AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?
Deliberation schrieb:
Du verwechselst hier etwas. Der Beitragsservice verlangt hier keine Zahlungen in einer rechtlich noch nicht beschlossenen Sache. Die Forderungen basieren hingegen auf bestehenden Gesetzen und Verordnungen. D.h. Dein Satz müsste lauten: solange nichts anderes richterlich beschlossen ist, gibt es eine rechtskräftige Melde- und Zahlungspflicht jedes Haushaltsführenden.
So, das Thema da hatte ich ich erst mal vergessen. Wollte da noch einiges klären, da ich schätze, dass die Affen mir in 2-3 Wochen erklären, dass ich nun angemeldet bin, obwohl ich keinen Finger dafür gerührt habe - welch ein Service!
Zunächst danke für die verständliche Erklärung.
Wie ich das sehe, haben die das mit dem Beitrag nun so gedreht, dass sie niemandem mehr etwas nachweisen müssen (wie früher, als man sie einfach wegschicken konnte), sondern allein die Tatsache, dass man eine Wohnung hat, reicht aus, damit die rechtskräftig Beiträge verlangen können.
Die Übersicht der Klagen die ich weiter oben verlinkt hatte, sieht nicht so ermutigend aus. Einige Klagen wie gegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts oder gegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wurden abgewiesen.
Ob der Beitrag verfassungwidrig ist, weil er eine Steuer sei, und somit nicht von den Ländern beschlossen werden kann, darüber streitet man sich:
http://www.refrago.de/Ist_der_neue_...gswidrig_weil_er_eine_Steuer_ist.frage58.html
Dabei wäre dies der derzeit noch sinnvollste Klagegrund, da andere Gründe, die von verschiedenen Leuten im Internet propagiert werden, als wären sie eine Lösung (wegen satanischen und zerstörerischen Einflusses des Rundfunks etwa) wie zu erwarten zurückgewiesen wurden.
Sollten die Kläger (Geuer zB) damit Erfolg haben, wäre das der von dir angeführte Punkt:
1. Eine Klage gegen die Rechtsmäßigkeit des Beitragsservice setzt diesen außer Kraft.
womit dann jeder, der bisher die Zahlung verweigert hat, nun im Recht wäre und nicht mehr ab 2013 zahlen müsste
(jedenfalls so lange kein neuer Rundfunkstaatsvertrag ausgeheckt wird, der die widerspenstigen Kläger mit einschließt).
Laut einer Facebokkseite der Abgabengegner soll am 25. März eine Popularklage in Bayern verhandelt werden. Unklar ist, ob das
Ermano Geuers Hauptklage ist oder was,
jedenfalls dürfte der Betrugsservice das Interesse haben, eventuell ungünstige Urteile so lange wie möglich hinauszuzögern, damit sich bis dahin weitere eingeschüchterte Bürger angemeldet haben.
Meine Bedenken sind daher: wenn letztlich doch entschieden werden sollte, dass der Beitrag eine Steuer und damit ungültig ist, dann habe ich umsonst gezahlt, und Geld von denen zurückfordern... vergiss es. Selbst wenn man Recht hat, wirft man noch Geld hinterher, um Recht zu bekommen.
Ok, sofern man den Rechtsweg geht, riskiert man also ca. 100 € für das erste Urteil...
Verliert man, ist die Zahlung sofort fällig, und die Gerichtskosten dazu.
Und sollte man dort Recht bekommen (wider Erwarten, wie du meinst)... was dann?
Dann wären die Beitragsheinis daran, in der nächsthöheren Instanz Revision einzulegen, wenn ich das so richtig formuliere, wo man dann einen Anwalt braucht und das ganze mit weiteren Kosten verbunden ist, welche nicht mehr im Verhältnis zur eigentlichen Forderung (die Gebühren, Beiträge oder wie die Abzocke nun heißt) steht.
Sehe ich das so richtig?
Habe mich zum Glück noch nie mit jemandem vor Gericht streiten müssen, mir ist diese Sache einfach nur lästig. Ich kann für so etwas nicht meine Urlaube umplanen und bin auch keiner dieser Rechthaber, die wegen 2 Cent Briefe an den Vorstand ihrer Bank schreiben. Nur, wenn ich schon auf 18 € monatlich verzichten muss, dann spüle ich die lieber eigenhändig ins Klo, als sie diesen selbstgerechten Gierschlunden in den Rachen zu schmeißen.
Richtig wäre vielmehr das Beispiel Israels, den ganzen Ballast des Staatsfernsehens abzuschaffen.