Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Wobei hinzuzufügen wäre, dass die GEZ (oder Beitragsservice) das natürlich nicht darf. Nur der Vollstreckungsbeamte darf das machen. Das darf er aber bei jeder anderen betitelten Forderung auch.
 
Das erklärt alles, Danke für die Infos.

Fredy78 schrieb:
Alter Verwalter, knapp 9 Mrd. Euro und es genügt nicht. Mein Gott es sind Mrd. von Euros! Fast 18 Mrd. DM, aber es reicht nicht. Das ist nichts anderes als ein Sumpf.

Ich bin jetzt sehr zufrieden mit den Angeboten der öffentlich rechtlichen Sendern. Muss zwar über 200,-€ +, also über 400,- DM+ im Jahr für die Informationen blechen, aber zu spüren ist eine deutliche Verbesserung. Ein sehr umfangreiches regionales Angebot an Livestreams: Volksmusik, Dokumaterial, regionale TV/ Radiosender live etc. und die Webseite zu 99% werbefrei. Hört sich erstmal nach viel Beitrag an, aber die PayTV Sender sind da nicht anders und + Werbung.

99% Werbefrei
 
Zuletzt bearbeitet: (Rückantwort)
LOL das ist wohl die schlechteste Variante ein Auto zu pfänden?
Also mal ernsthaft, wenn man es wirklich drauf anlegt ist das Ding doch schnell ab? oO
Einen Winterreifen drauf und fertig, das Schloss entfernt ein netter KFZler um die Ecke sicherlich für nen 10er.

Oder sind die wenigstens so schlau und nehmen Nummernschilder an sich?

Aber das hat eigentlich wenig mit der GEZ zu tun welchen absurden Weg die Gemeinden gehen ist ja völlig egal.
Allerdings halte ich die Kontopfändung für 100x effektiver als diese lächerlichen Versuche...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wenn man ein KFZ "endgültig" in Verwahrung nehmen möchte, nimmt man die Kennzeichen ab und lässt sofort abschleppen. Dies und das nachfolgende Verfahren ist aber auch für die vollstreckende Behörde mit Aufwand verbunden. Da setzt man bei den Schuldnern lieber auf den Panik- bzw. Prangereffekt und hofft, diese durch Ventilwächter oder Parkkralle zur schnellstmöglichen Begleichung der Forderung zu bewegen. In der Praxis werden dann wohl fast alle Betroffenen ihre Schulden zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren wollen.

Die Dinger zu entfernen ist eine Sache, aber du hast ja noch die Pfandsiegel am Fahrzeug.
 
Lionel Hutz schrieb:
aber du hast ja noch die Pfandsiegel am Fahrzeug.

Welche Pfandsiegel und welches Auto? Bevor ich mir so nen Schmuh gefallen lasse, schaffe ich das Auto lieber aus der Stadt zu Verwandten und/oder Freunden in den Schuppen.
 
Hehe, netter Versuch würde ich sagen, dürfte aber wohl nicht zielführend sein. Zunächst weiß die Vollstreckungsbehörde ob und welches KFZ dem Schuldner gehört, dass herauszufinden ist nicht schwer. Und wenn das KFZ gepfändet wurde sollte man es tunlichst nicht mehr wegschaffen. Verstrickungsbruch (§ 136 StGB) bzw. Pfandkehr (§ 289 StGB) sind strafbar. Da braucht es nur eine "freundlichen" Nachbarn der dich deswegen anschwärzt und dem Staatsanwalt als Zeuge dient. Und das weil man keinen Rundfunkbeitrag zahlen will?!?
 
Lionel Hutz schrieb:
[...]
Und das weil man keinen Rundfunkbeitrag zahlen will?!?

Wohl eher aus Prinzip.

