine Zusammenfassung freuen, damit kann man dann ähnliche Situationen auch besser verstehen und eine verbesserte Beratung auch in solchen Lagen zu geben.
 
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