Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
"Der zur narzisstischen Kränkung neigende Despot kann vielleicht gar nicht anders, als so zu reagieren, wie man es vom ihm erwartet. Aber der nüchterne "normale Mensch" ist möglicherweise viel zu clever, als dass er darauf hereinfällt. Oder er hat seine Gefühle und Handlungen derart unter Kontrolle, dass er bewusst anders reagieren kann."


1. eben. und der macht dann auch keine terorristschen anschläge (eher nicht jedenfalls).

und aus der referenzgruppe der anderen besteht erhöhte wahrscheinlichkeit, dass ...

und also wird die referenzgruppe weiteren rasterfahndungsmässigen abgleichungen unterzogen, nach alter, geschlecht, ausbildung, berufsstand, wohnort, vorlieben, vor-auffälligkeiten, etc..

und wie bekannt bleiben auch bei einer referenzgruppe, die möglicherweise nach hunderttausenden zählen könnte, nach dem zehnten oder zwölften rasterfenster eine (relativ) überschaubare zahl vom potentiellen tätern über.

und die provoziert man dann mal (s.o.) - und klassiert die erhaltenen ausweichraktionen... .



ich habe ja auch nie nicht behauptet, dass man so zu 100% und alle möglichen terroristen erwischt - nur das es wohl u.a. so gemacht wird ("in der arbeitsgruppe narzißmusstrategien").


sehr wohl habe ich (wie auch hier im forum verlinkt) von den rund 300 leuten gelesen, die hauptamtlich abgestellt sind, u.a. das deutsche net zu überwachen und auszuwerten. was glaubt man wohl, was die machen? nur ca. 2400 arbeitsstunden am tag... ;)


2. und ausserdem hast du reagiert "wie aus dem lehrbuch";). oder nicht?


3. es gibt mörder und nicht-mörder. (die (eigenen) gefühle nie vergessen oder ausgeblendet). eben ganz einfach solche, die schon mal (oder öfters) getötet haben. und solche, denen diese erfahrung (noch?) völlig fehlt ("hoffentlich für immer erspart bleibt", werden die meisten, so auch ich, urteilen.) auch die beiden referenzgruppen wären völlig unterschiedlich zu beurteilen (hinsichtlich terrorismusgefahr usw.), meine ich.


4. es gibt so unendlich viel wissen, welches vorbewußt bleibt, nie den rang gesellschaftlicher allgemeindiskussion erreicht, so viel, wie ich früher nie gedacht hätte. z.b. waren 1960 in deutschland höchstwahrscheinlich ein großteil der jungen, mittelalten oder alten männer tötungserfahren; selber, dabeigewesen, aktiv geholfen. nämlich in wk1 oder wk2 oder als straßenkämfer brauner horden oder der rotfront. und hat der jungen demokratie in deutschland nicht geschadet (oder doch?). auch ohne überwachung.

5. und nun komme mal einer und reflektiere darüber heute, öffentlich und als einzelner: eine unmöglichkeit "eigentlich". und darüber warum schon unsere 14-jährigen - unter entsprechender anleitung und begleitung - "verantwortlich" swat 4 spielen (können). als ereignis gsellschaftlichen und sozialen lernens.


6. und auch staatsschützer, "überwacher" also, sind heute (relativ) neu, gehören einer anderen generation an, als eben z.b. dem jahrgang 1918, (der höchstwahrscheinlich wie selbstverständlich davon ausging, dass ein gleichaltriger, der auch soldat war, genauso wusste, was töten ist, wie das geht; gemeinsame selbstverständlichkeit also).

7. von daher also gestehe man auch den überwachern jetzt weitere lernmöglichkeiten zu. so wie der fall g. einer war.


p.



und je mehr einer redet, desto besser wird er erkannt, (evtl. weil er es will (und sei es verleugnet)) - wie auch immer macht aber das miteinander reden die mitmenschlichkeit aus. im beispiel


"ich bin" sagt der gott - in der variante für die intellektuellen:) (die sich prompt projezieren.) (und streiten, ob es sich um offenbarung oder antropologie handelt.) (man stelle sich vor, der gott sagte, "ich war" - wie würde man reagieren? ungefähr so: "dann rutscht mir doch den buckel runter, wenn du gestern warst; wen interessiert der quatsch denn heute noch?2 oder wenn gott mehr worte machen würde, z.b. drei: "Ich bin dick" ."Na und mir doch egal - ich interssiere mich nur für dünne götter"")

ganz allgemein gilt, wie bekannt, dass einer je besser erkennbar wird, je mehr er redet. (größerer absolutheits- und universalitätsanspruch als mit "ich bin" - stehende ewigkeit , ist also nicht zu konstruieren (sprache als mittel, werkzeug des denkens, der ich-definition usw..))

