Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Lord-D schrieb:
Hey Leute,

habe jetzt auch den ersten "neuen" Bettelbrief erhalten. Nach meinem Wohnungswechsel habe ich vor ca. 2,5 Jahren die ersten drei Briefe der GEZ erhalten und ignoriert, Bis jetzt war ruhe. Wie verhalte ich mich jetzt weiter. Klar, ich will nicht schmarotzen, aber die ersten Sender sehe ich nie, weil soviel Schrott kommt.

Ich habe gehört, dass, wenn man nun falsch vorgeht, die die Beträge der letzten drei Jahre nachfordern können. Wer hat Erfahrung in diesem Prozess und kann mir sagen wie es weitergeht bzw. wann ich Widerspruch oder ähnliches einlegen soll?

Deliberation schrieb:
Nachforderung: nur bis maximal 01.01.2013
Widerspruch: sinnlos
Vorgehen: entweder Du zahlst jetzt (und zukünftig ganz normal) oder Du zahlst später nach. Um's Zahlen kommst Du nicht mehr herum.

Wenn Du mehr wissen willst, kannst Du ab hier einen der vielen Fälle lesen: https://www.computerbase.de/forum/t...rundfunkbeitrag.1061336/page-47#post-15142709
Ich kriege das kotzen!

Warum ist das Legal? Weils der Staat ist?
Ich habe noch nichts bekommen aber wie es aussieht komme ich nie mehr drum herum...
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

[ChAoZ] schrieb:
Warum ist das Legal? Weils der Staat ist?

Der Betreiber ist in diesem Fall nicht so erheblich. Legal ist es, weil es dem aktuell geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Genauer gesagt dem Teil des Rundfunkrechts, das wiederum den Rundfunkstaatsvertrag, den Rundfunkfinanzierungsvertrag und andere Machwerke ähnlicher Art umfasst.

Deshalb schreibe ich ja immer, dass man sich zwar ärgern kann, man aber nur durch Änderung der Gesetzeslage etwas am derzeitigen Umstand ändern kann. Wie das ausgeht, haben wir jedoch nun leider schon ein paar Male mitbekommen... :-(

Derzeit kommt man übrigens als ehemaliger Schwarzseher noch verhältnismäßig günstig weg. Die Verjährungsfrist für die Beiträge beträgt drei Jahre, rückwirkend zahlen muss man aber maximal bis zum 01.01.2013. Das ist jedoch kein Entgegenkommen des Beitragsservice, die Beweislast wurde lediglich zu diesem Stichtag zu Gunsten des Beitragsservice geändert.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Derzeit kommt man übrigens als ehemaliger Schwarzseher noch verhältnismäßig günstig weg.
Ein "Schwarzseher" guckt also Öffis, zahlt aber nicht => 10%
Der Rest (90%) zahlt nicht weil er nicht guckt.

Ich zahle nix, will auch nix zahlen weil ich den Mist nicht gucke.
Soll doch SKY so machen... frei Empfangbar senden und dann Gebühren verlangen weil man ja sehen könnte wenn man wollte....
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hab heute auch ein Brief bekommen. Gibt es wege nicht zu zahlen?
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

[ChAoZ] schrieb:
Ein "Schwarzseher" guckt also Öffis, zahlt aber nicht

"Schwarzseher" gilt als Begriff für einen Beitragspflichtigen, der nicht zahlt. Ob der nun ÖR Sender guckt oder nicht, ist nicht relevant. Warum das so ist, haben wir hier und in anderen Threads schon duzendfach diskutiert.

In Kürze: vor dem 01.01.2013 ergab sich die Beitragspflicht aus dem Vorhalten eines grundsätzlich zum Empfang ÖR Sender geeigneten Geräts. Nach dem 01.01.2013 erzeugt die Führung eines Haushalts die Beitragspflicht. Die abhängigen Variablen sind also nicht das tatsächliche Betrachen ÖR Sender, sondern früher das Gerät und aktuell der Haushalt.

Deshalb kommt man auch nicht mit "schaue ich nicht" aus der Beitragspflicht heraus.

Sabr schrieb:
Hab heute auch ein Brief bekommen. Gibt es wege nicht zu zahlen?

