Betrügerladen hoh.de / getgoods

Halid Islamovic

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Habe letzte woche einen Herd bei hoh.de(home of hardware/getgoods) gekauft und über Vorkasse bezahlt (300euro) .Die sagen mir das sie pleite sind und das kein geld und keine ware kommen aber verkaufen munter weiter.Nur zur info kauft dort nichts sonst ist das geld futsch.Heute schon mit anwalt gereden morgen gehts zur polizei.
 
und genau deswegen wird von Vorkasse abgeraten. Ist zB bei Stromanbietern genauso, bezahlst du für ein ganzes Jahr im Vorraus und der Anbieter geht pleite, hast du evtl. Glück und bekommst über ne Sammelklage einen lächerlich kleinen Betrag zurück. Das wird hier, wenn überhaupt, auch so sein.

​Im Übrigen war die Pleite in den letzten Wochen abzusehen.

aus der von svm-kullerkeks zitierten News ein Link zur Verbraucherzentrale BaWü

Tipp: Bestellen Sie keine Ware mehr per Vorkasse, wenn Sie bereits wissen, dass ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten ist.
 
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wie kann es sein das sie immer noch sachen verkaufen,woher sollte ich das wissen?wiso dürfen die noch sachen anbieten und behaupten pleite zu sein?Macht der Insolvensverwalter mit bei Betrügerein?
 
Danke für den Hinweis und gut, dass Du gleich Anwalt und Polizei einschaltest.

Grüße,
MuffNick
 
rein rechtlich dürfen sie kein geld annehmen wenn sie nicht liefern können. so etwas nennt man dann betrug und schadensersatz kann eingeklagt werden usw.
 
danke für die tipps,tja ist das erste mal das ich mit vorkasse auf die schnauzefalle,niiiie wieder.In moment scheint das mit dem Betrug im Internet von bekannten firmen zu zunehemen.

Das schlimme ist man kann dort noch immer sachen bestellen.
 
Halid Islamovic schrieb:
wie kann es sein das sie immer noch sachen verkaufen,woher sollte ich das wissen?wiso dürfen die noch sachen anbieten und behaupten pleite zu sein?Macht der Insolvensverwalter mit bei Betrügerein?
Es wurde ja lediglich ein Insolvenzverfahren eingeleitet, deshalb müssen sie nicht gleich den Onlinevertrieb einstellen. Der Betrieb könnte ja nach dem Verfahren und vereinbartem Ausgleich weitergeführt werden.

Klar, hast zu nem ungünstigen Zeitpunkt bestellt. Die Info las ich aber bereits am Donnerstag letzte Woche hier auf Computerbase.
Wünsch Dir aber alles Gute und dass Du noch was siehst von Deiner Kohle!!



PS:
Hier wird Dir erklärt dass Du per Fernabsatzgesetz Deinen Vertrag sogar Widerrufen kannst!!
 
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p.s. es wird mit sicherheit nicht der letzte sein der insolvenz anmeldet...da gibts noch andere denen es nicht gut geht.
 
Wenn sie aber liefern ist es ok! Insolvenz heißt ja nicht das der laden einfach dicht gemacht wird.



manche rappeln sich ja auch wieder auf. Beide sjops waren früher sehr gute Läden, vll waren sie einfach zu nett oder sonst was. Schade das gerade diese beiden pleite gehen werden.
 
Sorry aber wer so etwas nicht sieht ist selbst Schuld , das war schon lange bekannt gewesen und trotzdem wird da noch bestellt.

Anklage bringt eh nichts , da die Firmen Pleite bzw im Insolvenzverfahren sind.
 
ich hab auch nur gutes gehört aber heute ging erst nach 5std jemand ans telefon und sagte salopp das geld ist weg^^ toll

danke für die aufmunterung

mal sehen gehe aber trotzdem zur polizei,denke aber das ich pech haben werde und nix vom geld wieder sehe.wenigstens habe ich rechtsschutz.Schade das der Staat nicht eingreift,wenn jemand pleite geht gehört der onlineshop geschlossen.Das ist ja sonst ne Marktlücke schnell geld zu verdienen.Scheiß Gmbhs
 
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muss mal kurz was loswerden !
es werden immer mehr b-waren ( rückläufer, nach widerruf usw.) als neuware verkauft und warum ?! viele endkunden sind so dreist und bestellen mehrfach zb. ne cpu um die beste raus zu fischen und schicken die anderen mit teilweiser kaputten verpackung nach widerruf zurück. das gleiche ist bei grafikkarten usw der fall. händler haben immer mehr b-ware auf lager und "dürften" sie nicht mehr als neuware verkaufen und machen dicke verluste. ich als verbraucher habe solch ein recht bisher einmal benutzt ( widerruf ) da es zu offensichtlich war das b-ware geschickt wurde ( richtiges board in anderer verpackung, vom händler M..........y ) . so, als verkäufer muss ich sagen das so etwas wie 14 tage widerruf anders gestaltet werden muss. der kunde hat zwar nicht die möglichkeit online zu testen ! aber informationen zu kompatibilität uvm. sind zu bekommen ohne das teil vor ort zu haben. es ist dem händler gegenüber nicht fair " vom gesetz her " und deswegen gehen viele pleite bzw werden gezwungen die rückläufer als neu zu verdaddeln um am leben zu bleiben. also muss an diesem gesetz was geändert werden. kann nicht sein das der händler neuware versendet und kaputte ovp´s und gebrauchsspuren an den artikeln wieder bekommt und als sahnestück noch die versandkosten tragen muss, im doppelten sinne ! also leute denkt darüber beim nächsten mal nach wenn so etwas bei euch eintreffen sollte .

das hat zwar nur indirekt mit dem thread-titel zu tun aber musste echt mal raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz einfach in folie einschweißen.Dann kann der Kunde nicht einfach aufmachen bzw. hat kein 14tägiges rückgabe recht.In Deutschland geht zu 80% betrügerein vom Unternehmen aus und nicht vom Kunden.Ich persönlich habe sowas nie gemacht.
 
