Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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contrapunctus schrieb:
Was ich tatsächlich meine ist, dass die "Machbarkeit" der Gesetzesvorlagen und teilweise deren Regelungen in einzelnen Bundesländern zu weit und zu oft ausgereizt- bis überreitzt werden.
Früher war es fast ein Makel für einen Gesetzentwurf, wenn es korrigiert werden mußte.
Heute werden bis zum Ende und darüber hinaus die Demokratiegrenzen ausgelotet. Es wird scheinbar darauf spekuliert, dass das BVerfG irgendwann überlastet ist und etwas durchrutscht.

Denke nicht, dass unsere Politiker darauf spekulieren. Es ist durchaus so, dass das BVerfG priorisieren kann und z.B. wichtige Urteile wie das zur VDS mit besonderem Nachdruck behandelt um Zeitnah ein Urteil fällen zu können.

Und wie ich bereits sagte:

Die heutigen gesetzlichen Regelungen stoßen in Bereiche vor, die in der Verfassung direkt nicht berücksichtigt wurden. Es steht viel drin in unseren Grundrechten, aber z.B. ist die Internetkommunikation dort nicht erwähnt. Wie soll ich nun den Datenbestand auf einer Festplatte bewerten? Ist er gleich zu bewerten die die eigene Wohnung / Haus? Ist, sofern möglich, eine heimliche Durchsuchung dieses Datenbestandes erlaubt sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?

Alles Aspekte die mühsam aus den verschiedenen Artikeln unseres Grundgesetzes abgeleitet werden müssen, da man es eben nicht 1:1 aus der Verfassung ablesen kann.

Und ein Politiker ist eben kein Verfassungsrichter und kann daher auch keine verbindliche Ableitung von neuen "abstrakten" Grundrechten leisten.

Ich denke ein Beleg dafür, dass es immer schwerer wirt heutige gesetzliche Regelungen in Einklang mit unserer Verfassung zu bringen ist die Tatsache, dass in jüngster Zeit eben auch immer mehr neue "abstrakte" Grundrechte vom BVerfG benannt werden ("Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", Das neue "Computergrundrecht", ...).

In so fern finde ich es sogar gut, dass unsere Politiker die Grenzen unserer Verfassung ausloten, denn so werden mir neue Grundrechte zugestanden auf die ich einen Rechtsanspruch habe.


ZeroZerp schrieb:
Was ich vermisse ist, dass diejenigen, welche ein Gesetz auf den Weg bringen, welches Grundgesetzfeindlich ist, Konsequenzen aus Ihrem Handeln ziehen müssen.

Ein Gesetz welches vom BVerfG gekippt wird ist nicht gleichzeitig "Grundgesetzfeindlich" (was ja "Verfassungsfeindlich" meint).
Wem willst du denn mit Konsequenzen drohen?
- Der der den ersten Entwurf des Gesetzes eingebracht hat (Wieso? Er hat es doch nur zur Dikussion gestellt)
- Die Leute die diesen Entwurf in einer Fachgruppe verfeinert haben?
- Alle Parlamentarier die diesem Gesetz zugestimmt (und es somit verabschiedet) haben?
- Dem Bundespräsidenten der das Gesetz unterzeichnet hat?

Nene, ein derartiger Vorstoß wäre vollkommen Kontraproduktiv und würde bedeuten, dass zukünftig keine Gesetze mehr erlassen werden. Außerdem steht eine derartige Forderung im Krassen Gegensatz zu dem Staatssystem in dem wir leben und somit auch im krassen Gegensatz zu unserer Verfassung.

ZeroZerp schrieb:
Das ist kein Rechtstaat mehr, wenn erst eine gesetzeswidrige Handlung durchgeführt wird und dann jeweils nach Klage beim BvG das Gesetz ohne Konsequenzen für diejenigen, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben, kassiert wird.

Moment, die Umsetzung des Gesetzes wird erst dann zur gesetzeswidrigen Handlung wenn das BVerfG dieses Gesetz kassiert hat. Alle Handlungen die vorher statt gefunden haben bleiben zwar ohne rechtliche Wirkung (Urteile auf Basis des Gesetzes werden revidiert, ...) sind aber dennoch nicht rechtswidrig gewesen.


