T
Tandeki
Gast
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?
Das steht doch auf der Seite selbst:
Quelle: http://www.parteidervernunft.de/faq-rundfunkbeitrag#frage10
D.h. egal was Du machst, spätestens wenn der Beitragsbescheid kommt, musst Du zahlen. Ob Du den Widerspruch nutzt oder nicht, ist Deine Entscheidung (also sollte das Zitat oben eher "können Sie dagegen Widerspruch einlegen" lauten). Ich bin der Überzeugung, dass die Klagen höchstens zu einer Anpassung, aber nicht zu einer Haushaltsbefreiung führen werden. Mit"Anpassung" meine ich eine Änderung der derzeitgen Regelungen für Firmen oder die Befreiungsmöglichkeiten für Behinderte oder für Personen, die sozialen Härten ausgesetzt sind.
Das steht doch auf der Seite selbst:
Sobald Sie den Beitragsbescheid haben, müssen Sie dagegen Widerspruch einlegen (Musterschreiben). Der Widerspruch schiebt die Zahlungspflicht nicht auf. Durch den Widerspruch sichern Sie sich aber die Chance, Ihr Geld später zurück zu bekommen
Quelle: http://www.parteidervernunft.de/faq-rundfunkbeitrag#frage10
D.h. egal was Du machst, spätestens wenn der Beitragsbescheid kommt, musst Du zahlen. Ob Du den Widerspruch nutzt oder nicht, ist Deine Entscheidung (also sollte das Zitat oben eher "können Sie dagegen Widerspruch einlegen" lauten). Ich bin der Überzeugung, dass die Klagen höchstens zu einer Anpassung, aber nicht zu einer Haushaltsbefreiung führen werden. Mit"Anpassung" meine ich eine Änderung der derzeitgen Regelungen für Firmen oder die Befreiungsmöglichkeiten für Behinderte oder für Personen, die sozialen Härten ausgesetzt sind.