leboef
CB Fotomeister
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 1.122
@andi_sco
Uff, dass ist kompliziert.
Im öffentlichen Bereich spontan einen fremden Skate-Boarder zu fotografieren, ist Street-Fotografie. Kein Problem, sagt das Bundesverfassungsgericht und der Paragraph § 23 des Kunsturhebergesetzes (Abschnitt 4).
Ein geplantes Shooting mit einem Sportler: Model-Release notwendig, da es ein geplantes Shooting, aber keine spontane Street-Fotografie ist.
Beim Fotografieren von etwa Pferde-Rennen muss zusätzlich das Einverständnis der Veranstalters eingeholt werden, da es sich üblicherweise um privates Gelände handelt. Da gilt das Hausrecht.
Ach ja, ganz vergessen, die #26 ist meine.
Ich habs ja gesagt: hier am Niederrhein habe ich keine Berge, aber immerhin Halden. 😉 Das ist die Himmelstreppe in Neukirchen-Vluyn in der Nacht.
Uff, dass ist kompliziert.
Im öffentlichen Bereich spontan einen fremden Skate-Boarder zu fotografieren, ist Street-Fotografie. Kein Problem, sagt das Bundesverfassungsgericht und der Paragraph § 23 des Kunsturhebergesetzes (Abschnitt 4).
Ein geplantes Shooting mit einem Sportler: Model-Release notwendig, da es ein geplantes Shooting, aber keine spontane Street-Fotografie ist.
Beim Fotografieren von etwa Pferde-Rennen muss zusätzlich das Einverständnis der Veranstalters eingeholt werden, da es sich üblicherweise um privates Gelände handelt. Da gilt das Hausrecht.
Ergänzung ()
Ach ja, ganz vergessen, die #26 ist meine.
Ich habs ja gesagt: hier am Niederrhein habe ich keine Berge, aber immerhin Halden. 😉 Das ist die Himmelstreppe in Neukirchen-Vluyn in der Nacht.
Zuletzt bearbeitet: