Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

3 Jahre Afaik.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Japp, wobei die Frist bei (regelmäßiger) Verjährung erst am 31.12 des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Also für Forderungen die am 1.1.2013 (Startdatum der Haushaltsabgabe) oder im Verlauf des Jahres 2013 entstanden sind, endet die regelmäßige Verjährungsfrist am 31.12.2016.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ich habe nun auch ein Schreiben von der GEZ bekommen, indem es heisst das ich nach 4 Wochen ohne Antwort eine automatische Anmeldung stattfindet.

Ich habe gestern meine Abschlussprüfung meiner Ausbildung bestanden, was heißt das ich die letzten 3,5 Jahre in einer Asubildung war. Laut GEZ sind Bürger die BAB erhalten befreit. Weiter habe ich gelesen das rückwirkend aber nicht befreit wird.
Sind sie in diesem Falle nicht in der Aufklärungspflicht? Ich meine, angenommen ich habe kein Medium womit ich etwas von diesem neuen Gesetz mitbekommen hätte. Jetzt kommt über 1 Jahr später ein schreiben mit der Androhung einer zwangsanmeldung. Vorher kamen aber nie Hinweise auf die Möglichkeiten der Befreiung, geschweige denn das Befreiungen rückwirkend nicht möglich sind.
Wäre genau diese Information von Anfang an in den Schreiben dabei gewesen, hätte ich mich natürlich früher angemeldet. So aber lässt man den Bürger im glauben das er früher oder später sowieso zu zahlen hätte. Und nicht, wie in meinem Fall, rückwirkend keine Beiträge erstattet/befreit werden.

Da ich in meinem Fall mir als Auszubildender diesen Beitrag nicht leisten konnte, schob ich es auf in der Hoffnung den fälligen Betrag später zu zahlen wenn ich denn endlich echts geld verdienen würde, was jetzt aber leider immer noch in den sternen steht wann das der zeitpunkt ist.

Jetzt frag ich mich, muss ich jetzt obwohl ich die letzten 3,5 Jahre BAB bezogen habe den Beitrag ab 01.01.2013 nachzahlen?
Ich meine das kann ja eigentlich nicht sein. Auch rückwirkend habe ich ja nie mehr geld verdient als ein Hartz4 Empfänger, welche ja ebenfalls befreit werden. Ich lebte die vergangenen Jahre der Ausbildung immer auf dem Niveau eines Hartz4 Empfängers, sehe da also keinen Unterschied.

Jetzt mit der Arbeitslosigkeit flattert mir dann eine Nachzahlung von über 200€ ins Haus? Wie stellen die sich vor soll ich das bezahlen? Nie Geld verdient, da Ausbildung und jetzt muss ich erstmal zusehen das ich einen Job finde.

Ist das alles so richtig wie ich das interpretiert habe? Oder habe ich die Möglichkeit mit meinen BAB Bescheiden eine rückwirkende Befreiung zu erlangen?
Mit welcher Begründung wird eigentlich eine rückwirkende Befreiung untersagt? Die Umstände damals haben sich ja nicht geändert, nur weil ein Jahr vergangen ist.
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Ich wohne übrigens alleine, auch schon vor der Ausbildung.
 
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Nein, eine rückwirkende Befreiung zum 01.01.2013 ist meines Wissens nicht möglich. Die Pflicht liegt auch auf Deiner Seite, denn seit dem 01.01.2013 bist Du verpflichtet, Dich beim Beitragsservice anzumelden. Du hast lediglich zwei Monate Zeit, Dich mit der Anmeldung zu verspäten:

Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?

Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/

Zwecks Nachzahlung würde ich es mit einem Antrag auf Ratenzahlung versuchen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Genau den Absatz hatte ich auch gelesen. Trotzdem würde mich interessieren
Mit welcher Begründung wird eigentlich eine rückwirkende Befreiung untersagt? Die Umstände damals haben sich ja nicht geändert, nur weil ein Jahr vergangen ist.

Das kann doch wirklich nicht sein, abgesehen von der Höhe der Gebühren überhaupt. Ich meine ich habe Hobbies die mich weniger kosten und um ein vielfaches mehr beschäftigen als die ÖR. Ich könnte kotzen, was soll dieser Zwang?! Was sind das für Verhältnisse in denen ein Moderator das 30fache eines durchschnittlichen Bürgers verdient? Wer entscheidet das diese Positionen soviel Wert sind? Und wer rechtfertigt das gegenüber den Bürgern, mit welchen verdammten Begründungen?