Nur zwei: Du kannst Deinen Haushalt in Deutschland auflösen und ins Ausland auswandern oder jemand anderes in Deinem Haushalt zahlt bereits die Beiträge. In beiden Fällen musst Du das melden.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Hatte angegeben wg. Modernisierung erst später anzumelden (ein paar Monate)

Aus dem Brief:
Aus der Mitteilung des Einwohnermeldeamts geht hervor .... daher haben wir die Wohnung zum [Ummeldungszeitpunkt] angemeldet.

Mit entsprechender Zahlungsaufforderung rückwirkend.


Soweit mir scheint, ist das Einwohnermeldeamt aktiv dabei diese Infos weiterzugeben. Der erste Brief kam just ein paar Tage nachdem ich mich offiziel umgemeldet hatte. So schnell können die doch von selbst garnicht abgefragt haben, außer wenn sie tag täglich abfragen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
"Schwarzseher" gilt als Begriff für einen Beitragspflichtigen, der nicht zahlt.
Das ist falsch. Das "Sehen" in diesem Wort sagt aus, das man die Sender auch sehen muss, ansonsten ist man kein Schwarzseher. Man ist vielleicht beitragspflichtig, aber definitiv kein Schwarzseher.

Btw, ich habe mich erst im Mai angemeldet. Bisher kam nur die Zahlungsaufforderung für Mai bis Juli. Rückwirkend derzeit noch nichts.
Bin mal gespannt ob da noch was kommt oder nicht.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

@Fairy Ultra: das ist allerdings flink.

@WhiteShark: Du kannst die gängige Verwendung des Begriffs gerne ignorieren. Alleine, bringen wird Dir das nichts. ;)

Anders sieht es mit der rückwirkenden Zahlung aus. Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Zahlungsbereitschaft (aka Anmeldung) Dich aus dem Raster genommen hat.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Und es wurde ja wie gesagt kürzlich erst wieder von einem Gericht für rechtens erklärt:

Die Anzeigepflichten und Auskunftsrechte seien durch das Interesse an einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt. Durch den Meldedatenabgleich werde der Entstehung von Vollzugsdefiziten entgegengewirkt.

Quelle: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung.htm

Unfassbar, wie das Gericht hier den Rechtsgüterabgleich durchführt. Nach solchen Argumentationen könnte man auch Wohnungsdurchsuchungen legitimieren, um Steuerausfällen entgegen zu wirken. Jemand könnte ja Geld unter dem Kopfkissen verstecken.

Aber dass die informationelle Selbstbestimmung als Rechtsgut der Masse nichts wert ist, sieht man ja an der strafrechtlichen Behandlung der NSA-Affäre. Hier wird inhaltlich tatsächlich unterschieden, ob "die Masse" oder "die Kanzlerin" abgehört wurde. Und das, obwohl "die Masse" der Souverän sein sollte und nicht eine Einzelperson, die eigentlich auch nur zur Masse gehört.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
@WhiteShark: Du kannst die gängige Verwendung des Begriffs gerne ignorieren. Alleine, bringen wird Dir das nichts. ;)
Das ist weder gängig noch korrekt. Ein Schwarzseher ist man definitiv nur wenn man es auch wirklich sieht. Da gibt es auch nix zu diskutieren.
Die GEZ behauptet nur das alle nicht Zahler Schwarzseher wären, was aber nicht korrekt ist.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Siehst Du, Du drehst Dich im Kreis. ;)

Schwarzseher war ja sogar eine Bezeichnung für Leute, die ein defektes Radio auf dem Schrank liegen hatten. Kein Scherz, das war der Fall eines Schrottplatzbesitzers, der für ein defektes Radio auf seinem Schrank GEZ-Gebühren nachzahlen sollte. Auch hier macht der Begriff des "Schwarzsehers" keinen Sinn, er wurde nur einfach seit jeher so verwendet. Wie gesagt damals für jemanden, der ein Gerät bereithält, aber nicht zahlt. Sehen, Hören oder die Abwesenheit beider Dinge war und ist nicht relevant.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Die Anzeigepflichten und Auskunftsrechte seien durch das Interesse an einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt
Die ProsiebenSat1 Media AG die fast alle (wichtigen) Privaten Sender beinhaltet machte 2012 2,96 Mrd. Euro Umsatz.
http://www.prosiebensat1.de/de/pres...12-neues-rekordniveau-bei-umsatz-und-ergebnis

