Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Wie ich gesagt habe, Briefe ignorieren und sich wehren bringt leider gar nichts. Spätestens seit dem 01.01.2013 haben "sie" uns alle "an den Nüssen" - wie der Amerikaner es treffend formuliert. Die Haushaltsabgabe und die Abfrage beim Einwohnermeldeamt, zwei riesige Schweinereien, die beide leider rechtens sind.
 
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Wenn recht zu unrecht wird, sag ich da nur...
 
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Deliberation schrieb:
Wie ich gesagt habe, Briefe ignorieren und sich wehren bringt leider gar nichts. Spätestens seit dem 01.01.2013 haben "sie" uns alle "an den Nüssen" - wie der Amerikaner es treffend formuliert. Die Haushaltsabgabe und die Abfrage beim Einwohnermeldeamt, zwei riesige Schweinereien, die beide leider rechtens sind.


nun ja. wenn das so eindeutig rechtens wäre, nur weil irgendwelche leute kurzerhand beschlossen haben, dass jeder für etwas zahlen muss, das er nicht in anspruch nehmen möchte.

klagegründe sind hier vermerkt.

edit: oder hier eine übersicht

das werde ich genau so einreichen, sobald die mich zwangsanmelden (hatte bisher nur die üblichen 3 bettelbriefe erhalten)

man soll sich dabei vor augen halten, dass man längst nicht der einzige ist, der gegen diese willkür klagt. so lange das nicht richterlich entschieden wurde, muss man erst mal gar nichts, nur weil irgendwelche nimmersatte da einem ans geld wollen.

der klageweg soll laut dieser seite so gehen


Artikel schrieb:
■Bis auf 75 EUR 105 EUR 1) sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.

■Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.

■Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.

Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR 105 EUR 1) und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR 130 EUR 1).


ist jemand schon zu einem verfahren gekommen?

hm, wäre mein erster gang vor gericht überhaupt... natürlich könnte ich denen das geld in den rachen schmeißen (hab's ja in weiser voraussicht zur seite gelegt) und einfach ruhe haben, finanziell jucken die 18 € jetzt auch nicht so sehr... könnte auch aus der kirche austreten, weil der rundfunkirrsinn irgendwie finanziert werden muss... aber es widerstrebt mir halt, so eine dreistigkeit widerspruchslos hinzunehmen.

natürlich hatte ich auch an den trick gedacht, die ersten briefe mit "unbekannt verzogen" zurückzuschicken, aber wenn die meldeämter einen weiter an die verraten, hält die ja nichts davon ab, einem einfach briefe zu schicken, auf die man zwingend antworten muss.
 
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Ich Zahle einfach nicht, wo liegt das Problem? Wer auf den Brief von der GEZ nur ein einziges mal Antwortet, ist registriert. So habe ich schon 7 Jahre RUHE :D
 
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Torr Samaho schrieb:
nun ja. wenn das so eindeutig rechtens wäre, nur weil irgendwelche leute kurzerhand beschlossen haben, dass jeder für etwas zahlen muss, das er nicht in anspruch nehmen möchte.

... so lange das nicht richterlich entschieden wurde, muss man erst mal gar nichts, ...

Du verwechselst hier etwas. Der Beitragsservice verlangt hier keine Zahlungen in einer rechtlich noch nicht beschlossenen Sache. Die Forderungen basieren hingegen auf bestehenden Gesetzen und Verordnungen. D.h. Dein Satz müsste lauten: solange nichts anderes richterlich beschlossen ist, gibt es eine rechtskräftige Melde- und Zahlungspflicht jedes Haushaltsführenden.

Torr Samaho schrieb:
ist jemand schon zu einem verfahren gekommen? ...

Und wenn, dann sicher nicht mit einem für den Beklagten positiven Ausgang. Denn es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Eine Klage gegen die Rechtsmäßigkeit des Beitragsservice setzt diesen außer Kraft oder
2. Ein repräsentativer Prozess hebt den Beitragsservice legislativ auf eine neue Grundlage.

