Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

WhiteShark schrieb:
Auch ist es für alle nur positiv, wenn keine Rechnungen mehr verschickt werden. Das kostet den Gebührenzahler nämlich auch viel Geld.

Die paar € machen den Kohl von >8 Mrd. € auch nicht fett. Jedes Sandkorn im Getriebe der GEZ ist etwas gutes.

Ich gehöre zu dem Kreis der Verweigerer und zahle seit mehreren Jahren schon keine GEZ mehr - dafür verzichte ich auch auf Öffentlich Rechtliches Fernsehen und Radio.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind nicht ein paar Euro. In der Menge Machen die Rechnungen eher Millionen aus.
Ist also ein sehr guter Ansatz um dir Kosten zu senken.

Kurz & knapp via Smartphone
 
eRacoon schrieb:
ABER seit paar Monaten habe ich mich doch dazu entschlossen jetzt ganz normal meine Gebühren zu zahlen und jetzt bekomme ich plötzlich keine Rechnungen mehr?
Meinen die das ernst? Als würde die mich bitten denen weiter auf die Nerven zu gehen....
Kann es nicht sein, dass die Rechnung auf dem Postweg einfach verlorengegangen ist? Ich zahle ebenso wie immer per Überweisung, bislang hat mich jede Rechnung auch erreicht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die jetzt darauf verzichten Rechnungen zu verschicken.
 
auch ich zahle per Rechnung und habe die Letzte vor ca. 2-3 Wochen erhalten. Also, daß die keine Rechnungen mehr verschicken, kann nicht sein.

Gruß
T0m1nat0r
 
Kann "Entwarnung" geben, habe eben bei der Hotline angerufen und mal gefragt.
Die Zahlungsaufforderung fehlt im System komplett und wurde auch nicht verschickt, Mitarbeiterin natürlich komplett verdattert und überfordert und mich in die "Fachabteilung" weiter gereicht.

Aber auch hier war es unmöglich dass mir diese Rechnung nachgesendet wird, das gibt das System nicht her.
Es würde sich dabei um einen freiwilligen Service handeln und man hat mir garantiert dass ich in Zukunft wieder Zahlungsaufforderung bekomme.
Eine Erklärung wie sie denn jetzt einen Festsetzungsbescheid machen wollten mit fehlender Zahlungsaufforderung konnte mir leider nicht erklärt werden....das wäre einfach so!
Lasse ich es drauf ankommen taucht das Schreiben vermutlich dann doch wieder irgendwo im System auf, alles schon erlebt. ;)

Dann zahle ich jetzt mal und lasse mich überraschen was im Dezember, wenn die nächsten 3 Monate fällig wären passiert.
 
crashbandicot schrieb:
Ich gehöre zu dem Kreis der Verweigerer und zahle seit mehreren Jahren schon keine GEZ mehr - dafür verzichte ich auch auf Öffentlich Rechtliches Fernsehen und Radio.

Dich erwischt es auch noch, dann darfste drei Jahre nachzahlen. Plus natürlich Gerichtskosten.
Man kann das leider nicht mehr verweigern.

Also immer noch im 0,x Bereich der Einnahmen...
Jegliche Kosten die gesenkt werden können, sind positiv.

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht einfach zahlt, auch wenn keine Rechnung kommt. Zahlen muss man ja eh.
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid bringt ja auch nichts.

Jedes Sandkorn im Getriebe der GEZ ist etwas gutes.
Falsch. jedes Sandkorn erhöht die Kosten für alle und ist was schlechtes. Man bekommt die GEZ nicht klein, nur weil das ein paar Paragraphenreiter meinen sie könnten etwas Zeit schinden.

Dann zahle ich jetzt mal und lasse mich überraschen was im Dezember, wenn die nächsten 3 Monate fällig wären passiert.
Bezahle einfach, dann haste auch keinen Ärger. Kommst ja eh nicht drum rum.
Dauerauftrag ist übrigens sehr hilfreich, dann vergisst man das nicht.
 
WhiteShark schrieb:
Man bekommt die GEZ nicht klein, nur weil das ein paar Paragraphenreiter meinen sie könnten etwas Zeit schinden.

Deiner Meinung nach ist es also falsch und sinnlos sich gegen ein System zu stellen wo man selbst der festen Überzeugung ist dass dies völliger Unsinn ist?
(Der Meinung scheinst du ja übrigens auch zu sein?)
 
WhiteShark schrieb:
Dich erwischt es auch noch, dann darfste drei Jahre nachzahlen. Plus natürlich Gerichtskosten.
Man kann das leider nicht mehr verweigern.

Ach, und wie haben es die 1-2 Leute geschafft, die in den Knast gehen sollten aber nichts draus geworden ist?
 
Und nach 3 Jahren verjähren meines Wissens nach auch die Ansprüche ... zwecks Nachzahlung. Kann mittlerweile aber auch anders sein ...
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Ist das so? Ich kauf öfter mal was auf Rechnung und wenn die mir längere Zeit keine zusenden, dann bezahl ich natürlich auch nicht, obwohl ich wüsste was es kostet. Wäre ja auch sehr schwierig zuzuordnen was genau bezahlt wurde ohne Rechnungsnummer usw. Ich hab auch schon mal die Rechnung einer späteren Bestellung früher bekommen als die Rechnung für die frühere Bestellung.

