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Öhm warum auch immer, die 1,80€ von meiner verkauften Million sind auch genau so auf meinem PayPal Konto angekommen, da wurde nix mehr abgezogen. O.o Ich finds gut.
Lass doch den CyrusRocco. Er ist halt stolz darauf und will uns andere daran teilhaben lassen. Außerdem war das bestimmt nicht bitterernst gemeint und keine Empfehlung vom Psycho-Therapeuten.
@eimer_MS: Wieso sollst du hier nichts äußern können, was Blizzard sauer aufstößt? Gibts ne geheime Partnerschaft zwischen CB und dem Schneesturm? Man kann doch ingame Gold traden oder etwa nicht?
Raptor85, was er hier schreibt ist mir humpe, es ging mir ja draum ihn über sich selbst aufzuklären - eine nicht so bitterernst gemeinte Empfehlung vom Psychotherapeuten. Meinetwegen kann er hier 999 Beiträge pro Tag schreiben.
eimer_MS, dieses Thema zu beschneiden wäre ja vorauseilender Gehorsam. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob Blizzard das überhaupt verbieten kann. Vielleicht durch spielinterne Sanktionierung, ergo: Man wird gebannt. Aber - ein zugegeben etws holpriger Schluss - der Handel mit diesen virtuellen Gegenständen auf Ebay wird ja auch nicht mit juristischen Mitteln unterbunden. Da sie es m.E. täten, hätten sie eine, hat Blizzard gar keine rechtliche Grundlage, das zu unterbinden. Somit könntest du auch frei von der Leber weg in diese Thread darüber diskutieren. Oder anders herum gefragt: Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das denn untersagt sein?
Letztendlich ist es juristisch aber nicht erlaubt, Gold außerhalb des Spieles anzubieten. Ob Blizzard nun juristisch dagegen vorgeht oder nicht. Da muss sich CB eben dran halten, auch, wenn es den Mods/Mitarbeitern vielleicht persönlich egal wäre.
Wenn Blizzard versuchen würde, alle Ebayer und sonstigen Anbieter von D3-Item oder Gold rechtlich zu belangen, müssten die ja nen Haufen Leute einstellen, die tagtäglich das I-Net danach durchforsten.
Dann müsste man noch herausfinden, zu welchem Account dieser Anbieter gehört, um ihn dann zu bannen oder noch weiter gegen ihn vorzugehen (Geldstrafe).
Da ergibt sich dann aber wieder die Datenschutzproblematik, wodurch alles extrem aufwendig und sehr umfangreich werden würde. Also macht Blizzard von Anfang an einfach nichts und lässt die Leute gewähren.
Meinst du jetzt die Formulierung oder was? Steht doch bestimmt irgendwo in der AGB oder dem Lizenzvertrag von Diablo 3, dass man Gold und Items nur im spieleigenen Auktionshaus anbieten darf. Genau nachgelesen hab ichs jetzt nicht. Hab irgendwo halt mal ne News dazu gelesen.
Natürlich steht das nicht im GG oder der Verfassung. Man ist als Spieler halt an die Rechtssatzungen von Blizzard in dem Fall gebunden.
Aber eine AGB hat doch nichts mit dem Gesetz zu tun oder sehe ich das falsch?
Ich meine, gegen welches Deutsche Gesetz verstösst man, wenn man Diablo 3 items z.B. bei eBay verkaufen tut?
Nein, man verstößt natürlich nicht gegen deutsches Recht. Eben nur gegen die rechtlichen Bestimmungen seitens Blizzards. (siehe mein Edit) Wenn etwas juristisch festgelegt ist, muss es sich dabei ja nicht zwangsläufig um ein Gesetz handeln.
Aber wenn ich gegen kein geltendes Gesetz verstosse, kann ich doch auch nicht Gerichtlich dafür belangt werden?!
Hab noch nicht viel mit Gesetzeskonflikten zutun gehabt wie man merkt.
Ich bin jetzt auch kein Jurist. Aber solange die öffentliche Hand nicht in irgendeiner Weise in den Rechtsprozess eingebunden ist, wird es natürlich auch keine gerichtliche Verhandlung geben.
Ich glaube kaum, dass es im BGB oder so einen Paragraphen gibt, der diesen speziellen Fall von einem spielinternen Auktionshaus und dem Verbot des externen Verkaufs der dort anzubietenden "Waren" behandelt.
Die ganze Sache mit den digitalen Rechten ist doch noch in vielerlei Hinsicht eine juristische Grauzone.
Es geht ja auch nicht darum, ob es ein spezielles Gesetz gibt, sondern ob die AGB von Blizzard überhaupt wirksam sind - das wären sie nämlich nicht, wenn sie gegen bestimmte gesetzl. Rahmenbedingungen verstoßen würden. Bzw. wären wegen der sal. Klausel ebenjene zweifelhaften Stellen unwirksam. Vielleicht kann man das analog zum Verkauf von gebrauchten Spielen sehen - das hat die Spiele-Industrie ja auch zu ächten gesucht.
Man ist ja kein Eigentümer dieser virtuellen Gegenstände, sondern nur Nutzer. Prinzipiell ist dieses Nutzungsrecht übertragbar (man kann einem anderen Spieler für lau Gold oder Items überlassen), dann ist es höchst fragwürdig, warum diese Möglichkeit nicht auch gegen reales Geld gehandelt werden können sollte. Das ist ja im spieleinternen Auktionshaus auch der Fall, woraus aber viel plausibler folgt, daß das generell erlaubt ist (unabhängig von der Plattform) und nicht, daß das nur im Auktionshaus gestattet ist (wie es Blizzard in den AGB festlegt?).
Ergänzung ()
eimer_MS, welcher Moderator war das denn? Vielleicht kann der sich mal zu Wort melden und begründen, warum das gegen die Marktplatzregeln verstoßen habe...