Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

WhiteShark schrieb:
Meldet man sich nicht selbst an, so bekommt man eine Forderung ab 1.1.2013 rückwirkend. Denn die haben ja die Meldedaten.

Nicht nur das. Die aktuelle Regelung dreht den Spieß um: kann man nicht nachweisen, dass eine andere Person im Haushalt gezahlt hat, muss man selbst für alle Beiträge bis rückwirkend zum 1.1.2013 aufkommen. Dann geht auch meist das Geheule bei den Schuldnern los.

WhiteShark schrieb:
Strafe kann rein rechtlich wohl verlangt werden, ist mir aber nicht bekannt das sowas seit 2013 passiert ist.

Strafrechtlich ist der Beitragsservice nicht relevant. Es ist lediglich vorgesehen, das Nichtzahlen als Ordnungswidrigkeit einzustufen, was wiederum ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Davon sahen die Anstalten aber bisher ab. Wahrscheinlich, weil sie sich hier auf dünnem Eis befinden.
 
Naja nicht jeder kann mal eben für drei Jahre rückwirkend zahlen. Sind ja über 600€. Das macht schon einen recht großen Unterschied.
 
Verjähren die Beitragsansprüche eig. noch nach 3 jahren ? Ich meine mal etwas dementsprechendes gelesen zu haben ...

Die rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Es gelten dabei die Verjährungsfristen, wie Sie in den §§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind

http://www.t-online.de/ratgeber/fin...978/von-der-gez-erwischt-so-teuer-wird-s.html


mfg
 
Dein Link ist zwar nicht mehr der Aktuellste, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde inzwischen durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgelöst.

Aber zu deiner Frage: Ja, auch weiterhin gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren. (§ 7 Abs. 4 RBStV i.V.m. §§ 195, 199 BGB)
 
Wobei man auch den Beginn der Verjährung bedenken sollte.
Die Verjährung beginnt nämlich erst mit Ende des Jahres in dem die Forderung fällig wurde.
Heißt ab 31.12.2013 beginnen die 3 Jahre.
Erst am 1.1.2017 sind somit die Beiträge für 2013 verjährt.
 
Stimmt soweit.. Drei Jahre sind korrekt. Hatte zwei im Kopf.

Habe mich im August umgemeldet, insofern wäre die Rückforderung auch maximal seit dann.. Ich lasse es drauf ankommen, dass die sich irgendwann bei mir melden. Vll wohne ich in einem Jahr auch schon gar nicht mehr hier
 
Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Hallihallo!

Folgendes, ich hab eine Zwangsvollstreckung von der Stadt erhalten, in Namen der GEZ.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen, die die Beiträge Zahlt.
Seit 4 Jahren ungefähr, bekomm ich immer Briefe von der GEZ, das ich Zahlen möchte.
Da aber meine Frau Zahlt, habe ich das natürlich ignoriert.

Ich hatte auch schon mal Kontakt mit der ARD, ZDF...GmbH, was außer ein Anruf, nichts weiter mehr kam.
Daher dachte ich, ist alles geklärt.

Was könnt ihr mir nun raten?

LG!
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

wenn die kommen: zahnpasta unter die türklinke streichen!



ruf da einfach mal an und sag denen halt, dass dein haushalt zahlt.
wenn das nix bringt, kommste um anwalt nicht rum.
 
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AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Luis2012 schrieb:
Da aber meine Frau Zahlt, habe ich das natürlich ignoriert.

Ignorieren ist immer schlecht, ein Widerspruch mit eben jener Begründung wäre das richtige gewesen. Vor einer Vollstreckung müsstest du doch einen Mahnbescheid bekommen haben? Sowas sollte man niemals ignorieren.

Luis2012 schrieb:
Was könnt ihr mir nun raten?

Rechtsberatung.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

wir hatten das gleiche Problem, meine Frau hat sich dann einfach an die Ansprechperson der Stadt gewendet, der Vorgang erklärt (am besten mit Kundennummer des Zahlenden) und ne Woche später kam ein Erledigungsschreiben.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Das kommt davon wenn man es ignoriert. Ein Brief ganz am Anfang hätte gereicht... Nun gut.

