Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

leider nein , lübke.

bei mir sind schon einige gebühren aufgelaufen, die ich noch nicht gezahlt habe. und das werde ich sicher auch nicht gleich tun ... bringt die zahlung gegen vorbehalt etwas ? irgendwann muss diese zwangssteuer ja abgeschafft werden ...
 
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solange fernseher und radio gängige medien sind, werden sie nicht abgeschafft. und wie du auf den vorherigen seiten lesen kannst, gibt es auch gute gründe für eine unabhängige quelle, insbesondere was die versorgung mit unabhängigen nachrichten angeht. aber wie immer wenn niemand den daumen drauf hält und man sich aus den taschen anderer leute bedienen kann, sind die ör imho weit über dieses ziel hinausgeschossen und verbrennen milliarden, wo hunderte von millionen reichen würden. begründung siehe letzte seiten.
 
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lazsniper schrieb:
bringt die zahlung gegen vorbehalt etwas ?

Fraglich. Sobald du von denen einen richtigen Beitragsbescheid erhalten hast, zu Erkennen an der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung, ist die Zahlung unter Vorbehalt hinfällig. Als Möglichkeit bleibt dir dann noch Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben.
 
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Andere Frage: gibt's von den ÖR eine kleine Onlinevideothek, denn was im TV in den Zeiten gezeigt wird kann ich nicht gebrauchen!?

GEZ 2014 bei mir schon abgebucht. Das sind dieses Jahr 215,xx €, und dafür will ich eine Onlinevideothek! Könnte wie Lovefilm.de oder Maxdome.de sein, nur viel kleiner mit alten Filmen.

Abends (18-20uhr) nach der Arbeit will ich manchmal einen guten Film anschauen und nicht nur die Nachrichten.

p. s. Jeder der GEZ bezahlt hat sollte Zugang erhalten und legal Filme anschauen können, denn dafür sind die Gebühren da
 
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Lionel Hutz schrieb:
Fraglich. Sobald du von denen einen richtigen Beitragsbescheid erhalten hast, zu Erkennen an der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung, ist die Zahlung unter Vorbehalt hinfällig. Als Möglichkeit bleibt dir dann noch Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben.

dann nutze ich mal den wiederspruchsbrief der PdV ... und wenns nichts bringt, isses mir auch egal - dann merken die zumindest etwas vom gegenwind.
 
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Was ist eigentlich, wenn man sich jetzt anmelden würde, aber in der Wohnung schon seit 3 Jahren wohnt? Würden die Daten in die Daten vom Einwohnermeldeamt schauen und den Beitrag ab Januar 2013 berechnen oder ab Zeitpunkt der Anmeldung? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
 
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Auf die zwei/drei hundert euro kommt es nicht an, darum ging es nie. It's about sending a message ;) Ich zahle nicht, weil ich diesen ganzen Apparat für zu aufgeblasen halte. Aber das Thema wurde ja schon erörtert.
 
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deathscythemk2 schrieb:
Auf die zwei/drei hundert euro kommt es nicht an, darum ging es nie. It's about sending a message ;) Ich zahle nicht, weil ich diesen ganzen Apparat für zu aufgeblasen halte. Aber das Thema wurde ja schon erörtert.

wenigstens einer dems auch so geht wie mir :D
 
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@aklaa
Ganz so leicht ist es nicht. Das nicht alle Inhalte der ÖR unbegrenzt im Internet hinterlegt sind hat mehrere Gründe, einer ist aber auch, dass der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation durchgesetzt hat, dass eben bestimmte Sendungsarten nicht unbegrenzt über die Mediathek abrufbar sein dürften.
 
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War nicht März 2013 ein großer Abgleich angekündigt?

Wenn man also schon vor Januar 2013 woanders gemeldet war, werden die das so oder so merken.
 
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deathscythemk2 schrieb:
Was ist eigentlich, wenn man sich jetzt anmelden würde, aber in der Wohnung schon seit 3 Jahren wohnt? Würden die Daten in die Daten vom Einwohnermeldeamt schauen und den Beitrag ab Januar 2013 berechnen oder ab Zeitpunkt der Anmeldung?

Die aktuelle Beitragsregelung sieht eine Beitragspflicht ab Januar 2013 vor. Es wurde vom Beitragsservice kommuniziert, dass vorherige Nichtzahler nicht für Zeiten vor dem 1.1.2013 zur Kasse gebeten werden sollen. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert.

DDD schrieb:
Ja, startdatum ist Januar 2013. Kannst auch abwarten bis die sich melden, wenn dir so hohe Beträge auf einmal egal sind.

Wobei zu beachten ist, dass entgegen der früheren Regelung der Beitragspflichtige zur Anmeldung verpflichtet ist. Eine späte Anmeldung kann deshalb mit monetären Sanktionen belegt werden. Allerdings ist mir kein solcher Fall bekannt. Die Beiträge ab Januar 2013 müssen aber so oder so nachgezahlt werden.
 
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deathscythemk2 schrieb:
Was ist eigentlich, wenn man sich jetzt anmelden würde, aber in der Wohnung schon seit 3 Jahren wohnt? Würden die Daten in die Daten vom Einwohnermeldeamt schauen und den Beitrag ab Januar 2013 berechnen oder ab Zeitpunkt der Anmeldung? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie schon gesagt wurde, gilt Januar 2013 als Startdatum.

Wenn man aber bisher nicht oder bspw bei den Eltern auf dem Meldeamt gemeldet war, dann muss man erst ab Anmeldung der Wohnung zahlen.
 
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aber es ist doch nach wie vor so (wie zu gez zeiten) dass du keinen reinlassen musst, falls von der rundfunkanstalt einer vor der tür steht weil man nicht zahlt, oder ? oder gibts diese "außendienstler" nicht mehr ?

können die forderungen an eine höhere stelle weitergegeben werden, oder gibts die mahnungen immer nur von der rundfunkanstalt selbst ?
 
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