Feedback zu "Abmahnung gegen ComputerBase.de"

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Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Die Regeln sind im Prinzip schon klar. Nur haben wir uns auch von anderen Seiten verleiten lassen, die es jetzt auch alle getroffen hat. Sozusagen scheisse gelaufen ^^
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Vergangenen Samstag erreichte uns eine Abmahnung einer münchner Anwaltskanzlei, die namhafte "Global Player" der internationalen Musikindustrie und deren deutsche Vertretungen vertritt.
Das sagt doch schon fast alles aus oder? :rolleyes:

Da seid ihr ja mehr oder minder noch mit 2 Blauen Augen davon gekommen. :)

Ich bin auch der meinung eine verwarnung hätte es auch erstmal getan, ein Polizist muss ja auch erstmal nen Warnschuss abgeben und nicht gleich nen Streckschuss. :rolleyes:
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Bluerock schrieb:
Ich meine Wintermute oder Blutrichter würde sich damit gut auskennen bin mir aber nicht sicher

In 6-12 Monaten werde ich mich deutlich besser auskennen, da wir jetzt mehr Medienrecht im Studium behandeln. Aber mit einem Juristen werde ich mich nie "messen" können. Aber ich weiß wo ich nachschauen muss ... ;)
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Gonzo71 schrieb:
Vergangenen Samstag erreichte uns eine Abmahnung einer münchner Anwaltskanzlei, die namhafte "Global Player" der internationalen Musikindustrie und deren deutsche Vertretungen vertritt.
Das sagt doch schon fast alles aus oder? :rolleyes:

[...]
Hört sich verdächtig an, aber nein: Es war nicht der Teufel höchstpersönlich. ;)
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Ich denke, dass es sinvoll ist dies "Geschichte" als Warung zu sehen und zuküntik, mehr aufpassen sollte, was man so schreibt und auch liest.

Rockzentrale
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Steffen schrieb:
Hört sich verdächtig an, aber nein: Es war nicht der Teufel höchstpersönlich. ;)
Hehe, Teufel meinte ich damit nicht aber mal wieder Typisch für die Musikindustrie, meinte ich damit. :)

Wo ist den der blutrichter wenn man ihn braucht? :D
der studiert doch rechtsverdreherei :p
 
Zuletzt bearbeitet:
OT: Frage zu Abmahnungen

Ich habe folgende allgemeine Frage zu Abmahnungen, nicht direkt im Thema dieses Threads, also nicht zum neuen Urhebergesetz oder unerlaubter Software:

Wer kann wen wann und wie abmahnen?

Kann ich, wenn ich täglich von hundert "v*a*r*" oder "verlängerung"-spams belästigt werde, die Versandhandel-sites abmahnen, die in diesen Spams beworben werden?

Muss ich Anwalt sein um eine Abmahnung schicken zu dürfen, oder brauche ich gar grünes Licht von einem Gericht, dafür?

Können Eltern 0190- oder 0900-Anbieter abmahnen, oder von einem Anwalt abmahnen lassen, wenn ihre minderjährigen Kinder als Zielgruppe für solche Angebote genommen werden? (z.B Handy-Klingeltöne, Chart-Ausschnitte, Dialer die von Internetsites mit Zielgruppe Schüler gestartet werden)...

Sind Abmahnungen nur im nationalen Rechtsraum möglich oder international, d.h. kann ich auch eine US-Firma abmahnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Hatte nur vergessen mich einzuloggen, jetzt spam ich wieder als Blutschlumpf ;)

@topic:
passiert halt, wenn man größer wird gibts auch mehr Leute die einem ans Bein pissen wollen.
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Ich kann ja schon irgendwo verstehen, dass ihr kein "Spendenkonto" aufmachen möchtet, aber ich hab da so 'ne Idee: Wie wäre es denn, wenn die hoffentlich in Bälde erscheinenden CB-Shirts einen kleine Obulus beinhalten würden?
Ich denke mal, es spricht für Euch, eine Fehler einzugestehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, aber wir CB/FB-Nutzer hatten auch was von Eurem Fehler, schließlich konnten wir das böse Programm über CB herunterladen.
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Vielen Dank an dieser Stelle auch noch von mir für die tolle(n) Unterstützung(sangebote) von euch!!!einseinself

