Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

AnfängerEi schrieb:
Deine Unwissenheit auf andere auszulassen ist einfach nur lächerlich.

Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

Das Kind im Elternhaus musste früher(!) nur zahlen, wenn es auch ein eigenes Fernsehgerät besessen hat.
Der gemeinsame TV im Wohnzimmer zählt da nicht dazu. Auch muss der TV im Eigentum des Kindes sein.

Mit der neuen Regelung fällt das aber weg und es muss nur noch einmal pro Haushalt bezahlt werden, egal wieviele arbeitende Kinder dort wohnen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Habe ich nich geschrieben, dass der Fernseher, der im Kinderzimmer steht extra berechnet wurde? Da kann ich nichts dafür, wenn man nicht darauf eingeht, sondern es schlicht als Falschaussage betitelt.
Die GEZ hat keine Ausnahme gemacht wem der TV Gehört. Steht der im Kinderzimmer, kann behauptet werden was man will, der ist demnach als Eigentum / Besitzrecht des Kindes anzusehen und muss separat bezahlt werden, wenn das Kind ein eigenes Einkommen aht.
Also komm mir bitte nicht mit Glashaus, sondern ergänze ganz einfach, was ich nicht ausgeschrieben habe.
Danke für das Gespräch
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

als ob das irgend jemand gemacht hätte....
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

WhiteShark schrieb:
Ich bezweifle das die sich das Geld entgehen lassen werden, wenn sie wissen das derjenige schon seit 2013 eine Wohnung hat.

Du vergisst eine Sache: die Abgabe ist nur einmal pro Haushalt zu entrichten und es gibt für den Beitragsservice keine Möglichkeit, Haushaltsbildungen anhand von Teilanmeldungen und postalischen Adressen zu generieren. Ich beschäftige mich seit Jahrzehnten mit dem Thema und es gibt hierfür keine zuverlässige Methode. Außer eben, Du fragst die Personen. Wer dann zugibt, auch früher für einen bestimmten Haushalt beitragspflichtig zu sein, der ist selber schuld (s.o.).


Mach nur, Wiederholungen machen es nicht besser. :D
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

florian. schrieb:
als ob das irgend jemand gemacht hätte....

Freiwillig? Warum nicht^^

Damalige Bekannte waren dem Umstand "zum Opfer" gefallen.
Vertrauensvolle mit rechtsbewusstem handeln antworteten auf die Frage diesem einen GEZ-Fuzi, der irgend wann vor der Türe stand und um Einlass gebeten hatte, dass sie 2 TV Geräte besitzen und einer davon bei ihrem Kind im Zimmer steht. Der Herr war am Esstisch gesessen und hat Notiert.
Was will man in so einem Fall machen?
Nicht jeder Mensch denkt sich "was man nicht weiss, macht einen nicht heiss" oder "man muss nur aufpassen, dass man nicht erwischt wird". Es gibt auch vernünftige Menschen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

AnfängerEi schrieb:
Habe ich nich geschrieben, dass der Fernseher, der im Kinderzimmer steht extra berechnet wurde? Da kann ich nichts dafür, wenn man nicht darauf eingeht, sondern es schlicht als Falschaussage betitelt.
Die GEZ hat keine Ausnahme gemacht wem der TV Gehört. Steht der im Kinderzimmer, kann behauptet werden was man will, der ist demnach als Eigentum / Besitzrecht des Kindes anzusehen und muss separat bezahlt werden, wenn das Kind ein eigenes Einkommen aht.
Das hätte die GEZ gerne so gehabt. Aber selbst wenn der TV im Kinderzimmer steht, haben die schlechte Karten, wenn auf der Rechnung der Name der Eltern steht.

Mach nur, Wiederholungen machen es nicht besser.
Jo gegen Sturheit und Beratungsresistenz komm ich leider nicht an.
Nach deiner Logik sind auch alle die nicht arbeiten gehen automatisch Schwarzarbeiter (danke für das super Beispiel!).
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

WhiteShark schrieb:
Das hätte die GEZ gerne so gehabt. Aber selbst wenn der TV im Kinderzimmer steht, haben die schlechte Karten, wenn auf der Rechnung der Name der Eltern steht.

Wie gesagt, man kann viel behaupten. Wenn der TV im Kinderzimmer steht, dann schaut auch das Kind selbst fern. Und bezieht es dazu noch eigenständig Einkommen, dann ist das Beitragspflichtig und wird berechnet.
(Vor 2013 selbstverständlich)

Vom Wem im Endeffekt das Gerät bezahlt wurde spielt keine Rolle. Das ist in dem Fall irrelevant. Kann ja auch ein Geschenk gewesen sein oder sonst was.
Anders wäre es, wenn das TV zB im Gemeinschaftsraum (wenn man sowas hat) oder im Bad stehen würde. Im persönlichen Rückzugsort der Kinder allerdings gibt es nichts zu bestreiten.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

WhiteShark schrieb:
Das hätte die GEZ gerne so gehabt. Aber selbst wenn der TV im Kinderzimmer steht, haben die schlechte Karten, wenn auf der Rechnung der Name der Eltern steht.

