Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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Naja, wir werden sehen, wie sich die Eingriffe in den nächsten Jahren bestätigen werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wird der Beschuldigte davon in Kenntnis gesetzt, bei einer Onlinedurchsuchung glaube ich das kaum. Auf jeden Fall wird der Missbrauch wie damals beim großen Lauschangriff auf der Tagesordnung stehen, darauf wette ich. Das Gegenteil kann ich mir jedenfalls bei der heute gängigen korrupten Politik nicht mehr vorstellen. Traurig aber wahr.
 
Da jetzt hier wieder alle auf mich eindreschen, auch die ach so neutralen Mods, folgendes: Ich habe mich sehr wohl mit dem Urteil befasst (allerdings nicht bei Spiegel oder FAZ ;)) Wenn das Urteil denn so befolgt würde hätte ich ja auch nichts dagegen. Bloss wie Mosla sagt ist da sehr viel "Ermessensspielraum" für die BeamtInnen womit diese dann mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken handeln können. In der Praxis wird es doch so aussehen das es da eher eine Online-Razzia zuviel als eine zuwenig geben wird. Es dient ja der "Sicherheit". Ich erinnere da an die Razzien im Vorfeld des G8 Gipfels wo sich ganze Behörden immer wieder über bestehendes Recht und Urteile hinweggesetzt haben und so ihren eigenen Kreuzzug führen. Später wird dann alles relativiert, der BGH motzt rum aber der Schaden für die Betroffenen ist dennoch da.

Und die Online-Durchsuchung ist da ja auch nur ein Rädchen im Gefüge hin zum präventiven Sicherheitsstaat. Die für unseren Rechtsstaat grundlegende Unschuldsvermutung hat seit Schäuble eh sehr stark gelitten. Es ist nicht von vornherein jeder unschuldig bis ihm seine Schuld bewiesen wird, nein es ist jeder ein/e potentielle TäterIn bis ihm/ihr die Unschuld nachgeweisen wird. So kann es doch nicht sein! :freak:
 
Ich sehe da keinen so großen Ermessensspielraum. Denn da steht doch ganz klar geschrieben:

Insbesondere ist der Zugriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
Eine Ausnahme wird da wohl nur die Gefahr im Verzuge sein. Da die Online-Überwachung aber angeblich so viel Aufwand mit sich bringt, wird wohl genügend Zeit bleiben, zum Richter zu marschieren. Eine Online-Untersuchung ohne richterlichen Beschluss kann sich niemand erlauben.
 
Begreift doch endlich, dass auch ich hier eine Meinung zu einem Thema haben darf. Und aufgrund derer hat hier noch niemand eine Verwarnung enthalten. Das wäre echt eine Scheißaufgabe, wenn ich nichts zu den Themen sagen dürfte und im Gegenzug dafür aufräumen dürfte. :rolleyes:

Es ist schon haarig einem Gesetz vorzuwerfen, dass es nicht eingehalten wird. Da kann das Gesetz nun mal herzlich wenig dafür. Wenn ich ein Recht habe, dann kann ich das immerhin einklagen (selbst wenn es besser wäre ich müsste es nicht). Und dieses wurde hier nun erstmals höchstrichterlich bestätigt. So wie die Untersuchungen im Rahmen des G8-Gipfels zum großen Teil für gesetzeswidrig erachtet wurde, so ist das auch hier nun möglich.

Weiterhin wurde die "Sicherheit" ja sehr genau eingeschränkt. Konkrete (nicht nur mögliche) Gefahren für Leib und Leben und der Bestand des Staates als solches. Und das ist keine Überraschung denn das steht nun schon seit Anbeginn der Bundesrepublik so im Grundgesetz. Diese Ausnahmefälle hier zu versagen, wäre geradzu widersinnig zu den bisherigen Urteilen. Dass diese Ausnahmefälle nicht unendlich weit dehnbar sind, wurde gerade auch letztes Jahr immer wieder festgestellt.
 
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@keshkau: Du kriegst ja nichts mit wenn die BeamtInnen auf deinem Rechner rumschnüffeln. Wie willst du dann nachprüfen ob überhaupt ein richterlicher Beschluss bestand wenn du noch nicht mal was von der eigentlichen Durchsuchung mitkriegst?
 
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@smacked2
Es ist doch nicht so, dass auf jedem Schreibtisch eines Kripo-Beamten eine Trojaner-CD läge, die er nach eigenem Ermessen verwenden kann. Wenn man in die Wohnung des Verdächtigen eindringen muss, um das Programm zu installieren und wenn es personeller und technischer Ressourcen bedarf, um die gewonnenen Daten auszuwerten, dann muss dafür ein richterlicher Beschluss vorliegen. Das macht doch nicht eine Person im Alleingang. Und die Beamten wissen ganz genau, dass man ihnen den A.... aufreißt, wenn sie eigenmächtiig handeln und dabei gegen Gesetze verstoßen.
 