Ich nehme nämlich nicht an, dass es wie bei Versicherung oder Strom ein eigenes Kundenkonto gibt, bei dem etwaig zu viel bezahlte Beiträge wieder ausbezahlt werden können, so dass man einfach auf Kundennummer zahlen kann?

Tatsächlich gibt es eine "Beitragsnummer", die individuell ist und einem "Beitragskonto" zugewiesen ist. Man schließt hier auch keinen Vertrag, auf dessen Grundlage die Zahlungsschuld erst entstünde (übrigens auch beim Kaufvertrag entsteht die Schuld nicht prinzipiell erst mit einer Rechnung), sondern man ist faktisch beitragspflichtig, sobald bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
 
WhiteShark schrieb:
Dich erwischt es auch noch, dann darfste drei Jahre nachzahlen. Plus natürlich Gerichtskosten.
Man kann das leider nicht mehr verweigern.

Komisch, die GEZ erwähnt immer ganz groß das Gericht etc., dann schreibe ich dass ich gerne klagen möchte, dafür aber eine Ablehnung meines Widerspruchs benötige, den bekomme ich nur nie. Nur weitere Zahlungsaufforderungen denen ich widerspreche.
 
Krafty schrieb:
Ach, und wie haben es die 1-2 Leute geschafft, die in den Knast gehen sollten aber nichts draus geworden ist?

In Haft kommt wer sich im Vollstreckungsverfahren weigert eine Vermögensauskunft abzugeben. Dann geht es max. 6 Monate in Erzwingungshaft. Das gilt nicht nur für den Rundfunkbeitrag, sondern für jedes Vollstreckungsverfahren (§ 802g ZPO). Vermögensauskunft als auch der Haftbefehl landen über das Schuldnerregister bei der Schufa. Hätte ich jetzt persönlich keine Lust drauf...
 
eRacoon schrieb:
Deiner Meinung nach ist es also falsch und sinnlos sich gegen ein System zu stellen wo man selbst der festen Überzeugung ist dass dies völliger Unsinn ist?
(Der Meinung scheinst du ja übrigens auch zu sein?)
Es ist sinnlos sich gegen ein System zu stellen, wenn man eh nichts bewirken kann. Das einzige was du mit deiner Forderung nach eine Rechnung bewirkst, sind höhere Kosten für alle.

Würden sich alle wehren, dann könnte man was bewegen. Aber die die sich wehren sind nur ein paar Einzelne, die nicht wahr haben wollen, dass der Kampf verloren ist (und alle zahlen am Ende doch).
 
WhiteShark schrieb:
Aber die die sich wehren sind nur ein paar Einzelne

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führte zum Stichtag 31. Dezember 2014 rund 44,5 Millionen Beitragskonten, in diesem Jahr gab es 21,1 Millionen Mahnmaßnahmen (Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor). Ende 2014 wiesen knapp 4,5 Millionen Konten einen sogenannten „Mahnstatus“ auf, das sind zehn Prozent aller Konten.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/i...illionen-vollstreckungsersuchen/12931448.html


"Ein paar Einzelne..." :rolleyes:
Und ich denke die Zahl ist 2016 nochmal rapide angestiegen.
Mit jedem Verweigerer und sei es auch nur für ein paar Monate fehlen dem Verein eingeplante Gelder, bis das System kippt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das System wird sicher nicht wegen ein paar Zahlungsverweigern kippen. Und zu den 10% zählen nicht nur Zahlungsverweigerer, sondern auch Leute die mal verspätet zahlen. Oder wer monatlich zahlt, wird auch ständig angemahnt.
Die Verweigerer sind nur noch ein minimaler Teil. Den meisten ist bewusst, dass ein Verweigern auf Dauer nicht mehr möglich ist.

Und dem Verein fehlt kein einzelner Cent, die haben ja sogar Überschuss. Jedes Jahr 500mio seit 2013.
 
WhiteShark schrieb:
Den meisten ist bewusst, dass ein Verweigern auf Dauer nicht mehr möglich ist.

Mal gucken was sich noch alles bei den Gerichten tut.

LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20296.0

Der Beschluss - http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
 
Hmmm
Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht - entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung - davon nicht berührt wird.
haste wohl überlesen.

In dem Urteil geht es einzig und alleine darum, das der Beitragsservice und/oder die Rundunksanstalten nicht selbst vollstrecken dürfen. Und das geht wohl auch vor den BGH, dort kann das Urteil schnell gekippt werden. Dann wird es richtig teuer für den Schuldner. Und auch wenn es nicht gekippt werden sollte, bleibt ja die Zahlungspflicht für die Beiträge.
 
Absoluter Nonsens der sich weder in der rechtswissenschaftlichen Diskussion oder in bisherigen Urteilsbegründungen finden lässt.
 
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