Mit so einfachen Tricks konnte man sich leider nie um die GEZ drücken. Die Gebührenpflicht der GEZ ergab sich aus dem "Halten" eines Gerätes, das prinzipiell zum Empfang ÖR Sender geeignet ist. Hier geht es also um den Nutzer und im Zweifelsfall um den Besitzer. Wer Eigentümer ist (also auf dem Kaufvertrag steht) war damals für die GEZ-Pflicht völlig irrelevant.

Ansonsten hätte ich eine Firma auf Kuba gegründet: alle Bürger der BRD verkaufen mir ihre Fernseher, Radios, PC und Co., zahlen deshalb keine Beiträge an die GEZ und die kann ja mal versuchen, sich an mich zu wenden... :D

WhiteShark schrieb:
Jo gegen Sturheit und Beratungsresistenz komm ich leider nicht an.

Und gegen Realitätsschottung gibt es Behandlungsmethoden.

WhiteShark schrieb:
Nach deiner Logik sind auch alle die nicht arbeiten gehen automatisch Schwarzarbeiter (danke für das super Beispiel!).

Nein, DAS Wiederum ist unlogisch. Was erklärt, warum Du die Bezeichnung "Schwarzseher" auch nicht logisch erfassen kannst.
 
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Deliberation schrieb:
Mit so einfachen Tricks konnte man sich leider nie um die GEZ drücken. Die Gebührenpflicht der GEZ ergab sich aus dem "Halten" eines Gerätes, das prinzipiell zum Empfang ÖR Sender geeignet ist. Hier geht es also um den Nutzer und im Zweifelsfall um den Besitzer. Wer Eigentümer ist (also auf dem Kaufvertrag steht) war damals für die GEZ-Pflicht völlig irrelevant.
Gut das man niemanden in die Wohnung lassen musst und sich das Problem nicht stellt...


Und gegen Realitätsschottung gibt es Behandlungsmethoden.
Solltest du vielleicht in Anspruch nehmen.

Nein, DAS Wiederum ist unlogisch. Was erklärt, warum Du die Bezeichnung "Schwarzseher" auch nicht logisch erfassen kannst.
Der einzige der hier nicht logisch denkt bist du.
Jemand der kein TV schaut und nicht zahlt ist kein Schwarzseher, sonst wäre jeder der nicht arbeitet automatisch ein Schwarzarbeiter.
Frag mich wie oft man dir das erklären muss, bis du es verstehst.
Man kann kein Schwarzseher sein, wenn man die Sender nicht anschaut, da der Teil "sehen" aus diesem Begriff nicht gegeben ist.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Dann hoffe ich mal, dass Du nie Kalbfleisch-Leberwurst kaufst. Sonst kaust Du der Verkäuferin irgendwann auch noch das Ohr ab. Manche Bezeichnungen sind einfach so, da kann man nichts machen. Außer natürlich, sich auf stur stellen. ;)
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Das Wort Schwarzseher könnte man allerhöchstens ab 2013 bei Haushalten verwenden, die ihrer Beitragspflicht nicht nach kommen. Selbst das wäre nur ein zweckentfremden des Wortes und seiner Bedeutung.
Ein Schwarzseher kann niemals jemand sein, der weder einen TV besitzt noch schaut.
Schwarzseher wurden jeher nur die genannt, die keine GEZ-Gebühren bezahlt hatten (damals) und dennoch Empfangsgeräte besassen. Jemand, der keine Geräte besass und auch nicht zahlte, war noch nie ein Schwarzseher.

Hier muss man nämlich differenzieren. Wer ein TV besass und alles schaute bis auf die ÖR, der zählte natürlich zu den Schwarzsehern. Denn alleine der Besitz eines Empfangsgerätes war gebührenpflichtig.

