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Ebay: Verkaufte Graka angeblich defekt

atari2k schrieb:
Der Käufer hat per Überweisung bezahlt.
Dann bist du erst einmal auf der sicheren Seite. Mit Paypal Käuferschutz würde er am längeren Hebel sitzen.
Er muss sich jetzt von einer neutralen Partei (PC Laden) schriftlich bestätigen lassen, daß die Karte defekt ist.

Alternativ kannst du ihm auch anbieten die Karte für ihn zu testen und ggf. bei Gigabyte erneut reklamieren.
Wenn sie 07/2020 getauscht wurde dann müsste die neue Karte doch auch wieder 3 Jahre Garantie haben !?

Wenn sie wirklich defekt ist, keine Hersteller Garantie mehr besteht und die Gewährleistung ausgeschlossen
wurde dann kann eigentlich nur ein Richter entscheiden weil bis jetzt steht einfach Aussage gegen Aussage.
 
Aber mal ganz ehrlich, quasi unter uns:
Ich würde nie und nimmer etwas bei ebay ohne Käuferschutz kaufen, wer heute noch überweist dem ist auch nicht mehr zu helfen.
 
Das ist ja das Problem: Der Gigabyte Support hat eine Garantie der Karte aus RMA ausgeschlossen...steht auch so in der Auktion....Beiblatt der Lieferung lag der Sendung bei.
Dass der Käufer per Überweisung bezahlt hat, war seine Entscheidung. Ich habe auch Paypal angeboten, auch wenn ich weiß, dass das manchmal ausgenutzt wird.

So wie ich das sehe, kann ich zwar versichern (notfalls unter Eid), dass die Karte funktioniert hat, aber da würde dann ja Aussage gegen Aussage stehen.....ich bin auf die Antworten auf meine Fragen gespannt....
 
Vor dem Verkauf ein Video machen von der Karte im laufenden Zustand. HIer hätte das Smartphone einen sinnvollen Einsatz gehabt.Außerdem und da mache ich immer auch hier im Marktplatz Biider der Verpackung zu Beweiszwecken machen. Außen und vor allem hinten.

Schwierige Situation. Vor allem weil du den funktionstüchtigen Beweis nicht hast. Falls die Verpackung beschädigt ist kannst du wenn versichert eventuell den Schaden geltend machen. In so einem Fall rate ich dazu wenn du das hast dich bei deinem Rechtsschutz beraten lassen. Der Kostet im Jahr wesentlich weniger als eine Grafikkarte...
 
Sieht halt nicht wie Betrug aus, sondern nach Unwissenheit.
 
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janeeisklar schrieb:
Es interessiert nicht was er da dabei geschrieben hat, sobald er geschrieben hat, dass die Karte funktioniert, dann muss sie das auch.
Das schließt die Haftung aus, FALLS die Karte laut Beschreibung ist.

Möglichkeit : Verkauf rückabwickeln.
 
Ich hab bei meinem Verkauf gar nicht erst angegeben das die Karte einwandfrei funktioniert, sondern nur das sie x zeit einwandfrei lief.

Dazu noch alles mögliche ausgeschlossen von Sachmangel bis ....


Würde das im Rechtsstreit eigentlich nen Unterschied machen?

Und zum Thema:

Ich hätte wahrscheinlich gar nicht erst auf die Privat Nachricht geantwortet, wenn er nen Recht auf Rückwirkung hat wird sich Ebay schon bei dir melden.

Hast du die Karte eigentlich mit bzw. in OVP verkauft? Das dort durch Versand noch irgendwas kaputt geht ist ja sehr unwahrscheinlich selbst wenn die Zusteller mit dem Paket Fußball spielen...

Sorry falls ich was überlesen habe ich hab nur kurz überflogen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verpacke immer mit einem Zeugen, meist die Partnerin.
Ich mache immer Fotos vom Einpacken, sodass ersichtlich ist, das ich es ordentlich verpacke.
So traurig das für den Käufer ist. Aber das ist nicht dein Problem, solange du belegen kannst es ordentlich und unter Ausschluss einer Rücknahme verschickt hast. Entweder hat er sie kaputt gemacht oder die Post. Wenn du jetzt zurücknimmst läufst du Gefahr, dass du der Verursacher bist und eine defekte Karte und kein Geld hast.
Schwierige Kiste. Wenn er glaubwürdig ist könnt ihr euch ggf. auf einen geteilten Schaden einigen, dann wäre es eine faire Sache um halbwegs sauber aus der Sache herauszukommen. Herum-Juristen ist viel zu teuer, außer man ist versichert.
 
ragan62 schrieb:
Das schließt die Haftung aus, FALLS die Karte laut Beschreibung ist.