Zumal:

Warum sollte ein Beamter ermitteln wenn du hinterher nichts davon mit bekommst?
Entweder der Beamte will die Daten verwenden, dann wirst du es früher oder später heraus bekommen, oder er will die Daten nicht verwenden, dann wird er sie gar nicht erst ermitteln.

Außerdem:

Ich kann auch ein Auto nehmen und Menschen überfahren.
Und der Beamte kann sich auch einen herkömmlichen Trojaner besorgen und versuchen damit an Daten zu kommen. Wenn er gut ist schreibt er sich nen eingenen.

Also wenn man alles verbieten würde weil irgendwer es irgendwann missbrauchen könnte, dann können wir zukünftig auch wieder ohne Strom, gar ohne Feuer leben. Und PC's wären schon gar gänzlich verboten.


Also finde dich doch einfach mit dem Urteil ab, welches selbst Klagenden und auch nahezu alle Datenschützer vollkommen zufrieden stellt und welches dir nebenbei noch ein neues Grundrecht einräumt.
 
Es ist nicht mein Traumurteil, aber es ist ein gewaltiger Fortschritt.

Die, die Angst haben, dass das Gang und gebe wird: Man rechnet mit Kosten für EINE Onlinedurchsuchung in höhe eines 5-Stelligen Eurobetrages (die höchsten Schätzungen gehen bis zu ner halben Million hoch). Man braucht dafür ne Menge know-how (es wird also nicht von der Polizeidienstelle ummer Ekce durchgeführt werden können) und auch viel Glück (es kann sein, dass der betroffene seinen Computer formatiert, er 2 Betriebssyteme nutzt, ...).

In der Regel geht man auch davon aus, dass man in einem rechtsstaat lebt, in dem die Gesetze geachtet werden. Natürlich kann man nicht jeden Missbrauch verhindern, aber man kann, wie in diesem Fall, es so festlegen, dass ein möglicher Missbrauch mit legalen Mitteln nahezu ausgeschlossen ist (genaueres wird mann wohl erst wissen, wenn der erste Missbrauchsfall stattfindet. Das kann morgen oder in 100 Jahren sein).
 
Um mal weg von Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung zu kommen:
Der Schutz von Geheimnisträgern soll abgeschaft werden. Soll heißen:
In Zukunft dürfen auch Anwälte, Beichstühle, Journalisten,... abgehört werden.
Ich glaube zwar nciht, dass Beichtstühle eine Brutstätte des islamistischen Terrors sind, aber vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen^^
 
Tja, wenn das schon so weit gekommen sein soll, dann steht ja allem und jeden Tür und Tor offen für die Bespitzelung jeden erdenklichen Vorgangs oder Sachverhalts. Da kann man nur sagen:

Wehret den Anfängen!
 
Könntest du das bitte ein wenig ausführen?
Denn so ist einfach schlichtweg falsch und bei jedem Stammtisch sicherlich gerne genommen.

Gruß

olly
 
Auf Spiegelonline ist heute ein sehr interessant gesponnener Artikel, wie Deutschlands Netzwerk im Jahre 2009 für die Überwachung genutzt wird:

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,540768,00.html

Ich gehe auf jeden Fall davon aus, das die Vorratsdatenspeicherung diesen Monat hoffentlich gekippt wird. Die Erfassung der Autokennzeichen wurde ja heute mit rechtsstaatlichen Mitteln vom BVerfG zu recht untersagt. Das hoffe ich auch in Bezug auf das Gesetz der sechsmonatigen Speicherung unserer Verbindungsdaten. Na dann.:)
 
Mosla schrieb:
Die Erfassung der Autokennzeichen wurde ja heute mit rechtsstaatlichen Mitteln vom BVerfG zu recht untersagt.

Es wurden lediglich die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer Hessen und Schleswig Holstein beanstandet. Andere Bundesländer dürfen auf Basis der dort geltenden Gesetzeslage weiterhin die selbe Technik anwenden. Nur eben mit anderen Kriterien wie z.B. im Brandenburgischen Polizeigesetz.

§36a Brandenburgisches Polizeigesetz schrieb:
§ 36a
Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung

(1) Die Polizei kann die Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen der Person durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn

1. dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist,
2. dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist und die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder
3. eine Person oder ein Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a polizeilich ausgeschrieben wurde und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die für die Ausschreibung relevante Begehung von Straftaten unmittelbar bevorsteht.

(2) Die erhobenen Daten können mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Daten automatisch abgeglichen werden. Bei Datenübereinstimmung können die Daten polizeilich verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. Andernfalls sind sie unverzüglich zu löschen.

(3) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Ausschuss für Inneres des Landtages jährlich einen Bericht über jede Maßnahme, der Angaben enthält über deren Anlass, Ort und Dauer.
 
