MikeBe schrieb:
@Mic90 dann werde ich deutlicher.
1. Habe mir gedacht dass du die Kernkraftwerke meinst, aber geschrieben hast du es nicht, deshalb unklare Aussage von dir.
2. Ob es verfassungsmäßig zulässig war oder nicht, darüber wurde nicht entschieden sondern diskutiert, und die Meinungen waren sehr kontrovers.
3. Widerspruch wird nie und nimmer mit "ie" geschrieben.
Vielen dank dafür. Da hast du schon recht, dass hätte ich das zu schreiben können, man hätte es sich (wie du) aber auch denken können. Und wenn man das nicht weiß, dann kann man sicher auch nett nachfragen (so schwer ist das nicht).
Ich dachte mir dazu,, dass die gemachte Verlängerung Rechtswiedrig war, was in den Tagesthemen gesehn zu haben, aber 100% sicher wann das war kann ich dir das leider nicht.
Die Sache mit den ENBW Aktien is aber so frisch das ich dir sagen kann das es als Verfassungswiedrig eingestuft wurde.
Sind ja nur ein paar Beispiele, wenn man bisschen genauer hinschaut, dann sieht man noch mehr.
Zu deinem 3ten Punkt fällt mir nur ein ob du wirklich so kleinlich bist das du auf dermaßen unwichtige Tipp-/Rechtschreibfehler achtest oder ob du absichtlich die Debatte auf ein so niederes Niveau /bzw nen Offtopic Gegenstand lenkst um selbst besser darzustellen.
Ok das klingt jetzt ein bisschen härter als es rüberkommen sollte.
Wie sollten dennoch versuchen BTT zu kommen, immerhin gehts hier eigentlich um das Verhältnis zwischen FB und dem Deutschen Staat, bzw dem Verfassungsgericht.
Grüße & nen schönen Abend