KeXXL schrieb:
Das ist leider falsch. Es wurden lediglich die Regelungen von 2 Bundesländern überhaupt untersucht da nur für diese beiden Beschwerde eingereicht wurde.
[...]
Die Regelungen der übrigen Bundesländer ensprechen fast alle (bis wohl auf eine einzige Ausnahme) auch nicht den Vorgaben aus Karlsruhe.

Zur Regelung in Brandenburg hat sich das BVerfG klar geäußert:

1 BvR 2074/5 schrieb:
Für eine die Verhältnismäßigkeit wahrende Regelung der Voraussetzungen der automatisierten Kennzeichenerfassung scheidet ein weit gefasster Verwendungszweck beispielsweise dann nicht aus, wenn er mit engen Begrenzungen der Eingriffsvoraussetzungen kombiniert ist, wie es die derzeitige brandenburgische Regelung vorsieht (§ 36a Brandenburgisches Polizeigesetz vom 19. März 1996 <GVBl I, S. 74> in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 18. Dezember 2006 <GVBl I, S. 188>). Möglich sind ferner Kombinationen von enger gefassten Zweckbestimmungen, die die Kennzeichenerfassung auf nicht eingriffsintensive Verwendungszwecke begrenzen, mit entsprechend geringeren Voraussetzungen für die Aufnahme in den Fahndungsbestand und die Voraussetzungen für den Erhebungsanlass.

Worauf ich hinaus wollte ist die Tatsache, dass das BVerfG nicht das automatische Verfahren an sich kritisiert sondern lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz in den Ländern Hessen und Schleswig Holstein beanstandet, eben weil sie zu undefiniert.

Bist du dir sicher was die anderen Bundesländer angeht? Woher hast du dies Wissen?
 
Adam um zu erkennen das die VDS gegen das Grundgesetzt verstößt muss man wohl wirklich kein Jurist sein. Und genau an dem Punkt ist die Kritik berechtigt. Es werden Gesetze erlassen die nicht wirklich an die Grenze gehen sondern schon von weitem nach dem kippen durch das BVG "schreien".
 
Wenn du dir so sicher bist, dass die VDS gegen das Grundgesetz verstößt, dann bitte ich dich mir dies handfest anhand des Grundgesetzes zu belegen.

Danke!
 
Adam_Smith schrieb:
Bist du dir sicher was die anderen Bundesländer angeht? Woher hast du dies Wissen?

z.B.:
http://www.focus.de/digital/multimedia/bundesverfassungsgericht_aid_264698.html
Das automatische Scannen und Überprüfen war bislang in acht der 16 Bundesländer laut Polizeigesetz möglich: Neben Hessen und Schleswig-Holstein betraf dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg wollte die Methode von diesem Sommer an erlauben. Zwar sind die Regelungen in den anderen Ländern formal noch nicht für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Urteil werden sie die Gesetzgeber aber anpassen müssen. (AZ: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07)

oder:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,540652,00.html
Ähnliche Regelungen existieren noch in sechs weiteren Bundesländern: Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Die Verfassungsrichter haben die Regelungen in diesen Ländern formal noch nicht für verfassungswidrig erklärt, weil sich die Klage der Autofahrer lediglich auf die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins bezog.
Nach dem Urteil werden die Gesetzgeber ihre Regelungen aber wohl anpassen müssen. Experten wie der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel halten lediglich das brandenburgische Polizeigesetz für verfassungskonform.

oder auch:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104853
Laut einem Gutachten im Auftrag des ADAC sind zumindest sieben der acht bestehenden Ländergesetze verfassungswidrig. Allein die entsprechende, klar umrissene Klausel in Brandenburg kann demnach Bestand haben. Auf der Kippe steht nun auch das Vorhaben der großen Koalition, mit Hilfe der Kameras in den Mautbrücken an Autobahnen und Landstraßen den Verkehr zu überwachen.

Ich hör' jetzt mal auf. Das findet sich eigentlich auf so gut wie jeder Nachrichtenseite in dieser oder ähnlicher Form. Wundert mich das du das noch nicht gelesen hast ...

