Tenchi Muyo
Captain
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Schade keine Creative Cloud wie sonst.. nur Student/Teacher.
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MaLow17 schrieb:Das ist mir klar. Nur ist diese Analogie bzw. das Motiv dieser Analogie extrem, unpassend und taktlos. Eine gegenwärtige, gängige Preisanpassung für Hardware/Software mit einem aktuellen, absurden Vernichtungskrieg fast vor unserer Haustür vergleichen zu wollen, geht in meinen Augen nicht.
BTW jedes Kind weiß, dass man Rabatt-Aktionen immer überprüfen sollte.
Wenn du schon zitieren musst "Stell dir vor... geht hin! Dann bitte das Zitat vollständig. Das weglassen ändert den Kontext gewaltig:Haldi schrieb:Soso... unpassend und Taktlos. Wegen einem Vernichtungskrieg vor unserer Haustüre. Was haben wir für ein Glück ist der Nahe Osten doch so Fern. Solange sich dort die Menschen umbringen und unsere Benzinpreise nicht steigen ist das ja kein Problem. Aber hey, wenn wir uns gerade nicht bekriegen sind wir damit beschäftigt schwächere Nationen wirtschaftlich auszunutzen, egal ob deren Bevölkerung verhungert oder an der fehlenden Gesundheitlichen Infrastruktur drauf geht. Wesentlich besser als mit Waffen aufeinander zu Schiessen.
BTW jedes Kind weiß, dass Krieg Böse ist und man niemanden verletzen sollte.
Wait.... Spielen die nicht alle Cowboy und Indianer?
Aber ja. Lassen wir das und gehen mit einem fliegenden Wechsel zurück zum Thema um den Moderatoren keinen (handfesten) Grund zu liefern den Beitrag zu löschen.
Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin!
Genau das Problem haben wir hier.
Stell dir vor es wäre eine Rabbataktion und keiner kauft was!
Diese Sogenanten "Aktionen" treffen eine schwäche der Menschlichen Vernunft und beeinflussen uns psychologisch um Kaufanreize zu schaffen die vorher unterdrückt werden. Das ist wissenschaftlich bewiesen, kann man in verschiedenen Papers nachlesen.
Eigentlich sollte der Verbraucherschutz solche Aktionen gar nicht erst zulassen.
Und wenn du jetzt sagst "Der übertreibt doch komplett" dann erinnere dich doch mal an die vielen Videos aus Amerika vom Black Friday. Wo die Leute wie Zombies die Läden stürmen und sich gegenseitig Prügeln. Das ist normales Menschliches Verhalten? Ist eine PS4 oder ein 75" Plasma-TV eine überlebenswichtige Komponente um die man sich Prügeln muss?
Sowas wie "korrekte erziehung" oder "einfach schlau genug sein" um sich vor solchen psychischen Beeinflussungen zu schützen funktioniert halt einfach nicht.
Aber in einem Freien Land wo der Kapitalismus an erster Stelle steht ist die Psychische Gesundheit des Pöbels halt nicht so wichtig.
Hatte das Thema letztes Jahr mit den Sony MX3/MX4 Kopfhörern. Bei dem Geizhals.de Preisverlauf-Graphen muss ich schon ein wenig Grinsen.mux schrieb:und z.B. die Surfaces waren zu der Zeit ca. 200€ preiswerter! Dann, glaube ab Montag, wurden sie hochgepreist um jetzt wieder etwas runtergesetzt zu werden, jedoch immer noch nicht auf das Niveau vom Sonntag.
Bonanca schrieb:Hast du zu dieser Behauptung auch eine Quelle?
Und was verstehen wir an dieser Stelle unter einer "Zahlungsaufforderung"? Die automatisierte Mail in der steht an welche Bankverbindung zu überweisen ist?
Aber eigentlich ist das ja auch logisch. Ich fordere ja niemanden auf was zu bezahlen wenn ich den Verkauf nicht tätigen möchte 😂Aber schön das du es für Bonanca noch mal in Gesetzform erklärst. 👍🏻Naitrael schrieb:BGB § 434 ff.
Die Zahlungsaufforderung stellt in dem Fall die Willenserklärung des Verkäufers dar, das Angebot anzunehmen. Der Käufer hat mit Abgabe der Bestellung bereits eine Willenserklärung in Form des Angebotes abgegeben.
Hast du einen körperlosen Artikel bzw. einen Softwaredownload im Warenkorb? Bei NBB geht das nicht zusammen mit diesen Bezahlmethoden. Blöderweise wird das an der Kasse nicht konkret erwähnt...zeedy schrieb:Hat noch jemand das Problem dass man weder mit Sofotüberweisung, noch aAuf Rechnung noch mit Amazon Pay bezahlen kann?
Einer der größten deutsche Online Händler und dann nochtmal vernünftige Bezahlmöglichkeiten.
Um sowas genauer zu Beurteilen gibt es ja auf gewissen Seiten die "Preisentwicklung"sdiagramme. Vorallem das von Geizhals funktioniert eigentlich recht gut, wenn nicht mal wieder irgend nen Händler ne falsche Seriennummer für irgendwas eingetragen hat, und auf einmal nen 20€ Armband als Graka gelistet ismux schrieb:Sorry Leute, aber das ist Verars*hung! Ich schaue seit letztem Wochenende nach Tablets auf Notebooks-"Billiger" - und z.B. die Surfaces waren zu der Zeit ca. 200€ preiswerter! Dann, glaube ab Montag, wurden sie hochgepreist um jetzt wieder etwas runtergesetzt zu werden, jedoch immer noch nicht auf das Niveau vom Sonntag.
zeedy schrieb:Hat noch jemand das Problem dass man weder mit Sofotüberweisung, noch aAuf Rechnung noch mit Amazon Pay bezahlen kann?
Einer der größten deutsche Online Händler und dann nochtmal vernünftige Bezahlmöglichkeiten.
Naitrael schrieb:BGB § 434 ff.
Kunderico schrieb:Aber schön das du es für Bonanca noch mal in Gesetzform erklärst. 👍🏻
klärt, dass durch eine Zahlungsaufforderung ein Kaufvertrag entsteht. Mir scheint, dass diese Paragraphen dann doch eher bereits bestehende Kaufverträge behandeln?
Naitrael schrieb:Die Zahlungsaufforderung
Und beide habt ihr es ebenfalls nicht geschafft, mir diese "Zahlungsaufforderung" näher zu erläutern oder zu definieren.Kunderico schrieb:Ich fordere ja niemanden auf was zu bezahlen wenn ich den Verkauf nicht tätigen möchte
Grundsätzlich würde ich das mit Ja beantworten weil die Zahlung der Ware eine Rechtsfolge ist. § 433 II BGBBonanca schrieb:Btw: Wie bewertet ihr denn dann Zahlungsmethoden wie PayPal, Sofortüberweisung etc.? Ist dann sofort ein Vertrag geschlossen worden?
"Würdest" du das mit ja beantworten, oder beantwortest du das mit ja?^^kachiri schrieb:Aber grundsätzlich ist mit der sofortigen Bezahlung tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Denn der Beklagte erhielt durch dieses Schreiben bereits viel mehr mitgeteilt, nämlich in Form einer Rechnung, den Rechnungsbetrag unter Angabe von Anzahl und bestellten Artikel, ihm wurde Lieferung nach Zahlungseingang zugesagt und er wurde dazu aufgefordert, den Rechnungsbetrag minus 3 % Skonto auf ein angegebenes Konto zu überweisen.