Ich seh's auch nicht ein für eine Leistung zu bezahlen, die ich nie wollte und die mich einen feuchten Kehricht interessiert.
Ich gebe genug Geld für Private in HD, Netflix und AmazonPrime aus, da brauch ich sicher nicht noch die ÖR.
Wer bitte würde freiwillig 20€ für ÖR ausgeben?
Preis/Leistung ist mehr als lächerlich und das Konstrukt entspricht einfach nicht mehr dem Zeitgeist.
Und es ist ja auch absolut fair, dass ein Singlehaushalt mit einem TV und wegen mir noch Radio im Auto genauso viel bezahlt, wie die Großfamilie mit 5 TV's und 3x Radio im Auto...

Man sollte vll wie die Franzosen eher auf die Straße gehen und dem Staat deutlich machen, wer überhaupt dafür sorgt, dass überhaupt so viel Geld reinkommt.
 
~H!ld3~ schrieb:
...
Ich gebe genug Geld für Private in HD, Netflix und AmazonPrime aus, da brauch ich sicher nicht noch die ÖR.
Wer bitte würde freiwillig 20€ für ÖR ausgeben?
Preis/Leistung ist mehr als lächerlich und das Konstrukt entspricht einfach nicht mehr dem Zeitgeist.

Bei uns ist genau umgekehrt nur ÖR! Was die Information angeht ist 100% mehr als Netflix, AmozonPrime &co Laden

crashbandicot schrieb:
Welche Pfandsiegel und welches Auto? Bevor ich mir so nen Schmuh gefallen lasse, schaffe ich das Auto lieber aus der Stadt zu Verwandten und/oder Freunden in den Schuppen.

Fahren ohne TÜV geht auch, aber wenn die Polizei die Person erwischt dann wird es richtig teuer. Es gibt manche Leute, die ohne Führerschein fahren und leben lang nie erwischt wurden.
 
Ich weiss zwar überhaupt nicht, was meine Frage in einem DISKUSSIONS-Thread zu suchen hat (und nachdem ich die letzten Seiten überflogen habe, scheint es auch genau ein solcher zu sein), aber nachdem mein Thread im "Wirtschaft und Recht" geschlossen wurde, bitte ich euch hier nochmal um Hilfe:

Bevor ich mich an die offizielle Stelle wende und evtl. "ungünstig" beraten werde, probier ich's lieber mal hier, ob ich das mit dem Rundfunkbeitrag richtig nachgelesen habe, da dieser bei uns nun umgestellt werden muss (wurden bereits angeschrieben):

  • Eine Betriebsstätte (unter 8 MA), die sich im selben Haus mit der eigenen Wohnung befindet, wird über die Wohnung mitbezahlt, d.h. dafür wird 1 x Rundfunkbeitrag fällig.
  • Dafür darf für oben angegebene Betriebsstätte kein geschäftliches KFZ kostenfrei mitgebucht werden.
  • Für eine Nebenbetriebsstätte (anderes Grundstück, auch unter 8 MA) wird dann zusätzlich noch 1/3 der Gebühr fällig, also insgesamt 4/3.
  • Dafür kann ich das geschäftlich genutzte Fahrzeug auf diese Nebenbetriebsstätte kostenfrei laufen lassen. Meine übrigen Fahrzeuge laufen privat und kostenfrei über die Wohnung.


Hab ich das alles richtig verstanden ?
Ein einfaches "Ja" reicht mir schon.


Vielen Dank,
Furi
 
Ohne Anspruch auf Richtigkeit habe ich es folgendermaßen verstanden:

Damit für Wohnung und Betriebsstätte nur ein voller Beitrag zu zahlen ist, muss sich die Betriebsstätte in der Wohnung befinden bzw. ausschließlich über die Wohnung zu betreten sein. Sobald ein seperater Eingang vorhanden ist, muss für die Betriebsstätte zusätzlich gezahlt werden. Bei unter 8 Mitarbeitern 1/3 Beitrag. Die Fahrzeuge sollten über Wohnung oder Betriebsstätte mitlaufen können.

