HerbertGozambo
Lieutenant
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- Feb. 2009
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Kleines aber pikantes Detail hat der Autor der News ausgelassen, Golem.de zum Glück aber nicht.
Die Prozesskosten können nun wahrscheinlich AUF DEN STEUERZAHLER abgewälzt werden.
Das ist wie immer das Tüpfelchen auf dem i.
"Ein Gutachten des Bundestages (PDF) schließt allerdings eine Staatshaftung für den Fall nicht aus, dass "sich Investitionen durch den Verstoß gegen die Notifizierungspflicht als Fehlinvestition erweisen". "
Die Prozesskosten können nun wahrscheinlich AUF DEN STEUERZAHLER abgewälzt werden.
Das ist wie immer das Tüpfelchen auf dem i.
"Ein Gutachten des Bundestages (PDF) schließt allerdings eine Staatshaftung für den Fall nicht aus, dass "sich Investitionen durch den Verstoß gegen die Notifizierungspflicht als Fehlinvestition erweisen". "