Interessant zum eigentlichen Thema "Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?" in diesem Zusammenhang auch:
Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Kennzeichen dürften auch nicht ohne Anlass "ins Blaue hinein" und flächendeckend erfasst werden. Ansonsten könne "ein Gefühl des Überwachtwerdens" entstehen, das "allgemeine Einschüchterungseffekte" in der Bevölkerung auslöse.
Ich denke mit den selben Argumenten wird genauso die VDS 'kassiert'.

edit:
Adam_Smith schrieb:
Und ein Politiker ist eben kein Verfassungsrichter und kann daher auch keine verbindliche Ableitung von neuen "abstrakten" Grundrechten leisten.
Vielleicht hätten sie vorher jemanden fragen sollen der sich damit aus kennt?

Adam_Smith schrieb:
Wem willst du denn mit Konsequenzen drohen?
...
- Dem Bundespräsidenten der das Gesetz unterzeichnet hat?
Wenn ich, Otto Normalbürger, irgend einen Vertrag unterschreibe ...
Unterstellt man jetzt einfach mal das ein Gesetz eine deutlich höhere qualitative Relevanz hat als ein normaler Vertrag dann kann man wohl von einer erhöhten Sorgfaltspflicht vor der Unterzeichnung des selbigen ausgehen.
Für einen Bundespräsidenten sollte es eigentlich kein Problem sein einen entsprechend fachlich qualifizierten Verfassungsrichter vorab bei 'Kaffee und Kuchen' zu seiner Einschätzung zu fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Adam_Smith schrieb:
Und ein Politiker ist eben kein Verfassungsrichter und kann daher auch keine verbindliche Ableitung von neuen "abstrakten" Grundrechten leisten.
Gibts nicht passend dazu das schöne Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?^^

Die Frage ist hier aber viel eher: Wollen die Politiker bewusst die Überwachung des Staates auf Kosten der persönlichen Freiehti ausbauen, oder wollen sie nur Maßnahmen schaffen, die unter Umständen vielleicht zur Ergreifung einiger weniger Täter führt, wobei dann in Kauf genommen wird, dass Millionen anderer unter Generalverdacht gestellt werden?
 
Wenn du dir so sicher bist, dass die VDS gegen das Grundgesetz verstößt, dann bitte ich dich mir dies handfest anhand des Grundgesetzes zu belegen.

Sollen wir jetzt nochmal alle Argumente aufzählen die auf den letzten 12 Seiten angefallen sind? Das du die Argumente ablehnst heisst ja nicht, dass sie doch wahr sein könnten. Ich würde sagen wir warten einfach mal bis zum Urteil ab. Das BVG hat in seiner Urteilsbegründung zum Bundestrojaner ja deutlich gemacht was es von massenhafter Speicherung von Daten ohne eine Nennung von wirklichen Gründen hält.

Update:

Nun dürfen wir also bis September warten um die Entscheidung des BVG zu hören. Es darf weiter gespannt gewartet werden. ;) Jedenfalls ist die Bundesregierung ein weiteres mal abgewatscht worden.
 
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Och nö, nicht schon wieder der Hinweis auf die 3 pöhsen Sauerlandterroristen. Diese Leier zieht bei mir schon lange nicht mehr.

Wer immer noch glaubt, das er glaubt, was uns da zu glauben gemacht wird, der hat seinen Glauben verloren.

Ach, und übrigens, weil man ja mit Hochdruck an einer entsprechenden Software zur Installation arbeitet, dann können wir uns ja schon denken, wie toll diese funktioniert, siehe Hartz IV.:D
 
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Mich würde mal folgender Ansatz, auch wenn er mich nicht betrifft ( ;-) ) mal interessieren:

Setzen wir mal den Fall vorraus, jemand vom Papa Staat würde mir via "Kabel" einen Trojaner installieren, um meine Festplatte auszuspionieren:

Wäre das eine Urheberrechtsverletzung? Weil im Prinzip verändert er ja einfach Daten auf meinem Datenträger, ohne die Einwilligung (keine Genehmigung, ich meine Einwilligung) Dritter?