Auf so eine Community kann man mit Recht stolz sein - DANKE


Aber nun noch eine Bitte:

Anstatt zu spenden würdet ihr uns deutlich mehr helfen, wenn ihr, auch und gerade beim Lesen alter Themen nochmal verstärkt drauf achtet, ob da in die ominöse Grauzone abgedriftet wird.
Im Zweifelsfall bitte lieber einmal zu oft den "Melden"-Button nutzen, als es bleiben zu lassen.
Dieser Button ist keine "Petzen"-Funktion, er hilft uns Moderatoren nur dabei, problematische Beiträge zu finden - denn bei der Masse an neuen Postings jeden Tag bräuchten wir sicherlich zehn oder mehr 24/7-Moderatoren, um das allein und in Echtzeit in den Griff zu bekommen.
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Tut mir echt leid Jan. Werde auch vermehrt auf solche Sachen achten ob in die Grauzone abgedriftet wird. Währe echt schade wenn es eines Tages heissen würde, CB/FB wurde geschlossen.
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Da ich hier im Forum immer wieder von Programmen lese, und hier auch immer
wieder Support für Programme angefragt wird, die eigentlich nicht mehr hier behandelt
werden dürfen, folgendes:


Neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) seit 13. September in Kraft Das Umgehen von Kopierschutz ist in Zukunft verboten
Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.

Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.

In einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums heisst es: "Allerdings betont der Regierungsentwurf ausdrücklich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont Däubler-Gmelin."

Als Folge hat Elaborate Bytes, Hersteller der bekannten und sehr verbreiteten Cloning-Software "CloneCD" nun bekannt geben, dass man aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vertrieb von CloneCD in Deutschland einstellt und die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma "SlySoft" verkauft. CloneCD kann zukünftig dann nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden, das Anwenden der Software ist aber in Deutschland nicht mehr erlaubt. Slysoft hatte vor einigen Monaten bereits die Rechte am DVD-Knacktool "Anydvd" erworben. Die DVD-Kopiersoftware "CloneDVD" wird jedoch in Zukunft weiterhin von Elaborate Bytes vertrieben. Im Gegensatz zu CloneCD ist CloneDVD nicht in der Lage, einen Kopierschutz zu knacken und erlaubt nur das Kopieren von DVD-Filmen ohne CSS-Verschlüsselung.

FAQ Rechtslage: Was darf man in Zukunft noch kopieren bzw. was ist verboten?

1. Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?
Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.


2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?
Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.


3. Darf ich auf Internettauschbörsen wie KaZaA ,Grokster oder Emule Musik anbieten bzw. herunterladen?
Über Kazaa, Grokster, Emule oder andere Internet-Tauschbören Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Eine Privatkopie von Dateien oder Musikstücken zu erstellen, wenn diese aus einer offentsichtlich rechtwidrigen Quelle heruntergeladen wurden, ist demnach ebenfalls verboten. Die Film- und Musikindustrie wird mit Klagen wohl in erster Linie gegen die Tauschbörsen an sich vorgehen und gegen Nutzer, die diese Dateien zum Download anbieten.


4. Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?
Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD).


5. Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?
Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten - der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD oder Alkohol120% dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden


6. Darf ich eine von mir erstellte Sicherungskopie verkaufen?
Nein, das bleibt - wie vorher schon - verboten.


7. Was ist mit meinen alten Kopien, die vor dem Inkrafttreten der Urheberrechtsreform erstellt wurden?
Keine Sorge, diese müssen Sie nicht vernichten. Die Gesetzesänderung des UrhG. gilt nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.


8. Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?
Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.

ifpi-logo.gif
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9.Was muss ich als Webmaster beachten?
Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen und Informationen über einen Kopierschutz zu verbreiten, ist strafbar. Auch sollten Sie keine Programme wie CloneCD, Alcohol 120 % Prozent, BlindWrite Suite u.a zum Download anbieten oder Werbung für diese Programme machen. Eine Beihilfe zur Verbreitung kann schon gegeben sein, wenn Sie auf Programme verlinken, die einen Kopierschutz umgehen können.
Auch mit Tips in Internetforen, die zum Umgehen des Kopierschutzes anleiten, sollten Sie sich zurückhalten. Die Verbreitung von Cracks, Serialz und Warez anzubieten, bleibt wie vorher schon illegal und damit strafbar.


