Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Krafty, nach vier Wochen müsste es eigentlich 8 € Säumniszuschlag geben. War das jemals bei dir der Fall?
 
2 mal sogar, deshalb habe ich ja eine Auflistung der Zahlungseingänge und Forderungen angefordert.
 
Da die Klagen auch in allen Instanzen zuvor gescheitert sind, habe ich nicht viel Hoffnung.
 
und ich wäre dafür das man das volk dazu mal fragen würde per volksentscheid
 
Das kann man nicht genau vorhersagen. Mehr als die Hälfte der Verfassungsbeschwerden werden innerhalb eines Jahres entschieden, weitere 20% etwa innerhalb von 2 Jahren. Die sind auch chronisch überlastet. Und falls etwas dringlicheres reinkommt (Europa & Euro sind immer für sowas gut), dann müssen wir eben etwas Geduld mitbringen. Statistische Erfolgsaussicht: ca. 2,5%.

Von daher, 100€ auf die Verfassungsmäßigkeit im privaten Bereich. Wer hält dagegen?
 
solange gegen die Symptome geklagt wird und nicht gegen die Ursache, bringt das nichts. Natürlich sind die Gebühren rechtskonform. Man müsste mal gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag klagen. So beschäftigt das ganze Kinder-Klagen nur die Gerichte und die Stammtische.
 
Man klagt gegen einen Beitragsbescheid mit der Begründung der zugrundeliegende Rundfunkbeitragsstaatvertrag sei verfassungswidrig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird er nicht sein, aber wo könnte klagen, wenn ich der Meinung bin, dass gebührenfinanzierter Rundfunk 1. veraltet und 2. überteuert ist?
 
Man sollte sich an die EU wenden. Die Regeln doch sonst alles mögliche und mischen sich ein.. Warum nicht da, wo es mal sinnvoll wäre?
 
Auf welche Regelungen beziehst du dich?

Meinem Wissen nach sind die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihres Rundfunks und im Besonderen des Finanzierungsmodells ihres öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitestgehend frei, sofern sie die durch Grundrechtecharta bzw. Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Grundrechte (hier Meinungs-, Presse- & Rundfunkfreiheit) einhalten. Und die decken sich weitestgehend mit dem deutschen Verfassungsrecht und der Rechtsprechung des BVerfG.

Ansonsten findet den Rundfunk betreffend im Vertragswerk der EU keine Kompetenzübertragung statt. Da die EU keine "Kompetenz-Kompetenz" hat, wird sich daran auch nicht viel ändern.

Über die Dienstleistungsfreiheit als Bestandteil des gemeinsamen Binnenmarktes und die dazugehörige europäische Rechtsprechung, hat die EU aber dennoch Regelungen, vorwiegend wirtschaftlicher Natur (z.B. zu Werbung, Beihilfen, Medienkonzentration), erlassen. Das war es aber dann schon...

Daher bietet meiner Auffassung nach das europäische Recht keine erfolgsversprechende Hilfe für widerspenstige Beitragsrebellen :D
 
die frage die sich mir stellt, ist warum das gericht die klagen der privaten kläger und der unternehmen getrennt betrachtet. gibt auch unternehmen die geklagt haben und im endeffekt wäre dieser prozess jetzt unsinn, da es um das gleiche thema wie bei den privatleuten geht.
 
Eine Abschaffung der Gebühren bleibt Träumerei.
Dazu müsste ja der politische Wille vorhanden sein ein 9 Milliarden Euro Unternehmen mit zig tausenden Arbeitsplätzen zu zerschlagen.
Von den Vorteilen der staatstreuen Journalisten die dabei verloren gingen red ich jetzt mal noch gar nicht.
 
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