daher sagt gott - so gesehen - in der nächst niedrigeren stufe der offenbarung

"ich bin der, der ich bin" macht also mehr worte, sagt aber nicht mehr aus, gibt der "bedeutung" nur eine noch dunklere färbung - unter hinzufügung eines weiteren wortes - und der invertierten wiederholung des bereits gesagten.


und dann gibt es noch die trivale variante, die alles ausspricht, "wie courths-mahler",

"ich bin der, der ich bin. du sollst mich suchen!" das also die variante die, nach meiner beobachtung, z.b. bei den evanglischen pastoren-ehefrauen (die sich für verheiratet-intellektell halten, "auf dem standesamt erworben das dipolm") besonders gerne genommen wird ("... und ICH habe IHN schon gefunden. und das solltest DU jetzt auch machen. Um ganz zu JESUS zu finden" - und übersieht, ganz kleinbürgertum, die restlichen KNAPP 7 milliarden menschen auf der welt, die allesamt genauso spirituelle wesen sind - und den genannten, aus ihrem sozialen zuammenhang heraus, eher nicht finden wollen und brauchen).


Was ich sagen will: evtl. ist der staatsschützer gar nicht so selten, für den die bindung an staat und fdgo ungefähr auch nach dem letztgenannten muster stattfindet, und unreflektierterweise. und auch deren beitrag hat willkommen zu sein. und schieße er zur zeit über das ziel hinaus.

....

(nachbemerkung: und ich poste schon immer "in kenntnis der sache mit den vermehrten worten" - natürlich - und warum auch nicht? man ist schließlich mensch (zum glück) - und gerade kein gott).

:
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103039

Hier mal eine "witzige" Story zum Thema Überwachung und wie sie missbraucht wird.

Eine Kundin muss die Reinigung für eine unverschuldete Verschmutzung im Bankeingangsbereich bezahlen. Ermittelt wurde sie durch die Aufzeichnungen der Kamera vor dem Geldautomaten in Verbindung mit den Geldabholungen des Tages.

" In Rechnung gestellt werden 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Bei dieser Bank wäre ich die längste Zeit gewesen.
 
Bürger werden unsicher. Wem kann ich noch vertrauen? Ich will nicht mehr mit meinem Arzt/Psychologen telefonieren. So sieht es nun mal aus:

www.Vorratsdatatenspeicherung.de schrieb:
Umfrage: Vorratsdatenspeicherung verursacht weitreichende Kommunikationsstörungen (04.02.2008)

ressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 04.02.2008:

Die zum 1. Januar 2008 in Deutschland eingeführte flächendeckende Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten behindert in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen - die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar 2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte.

Mehr Lesen...

Gruß Andy
 
Hui und das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage eines Vereins der gegen die Voratsdatenspeicherung ist, soll jetzt Rückschlüsse auf das Verhalten der Deutschen zulassen?
 
Nicht repräsentativ ist sie lediglich, weil nur 8000 Leute (ca. 0,1 Promille) befragt wurden. Aber auch unter einer größeren Gruppe wären viele dabei gewesen, die sich berfuflich beeinträchtigt fühlen.
Indirekt sind wir ja auch alle betroffen: Leute wollen keine Informationen weitergeben -> Journalisten haben weniger Informationen -> es kommen weniger Tatsachen ans Tageslicht, welche die Menschen interessieren.
Indem man die Informaten ausschaltet erreicht man, dass Firmen und Politiker weniger Gefahr laufen aufzufliegen, wenn sie illegalen oder fragwürdigen Aktivitäten nachgehen.
 
Eine Umfrage kann mit der Befragung von weit unter 8000 Leuten schon repräsentativ sein. Siehe das ZDF Politbarometer.

Nicht Repräsentativ ist sie vermutlich wohl eher deswegen weil man gezielt bei jenen gefragt hat die Antworten geben die dem Verein gegen die Vorratsdatenspeicherung ins Konzept passen.
 
Wobei auch das reine Spekulation und Voreingenommenheit ist. Und selbst wenn, immerhin Leute, die sich nicht nur an quatschen lassen, sondern auch aktiv was dagegen tun.
Man kann nur hoffen, dass sie mit ihrer Klage am EuGh durchkommen und unsere justiziaren Herdentiere schnell nachziehen werden/ müssen. Denn SO kann und darf es einfach nicht weiterbestehen.
http://www.br-online.de/bayern3/boulevard/artikel/071106-vorratsdatenspeicherung/
 
Wer überwacht eigentlich die Überwacher?