Ich frage mich nur wie oft sich die Parteien noch lächerlich machen wollen. Als nächstes wird wohl die VDS fallen und dies wäre dann die dritte schallende Ohrfeige. Ehrlich gesagt kann ich keine Partei mehr wirklich ernst nehmen. Ich frage mich ja ob es Spaß macht sich andauernd lächerlich zu machen. Wenn es nicht so traurig wäre müsste man wirklich die ganze Zeit über dieses Schmierentheater lachen. :(

http://www.tagesschau.de/inland/kennzeichenkommentar2.html

Der Kommentar trifft es gerade im letzten Absatz zu hundert Prozent.
 
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Meines Erachtens wird z. ZT. das BVerfG als "Korrektor" mißbraucht. In der aktuellen Politik ist viel Maß und teilweise auch Demokratieverständnis verloren gegangen, dazu gehört auch das Wissen um die Entstehungsgeschichte bei uns. Mit diesen hart erarbeiteten Rechten, Pflichten und Werten wird zu schludrig und unwissend umgegangen. Absicht unterstelle ich noch nicht. Aber ich halte dies für wenig Vertrauenserweckend.
 
Vielleicht liegt es auch daran, dass wir mit den heute vorliegenden Fällen immer mehr in Bereiche stoßen die sich nicht mehr so einfach aus der Verfassung ableiten lassen.

Das Beispiel automatische Nummernschilderkennung zeigt es doch:

Es wurden lediglich die Regelungen von 2 Bundesländern beanstandet. Die Regelungen der übrigen Bundesländer gingen in Ordnung und wurden vom BVerfG so akzeptiert.

Und bei der Online Durchsuchung hat man sich auf Bundesebene darauf verständigt erst das Urteil des BVerfG zur Regelung in NRW abgewartet wird bevor man ein Gesetz erlässt.

Und das BVerfG kann nun mal erst dann aktiv werden wenn ein konkretes Gesetz vorliegt.

Die Korrektur / Kontrolle staatlicher Maßnahmen (Gesetze) ist übrigens die Kernaufgabe des BVerfG, somit ist es kein Missbrauch wenn das BVerfG als Korrektur Instanz genutzt wird.
 
Sicher ist Korrektur die Kernaufgabe des BVerfG, da habe ich mich zu wenig klar ausgedrückt.

Was ich tatsächlich meine ist, dass die "Machbarkeit" der Gesetzesvorlagen und teilweise deren Regelungen in einzelnen Bundesländern zu weit und zu oft ausgereizt- bis überreitzt werden.
Früher war es fast ein Makel für einen Gesetzentwurf, wenn es korrigiert werden mußte.
Heute werden bis zum Ende und darüber hinaus die Demokratiegrenzen ausgelotet. Es wird scheinbar darauf spekuliert, dass das BVerfG irgendwann überlastet ist und etwas durchrutscht.
Die Wertigkeit der Demokratie hat verloren.
Wie gesagt, es ist mein subjektiver Eindruck.
 
Was ich vermisse ist, dass diejenigen, welche ein Gesetz auf den Weg bringen, welches Grundgesetzfeindlich ist, Konsequenzen aus Ihrem Handeln ziehen müssen.

Das ist kein Rechtstaat mehr, wenn erst eine gesetzeswidrige Handlung durchgeführt wird und dann jeweils nach Klage beim BvG das Gesetz ohne Konsequenzen für diejenigen, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben, kassiert wird. Für jeden sollte der Grundsatz gelten:Unwissenheit (in diesem Falle noch schlimmer-Unfähigkeit der Rechtsabteilungen) schützt vor Strafe nicht.

Unsere Regierung hat diesbezüglich wohl Narrenfreiheit.
Es wird zur Praxis, dass erstmal kräftig gegen das GG verstossen wird. In der Zeitspanne zwischen der Anwendung von neuen Gesetzen und jeweils deren Kippung durch das BVG befinden wir uns im wilden Westen und die Regierung kann tun und lassen, was sie will.

Ich habe immer öfter das Gefühl, dass diese Praxis inzwischen zum Kalkül der Regierung gehört.
 
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Adam_Smith schrieb:
Das Beispiel automatische Nummernschilderkennung zeigt es doch:

Es wurden lediglich die Regelungen von 2 Bundesländern beanstandet. Die Regelungen der übrigen Bundesländer gingen in Ordnung und wurden vom BVerfG so akzeptiert.
Das ist leider falsch. Es wurden lediglich die Regelungen von 2 Bundesländern überhaupt untersucht da nur für diese beiden Beschwerde eingereicht wurde.
Die Regelungen anderer Bundesländer standen erst mal gar nicht zur Debatte da man erst mal abwarten wollte wie diese Sache aus geht.

Die Regelungen der übrigen Bundesländer ensprechen fast alle (bis wohl auf eine einzige Ausnahme) auch nicht den Vorgaben aus Karlsruhe.
 
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