Sollte Punkt 1 eintreten (und nur dann), kann überhaupt damit gerechnet werden, dass einbehaltene Zahlungen nicht mehr fällig sind. Punkt zwei führt hingegen zu einer Neuregelung ab einem bestimmten Datum, wodurch frühere Forderungen nicht obsolet werden.

Torr Samaho schrieb:
natürlich hatte ich auch an den trick gedacht, die ersten briefe mit "unbekannt verzogen" zurückzuschicken, aber wenn die meldeämter einen weiter an die verraten, hält die ja nichts davon ab, einem einfach briefe zu schicken, auf die man zwingend antworten muss.

Spätestens wenn Dir die Inkassounternehmen auf den Fersen sind und Dein persönliches Erscheinen gegen Androhung einer Vollzugshandlung (Polizei holt Dich ab) vor Gericht angeordnet wird, bringen Dir auch alle lustigen Tricks nichts.

@homeros: ich wünsche Dir, dass Du damit durchkommst (auch wenn andere die Zeche mitzahlen müssen). Dennoch haben sich die Zeiten ab dem 01.01.2013 geändert. Im Notfall wird Dir dann im Laufe des Prozesses dann Dein Gehalt gepfändet. Stillhalten ist seit der Haushaltsabgabe einfach keine funktionierende Option mehr - leider.
 
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homeros schrieb:
Ich Zahle einfach nicht, wo liegt das Problem? Wer auf den Brief von der GEZ nur ein einziges mal Antwortet, ist registriert. So habe ich schon 7 Jahre RUHE :D

Du bist auch so registriert. Nämlich durch das Meldeamt. Die GEZ geht bei Ignorierten Briefen davon aus, das eine Zahlungspflicht vorliegt.
Dann kommt eine Rechnung. Danach der Mahnbescheid und wenn man da auch nicht reagiert, wird vollstreckt und somit gepfändet.
So einfach ist es leider nicht mehr.
 
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Seh ich das also richtig das mir nichts andere außer zu Überweisen übrig bleibt ohne größere Probleme zu bekommen?
 
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Du hast im Prinzip zwei Möglichkeiten:

1. Du zahlst jetzt oder
2. Du wählst den Rechtsweg und zahlst dadurch später.

Zahlen wirst Du müssen, da gibt es leider keinen Ausweg. Außer jemand anderes zahlt für den Haushalt in dem Du lebst oder Du löst Deinen Haushalt in Deutschland auf und ziehst ins Ausland.
 
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Klagen wird auch nicht helfen. Ohne näheren Einblick gehabt zu haben, wird es mit Sicherheit genug Leute in Deutschland gegeben haben, die das schon versucht haben.

Es wird sich auch nichts ändern, solange der Widerstand vergleichsweise klein ist. Bis auf ein paar Artikel der Medien und Diskussionen im Internet passiert ja nichts.
Anders wäre es evtl., wenn die Leute auf die Straße gehen, und zwar mehr als eine Hand voll.

Ich verstehe auch absolut nicht, warum es dieses System überhaupt noch gibt, und vor allem mit welcher Begründung daran festgehalten wird. Bildungsauftrag? Was machen ARD/ZDF anders als die meisten Privatsender, mal von RTL abgesehen?
Es ist eine pure Unverschämtheit, und nicht weniger.
 
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Ja, so ist halt Deutschland. Ist erstmal etwas eingeführt, bekommt man es nicht mehr so schnell vom Hals. Siehe Soli. Deshalb ist es bei anderen Themen wichtig, dass man alle Ansätze im Keim erstickt. Z.Bsp. die PKW-Maut, die, ist sie erst einmal eingeführt, über Jahre mit Sicherheit zu dem Ungleichgewicht, d.h. der Mehrbelastung der Autofahrer führt, die man großspurig durch "andere Entlastungen" verhindern will. "Extrageld" ist halt immer Geld, dass jemand extra ausgeben kann. Und wer hat da was gegen... außer natürlich die Leute, die die Zeche zahlen müssen. Blöd nur, dass die meist keinen großen Einfluss haben. Außer wählen gehen... muhahahaaa. Demokratie, lustige Erfindung. :D
 