Falls Deliberation explizit darauf sich bezieht, dann hätte er zumindest das klar stellen sollen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hier muss man nämlich differenzieren. Wer ein TV besass und alles schaute bis auf die ÖR, der zählte natürlich zu den Schwarzsehern. Denn alleine der Besitz eines Empfangsgerätes war gebührenpflichtig.
Und genau das ist falsch. Derjenige war nur gebührenpflichtig, aber kein Schwarzseher.
Ein Schwarzseher kann nur sein, wer auch wirklich schwarz sieht. Wenn man die Sender aber nicht sieht, dann sieht man sie auch nicht schwarz.
Ist doch eigentlich ganz einfach.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Im Prinzip völlig korrekt.
Hier wurde das Wort schon zweckentfremdet.
Fakt war, dass man Gebühren bezahlen musste wenn man zB ein Radio besessen hat, auch wenn man es nie eingeschaltet hat.
Hat man das nicht gemeldet, war man ein Schwarzseher gegen den man vorgehen durfte.

Aber jemand der tatsächliche keine Empfangsgeräte besass hat zu recht nicht bezahlen müssen und dem konnte man auch nichts vorwerfen.

Ich fand damals schon Abzocke, dass man bezahlen soll nur wenn man ein Empfangsgerät besitzt. Kauf dir mal nen Auto-(Radio), nur um deine CDs abspielen zu können....ein Radio war immer integriert, so konnte man die Leute dazu zwingen auch hierfür Geld zu bezahlen.
GEZ und wie sie sich auch immer nennen wollen waren jeher schon dreckige Betrüger, die das sogar offiziell betreiben dürfen, dank unserer fürsorglichen Regierung.

€:
Man darf zudem nicht unbeachtet lassen, dass man sämtliche Kanäle empfängt, auch wenn man sie nicht eingeschaltet hat, weil man eben Kabel1 schaut und nicht zu den ÖR seppt. Jeder verfügbare Kanal wird beim anschalten des Gerätes empfangen. Ich glaube das ist der Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

AnfängerEi hat schon recht, die allgemeine, sprachliche Definition im deutschsprachigen Raum ist eben so. Da kannst Du Dich noch so dagegen stemmen.

Einmal versuche ich es noch:

1. Der Duden definiert einen Schwarzseher so:
fernsehen, ohne sein Gerät angemeldet zu haben und die fälligen Gebühren zu entrichten
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/schwarzsehen#Bedeutung1

2. Wikipedia definiert das ebenso:
ein Fernsehzuschauer, der die Rundfunkgebühr nicht entrichtet
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzseher

3. "Fernsehen" definiert der Duden folgendermaßen:
sich Fernsehsendungen ansehen
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/fernsehen

4. "Fernsehsendung" definiert der Duden folgendermaßen:
in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Fernsehprogramms
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Fernsehsendung

5. Und "Fern*seh*pro*gramm" definiert der Duden als:
Programm (1a) eines Fernsehsenders
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Fernsehprogramm

Es ist also sprachlich völlig irrelevant, ob man die ÖR oder die ganze Zeit nur RTL sieht. Sobald man das Gerät als Fernsehzuschauer zum Betrachten eines Programms irgendeines Fernsehsenders nutzt, ist man im sprachlich definitorischen Sinne "Schwarzseher".

Ich gebe Dir nur in einem Fall recht: ein kaputter Fernseher in einem Haushalt definierte früher u.U. eine Gebührenpflicht und auch der Besitzer dieses Gerätes wurde als "Schwarzseher" bezeichnet. Das wiederum ist natürlich Unsinn, wenngleich auch üblicher Sprachgebrauch.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
AnfängerEi hat schon recht, die allgemeine, sprachliche Definition im deutschsprachigen Raum ist eben so. Da kannst Du Dich noch so dagegen stemmen.
Du stemmst dich doch dagegen.

Einmal versuche ich es noch:
Dich endgültig lächerlich zu machen?

1. Der Duden definiert einen Schwarzseher so:
fernsehen, ohne sein Gerät angemeldet zu haben und die fälligen Gebühren zu entrichten
Beachte das erste Wort, das ist hier ganz wichtig. Sieht man nämlich nicht fern, dann ist man auch kein Schwarzseher mehr.

2. Wikipedia definiert das ebenso:
ein Fernsehzuschauer, der die Rundfunkgebühr nicht entrichtet
Das gleiche hier, ein Fernsehzuschauer muss man sein.

Es ist also sprachlich völlig irrelevant, ob man die ÖR oder die ganze Zeit nur RTL sieht. Sobald man das Gerät als Fernsehzuschauer zum Betrachten eines Programms irgendeines Fernsehsenders nutzt, ist man im sprachlich definitorischen Sinne "Schwarzseher".
Eben nicht. Man muss natürlich auch den bezahlpflichtigen Sender sehen um schwarz sehen zu können.

