Relict schrieb:
Die Mehrzahl aller Bürger haben sich bestimmt nicht darum gerissen, an der bisherigen Gesetzeslage beschleunigt was zu ändern und vorallem nicht SO.
Mag stimmen. Allerdings geht es bei der bloßen Frage ob ein Rechteinhaber sein Recht notfalls mit Rechtsmitteln durchsetzen kann nicht um Mehrheitsentscheide. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir auf einmal per Mehrheitsentscheid definieren dürften welches Recht Menschen ggf. per Gericht durchsetzen dürfen und welches nicht.
Einziger möglicher Weg eines Mehrheitsentscheides wäre es das Recht als solches zu kippen. Sprich das Anrecht auf geistiges Eigentum ... Viel Spaß dabei Mehrheiten zu finden.
Relict schrieb:
Und es interessiert viele Bürger leider auch weiterhin wenig bis garnicht. So kann das bunte Treiben recht ungezügelt weitergehen. Sie wurden allerdings auch nicht gefragt.
Es steht ihnen frei bei der nächsten Bundestagswahl eine Alternative zu wählen...
Das es die Menschen nicht interessiert ist übrigens kein Argument. Keine Meinung ist auch ne Meinung ...
Relict schrieb:
Der Gesetzgeber hat das Gesetz wie zu erwarten unzureichend, undurchsichtig und schwammig interpretierbar formuliert, was man an der uneinheitlichen Rechtsauffassung/Rechtssprechung der Gerichte erkennt.
Welche Abschnitte des Gesetzes sind denn in deinen Augen schwammig und wie hätte man sie besser definieren können.
Relict schrieb:
Die Folgen werden regelmäßig, allerdings in D eher unüblich besonders zügig nachgebessert (Flickschusterei) und zum Nachteil des Bürgers auf dessen Rücken ausgetragen.
Es ist in keinem Rechtsstaat unüblich, dass erst Gerichte bemüht werden müssen um zu sehen wie ein Gesetz in Praxi umgesetzt werden muss. Ein Gesetz kann nicht alle Eventualitäten erfassen sondern dient lediglich als Rahmen innerhalb dessen sich der Richter bewegen muss.
Da Richter auch nur Menschen sind passieren Fehler bei der Interpretation, weshalb auch der Gang durch die Instanzen vorgesehen ist.
Relict schrieb:
Ob ich dasselbe Recht auch auf Postsendungen anwenden kann? Wenn mir beispielsweise die Nummer des Empfängerpostfaches bekannt ist und der Inhalt als Urh-Rechtsverstoß verdächtig ist, kann ich dann auch von der Post auf Herausgabe der Realadresse des Empfängers ohne Umweg über Los (ohne Anzeige bei StA) bestehen? Wohl eher nicht, aber die Contentindustrie darf das alles online, ganz schnell und immer unkomplizierter? WER sind die?
Danke ... das Thema nicht erfasst.
Machen wir weiter wenn du dann auch wirklich verstanden hast worum es geht?
Kleiner Tip: Wie bereits durch Happy Mutant korrigierend zu meinem Post erwähnt wurde dürfen auch weiterhin nur die Staatsanwaltschaften und die Polizei an die Bestandsdaten. Ein direkter Zugriff seitens der Privatwirtschaft ist nicht möglich.
/edit:
Kleiner Tip am Rande:
Wer die Rechte der "Contentindustrie" nicht mit Füßen tritt wird auch wohl nicht befürchten müssen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich seiner Annehmen.