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Deliberation schrieb:
Du verwechselst hier etwas. Der Beitragsservice verlangt hier keine Zahlungen in einer rechtlich noch nicht beschlossenen Sache. Die Forderungen basieren hingegen auf bestehenden Gesetzen und Verordnungen. D.h. Dein Satz müsste lauten: solange nichts anderes richterlich beschlossen ist, gibt es eine rechtskräftige Melde- und Zahlungspflicht jedes Haushaltsführenden.


So, das Thema da hatte ich ich erst mal vergessen. Wollte da noch einiges klären, da ich schätze, dass die Affen mir in 2-3 Wochen erklären, dass ich nun angemeldet bin, obwohl ich keinen Finger dafür gerührt habe - welch ein Service!

Zunächst danke für die verständliche Erklärung.

Wie ich das sehe, haben die das mit dem Beitrag nun so gedreht, dass sie niemandem mehr etwas nachweisen müssen (wie früher, als man sie einfach wegschicken konnte), sondern allein die Tatsache, dass man eine Wohnung hat, reicht aus, damit die rechtskräftig Beiträge verlangen können.

Die Übersicht der Klagen die ich weiter oben verlinkt hatte, sieht nicht so ermutigend aus. Einige Klagen wie gegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts oder gegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wurden abgewiesen.



Ob der Beitrag verfassungwidrig ist, weil er eine Steuer sei, und somit nicht von den Ländern beschlossen werden kann, darüber streitet man sich:

http://www.refrago.de/Ist_der_neue_...gswidrig_weil_er_eine_Steuer_ist.frage58.html

Dabei wäre dies der derzeit noch sinnvollste Klagegrund, da andere Gründe, die von verschiedenen Leuten im Internet propagiert werden, als wären sie eine Lösung (wegen satanischen und zerstörerischen Einflusses des Rundfunks etwa) wie zu erwarten zurückgewiesen wurden.

Sollten die Kläger (Geuer zB) damit Erfolg haben, wäre das der von dir angeführte Punkt:

1. Eine Klage gegen die Rechtsmäßigkeit des Beitragsservice setzt diesen außer Kraft.

womit dann jeder, der bisher die Zahlung verweigert hat, nun im Recht wäre und nicht mehr ab 2013 zahlen müsste
(jedenfalls so lange kein neuer Rundfunkstaatsvertrag ausgeheckt wird, der die widerspenstigen Kläger mit einschließt).

Laut einer Facebokkseite
der Abgabengegner soll am 25. März eine Popularklage in Bayern verhandelt werden. Unklar ist, ob das Ermano Geuers Hauptklage ist oder was,
jedenfalls dürfte der Betrugsservice das Interesse haben, eventuell ungünstige Urteile so lange wie möglich hinauszuzögern, damit sich bis dahin weitere eingeschüchterte Bürger angemeldet haben.

Meine Bedenken sind daher: wenn letztlich doch entschieden werden sollte, dass der Beitrag eine Steuer und damit ungültig ist, dann habe ich umsonst gezahlt, und Geld von denen zurückfordern... vergiss es. Selbst wenn man Recht hat, wirft man noch Geld hinterher, um Recht zu bekommen.



Ok, sofern man den Rechtsweg geht, riskiert man also ca. 100 € für das erste Urteil...

Verliert man, ist die Zahlung sofort fällig, und die Gerichtskosten dazu.

Und sollte man dort Recht bekommen (wider Erwarten, wie du meinst)... was dann?

Dann wären die Beitragsheinis daran, in der nächsthöheren Instanz Revision einzulegen, wenn ich das so richtig formuliere, wo man dann einen Anwalt braucht und das ganze mit weiteren Kosten verbunden ist, welche nicht mehr im Verhältnis zur eigentlichen Forderung (die Gebühren, Beiträge oder wie die Abzocke nun heißt) steht.