Sry, nicht normal was gerade in mir vor geht. Habe erst jetzt angefangen mir einen Einblick in der ganzen Geschichte zu verschaffen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hatte zu meiner Ausbildung das gleiche Problem, mir wurde gesagt bin mit BAB befreit. Damit hatte sich das für mich. Habe aber nicht gewusst, dass man das dort direkt so angeben muss und es rückwirkend nicht zählt.

Wirst wohl leider nicht drum herum kommen das Geld zu zahlen.
 
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Auch wenn du das nicht gerne hören wirst, so wird das darauf rauslaufen das du bezahlen musst.
Objektiv betrachtet liegt der Fehler bei dir und nicht beim Rundfunkbeitragsservice.
Ich meine, angenommen ich habe kein Medium womit ich etwas von diesem neuen Gesetz mitbekommen hätte.
Hier sagst du ja selbst das der Umstand auf den du dich nun berufen willst nur theoretisch ist.
Du hast also wohl doch mitbekommen das sich ab dem 01.01.2013 hier etwas geändert hat.
Außerdem bist du hier in einem Online-Forum unterwegs, sprich die Medien stehen dir wohl zur Verfügung.
Nach aktueller Rechtslage bist du erstmal verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Willst du eine Ausnahme in Anspruch nehmen, so liegt es an dir dich darum zu kümmern.

Ich vermute mal eine rückwirkende Befreiung wird aus Planungsgründen nicht akzeptiert.
Stell dir mal vor du hast nach Budgetplanung für 2013 einen Betrag X zur Verfügung.
Diesen Betrag hast du dann auch in 2013 ausgegeben.
Jetzt kommt auf einmal 2014 jemand und sagt:
Eigentlich hätte ich ja nicht bezahlen müssen, das Geld bekommt ihr nicht von mir.
Nun stehst du 2014 da, hast das Geld für 2013 wie geplant ausgegeben und hast nun einen Fehlbetrag.

Ich will dir nichts böses, aber hier muss man wohl einfach einsehen das der Fehler auf deiner Seite liegt.
Der Rundfunkbeitragsservice kann da nichts dafür, das wirst du so wohl hinnehmen müssen.

Ps: Ich würde die 18€ auch lieber nicht bezahlen, aber so ist das nun mal.
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ich wurde wohl nicht richtig verstanden. Ich sagte ja, mal angenommen. Es geht mir jetzt nicht um meine Situation. Man muss ja alle möglichkeiten in betracht ziehen. Es gibt bestimmt den ein oder anderen der erst mit dem ersten Brief der GEZ oder sogar noch nie, davon gehört hat.

Wieso wird jemanden rückwirkend das Recht auf Befreiung entzogen, nur weil er vielleicht kein TV guckt oder sich von sonstigen Medien berieseln lässt und somit von der neuen Regelung nichts mitbekommt?
Mein erster Brief kam auch erst im Juli 2013. Selbst wenn ich mich dann angemeldet hätte würden mir ja die ersten Monate nicht erstattet werden. Also müsste ich oder jemand anders unverschuldet die Kosten zahlen, von denen er auf Grund seiner finanziellen Lage eigentlich befreit hätte werden sollen.

Kann doch nicht sein, dass das so rechtens ist. Man ist ja schließlich nicht verpflichtet sich jeden Monat über evtl. neue Gesetze zu informieren.
Um diesen Umstand von Seite der GEZ ausschließen zu können, müsste jeder Haushalt im Januar das erste Schreiben mit der Info auf den neuen Rundfunkbeitrag erhalten haben, streng genommen sogar per einschreiben.

Auch der gute alte Punkt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" passt da nicht wirklich falls das einer bringen will, da derjenige ja nichts an seinem Umgang mit den Medien oder sonstigen geändert hat. Er lebt wie immer unverändert sein Leben in dieser Hinsicht.

Wie also rechtfertigt man die Ablehnung der nachträglichen Befreiung? Wie gesagt, auch wenn wir jetzt 2014 haben, war ich ja trotzdem noch 2013 in der Ausbildung und "eigentlich" befreit auf Grund der finanziellen Verhältnisse (BAB erhalten). Mir ist in der Zeit ja kein finanzieller Vorteil entstanden.