Halid Islamovic schrieb:
ich hab auch nur gutes gehört aber heute ging erst nach 5std jemand ans telefon und sagte salopp das geld ist weg^^ toll

danke für die aufmunterung

mal sehen gehe aber trotzdem zur polizei,denke aber das ich pech haben werde und nix vom geld wieder sehe.wenigstens habe ich rechtsschutz.Schade das der Staat nicht eingreift,wenn jemand pleite geht gehört der onlineshop geschlossen.Das ist ja sonst ne Marktlücke schnell geld zu verdienen.Scheiß Gmbhs

Der Staat macht mit, er hat nämlich die Insolvenzordnung erlassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/


Das ist jetzt für Dich tragisch. Ich hoffe, daß der Inso-Verwalter ein Planverfahren nach §217 anstrebt, so daß der Geschäftsbetrieb weitergeht und Verträge erfüllt werden. Aber das dauert natürlich.
 
Zahlung per Vorkasse
Solange der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Unternehmens noch fortführt, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die von ihnen bestelle Ware auch noch ausgeliefert, sofern die Ware noch lieferbar ist. Ist dies nicht der Fall und hat ein Kunde bereits vorab bei Bestellung einer Ware oder Dienstleistung bezahlt, so muss derjenige seine Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden, um ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückzuerhalten. Wird ein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens komplett aufgelöst, so legt der Insolvenzverwalter eine sogenannte Insolvenzquote fest, die sich am Verhältnis des noch vorhandenen Kapitals zu den gegenüber dem Unternehmen geltend gemachten Forderungen orientiert. In diesem Fall bekommt man meist nur einen Bruchteil des bereits gezahlten Geldes zurückerstattet.

Tipp: Bestellen Sie keine Ware mehr per Vorkasse, wenn Sie bereits wissen, dass ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten ist.

Widerruf
Haben Verbraucherinnen oder Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts, z. B. über das Internet, eine Ware oder Dienstleistung erworben, so haben sie auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit des Vertragswiderrufs. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diejenigen damit auch den vollen Betrag zurückerhalten, wenn sie bereits gezahlt haben. Auch in diesem Fall müssen sie ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden und erhalten dann gemäß der Insolvenzquote einen Teil des Geldes zurück. Haben Verbraucherinnen oder Verbraucher die Ware oder Dienstleistung bereits erhalten, so empfiehlt es sich also, diese zu behalten oder weiterzuverkaufen, da dies im Insolvenzfall des Unternehmens häufig günstiger ist. Wenn sie noch keine Zahlung geleistet und noch keine Ware erhalten haben, so können sie sich durch den Widerruf vom Vertrag lösen und müssen nichts mehr bezahlen.

Tipp: Widerrufen Sie wenn möglich den Vertrag im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, sofern Sie noch nichts bezahlt haben.

Mehr brauchts nicht zu wissen darüber.
 
Halid Islamovic schrieb:
ganz einfach in folie einschweißen.Dann kann der Kunde nicht einfach aufmachen bzw. hat kein 14tägiges rückgabe recht.In Deutschland geht zu 80% betrügerein vom Unternehmen aus und nicht vom Kunden.Ich persönlich habe sowas nie gemacht.

da kannst du einschweißen wie du willst der kunde kann alles aufmachen und testen, hat dennoch widerrufsrecht. das ist ja das problem. der widerruf muss eigentlich ganz weg oder bei anspruchnahme definitiv wertersatz egal welcher zustand bzw je nach zustand 20-50%. weil das eben der freie verkaufspreis für b-ware ist. umtauschrecht ja, widerruf nur bei falscher bestellung und geschlossener verpackung oder siegel, fertig ! dann bleiben auch firmen auf der sicheren seite. egal wen ich anspreche ( distiributoren ) alle jammern über das thema weil händler bei denen ankommen und ebenfalls zurück geben wollen. diese haben aber gar kein widerruf und ist reine kulanz. das kommt soweit das 1-2 ganz große überleben und die kleinen nur noch 10%-20% über deren preise verkaufen können um rückgaben auffangen zu können. so gut ist ;-D
 
Also sorry TE, tut mir leid das dir das nun passiert ist... aber hier direkt von Betrügereien der Unternehmen und allgemein Unternehmen in Deutschland zu sprechen, die auch noch zunehmen und immer schlimmer sein sollen, da kann man sich nur an den Kopf fassen...

Vielleicht kommst du erstmal ein wenig runter bevor du weiter alle in einen Topf wirfst und munter draufrumhaust ohne irgendeinen Hauch von Fakten oder ähnliches.

@jerico
Nur so am Rand, es ist in Deutschland nicht verboten Ware die aus dem Widerruf kommt als Neuware zu verkaufen, wenn der Zustand entsprechend ist. So richtig geregelt ist das nämlich garnicht ;)
 
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