Lionel Hutz
Lieutenant
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?
So einfach ist es auch nicht.
Erst ein mal geht der Widerspruch an die zuständige Behörde. Die führt eine Überprüfung durch und bescheidet den Widerspruch entweder positiv (zu Gunsten desjenigen der Widerspruch eingelegt hat) oder negativ. Derjenige erhält daraufhin den Widerspruchsbescheid. Gegen diesen hat man 30 Tage Zeit Klage zu erheben. Wird keine Klage eingereicht, wird der ursprüngliche Bescheid bestandskräftig und kann vollstreckt werden. Wer die Fristen versäumt hat danach fast keine Chancen mehr.
Achja, das Widerspruchsverfahren ist nur so lange kostenfrei, wie die Behörde zu Gunsten des Antragssteller entscheidet. Wer verliert zahlt die Kosten.
Ein Bußgeld kannst du gar nicht unter Vorbehalt bezahlen. Die Zahlung unter Vorbehalt ist im Verwaltungsrecht kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid, nur der Widerspruch zählt! Verwaltungsrecht und Zahlung unter Vorbehalt am Besten gleich aus dem Gedächtnis streichen.
WhiteShark schrieb:Legt man gegen die Forderung Widerspruch ein, so gibt es genau wie beim Bußgeld eine Gerichtsverhandlung (sofern der Kläger nicht darauf verzichtet).
So einfach ist es auch nicht.
Erst ein mal geht der Widerspruch an die zuständige Behörde. Die führt eine Überprüfung durch und bescheidet den Widerspruch entweder positiv (zu Gunsten desjenigen der Widerspruch eingelegt hat) oder negativ. Derjenige erhält daraufhin den Widerspruchsbescheid. Gegen diesen hat man 30 Tage Zeit Klage zu erheben. Wird keine Klage eingereicht, wird der ursprüngliche Bescheid bestandskräftig und kann vollstreckt werden. Wer die Fristen versäumt hat danach fast keine Chancen mehr.
Achja, das Widerspruchsverfahren ist nur so lange kostenfrei, wie die Behörde zu Gunsten des Antragssteller entscheidet. Wer verliert zahlt die Kosten.
WhiteShark schrieb:Auch ein Bußgeld sollte man nicht unter Vorbehalt bezahlen. Dann wird es schwer das wieder zurück zu bekommen.
Ein Bußgeld kannst du gar nicht unter Vorbehalt bezahlen. Die Zahlung unter Vorbehalt ist im Verwaltungsrecht kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid, nur der Widerspruch zählt! Verwaltungsrecht und Zahlung unter Vorbehalt am Besten gleich aus dem Gedächtnis streichen.