Ich gehe davon aus, die Stadtkasse hat dir mit der Vollstreckung gedroht sofern du nicht den vom Beitragsservice geforderten Betrag bis zu einem bestimmten Termin begleichen wirst. Bis wann sollst du denn gezahlt haben? Um wie viel geht es?

Du kannst versuchen so schnell wie möglich Kontakt zum Beitragsservice/Rundfunkanstalt als auch mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde aufzunehmen und den Sachverhalt schildern. Ich bin zwar skeptisch ob es etwas hilft, aber einen Versuch ist es wert. Bei methadron scheint es erfolgreich gewesen zu sein.

Ansonsten beachte folgendes: Grundlage des Vollstreckungverfahrens ist ein vollstreckbarer Beitragsbescheid. Diesen wirst du wohl bekommen aber ignoriert haben. Hier hättest du es noch leicht über das Widerspruch- oder Klageverfahren klären können, jetzt aber ist der Beitragsbescheid bestandskräftig und vollstreckbar. Du kannst versuchen dich gegen das Vollstreckungsverfahren zu wehren, aber dann wird das Vollstreckungsverfahren rein auf Formfehler überprüft und nicht der zu vollstreckende Beitragsbescheid an sich. Die Sache ist jetzt ziemlich kompliziert für dich und du solltest dir anwaltlichen Rat einholen. Weiterhin ignorieren wird zur Abgabe einer Vermögensauskunft und evtl. einem Haftbefehl dazu führen, was sich beides auf deine Einträge bei Schufa und Konsorten massiv negativ auswirken wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

kann man sich denn inzwischen rückwirkend befreien lassen?
Früher war es doch immer so, dass du dich zwar ab jetzt befreien kannst, die letzten 3 Jahre aber dennoch bezahlen musst. Dann hast durch dein Ignorieren leider 650€ in den Sand gesetzt.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

florian. schrieb:
kann man sich denn inzwischen rückwirkend befreien lassen?

Eine Befreiung im Sinn des Rundfunkbeitragsstaatsvertag (§4 RBStV) wäre das hier auch nicht.

Ich habe noch mal nachgedacht und meine deine Chancen stehen doch besser als gedacht. Hatte vorhin nicht explizit an eine mögliche Aufhebung des Beitragsbescheides durch die Rundfunkanstalt gedacht. Also zack zack aktiv werden und sich mit denen in Verbindung setzen. Am besten gleich noch Beweise zur gemeinsamen Haushaltsführung darlegen.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Bei der GEZ, bzw bei Vollsteckungen von öffentlichen Institutionen gibt es mWn keinen Mahnbescheid, da kommt irgendwann einfach ein Brief von der Stadt, in der die Vollstreckung angekündigt wird.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Klär das einfach mit denen.
Wobei natürlich wichtig ist, dass Du bei Deiner Lebensgefährtin auch gemeldet bist.

Normalerweise ist sowas gar kein Problem.
Meine Lebensgefährtin ist Hauptmieterin in ner 3er WG und immer wenn da jemand Neues einzieht, wird das dort schriftlich durchgegeben (mit Meldebescheinigung etc.) und dann ist die Sache geritzt.
 
AW: Zwangsvollstreckung von der Stadt (GEZ)

Abend!
Haben heute dort angerufen.
Ich muss nichts Zahlen, da ja meine Freundin gezahlt hatte!

Nur ich Stand im gez buch nicht meine Freundin.
Deswegen waren sie so hartnäckig!

Bekomme nächste Woche ein schreiben, von der Befreiung.

Lg
 
Ich habe nach 3 Monaten übrigens eine Antwort auf meine Anfrage über das Kontaktformular auf der Website erhalten.
Hoffe die wundern sich nicht, wieso ich mir meistens ebensoviel Zeit beim Begleichen der Forderungen lasse :D
 
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