Sehe ich das so richtig?

Habe mich zum Glück noch nie mit jemandem vor Gericht streiten müssen, mir ist diese Sache einfach nur lästig. Ich kann für so etwas nicht meine Urlaube umplanen und bin auch keiner dieser Rechthaber, die wegen 2 Cent Briefe an den Vorstand ihrer Bank schreiben. Nur, wenn ich schon auf 18 € monatlich verzichten muss, dann spüle ich die lieber eigenhändig ins Klo, als sie diesen selbstgerechten Gierschlunden in den Rachen zu schmeißen.

Richtig wäre vielmehr das Beispiel Israels, den ganzen Ballast des Staatsfernsehens abzuschaffen.
 
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Torr Samaho schrieb:
Wie ich das sehe, haben die das mit dem Beitrag nun so gedreht, dass sie niemandem mehr etwas nachweisen müssen ... sondern allein die Tatsache, dass man eine Wohnung hat, reicht aus, damit die rechtskräftig Beiträge verlangen können.

Noch schlimmer. Wenn man in Deutschland irgendwo wohnt, ist man erstens anmelde- und zweitens beitragspflichtig. Das hat drei Implikationen:

1. Wie Du richtig bemerkt hast, wurde die Beweislast umgekehrt. Nicht die GEZ muss nun nachweisen, dass ein zum Empfang geeignetes Gerät vorgehalten wird, die Beitragspflicht wird bereits durch das Wohnen ausgelöst. In diesem ersten Fall kommt man also nur um die Zahlungen herum, wenn man nachweist, dass bereits ein anderes Haushaltsmitglied zahlt.

2. Durch die Konzeption der Auskunft aus dem Einwohnermelderegister, hat man keine Chance mehr, dem Beitrag so ohne weiteres durch "Untertauchen" zu entkommen. Wenn man eine Wohnung bezieht, muss man sich innerhalb einer Frist beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn nicht = Strafe. Sobald man beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist, bekommt der Beitragsservice diesen neuen Haushaltsbezug mit. Die Pflicht zur Anmeldung liegt aber beim Bürger. Meldet er sich nicht an = Strafe.

3. Es gibt keine Entscheidungsfreiheit mehr. Wenn sich Menschen dazu entscheiden, keine zum Empfang geeigneten Geräte vorzuhalten, dann können sie das tun. Die Haushaltsabgabe wird dennoch fällig. Ein für mich gravierender Unterschied zur früheren Regelung. Denn den Unkenrufen zum Trotz, ich kenne bereits mehrere Personen aus meinem Umkreis, die weder Fernsehen, noch Radio und noch nicht einmal ein Handy besitzen. Es gibt tatsächlich noch Menschen, die sich aus der Zeitung informieren.

Torr Samaho schrieb:
Ob der Beitrag verfassungwidrig ist, weil er eine Steuer sei, und somit nicht von den Ländern beschlossen werden kann, darüber streitet man sich:

Ich halte diese Art von Argumentation für nicht haltbar. Natürlich kann man einzelne Aspekte, wie die individuelle Gegenleistung, als Indiz für oder gegen die Bezeichnung als Steuer vorbringen. Ein Straßenverkehrszeichen ist jedoch kein Lutscher, auch wenn manche dieser Zeichen eine solche Form aufweisen (Beispiel aus der Robitik vor vielen Jahren, als es für den Roboter nicht zu unterscheiden war, was er vor sich sah.). Es müssen also mehr Kriterien erfüllt werden, um die Steuereigenschaft zu bedingen.

Torr Samaho schrieb:
Dabei wäre dies der derzeit noch sinnvollste Klagegrund,

Die Frage ist immer, zu was eine erfolgreiche Klage in diesem Fall führen würde. Dass wir im Endeffekt dann eine Steuer und keinen Beitrag mehr zahlen? Damit ist der Sache an sich auch nicht geholfen.