Sind das dieselben Leute die ihnen auch ihre Diäten erhöhen? :evillol:
 
Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt und die Online Durchsuchung nicht für prinzipiell Rechtswidrig erklärt. Es wurde ausgeführt, dass derartige Verfahren nur dann angewendet werden dürfen wenn hohe Rechtsgüter (Menschenleben oder die Stabilität des Staates) in Gefahr sind. Des weiteren ist vor jeder Anwendung derartiger Ermittlungsmethoden ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich.
http://www.faz.net/s/Rub594835B6727...B49408~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
 
Zugleich verwarfen die Karlsruher Richter das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung: Es verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei daher nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. TAZ

Das ist wohl die positivste Nachricht. Das Thema Bundestrojaner wird damit wohl schwieriger durchzusetzen sein.
 
Nicht ganz richtig. Die Richter urteilten derart, weil die Art der Ausgestaltung des Gesetzes nicht den Verfassungsmäßigen Vorgaben entsprachen.

Die im NRW Gesetz aufgeführten Ermittlungsmethoden werden vom BVerfG generell nicht beanstandet.

Zudem muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt wird. Online-Durchsuchungen dürfen nur mit richterlicher Anordnung eingesetzt werden.
All diesen Anforderungen genügt die Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz nicht. Schon wegen ihrer Unbestimmtheit verstößt sie nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen das Grundgesetz. Zudem verletze sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Quelle FAZ



Hieraus kann jeder Ableiten was nun gestattet ist und was nicht:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Die von dir genannten Ermittlungsmethoden bleiben aber legitim. Lediglich die Gesetze müssen entsprechend detailiert sein um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden.
 
Was ist bitte an meiner Aussage nicht ganz richtig? Ich schliesse den Bundestrojaner weder aus, noch schwöre ich ihn herauf. Zugleich lege ich aber dar, dass der geplante Bundestrojaner von Schäuble in seinem Umfang verfassungswidrig ist. Mir ist klar das verdächtige Personen weiterhin durchsucht werden dürfen, jedoch wird die Allgemeinheit von diesen Verfahren verschont, sodass nicht beliebig "ausspioniert" werden darf.

Im Prinzip hast du mit deinem Zitat
Zudem muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt wird. Online-Durchsuchungen dürfen nur mit richterlicher Anordnung eingesetzt werden.
dasselbe wiedergegeben wie ich bereits vorher, nur das ich die Konsequenzen deines Zitats vorher erläutert hatte. Online Durchsuchungen nach belieben sind demnach Verfassungswiedrig, mehr hatte ich mit meinem Beitrag nicht sagen wollen.
 
Laut Tagesschau.de dürfen Computer nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" konkret gefährdet sind. Das stinkt förmlich nach Rechtsbeugungen denn wer ermisst was "überragend wichtige Rechtsgüter" sind. Ist der kleine Raubkopierer von nebenan ein überragend wichtiges Rechtsgut? Oder der "kriminelle" Fußballfan weil von ihm ja Gefahr ausgeht, er könnte ja beim nächsten Spiel Krawalle machen und vielleicht verabredet er die ja übers I-Net also schnell mal ausspitzeln.

In einem präventiven Sicherheitsstaat wo jeder verdächtig ist wird so die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt
In der Praxis finden Online-Durchsuchungen eh schon lange statt. Willkommen in 1984.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer nicht weiss, was Rechtsgüter sind, habe ich hier mal was sehr interessantes gefunden:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...ssungswidrig/a0_gesch_rechtsgueter/index.html

Irgendwie klingt das für mich nach dem BVG-Urteil alles sehr schwammig und dehnbar. Im Grunde genommen kann ja alles und jeder nach richterlichem Beschluss ausspioniert werden. Ich habe da irgendwie ein ungutes Gefühl dabei. Sind die Linken jetzt auch im Visier der Onlinedurchsuchung?

Und was bitte ist eigentlich eine Störpropaganda gegen die Bundeswehr? Wer hat sich eigentlich diesen ganzen Kram ausgedacht? Ich verstehe einige Dinge nicht ganz in einem gewissen Zusammenhang.
 
Zuletzt bearbeitet:
smacked2 schrieb:
Das stinkt förmlich nach Rechtsbeugungen denn wer ermisst was "überragend wichtige Rechtsgüter" sind. Ist der kleine Raubkopierer von nebenan ein überragend wichtiges Rechtsgut?