Möglichkeit : Verkauf rückabwickeln.
Warum sollte sich der TE darauf einlassen? Das ist fernab jeder gesetzlichen Grundlage.
 
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|SoulReaver| schrieb:
Vor dem Verkauf ein Video machen von der Karte im laufenden Zustand.
Zeitverschwendung weil Niemand weiß, was danach passierte. Vielleicht hast du dich
beim Ausbau statisch entladen oder dir ist die Karte runtergefallen du Tollpatsch. :p
 
atari2k schrieb:
EDIT: Ich hätte ja auch GPU-Z Screenshots...allerdings sind die ne Woche älter und naja....ob die als Beweis durchgehen?
Wenn Du den Screenshot von GPU- Z hast, da müsste ja auch die Seriennummer mit angezeigt werden. Dann haste im Fall einer falschen zurückgeschickten Graka zumindest einen Beweis.
 
|SoulReaver| schrieb:
Falls die Verpackung beschädigt ist kannst du wenn versichert eventuell den Schaden geltend machen.
Leider zu spät. Das hätte man bei der Annahme vom Paketboten vermerken lassen müssen.
Jetzt kann DHL einfach sagen, dass es nach der Paketannahme passierte also die sind raus.
 
MoGas schrieb:
Wie andere schon gesagt haben, er kann Dir auch eine andere kaputte Karte zurückschicken. Wie willst Du das erkennen?
im eingangspost steht doch, dass er bilder inkl. seriennummer gemacht hat.
 
atari2k schrieb:
OffTopic: Kein Versand nach Österreich. Bei sowas fühle ich mich immer diskriminiert! :(

BTT: Da der Käufer per Überweisung bezahlt hat würde ich mal darauf hoffen, dass es kein Betrüger ist. Beim nächsten mal die Ware mit einem UV-Stift markieren und zwar so, dass Sticker UND Platine markiert werden (wie bei gestempelten Briefmarken).
 
Die sauberste Lösung wäre sicher, dass du dir die Karte zurückschicken lässt und bei dir noch einmal testest. Funktioniert sie, gibst du ihm die Optionen:
  • erneuter Versand auf seine Kosten
  • oder Rückabwicklung und du verkaufst sie halt neu.

Wenn er darauf eingeht, dürfte die Chance, dass er ein Betrüger ist, doch sehr klein sein, da er das komplette Risiko trägt: Geld und Karte im Zweifel weg.
 
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Hatte ich einmal. Schuld war das Netzteil des Käufers. Der Käufer hat sich dann auch entschuldigt.

Zurücknehmen würde ich auf keinen Fall. Ich betreibe sehr viel Aufwand um sicherzustellen daß alles was ich verkaufe tiptop i.O. ist, und ich kann das auch nachweisen daß alles funktioniert hat. Mehr kann ich als Privat-Verkäufer nicht tun... verkauft ist verkauft.

Als Privatverkäufer kann man auch mal eine negative Bewertung bei Ebay aushalten. C'est la vie.
 
wenn man den vernünftig ablöst so dass er nicht beschädigt wird, dann nicht.
 
habe nicht alle Postings gelesen, aber eine generelle Frage.

Wenn ich zB etwas verkaufe, egal was, schreibe ich auch stets dazu, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt.

Was aber ist bei Privatverkäufen, bei denen ein Verkäufer nichts dergleichen angibt?

Ist die Rechtslage mittlerweile wirklich so, dass der Verkäufer 2 Jahre auch bei Privatverkäufen haftet bzw. für die Reparatur aufkommen muss?

Man überlege sich: Beim Verkäufer hätte die Ware noch im Einsatz 20 Jahre gehalten, aber beim neuen Eigentümer hauen die Kinder drauf, macht der Hund oder die Katze etwas daran kaputt oder es fällt einfach runter und nimmt Schaden und dann soll der Verkäufer dafür auch noch haften ? Bei etwas, was viell. schon 5, 6, 7 Jahre oder noch älter ist? Gehts noch ?!

Wie genau ist da die Rechtslage ?
 
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