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Tandeki
Gast
WhiteShark schrieb:Meldet man sich nicht selbst an, so bekommt man eine Forderung ab 1.1.2013 rückwirkend. Denn die haben ja die Meldedaten.
Nicht nur das. Die aktuelle Regelung dreht den Spieß um: kann man nicht nachweisen, dass eine andere Person im Haushalt gezahlt hat, muss man selbst für alle Beiträge bis rückwirkend zum 1.1.2013 aufkommen. Dann geht auch meist das Geheule bei den Schuldnern los.
WhiteShark schrieb:Strafe kann rein rechtlich wohl verlangt werden, ist mir aber nicht bekannt das sowas seit 2013 passiert ist.
Strafrechtlich ist der Beitragsservice nicht relevant. Es ist lediglich vorgesehen, das Nichtzahlen als Ordnungswidrigkeit einzustufen, was wiederum ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Davon sahen die Anstalten aber bisher ab. Wahrscheinlich, weil sie sich hier auf dünnem Eis befinden.