Im gleichen Zeitraum erbeuteten die Öffis 16,6 Mrd. Euro.
http://www.vprt.de/thema/marktentwi...-öffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten?c=1

Es ist unglaublich was unter "angemessen" verstanden wird.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Das habe ich ja schon mehrfach angeprangert. Man kann die Umsätze (nicht Gewinne!) aller großen Privatsender zusammenrechnen und kommt nicht auf den bequemen Milliardenbetrag, der den ÖR zusteht. Dass hier der Wettbewerb im Medienbereich nicht als komplett verzerrt angesehen wird, ist mir ein absolutes Rätsel.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Wie siehts eigentlich aus:

Ich bin Anfang dieses Jahres aus einer nicht-zahlungspflichtigen Wohnung in meine eigene gezogen, Mietvertrag und Anmeldung hatte ich schon Mitte/Ende November vorgenommen.
Es kam natürlich auch direkt ein Brief mit der Aufforderung zur Anmeldung bei der GEZ oder wie auch immer sich das jetzt nennt (Danke liebes Bürgeramt!), und meiner Bürgerpflicht nachkommend, habe ich mich dann Online angemeldet, den 01.01.2014 als Datum angegeben und Lastschrift mit allen Daten als Zahlungsart gewählt.

Kurze Zeit später kamen 2 Briefe, die voneinander nicht viel gewusst zu haben scheinen, der erste machte mir netterweise klar, dass ich gefälligst ab Anfang November zu zahlen hätte. Der 2. forderte eine Unterschrift, wegen SEPA und damit die bei mir abbuchen dürfen.

Habe gegoogelt, und dass man eine Unterschrift für SEPA leisten muss, ist vom Gesetzgeber nicht zwingend erfordert (wäre ja auch noch schöner, man denke nur an all die Online-Versandhandel).
Also habe ich den Brief ignoriert. Eine Zahlungsaufforderung zum 15.04. ebenso.

Ich sehe mich nicht in der Bringschuld, da denen alle relevanten Daten vorliegen und eine Unterschrift (und den damit verbundenen Aufwand und eventuelle Minderung meiner Rechte) werde ich sicher nicht leisten.
Was wird da noch kommen und wie kann man vorgehen?
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Sind eigentlich geringverdiener vom Rundfunkbeitrag befreit?
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Siehst Du, Du drehst Dich im Kreis. ;)

Schwarzseher war ja sogar eine Bezeichnung für Leute, die ein defektes Radio auf dem Schrank liegen hatten. Kein Scherz, das war der Fall eines Schrottplatzbesitzers, der für ein defektes Radio auf seinem Schrank GEZ-Gebühren nachzahlen sollte. Auch hier macht der Begriff des "Schwarzsehers" keinen Sinn, er wurde nur einfach seit jeher so verwendet. Wie gesagt damals für jemanden, der ein Gerät bereithält, aber nicht zahlt. Sehen, Hören oder die Abwesenheit beider Dinge war und ist nicht relevant.

Es war nie eine Bezeichnung für Leute die das Angebot nicht benutzt haben.
Der in deinem Beispiel war nur zahlungspflichtig aber kein Schwarzseher.
Es ist ganz einfach: wer nicht zahlt und trotzdem schaut ist ein Schwarzseher. Wer es nicht schaut und auch nicht bezahlt ist kein Schwarzseher.

Ich habe jahrelang nicht bezahlt, war aber sicher nie Schwarzseher.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Wie gesagt, Du kannst Dich gerne so bezeichnen, das ändert aber an der Bezeichnung durch den Beitragsservice nichts. Da verhältst Du Dich wie der Typ bei "Leben des Bryan", der "I'm not" sagt:

https://www.youtube.com/watch?v=QereR0CViMY

@Sabr: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_wer_kann_sich_befreien_lassen

@Krafty: der Beitragsservice erfasst bei Abfragen der Meldebehörde sogar frühere Adressen der Wohnsitze. Grundsätzlich ist dies aber nur rückwirkend bis zum 01.01.2013 zulässig. Die Beitragspflicht beginnt laut Beitragsservice für Dich mit der Anmeldung Deines Einzugs in diese Wohnung beim Meldeamt und nicht mit dem tatsächlichen Datum des Einzugs.

Was Deine Unterschrift für das Einzugsverfahren anbelangt:

Was passiert, wenn ich das SEPA-Mandat nicht zurücksende?

