Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Das steht doch auf der Seite selbst:

Sobald Sie den Beitragsbescheid haben, müssen Sie dagegen Widerspruch einlegen (Musterschreiben). Der Widerspruch schiebt die Zahlungspflicht nicht auf. Durch den Widerspruch sichern Sie sich aber die Chance, Ihr Geld später zurück zu bekommen

Quelle: http://www.parteidervernunft.de/faq-rundfunkbeitrag#frage10

D.h. egal was Du machst, spätestens wenn der Beitragsbescheid kommt, musst Du zahlen. Ob Du den Widerspruch nutzt oder nicht, ist Deine Entscheidung (also sollte das Zitat oben eher "können Sie dagegen Widerspruch einlegen" lauten). Ich bin der Überzeugung, dass die Klagen höchstens zu einer Anpassung, aber nicht zu einer Haushaltsbefreiung führen werden. Mit"Anpassung" meine ich eine Änderung der derzeitgen Regelungen für Firmen oder die Befreiungsmöglichkeiten für Behinderte oder für Personen, die sozialen Härten ausgesetzt sind.
 
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dann halte ich es wie @deathscythe2 ... und lass die briefe einfach noch bisl länger auflaufen . aufs geld kommts nicht an, aber das prinzip ist das was wichtig ist.
 
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lazsniper schrieb:
und lass die briefe einfach noch bisl länger auflaufen . aufs geld kommts nicht an, aber das prinzip ist das was wichtig ist.

Falls bei den Briefen ein Beitragsbescheid dabei ist und du ignorierst ihn, bzw. legst keinen Widerspruch ein, wird dieser bestandskräftig. Großes Problem, denn du kannst dann eigentlich nichts mehr machen.

lazsniper schrieb:
falls von der rundfunkanstalt einer vor der tür steht weil man nicht zahlt, oder ? oder gibts diese "außendienstler" nicht mehr ?

können die forderungen an eine höhere stelle weitergegeben werden, oder gibts die mahnungen immer nur von der rundfunkanstalt selbst ?

Die schicken den Gerichtsvollzieher.
 
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Lionel Hutz schrieb:

ab welchem aufgelaufenen betrag machen die das ? kündigen die das vorher an , weil soweit lasse ich es selbstverständlich nicht kommen.
 
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Gute Frage, weiß ich aber nicht. Evtl. machen die das auch nicht, jedenfalls besteht die Möglichkeit.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

lazsniper schrieb:
ab welchem aufgelaufenen betrag machen die das ? kündigen die das vorher an , ...

Mit dem "aufgelaufenen Betrag" hat eine Zwangsvollstreckung nichts zu tun. Der Gerichtsvollzieher kommt im Endeffekt nur, wenn Du keine Rechtsmittel mehr einlegen kannst und dennoch nicht zahlst. Der Rechtsweg läuft in etwa so:

-> ab 1.1.2013 bist Du verpflichtet, Dich anzumelden
-> tust Du das nicht, bekommst Du irgendwann Post vom Beitragsservice
-> die Post ignorierst Du solange, bis der Beitragsbescheid kommt
-> auf diesen reagierst Du mit dem Widerspruch und dem darin enthaltenen Antrag auf Aussetzung der Beitragszahlungen
-> diesen Antrag wird der Beitragsservice wiederum ablehnen, wodurch Du wieder am Zug bist
-> Du kannst nun z.B. Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen
-> dieser Widerspruch wird aufgrund der aktuellen Rechtslage mit Sicherheit jedoch abgelehnt
-> dann kannst Du noch Klage am Verwaltungsgericht einreichen
-> verlierst Du vor Gericht, bist Du wieder zahlungspflichtig
-> zahlst Du dann dennoch nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: der Beitragsservice engagiert ein Inkassounternehmen und entweder dieses oder der Beitragsservice selbst erwirkt einen Vollstreckungstitel gegen Dich

Gegen Vollstreckungstitel gibt es auch Rechtshilfen. Wenn man aber bereits im Vorfeld schon weiß, dass man rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, sollte man sich einen langen und kostspieligen Rechtsweg aber gut überlegen.
 
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Deliberation schrieb:


darauf spekulieren die doch, dass die wege und mittel viel zu umständlich, lange und zeit und nervenraubend sind - also fresse halten und zahlen an diese ganoven.... pflichtsteuer juhu.
 
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Der Beitragsservice muss nicht spekulieren, denn im Endeffekt sind sie einfach leider im Recht. Dein Satz hätte Gültigkeit, wenn der Rechtsweg Aussicht auf Erfolg hätte, die Gegenseite aber darauf spekuliert, dass Du diesen Rechtsweg aufgrund des Aufwandes nicht gehst. Bei Abmahnungen wie der aktuellen Porno-Streamingportal-Abmahnwelle ist das z.B. so.
 
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Deliberation schrieb:
Der Rechtsweg läuft in etwa so:

-> Du kannst nun z.B. Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen
-> dieser Widerspruch wird aufgrund der aktuellen Rechtslage mit Sicherheit jedoch abgelehnt
-> dann kannst Du noch Klage am Verwaltungsgericht einreichen

Ein Widerspruch zu viel, denn einen 2. Widerspruch beim Verwaltungsgericht gibt es so nicht. Die statthafte Klageart vor dem Verwaltungsgericht ist die Anfechtungsklage.
 
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Der Widerspruch beim Verwaltungsgericht ist eine einstweilige Verfügung gegen die Zahlungspflicht. Das sollte doch noch vor der Klage kommen, oder?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Nein & Ja.

Es nennt sich nicht Widerspruch sondern Antrag auf vorläufigen Rechtschutz. Aber ja, ein solcher Antrag kann auch vor Klageerhebung gestellt werden. Ob es Sinn macht, kommt auf die Fallkonstellation an. Hat aber auch nur aufschiebende Wirkung, eine Sachentscheidung gibts erst im Hauptverfahren.

Jedenfalls würde ich von dem ganzen aber wegen 17,97€ im Monat absehen. Ausgang ungewiss, ausserdem kostet einfach zu viel Zeit und Geld. Zwar besteht kein Anwaltszwang, aber ohne bist du im Verwaltungsrecht hilflos verloren.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Jetzt drohen sie mit automatischer Anmeldung:

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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Und wo ist jetzt dein Problem?
Investiere doch mal 2min Zeit und klär sie über deine Situation auf.
 
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Steht doch dort, du begehst eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen teuer werden kann.

Hat übrigens auch nicht viel mit der GEZ zu tun, außer dass das Meldeamt deine Daten natürlich weitergibt :D
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Diese Ordnungswidrigkeit kostet 500 Euro.

@Krafty: das ist ja die Krux, die haben einen echt an den Cochones. :D
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Diese Ordnungswidrigkeit kostet BIS zu 500€. So hoch fällt das aber normal nicht aus. Da müsste man schon jahrelang falsch gemeldet sein.

Aber wenn du noch bei den Eltern wohnst, dann bist du ja korrekt gemeldet.
Das würde ich denen einfach mitteilen.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Bei meinen Eltern angemeldet... ;)

Die wissen ja nichtmals wer ich bin / kennen meinen vollen Namen ja nicht. Ich frage mich halt, wie die dann ein Bußgeld gegen mich aussprechen wollen...
 
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