Torr Samaho schrieb:
1. Eine Klage gegen die Rechtsmäßigkeit des Beitragsservice setzt diesen außer Kraft.

Ja. Nur zieht eine solche Entwicklung auch immer eine Neuregelung nach sich.

Torr Samaho schrieb:
womit dann jeder, der bisher die Zahlung verweigert hat, nun im Recht wäre und nicht mehr ab 2013 zahlen müsste

Das kommt darauf an, wie das Urteil im Detail ausfällt. Über Details kann ich nur spekulieren, ob das Urteil dann rückwirkend gültig ist, kann ich schwer beurteilen.

Torr Samaho schrieb:
wenn letztlich doch entschieden werden sollte, dass der Beitrag eine Steuer und damit ungültig ist, dann habe ich umsonst gezahlt, und Geld von denen zurückfordern... vergiss es.

Manche denken, dass man den Beitrag unter Vorbehalt zahlen kann, um ihn später wieder zurück zu bekommen. Aber auch das ist strittig:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6832.0

Torr Samaho schrieb:
Ok, sofern man den Rechtsweg geht, riskiert man also ca. 100 € für das erste Urteil...

Hm... wie kommst Du auf die 100,- Euro? Dafür bekommst Du nicht einmal die Erstberatung beim Anwalt...

Torr Samaho schrieb:
Und sollte man dort Recht bekommen (wider Erwarten, wie du meinst)... was dann?

Dann wären die Beitragsheinis daran, in der nächsthöheren Instanz Revision einzulegen, wenn ich das so richtig formuliere, wo man dann einen Anwalt braucht und das ganze mit weiteren Kosten verbunden ist, welche nicht mehr im Verhältnis zur eigentlichen Forderung (die Gebühren, Beiträge oder wie die Abzocke nun heißt) steht.

Sehe ich das so richtig?

Prinzipiell ja. Ich denke, man kann davon ausgehen, dass der Beitragsservice durch alle Instanzen gehen wird, sollte er in erster Instanz verlieren. Auch dass die Kosten irgendwann den Streitwert überschreiten können, ist wahrscheinlich. Deshalb klagen Privatpersonen meist, weil es ihnen "ums Prinzip" geht und nicht, weil sie unter dem Strich 16,80 Euro rausbekommen wollen.

Nicht richtig ist allerdings, dass Du erst ab "der nächsthöheren Instanz" einen Anwalt benötigst. Der Klagegrund muss inhaltlich und formal korrekt sein und hier reden wir von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen als auch politischen Rahmenbedingungen. Ein Fehler in der Klageschrift und die Klage ist schneller vom Tisch, als Du "GEZ" sagen kannst. Ohne Fachanwälte sehe ich hier keine Chancen.

Und was Israel anbetrifft: ich zahle lieber Rundfunkbeiträge, als die Probleme zu haben, die Israel hat. ;)
 
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Ich bin für eine Umbennenung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in:

3sat, Arte, BR Nord, BR Süd, BR-alpha, Das Erste, DW-TV, Einsfestival, EinsPlus, hr-fernsehen, KiKA, MDR Sachsen, MDR S-Anhalt, MDR Thüringen, NDR FS HH, NDR FS MV, NDR FS NS, NDR FS SH, Phoenix, Radio Bremen TV, rbb Brandenburg, rbb Berlin, SR Fernsehen, SWR BW, SWR RP, tagesschau24, WDR Fernsehen, ZDF, ZDFinfo, ZDFkultur, ZDFneo Deutschlandradio Beitragsservice
 
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Seit du es gepostet hast, gab es genauso viele neue "Unterzeichner" der Petition wie dieser Fred Klicks generiert hat.

Es scheint aber echt Früchte zu tragen. Und das um die Uhrzeit. Guten Morgen zusammen :)
 
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Naja, sagen wir mal so - wenn der hier vorgestellte Link die einzige Quelle wäre, dann ja. Aber zum Glück sind es sogar mittlerweile 2 mehr als hier Klicks.
 
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