Ich gebe Dir nur in einem Fall recht: ein kaputter Fernseher in einem Haushalt definierte früher u.U. eine Gebührenpflicht und auch der Besitzer dieses Gerätes wurde als "Schwarzseher" bezeichnet. Das wiederum ist natürlich Unsinn, wenngleich auch üblicher Sprachgebrauch.
Der Besitzer wurde nie als Schwarzseher bezeichnet, sondern nur als Gebührenpflichtig.

Seh es endlich mal ein, du hast hier unrecht, die Sache ist eindeutig.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hehe, ich geb's auf. Ich habe ja ohnehin nichts davon, Dir das logische Denkvermögen beizubringen. Zudem diskutieren wir hier ja ohnehin über die Vergangenheit, denn heute gibt es ja nur noch die Beitragspflicht durch das Führen eines Haushaltes. "Schwarzseher" wurde mit der Einführung der "Haushaltsabgabe" ohnehin nur noch ein einziges Mal erwähnt:

ZDF-Intendant Markus Schächter hob hervor, dass wichtige gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Organisationen wie Polizei und Feuerwehr, aber auch Krankenhäuser, Universitäten und Schulen deutlich entlastet würden, während Schwarzseher künftig endlich für die Gemeinschaft herangezogen würden.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645..._Ratifizierung_des_neuen_Rundfunkbeitrags.pdf

Deshalb: let's agree to disagree ;)
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ich bin Programmierer, mir brauchste kein logisches Denken beizubringen. Das setze ich jeden Tag ein.
Dir fehlt es da allerdings schon bei einfachsten Schlussfolgerungen. Schwarzsehen ohne "sehen" geht halt nicht.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

ist es nicht völlig egal, wie man die nennt, die nicht zahlen aber zahlen sollten?
Zwei Sturköpfe bei der Arbeit, Ihr habt Probleme...
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ist doch okay, ich habe doch eh fertig. Jeder kann irgendwas doch irgendwie nennen. :)
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Das stimmt, dann gibt es aber keine Sprache mehr wenn jeder Worte benutzt, die Worte aber so auslegt wie er es möchte.

Ich muss WhiteShark recht geben. "Schwarz-Sehen" kann nur, wer auch einen Sender einschaltet, das geht auch aus der Definition deiner Zitate aus Post 1179 hervor:

Ein "Schwarzseher" ist ein Fernsehzuschauer, der ohne sich angemeldet zu haben (Gebühren nicht bezahlt), das Programm eines Fernsehsenders, welches ein in sich abgeschlossener Teil/eine einzelne Darbietung ist, Fernsehsendungen ansieht.

Da jedoch WhiteShark sagt, dass eben nichts gesehen wird, ist dieser jemand kein "Schwarzseher". Vergleichbar mit dem ziehen der Antenne aus dem "Fernseher". Eigentlich ist die heutige Bezeichnung des "Fernsehers" schon falsch, da er ja ein "Multimediaabspielgerät mit Tuner" ist. Man kann ja mehr als nur "Fernsehen". Man ist auf das Wort "Fern" gar nicht mehr angewiesen, weil man ja theoretisch auch nur DVDs/Bluray gucken könnte, oder ihn für eine Konsole/Computer benutzen könnte. Der "Fernseher" ist schon seit dem Videorecorder ein "Multimediaabspielgerät mit Tuner", jedoch wurde er scheibar nie umbenannt. Immerhin muss man mit ihm nicht Fern-sehen.

Was jedoch irrelevant ist, da es die Haushaltsabgabe gibt. Welche, für mich persönlich, inklusive des WG-Rechts eine unglaubliche Verhöhnung für Singles darstellt. Es wird argumentiert, man würde jetzt mehr "Schwarzseher" erwischen. Was ist denn der Unterschied, ob ich in einer WG Fern-Sehe oder ob jemand alleine Fern-Sieht? In einer 10er WG teilen sich 10 Leute pro Monat 18€. Und in 10 einzelnen Wohnung zahlt jeder 18 Euro im Monat. Das ist reine Willkür. Ganz einfach hätte man es sich machen können: Ab 18 Jahren bezahlt jeder in Deutschland die Gebühren. Für Schüler/Studenten etc. etc. hätte man einfach das Geld mit den Leistungen des Kindergeldes o.ä. zurückvergütet. Sodass die letztlich immer noch befreit sind, indem sie das Geld bekommen. So muss aber jeder bezahlen.

So wie es ja gewollt ist. Jeder soll zahlen.

Die Ausnahme bei Haushalten oder WG sind lächerlich und überhaupt nicht zu erklären. Reine Willkür eben. Wer in einer WG wohnt, der bekommt vom Amt ja ebenfalls H4. Wie machen die das da? Bekommt er dann nur eine "Anteilsmäßige Rundfunkgebührenbefreiung" weil er ja nur einer von 3 WG Nutzern ist?
 
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