Falls Betriebsstätte in der Wohnung + 1 weitere Betriebsstätte außerhalb: 4/3 Beitrag.
Falls Betriebsstätte (u8 MA) nicht in der Wohnung + 1 weitere Betriebsstätte (u8 MA) außerhalb: 5/3 Beitrag.

Ansonsten den Beitragsservice fragen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich auch so verstanden:
(u8 MA) selbe Wohnung und ein Eingang +1 weitere BS außerhalb = 4/3 Beitrag
(u8 MA) extern Wohnung und ein Eingang +1 weitere BS (u8MA)außerhalb = 5/3 Beitrag
 
@Lionel Hutz und aklaa:

Vielen Dank für eure Antworten.

Habe nun unsere Kontoblätter angeschaut und festgestellt, dass wir seit 01.01.2013 insgesamt etwas über 700€ zu viel an Rundfunkgebühren gezahlt haben, also insgesamt für 5 Beiträge. Leider ist dies nie wirklich aufgefallen, da wir mit der Buchführung weit hinten dran sind (sind schon länger dabei, dies aufzuarbeiten) und das ganze auch noch über zwei verschiedene Konten läuft.

Gibt's da Erfahrungen, wie schwer es ist, wieder an das Geld dran zu kommen ?
Hier müsste doch eine dieser 3-Jahres Klauseln greifen ?!
Sehe die meisten Einträge nur von Paaren, die fälschlicherweise doppelt für eine Wohnung zahlen mussten.

Jedenfalls habe ich nun einen längeren Brief mitsamt den betreffenden Formularen erfasst und denen eine Übersicht über die zu viel abgezogenen Beträge sowie eine Rückforderung dieser und eine Korrektur unserer Anmeldungen erstellt, den ich morgen abschicken möchte.



Liebe Grüße,

Furi ;)
 
Auf jeden Fall versuchen. Eigene Erfahrungswerte dazu habe ich aber keine.

§10 RBStV
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet
wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden
ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt
die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die
Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach
den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung.
 
Schreiben aufsetzen und Zahlungen einstellen bis der Betrag ausgeglichen ist...du sitzt am Geldhahn und somit am längeren Hebel...bei der aktuellen Auslastung kommen die vermutlich eh vor 2017 nicht zu einer "sinnvollen" Bearbeitung.

Bis die das mitbekommen ist der Betrag vermutlich schon ausgeglichen und bei dummen Rückfragen stumpf darauf verweisen dass die Beträge schon bezahlt wurden.
 
Hat von euch schonmal jemand das Kontaktformular auf der Website des "Service" benutzt?

Habe nach über einer Woche weder eine Eingangsbestätigung noch Antwort erhalten, ist das normal, wird hier wieder nach dem Motto "wir haben nie etwas erhalten" gespielt?

Geht mir um eine Auflistung der Forderungen und meiner entrichteten Gebühren bisher, da es dort mMn. eine Differenz gibt, die es so nicht geben sollte.
 
Habe das Formular schon öfters benutzt, das kommt an aber je nachdem kann das halt dauern ;)
Aber Achtung das ist nicht rechtskräftig oder wie sagt man...bei wichtigen Dingen immer via Einschreiben!
 
Wie ist das. Wenn man sich nicht anmeldet und die einen irgendwann anschreiben erbeben die den Beitrag bis zu 24 Monate nachwirkend, richtig?

Ergeben die noch eine Strafgebühr?
 
Vorsicht mit solchen Aussagen. Ich kenne einige bei denen bis 2013 Geld zurück gefordert wurde.
Meldet man sich nicht selbst an, so bekommt man eine Forderung ab 1.1.2013 rückwirkend. Denn die haben ja die Meldedaten.
Aber meldet man sich selbst an, so kommt zumindest erstmal keine Nachforderung. Kann aber natürlich noch kommen.

Strafe kann rein rechtlich wohl verlangt werden, ist mir aber nicht bekannt das sowas seit 2013 passiert ist.
 
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