Und das mit der Planung der Einnahmen zu begründen ist für mich total absurd.
Das erste was ich als Kind im Umgang mit Geld gelernt habe, ist das man nicht mit geld rechnet was man nicht hat. Abgesehen davon würde der Prozentsatz vermutlich eh verschwindend gering sein, die in diese Situation kommen würden. Und wenn es dann doch ein wenig mehr wird, dann bekommt der überbezahlte Mitarbeiter der ÖR halt 10 Cent weniger Gehalt :evillol:

Ps: Ich würde die 18€ auch lieber nicht bezahlen, aber so ist das nun mal.

Nur weil es so "ist", muss man das aber noch lange nicht akzeptieren. Das ist ja mal eine Begründung...:lol:
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Naja, andere Dinge nun mal auch so, man kann sich nicht daran halten, dann muss aber mit den Konsequenzen leben.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Man kann es auch drauf an kommen lassen. Das heißt schriftlich angeben das man wegen BAB nicht zahlungspflichtig war und der Forderung widersprechen.
Da die ja Geld wollen muss man erstmal nichts weiters machen.
Ob die dann klagen wird sich zeigen. Denn sie Chancen das die GEZ verliert sind da. Und das wollen die nicht.
Gut möglich das sie auf die 200 Euro dann verzichten.

Der Laden ist auch nur ein gewöhnliches Inkasso Büro ohne weitere Rechte.
 
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Muscapee schrieb:
Nur weil es so "ist", muss man das aber noch lange nicht akzeptieren. Das ist ja mal eine Begründung...:lol:
Doch, weil das der aktuellen Rechtslage entspricht.
Es steht dir offen rechtlich dagegen vorzugehen wenn du der Meinung bist dass das so nicht sein kann/darf.
Aktuell ist es aber nun mal so und dann hat man sich wohl oder übel daran zu halten.
Du kannst ja gerne angeben unter Vorbehalt zu zahlen und den Rechtsweg einschlagen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

WhiteShark schrieb:
Der Laden ist auch nur ein gewöhnliches Inkasso Büro ohne weitere Rechte.

Seit wann können Inkassobüros eine Geldforderung durch Verwaltungsvollstreckung betreiben?

Muscapee schrieb:
Kann doch nicht sein, dass das so rechtens ist. Man ist ja schließlich nicht verpflichtet sich jeden Monat über evtl. neue Gesetze zu informieren.
Um diesen Umstand von Seite der GEZ ausschließen zu können, müsste jeder Haushalt im Januar das erste Schreiben mit der Info auf den neuen Rundfunkbeitrag erhalten haben, streng genommen sogar per einschreiben.

Auch der gute alte Punkt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" passt da nicht wirklich falls das einer bringen will, da derjenige ja nichts an seinem Umgang mit den Medien oder sonstigen geändert hat. Er lebt wie immer unverändert sein Leben in dieser Hinsicht.

Man hat sich nun mal an geltendes Recht zu halten, hast du was dagegen kannst du den Rechtsweg gehen, letztlich bis nach Karlsruhe. Gesetze & Verordnungen gelten ab ihrer Verkündigung in den jeweilen Gesetzesblättern des Bundes oder der Länder. Toll wäre natürlich wenn der Bundespräsident persönlich vorbei schauen und über Gesetzesänderungen informieren würde...
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Warum sollte man den Rechtsweg einleiten und unter Vorbehalt bezahlen, wenn doch die Gegenpartei Geld von einem will?
Warum sollte man mit der GEZ anders umgehen als mit anderen Firmen die Geld einfordern wollen?

Und auch die GEZ kann nicht einfach vollstrecken. Auch die brauchen einen Titel dazu.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ok, ich war etwas zu ungenau. Die GEZ oder der Beitragsservice macht bzw. kann es nicht selbst, sondern das wird an die zuständige Landesrundfunkanstalt abgegeben. In Köln sitzen die evtl. im gleichen Gebäude. Die sind dazu rechtlich in der Lage, wie gesagt im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung.

Ein bestandskräftiger Rundfunkbeitragsbescheid ist ein vollstreckbarer "Titel".
Die Bedstandkraft ist dann erreicht, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich sind (z.B. die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder der Widerspruch negativ beschieden wurde).
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Und wo ist da der Unterschied zu einem normalen Mahnverfahren?

Wenn man eine Rechnung nicht zahlen will, weil man sie für ungerechtfertigt hält, dann ist das schlechteste was man machen kann, sowas unter Vorbehalt zahlen. Denn dann sieht man sein Geld definitiv nie wieder.
Bei strittigen Forderungen immer Zahlung verweigern, allem widersprechen (vor allem Mahnbescheiden).