Genau deswegen hat das BVerfG sich ja konkret ausgedrückt und ausgeführt, dass bei einem derart schwerwiegenden Eingriff die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Da nicht für jeden erdenklichen Fall ein Szenario in diesem Urteilsspruch verfasst werden kann muss man sich auf derartige Formulierungen stützen. Das BVerfG legte aber in dem Urteil auch fest, dass dem Begriff des "überragend wichtigen Rechtsgutes" in dem Gesetzestext auch besondere Rechnung getragen werden muss. Denn letzten Endes kann erst das Gesetz diesen Begriff ausformulieren und konkret festlegen wann eine Durchsuchung statt finden darf.

Sollten die in dem Gesetz dann formulierten Kriterien zu lasch sein, dann steht der Weg offen für eine erneute Klage vor dem BVerfG.

Deine Bedenken sind also in meinen Augen unnötig, denn das BVerfG hat mit diesem Urteilsspruch durchaus bewiesen, dass es versteht sich gegen die Regierung durchsetzen kann und eben nicht nach der Nase derer tanzt die Gesetze erlassen.

/edit:

@Mosla:

Hättest du dir den §109d StGB zu Gemüte geführt, dann wüsstest du, dass sich der Begriff "Störpropaganda gegen die Bundeswehr" in erster Linie auf das Eintreten des Verteidigungsfalls richtet. Es wohl gemeint, dass es verboten ist die Bundeswehr im Verteidigungsfall in die Irre zu führen.

Des weiteren sind die bei der Seite des Zolls aufgeführten Rechtsgüter keine "überragend wichtigen Rechtsgüter". Diese sind nämlich in erster Linie durch die Grundrechte selbst definiert. Wie nahezu alle Medien es interpretieren sind "überragend wichtige Rechtsgüter" eben Leib und Leben der Menschen, ihre Freiheit sowie die Stabilität des Staates (wohlgemerkt nicht die der Regierung).
Ich denke, dass auch die gesetzgebende Gewalt dies so verstanden hat und diesen Anforderungen bei der Gesetzgebung gerecht werden wird. Denn es sollte jedem Minister klar sein, dass es Menschen gibt die sonst sofort wieder den Weg zum BVerfG beschreiten werden.

/edit2:

Die Partei DIE LINKEN werden wohl kaum derart schlimme Aktionen planen, dass eine Online Durchsuchung gerechtfertigt wäre. Linksextreme allerdings die die Stabilität unseres Staates stören wollen können ggf. durchaus ins Visier der Ermittler geraten und unter Umständen wäre dann auch eine Ermittlung mit Hilfe der Online Durchsuchung angemessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eigentlich schon traurig, dass gerade die, die sich gerade für den Erhalt des Rechtsstaates so massiv mit Parolen einsetzen, sich so wenig damit auskennen und sich scheinbar auch so wenig dafür interessieren, selbst für das konkrete Urteil. Die Einschränkungen sind keinesfalls schwammig, sondern recht konkret. Und die Hürde für eine heimliche Durchsuchung sind nach Ansicht aller Experten sehr hoch angesetzt.

Und wen es wirklich genauer interessiert, liest sich mal die Pressemitteilung durch: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Und es war doch kaum anzunehmen, dass der PC noch mehr Schutz genießt, als die Wohnung, oder die Kommunikation außerhalb des Internets. Man hat aber dafür gesorgt, dass Privat-PC und Internetkommunikation den gleichen Grundrechten unterliegen.
 
Des weiteren hat das BVerfG durch sein Urteil ein neues abstraktes Grundrecht geschaffen. (der „grundrechtliche Schutz der Vertraulichkeits- und Integritätserwartung“)
Aber es wurde eben auch festgestellt, dass dieses Grundrecht nicht universell und schrankenlos ist.

In meinen Augen ein sehr weiser Urteilsspruch und ich kann mich Happy nur anschließen. Ich bin enttäuscht, dass jene die hier immer wieder ihre hohen Erwartungen an das Urteil des BVerfG geäußert haben es nicht schaffen sich dann wirklich detailiert mit dem Urteilsspruch außeinander zu setzen.

Hauptsache meckern!

Ich denke dieser Urteilsspruch ist im Grund ein Kompromiss mit dem fast jeder Leben kann. Selbst Kritiker der Online Durchsuchung können diesem Urteilsspruch sehr viel abgewinnen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben