Bulletchief
Rear Admiral
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Thorque schrieb:Rein rechtlich von Verbraucherschutzseite gesehen müssen dann eingeschränkte Karten (zb mit der o.g. Miningbremse) eindeutig für den Kunden ersichtlich sein, zb im Namen mit Revision a (ohne) Revision b (mit Bremse) (und es muss kommuniziert werden was Unterschied a und b ist) oder ein komplett neues Model (3060TI zb) bei dem im Datenblatt, Werbung usw gleich bekannt gemacht wird, dass es die Bremse eingebaut hat,
denn als Kunde muss ich wissen was ich kaufe.
Wäre ja genauso wenn man einen BMW 320i kauft der normal 200km/h fährt aber nun neu produzierte Modelle eine Raserbremse eingebaut haben ab 04/2021 (gleiches Model) und auf Autobahnfahrten auf 130km/h gebremst wird und man das erst merkt wenn man das erste mal Autobahn fährt.
Ansonsten wird es Klagen gegenüber Nvidia geben.
Nachteil:
Wenn dies so kommt und die Bremse nicht umgangen werden wird, dann werden alle Karten (zb bis 04/2021) ohne diese Bremse noch wertvoller werden bei ebay und co., denn die Miner werden heiß drauf sein.
Genau wie bei Autos muss das nicht sein.
Ich gehe stark davon aus, dass die nvidia AGBs das hergeben.
Auch bei Autos werden die angepasst, ohne dass es irgendwie gekennzeichnet wäre.
Selbst erlebt. Auto 2019 bestellt, Modell 2020 bekommen.
Es fehlt statisches Kurvenlicht, ein gekühltes Handschuhfach, ein weiterer USB-Anschluss...
Alles rechtens! Scheiße, aber rechtens! Kleingedruckte ftw 😉.