DJMadMax schrieb:
Wie nett, dass so etwas jetzt erst kommt. Ich habe mich damals (das ist schon einige Jahre her, da hatte ich noch keine Rechtschutzversicherung) zwei Jahre mit 1&1 rumgeärgert wegen leeren Versprechungen und falschen Vertragsbestandteilen.
...
16Mbit wurden mir versprochen, geliefert wurden 384 kbit.
1und1 ist da auch eher das schwarze Schaf, die haben den Bestellprozess so unübersichtlich wie möglich gestaltet hat.
Es sollte sich ein Beispiel an der Telekom genommen werden. Da wird schon bei der Online Prüfung die zu erwartende Bandbreite angezeigt und in der Auftragsbestätigung das DSL Profil genannt und der verbindliche Bandbreitenkorridor.
estros schrieb:
Darf der Provider denn auch kündigen, wenn die Datenraten nicht eintreffen, um Schadenersatzzahlungen vorzubeugen?
Es herrscht Vertragsfreiheit. Der Provider darf sich aussuchen mit wem er Verträge abschließt und diese auch ordentlich kündigen.
Bei Nichteinhaltung aus technischen Gründen kann der Provider sogar per Sonderkündigung raus.
ZeroCoolRiddler schrieb:
@Flomek
Natürlich ist es Käse ne 16MBit Leitung anzubieten bei der nur 2MBit ankommen. Ich wäre auch dafür bei Verträgen die Mindestrate anzugeben, nicht das maximal Mögliche.
jenstv schrieb:
Die sollten ein Gesetz rausbringen, daß die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht weiter als X% unterschritten werden darf in yStunden am Tag. Dann können die Provider weiter ihre "bis zu" Angaben machen.
Yoshi_87 schrieb:
Wäre es nicht sinniger die Anbieter zu verpflichten MINDESTENS die vertraglich genannte Geschwindigkeit zu liefern?
Gibt es heute schon, nennt sich Produktinformationsblatt.
Bei Nichteinhaltung der Mindestgeschwindigkeit -> Sonderkündigung.
Hayda Ministral schrieb:
Abgesehen davon: Um einen Schadensersatz geltend zu machen muss ich erstmal einen Schaden nachweisen. Und zwar auf Geldbeträge.
Genau!
Dann muss man erst mal nachweisen welcher finanzieller Schaden entstanden ist, bei einem Privatanschluss, welchen man nicht für kommerzielle Zwecke nutzen darf.
MC´s schrieb:
Absolut der richtige Weg, man soll nicht „ein bis zu“ gesagt bekommen sondern die tatsächliche Leistung.
Die tatsächliche Leistung wo hin? Welcher Server wird da als Referenz genommen?
DJMadMax schrieb:
Soll man nicht einen rechtlichen Anspruch auf einen Anschluss haben? Gibt es dafür noch kein Gesetz?
Das ist beschrieben unter
§ 78 TKG schrieb:
(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1.der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,
2.der Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten über den in Nummer 1 genannten Netzanschluss,
...
Der einzige Provider der zur Universaldienstleistung verpflichtet ist, ist die Telekom, wenn sonst kein anderer Provider verfügbar ist.
Ein Telefonanschluss, an welchem ein 56k Modem funktioniert, erfüllt die Definition eines funktionalen Internetzugangs, da IP-Pakete übermittelt werden können.
Das Internet besteht nicht nur aus dem WWW!