10. Welche Strafen gibt es?
Für Privatpersonen gilt:
Erstellen Sie eine Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes für Familie, Partner, Hauhaltsangehörige oder Freunde (§ 108 b Abs.1 UrhG), liegt eine rein private Nutzung vor. Und rein private Nutzung ist nicht strafbar. ABER: Das Erstellen einer Raubkopie bleibt ein zivilrechtlicher Rechtsverstoß. Der Urheber hat gegen jede Person, also auch den Privatmann, einen Unterlassungs- und Schadensersatz-Anspruch (§ 97 Abs.1 UrhG).

Für gewerbstätiges Handeln/Geschäftspersonen gilt:
Das Umgehen von Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Liegt ein gewerbliches Handeln mit dem Vertrieb von Raubkopien vor, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Ausserdem macht man sich hier ebenfalls zivilrechtlich strafbar und kann von Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

Verbotene Software, die kopiergeschützte Audio-CDs und DVDs knacken kann (z.B über exakte 1:1-Kopien):

soft1.png
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Weitere Links zum Thema neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Privatkopien:

www.copy-is-right.de
www.privatkopie.net
www.privatkopieren.de
www.ifpi.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (quelle: hardwarejournal.de - softwareupdate nov 07)
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Ich bin einfach nur erschrocken und entsetzt!

Sollte wieder Erwarten doch einmal der Fall der Fälle eintreten, stehe auch ich nicht zurück und bin bereit ein Stück vom Päckchen mitzutragen.

Denn wie heißt es doch so schön: In guten wie in schlechten Zeiten...

In diesem Sinne, liebe FB/CBler, wehret den Anfängen und haltet die Augen offen!
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Carsten schrieb:
Aber nun noch eine Bitte:

Anstatt zu spenden würdet ihr uns deutlich mehr helfen, wenn ihr, auch und gerade beim Lesen alter Themen nochmal verstärkt drauf achtet, ob da in die ominöse Grauzone abgedriftet wird.
Im Zweifelsfall bitte lieber einmal zu oft den "Melden"-Button nutzen, als es bleiben zu lassen.

Na klar machen wir das - also ich zumindest, andere Bordies denke ich, halten es ebenso, oder Leute?

Natürlich kann man da pauschal keine Aussage dazu machen, denn nicht jeder kramt ständig in alten Threads. Sollte ich jedoch mal über einen solchen, mit zweifelhaften Links versehenen stoplern, dann lasse ich es euch wissen.


Bye,
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Ich versteh auch nicht warum es gleich so eine harte Abmahnung gibt, ich denke hätte man einmal darauf aufmerksam gemacht, dann hätte die CB/FB Verantwortlichen das schon ganz fix bereinigt. Nicht gerade eine freundliche Geste der Anwaltskanzlei, naja wahrscheinlich wollten die auch noch ein bißchen Geld verdienen.
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

QUEEN schrieb:
Na klar machen wir das - also ich zumindest, andere Bordies denke ich, halten es ebenso, oder Leute?

natürlich halten wir ausschau ;) is doch ehrensache :daumen:
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Ich lese sehr viele Zeitschriften, das Problem ist, daß ich vor ein paar Tagen irgendwo gelesen habe das der Besitz einer solchen Software keinesfalls strafbar ist sondern nur deren Einsatz um kopiergeschützes Material zu vervielfältigen. Natürlich finde ich den Schnipsel nicht :(
Kann das jemand bestätigen oder bin ich nun als CloneDVD und Moviejack Besitzer ein Verbrecher?
mfg
 
Re: Abmahnung gegen ComputerBase.de

Das ist doch mal wieder waschechtes Anwaltsgetue, anstatt eine eMail verschickt wird, wo drinsteht, das der DL nichtmehr legal ist, kommt gleich soein Anwalt daher und will das dicke Geld machen...
 
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