Das vollständig ausgefüllte und vom Kontoinhaber unterschriebene SEPA-Mandat ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Falls Sie das SEPA-Mandat nicht erteilen, können wir den Lastschrifteinzug nicht durchführen. Sie erhalten dann Zahlungsaufforderungen.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/sepa/index_ger.html#acht
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ja, aber ich habe durch Angabe meiner Kontodaten das Mandat ja bereits implizit erteilt und möchte in dem Zusammenhang noch auf https://www.sepadeutschland.de/faq Punkt "Ist es möglich, SEPA-Lastschriftmandate im Internet zu erteilen?" verweisen.

D.h. man müsste in dem FAQ "können" durch "wollen" ersetzen, und solche Sturrheitsspielchen können auch 2 spielen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Krafty schrieb:
Wie siehts eigentlich aus:

Ich bin Anfang dieses Jahres aus einer nicht-zahlungspflichtigen Wohnung in meine eigene gezogen, Mietvertrag und Anmeldung hatte ich schon Mitte/Ende November vorgenommen.
Womit du zum 1. des Monats beitragspflichtig wirst in der du erstmals eine Wohnung innehast, ergo den 1. November.

Krafty schrieb:
Kurze Zeit später kamen 2 Briefe, die voneinander nicht viel gewusst zu haben scheinen, der erste machte mir netterweise klar, dass ich gefälligst ab Anfang November zu zahlen hätte. Der 2. forderte eine Unterschrift, wegen SEPA und damit die bei mir abbuchen dürfen.
Du erteilst einmalig ein neues SEPA-Mandat (bisherige Einzugsermächtigung) mit deiner Unterschrift. Wärst du schon "Kunde" und hättest eine bestehende Einzugsermächtigungen bereits erteilt, wäre eine Unterschrift auch nicht nötig gewesen.
Da jede Bank individuell festlegt ob sie im Internet erteilte Mandate akzeptiert und darüber hinaus entscheidend ist was Bank und Zahlungsempfänger vertraglich vereinbart haben, wirst du um die Unterschrift nicht herum zu kommen.

Krafty schrieb:
Habe gegoogelt, und dass man eine Unterschrift für SEPA leisten muss, ist vom Gesetzgeber nicht zwingend erfordert (wäre ja auch noch schöner, man denke nur an all die Online-Versandhandel).
Nicht gesetzlich erfordert heißt schlicht der Staat überlässt es den freien Kräften und nicht, dass du einen Anspruch hast keine Unterschrift zu leisten.


Krafty schrieb:
Also habe ich den Brief ignoriert. Eine Zahlungsaufforderung zum 15.04. ebenso.

Ich sehe mich nicht in der Bringschuld, da denen alle relevanten Daten vorliegen und eine Unterschrift (und den damit verbundenen Aufwand und eventuelle Minderung meiner Rechte) werde ich sicher nicht leisten.
Was wird da noch kommen und wie kann man vorgehen?

Welche Rechte siehst du denn gemindert? Und da eben nicht alle relevanten Daten (Unterschrift auf dem neuen SEPA-Mandat) vorliegen, kann der Beitragsservice nicht ordentlich arbeiten.

Krafty schrieb:
Ja, aber ich habe durch Angabe meiner Kontodaten das Mandat ja bereits implizit erteilt und möchte in dem Zusammenhang noch auf https://www.sepadeutschland.de/faq Punkt "Ist es möglich, SEPA-Lastschriftmandate im Internet zu erteilen?" verweisen.

D.h. man müsste in dem FAQ "können" durch "wollen" ersetzen, und solche Sturrheitsspielchen können auch 2 spielen.

Selbe FAQ:
Muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat für eine bereits existierende Einzugsermächtigung erteilt werden?

Was passiert mit den Einzugsermächtigungen, die nicht in schriftlicher Form erteilt wurden?

Wie gesagt, dass Sturheitsspielchen lohnt sich für dich in keinster Weise, denn du musst
a) ohnehin zahlen und wirst
b) dem Sachbearbeiter kaum die Zornesfalten auf die Stirn treiben, der lässt einfach ein weiteres automatisiertes Schreiben raus und erhöht deine Inkasso Aufforderung bis du
c) aufgibst und zahlst oder es gerichtlich entscheiden lässt und am Ende zahlst.
 
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