Viele Firmen klagen gar nicht, weil die Siegchancen zu gering sind, oder eine Niederlage weitreichende Folgen hätten.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Das Verwaltungsrecht macht den Unterschied.

Es besteht ein Unterschied ob es sich um eine privatrechtliche (von Frimen, Privatleuten etc.) oder eine öffentlich-rechtliche Geldforderung (Steuern, Gebühren, Beiträge, Bußgelder etc.) handelt.
Wenn jeweils die rechtlichen Vorraussetzungen gegebenen sind, können die Verwaltungsbehörden Geldforderungen gegen den Bürger selbst durchsetzen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Zum Glück können sie das nicht. Auch ein Bußgeld kann nicht einfach vollstreckt werden.
Legt man gegen die Forderung Widerspruch ein, so gibt es genau wie beim Bußgeld eine Gerichtsverhandlung (sofern der Kläger nicht darauf verzichtet).
Vollstrecken können die auch nur, wenn man keinen Widerspruch einlegt.

Auch ein Bußgeld sollte man nicht unter Vorbehalt bezahlen. Dann wird es schwer das wieder zurück zu bekommen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hey,

auf meinem letzten Kontoauszug ist mir aufgefallen, dass ich, obwohl ich noch bei meinen Eltern wohne, Rundfunkgebühren zahlen, seit dem 01.2013. Wieso das nicht vorher aufgefallen ist, darum gehts aber nicht :D

Hatte schon jemand den Fall, dass er sich zu spät abgemeldet hat und besteht eine Möglichkeit, die unrechtmäßig eingezogenen Gebühren zurückzufordern (mit Erfolg)? Sind ja immerhin 4 x ~53€.

Den Antrag für eine Befreiung der Rundfunkgebühren habe ich schon, jedoch geht es mir um die Rückzahlung der letzten 4 Bankeinzüge.
Hoffe hier hat schon jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir da weiterhelfen.


Gruß
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Und wie sieht das dann genau aus wenn ich widerspruch eingelegt habe?

Was ist in meinem Fall die beste vorgehensweise?

1. Warten bis der Beitragsbescheid mit Zahlungsaufforderung eingeht und dann Widerspruch einlegen? Wenn ich das dann mache, muss die GEZ klagen? Und wenn die GEZ Recht bekommt habe ich die Kosten des Verfahrens zu tragen? Und das alles dann ohne weiteres zu tun, also ich lege nur Widerspruch ein und wenn die GEZ sich entscheidet zu klagen bin ich dem Urteil ausgeliefert ohne da noch raus zu kommen?

2. Ich melde mich an, mit beglaubigten BAB Bescheid und bestehe auf die rückwirkende Befreiung (1.1.13-31.1.14)? In der Hoffnung das dies akzeptiert wird? So das ich dann ab 1.2.14 bereit bin zu bezahlen?
Wenn mir dann trotzdem eine Rechnung über den gesamten Zeitraum ins Haus kommt, und ich aber erst ab Feb. 2014 bezahle, können ohne ein bestimmtes Prozedere extra Mahnkosten oder dergleichen dazu kommen?

Ich bin echt total überfragt. Hilft einem in solchen Fällen auch der Verbraucherschutz?
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ja, der Verbraucherschutz kann Dich auch in Fragen des Beitragsservice beraten.

Was die anderen Fragen anbetrifft, so fasse ich mich kurz, denn diese Fragen wurden nicht nur zuletzt in diesem Thread bereits gestellt und beantwortet:

1. Du kannst den Rechtsweg einlegen, musst aber im Endeffekt wahrscheinlich trotzdem zahlen und bleibst dann auch noch auf den Kosten für Rechtsanwalt, Gericht usw. sitzen. Und ja, Urteile in einem Rechtsstaat sind bindend. Spätestens dann, wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

2. Als erstes würde ich mich anmelden und für die Zeit ab dem 1.2.2014 ganz normal Deinen Beitrag zahlen. Bezüglich der rückwirkenden Befreiung würde ich es an Deiner Stelle natürlich versuchen, auch wenn die Chancen schlecht stehen. Sobald Du Widerspruch einlegst und mit diesem einen Antrag auf rückwirkende Befreiung stellst, dürften auch keine Mahngebühren anfallen, denn der Anspruch gegen Dich befindet sich ja dann in Klärung. Aber hierfür würde ich mich an den Verbraucherschutz wenden, vielleicht kennen die ähnliche Fälle schon und haben geeignete Vordrucke.
 
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