Wie sieht da die Rechtslage aus? Steht das sogenannte "Bundestrojanergesetzt", oder wie immer es auch heißen mag, über dem Urheberrecht?
 
Ich glaube ja nicht, dass hier das Urheberrecht greifen würde, eher wohl Computerkriminalität mit all ihren Facetten. Aber vergleiche es mal mit einer Hausdurchsuchung . Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundgesetzlich geschützt. Kaum ein Gesetz steht für sich allein. Hier müssen also Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Und wenn Du Dir anschaust, für welche Fälle eine Online-Durchsuchung gelten soll, dann kommt das "Urheberrecht" wohl kaum dagegen an.
 
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Da haben wir den Salat:

http://www.thueringer-allgemeine.de...olitik&region=National&auftritt=TA&dbserver=1

So, so, der BKA-Vorstand hat Vorrang gegenüber einer richterlichen Anordnung. Tja liebe Mitbürger, wer jetzt noch nicht gemerkt hat, was hier eigentlich in Zukunft abgeht, der erlebt demnächst das böse Erwachen. Unbescholtene Bürger, die im entferntesten Kontakt mit einer angeblich verdächtigen Person haben, werden mit in den Strudel der Spitzeleien hineingesogen. Wehe, wehe, wenn ich das Ende sehe.:(
 
mal ne ganz praktische frage. wenn ich einen solchen camerainstallierer oder softwareinstallateur in meiner wohnung erwische und gerade nicht gut drauf bin, soll ich die polizei rufen oder mich auf notwehr be-rufen? und - gilt das dann als arbeitsunfall für den installateur ?

aber mal im ernst, das ist ne übergroße sauerei, was die damen und herren da für intelektuellen durchfall von sich geben. sicherlich wird es am ende etwas anderes ausgehen. siehe telekomstreik oder vorratsdatenspeicherung. erst mal das maximalste fordern ( http://www.heise.de/newsticker/Innenminister-zoegern-beim-BKA-Gesetz--/meldung/106696 ), vom bvg zurechtstutzen lassen um am ende genau daserreicht zu haben, was man eigentlich wollte. und otto, also der normalverraucher denkt dann, das die demokratie ja funktioniert und die da oben nicht machen dürfen, was sis wollen.

merkwürdig nur, das die beiden parteien noch immer das wort "demokratisch" in ihren namen führen. leute, streicht das raus, sonst müßt ihr irgendwann rede und antwort stehen über euer tun.

und genau passend dazu wird in letzter zeit das wort "stasi" in den öffentlichen medien vermieden. der brave wahlbürger könnte ja sonst parallelen ziehen oder gar nachdenken.

schöne neue welt, die da kommt.
 
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So ist es!
Es ist traurig welche Spiralen das ganze zieht, auf der einen Seite verlangen gewisse Leute wie unser Horst Köhler das die Stasi von der DDR besser kennen gelernt wird damit es zu so etwas nie wieder kommt und auf anderer Seite arbeitet unser BKA und vor allem unser hervorragender Innenminister auf ganzer Front daran die Stasi von der DDR noch zu übertreffen!
Dem Volke wird das von unseren propagierenden Medien natürlich nicht weiß gemacht, es geht selbstverständlich Demokratisch und Fair zu und sollte doch mal etwas unschönes das Volk erreichen wird die Person abgestraft (wie kürzlich eine freie Journalistin)!
Das Schlimme für all diese Gesetze und Verhandlungen ist das dafür UNSERE Steuergelder aufgewendet werden - ist ja gleich noch besser!

In diesem Sinne, lasst's feiern, nur weiter so, erstklassige Arbeit!
 
Jetzt langt's. Es wird Zeit abzuhauen. Nur wohin?:freak: Leider ist dies ein globales Phänomen. Seit den Anschlägen vom September 2001 versuchen alle große Industrie-Nationen in die Rechte ihrer Bürger einzugreifen. Zum Wohle des Staates.:lol: Als würden jährlich in jedem Land zigtausende von Menschen an Anschlägen sterben. Man sollte lieber das Auto überwachen, das fordert wesentlich mehr Tote - In jedem Land.:lol:
 
im prinzip ist das aber eine logische fortsetzung der gegenwärtigen entwicklung im lande. immer mehr geraden in die tretmühle von ausbeutung, niedriglohn, armut und hartz4. bevor diese sich organisieren und auflehnen muß man eben instrumente schaffen, die das verhindern bzw. erkennen. und wer sich gegen das system wendet ist per 129a terroristisch abgestempelt und all die staatlichen werkzeuge kommen zur anwendung.
 

