Lübke
Fleet Admiral
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?
ich glaube vom inhalt her sind meine minimallösung und die aktuelle rechtssprechung auf einer linie, denn meine lösung umfasst ja auch grundsätzlich alles (ok die volksmusik hab ich ausgelassen, aber zwischen mittagsmagazin und lokalzeit sind ja noch ein paar stunden sendezeit unbesetzt). der gravierende unterschied zum status quo besteht einzig aber dafür um so massiver im umfang. in der zahl der sender und der sendungen.
oder übersehe ich was wichtiges? widerspricht die minimallösung in irgendeinem punkt der aktuellen rechtssprechung? wir könnens ja mal konkretisieren (ist auch als aufruf zum mitmachen zu verstehen ):
12:00: tagesschau (täglich)
12:15: mittagsmagazin (täglich)
13:00: nachrichten (täglich)
13:10: mo: boulevardmagazin/di: autosendung/mi: musiksendung/do: computersendung/fr: kochsendung/ sa: sportschau/ so: heimatfilm
14:00: nachrichten (täglich)
14:10: fortsetzung von 13:10
15:00: nachrichten (täglich)
15:10: mo/do: seifenoper/ di/fr: wissensmagazin/ mi/sa: kultursendung/ so: spielfilm
16:00: nachrichten (täglich)
16:10: lokalzeit (regionalfernsehen)(täglich)
17:00: nachrichten (täglich)
17:10:
18:00: nachrichten (täglich)
18:10: kinderprogramm (täglich)
19:00: nachrichten (täglich)
19:10: seifenoper/quizshow (täglich abwechselnd)
20:00: nachrichten (täglich)
20:10: spielfilm/ samstags wetten dass...?
22:00: tagesschau
mal als rohentwurf. jetzt mal bitte vorschläge, was fehlt und was man ergänzen sollte. einfach nur um mal zu testen, ob es mit einem sender möglich wäre, allen ansprüchen zu genügen.
Dagegen steht die aktuelle Rechtsprechung zum Begriff "Grundversorgung", der weitaus mehr umfasst (im Prinzip alles) und (mal ganz realistisch) der Status Quo.
ich glaube vom inhalt her sind meine minimallösung und die aktuelle rechtssprechung auf einer linie, denn meine lösung umfasst ja auch grundsätzlich alles (ok die volksmusik hab ich ausgelassen, aber zwischen mittagsmagazin und lokalzeit sind ja noch ein paar stunden sendezeit unbesetzt). der gravierende unterschied zum status quo besteht einzig aber dafür um so massiver im umfang. in der zahl der sender und der sendungen.
oder übersehe ich was wichtiges? widerspricht die minimallösung in irgendeinem punkt der aktuellen rechtssprechung? wir könnens ja mal konkretisieren (ist auch als aufruf zum mitmachen zu verstehen ):
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mal als rohentwurf. jetzt mal bitte vorschläge, was fehlt und was man ergänzen sollte. einfach nur um mal zu testen, ob es mit einem sender möglich wäre, allen ansprüchen zu genügen.