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Kann euch nur zustimmen, es ist wirklich ganz ganz übel :(

Habe immer gesagt das ich den Schäuble für einen gemeingefährlichen Verfassungsfeind halte und WIE gefährlich er ist sehen wir zur Zeit! Das Dumme ist nur das keiner der Duckmäuser in der SPD dem Einhalt gebieten wird bzw. will.
 
Schäuble ist nur die Spitze des Eisberges, von dem ja bekanntlich nur ein Bruchteil aus dem Wasser ragt.

So langsam möchte ich gar nicht mehr wissen was wer auch immer alles darf und kann, da wird man ja meschugge in Kopf und bekommt Verfolgungswahn.

Mal ganz im Ernst, ich lass mir ne Menge gefallen und was notwendig ist soll auch geschehen, das BKA Gesetz gehört in der Fassung nicht dazu.

Wenn sowas von den Landesfürsten abgesegnet wird dann sind die auch nicht besser als Schäuble.
 
"Jetzt langt's. Es wird Zeit abzuhauen. Nur wohin?"

dem liegt das "hochsitzprinzip" zu grunde: wer sich bewegt, fällt auf. wer unbeweglich bleibt, aka hockt, geht noch "in der datenmasse" unter. (...zumal, wenn er nix produziert - außer normailität.)

jede weitere veränderung aber, so was wie bewegung vor einem hintergrund, fällt auf. (z.b. auswandern, oder auch nur viel reisen).

daher wohl bleiben so viele zur zeit bewusst hier und bewusst unauffällig. und soweit wirkt das gift anscheinend schon, welches uns häppchenweise - und mit absicht(?) - über die medien verabreicht wird.


und deutsche staatsbürger zu inhaftieren, über monate - und den deutschen behörden den zugang zu verweigern, usw. - da wohl nur der nächste schritt gewesen.

eigentlich hätte das von anfang öffentlich gemacht gehört, hätte news sein müssen, nicht erst jetzt. aber wann wir das wohl endlich lernen? das nämlich das verhalten von teilen der us-behörden undemokratiasch ist, mehr noch: faschistoid ist, keine schonung kennen darf?

http://www.tagesschau.de/ausland/kabul36.html


p.


inzwischen haben es wohl alle schon gehört und gelesen, ich zitiere aber trotzdem:

"Das US-Militär hält seit mehreren Monaten einen Deutschen afghanischer Herkunft auf einem Stützpunkt nahe Kabul fest. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bestätigte inzwischen das Auswärtige Amt in Berlin. ...

Nach "Spiegel"-Informationen halten deutsche Sicherheitsbehörden den 41-Jährigen für unverdächtig. Der Wuppertaler sei festgenommen worden, als er Verwandte in Kabul besucht habe, so das Magazin. Als er in einem Supermarkt der US-Militärs einkaufte, habe man ihn unter Terrorismusverdacht festgenommen. Er soll Geld in verschiedenen Währungen und Telefonkarten aus mehreren Ländern bei sich getragen haben. Diese seien als Terrorindizien gewertet worden."

Wenn das umgekehrt einem amerikanischen staatsbürger in einem moslemischen land - oder jetzt in china passiert wäre? ( - wäre es von anfang ,an zumindest in unseren medien, news gewesen; man hätte "unsere" moralische entrüstung darüber sicher gerne gesehen. wie aber können wir erwarten, dass der terror aufhört, wenn weiter mit zweierlei mass gemessen wird? und hört nicht auf, der terror, weil er nicht soll? weil "die bedrohungslage" gesucht ist? karrieren ermöglicht? hilt/ermöglicht unfreiheitliche positionen durchzusetzen?)
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