Anzeige NBB: Zur Black Week gibt es wieder Hardware-Rabatte [Anzeige]

TigerNationDE schrieb:
Um sowas genauer zu Beurteilen gibt es ja auf gewissen Seiten die "Preisentwicklung"sdiagramme. Vorallem das von Geizhals funktioniert eigentlich recht gut, wenn nicht mal wieder irgend nen Händler ne falsche Seriennummer für irgendwas eingetragen hat, und auf einmal nen 20€ Armband als Graka gelistet is :D
Es lief so ab, dass das/die Produkt/e (einzelne Tablets und Bundles mit Tastatur mit der eindeutigen Seriennummer) montags nicht mehr verfügbar war/en, dafür die selben mit anderer Seriennummer "preisangepasst" neu eingestellt wurden. So beobachtete ich das.
Das macht die Verfolgung der Preisentwicklung für einzelne Produkte natürlich schwer.
mux schrieb:
Das Absurde dabei ist jetzt noch, dass manche Tablets mit Studentenrabatt noch teurer sind als wenn man sie ohne kaufen würde!
Krank. :freak:
Nun wurden aber auch die Studentenrabatte etwas angepasst, sodass sie unter dem momentanen "normalen" Verkaufspreis liegen, soweit ich das sehe. Das ist ja mal eine Entwicklung :evillol:
 
Mal eine blöde Frage?

Darf NBB mit bis zu 30% zum UVP werben obwohl z.B. die Asus Grafikkarten (unter PC-Hardware) weit über UVP liegen?

Oder meint NBB +30% Aufschlag?
 
oiisamiio schrieb:
Darf NBB mit bis zu 30% zum UVP werben obwohl z.B. die Asus Grafikkarten (unter PC-Hardware) weit über UVP liegen?
Grundsätzlich haben die Custom-Karten alle eigene UVPs, die die jeweiligen Boardpartner, in deinem Fall ASUS bestimmen. Und die liegen schon lange weit über den von AMD/NV kommunizierten UVPs.
 
Naitrael schrieb:
Der Kaufvertrag kommt aber zustande, sobald der Kunde vom Verkäufer eine Zahlungsaufforderung erhält. Dies ist idR Bestandteil der Mail, in der die Bestellung bestätigt wird.
Und nur weil die Händler eine Behauptung aufstellen, heißt das ja nicht, dass diese wahr ist.

Das eine hat mit dem anderen rechtlich nichts zu tun.
Welcher Händler will das denn allen ernstes real durchspielen?

Schonmal was von Fernabsatz Gesetz gehört? Der Händler ist doch froh wenn du noch vor dem Versand zurück trittst.
 
Toni_himbeere schrieb:
Welcher Händler will das denn allen ernstes real durchspielen?
Der muss da nichts durchspielen, weil die Aussage ansich schon vollkommen falsch ist. Es entsteht nicht automatisch ein Kaufvertrag mit Zahlungsaufforderung. Das ist pauschal erstmal falsch und das wissen die meisten Shops und haben das entsprechend angepasst im Rahmen des Gesetzes.
 
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Cardhu schrieb:
Der muss da nichts durchspielen, weil die Aussage ansich schon vollkommen falsch ist. Es entsteht nicht automatisch ein Kaufvertrag mit Zahlungsaufforderung. Das ist pauschal erstmal falsch und das wissen die meisten Shops und haben das entsprechend angepasst im Rahmen des Gesetzes.

Habe ich tatsächlich schlecht formuliert, nur meiner Erfahrung nach werden Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung bei Vorkasse idR zusammengepackt.

Der Vertrag muss ja geschlossen sein, bevor der Kunde die Zahlung tätigt. Das wurde auch gerichtlich bereits entschieden.

Sprich: Wenn man per Vorkasse bestellt und der Händler den Auftrag bestätigt, hat man einen Kaufvertrag geschlossen.
Ergänzung ()

Toni_himbeere schrieb:
Welcher Händler will das denn allen ernstes real durchspielen?

Schonmal was von Fernabsatz Gesetz gehört? Der Händler ist doch froh wenn du noch vor dem Versand zurück trittst.
Der Händler ist niemals froh, wenn man einen Kaufvertrag bricht, würde ich mal behaupten. Zumal er ja in der Pflicht steht, diesen Artikel zu dem vereinbarten Preis dem Käufer auch zu übergeben, d.h. dieser Artikel kann vorerst nicht verkauft werden.
 
Naitrael schrieb:
Der Vertrag muss ja geschlossen sein, bevor der Kunde die Zahlung tätigt. Das wurde auch gerichtlich bereits entschieden.
Dann hast du dazu sicherlich einen Link oder ein Aktenzeichen zum entsprechenden Urteil.


Naitrael schrieb:
Wenn man per Vorkasse bestellt und der Händler den Auftrag bestätigt,
Klingt mir dann doch eher nach einer Annahmeerklärung, was nicht in "434 ff." geregelt ist :)
 
Bonanca schrieb:
Dann hast du dazu sicherlich einen Link oder ein Aktenzeichen zum entsprechenden Urteil.

Klingt mir dann doch eher nach einer Annahmeerklärung, was nicht in "434 ff." geregelt ist :)

In der Tat: https://openjur.de/u/535463.html

Und ja, da hast du recht, das ist in 147ff. geregelt.
 
Naitrael schrieb:
Ich dachte mir iwie dass das Frankfurter Urteil kommt :)

In dem Urteil ging es
1. Darum, dass der Zeitpunkt der Vertragsannahme unklar definiert ist.
2. Unabhängig von der unklaren Definition ist mindestens einer Vertragspartei nicht bekannt, wann der Vertrag abgeschlossen wird.
3. Der Käufer bereits überwiesen haben muss, bevor der VK den Vertrag annimmt.
(Edit: Hier bei 123recht ist das schöner formuliert als ich es könnte :) )

Sagen wir doch, dass eine passendere Formulierung wäre, dass erst nach einem explizit geschlossenem Kaufvertrag der VK auch das Recht hat, den Kaufpreis entsprechend einzufordern, ich als aber selbstverständlich Geld dahin schicken kann, wo ich will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naitrael schrieb:
Der Händler ist niemals froh, wenn man einen Kaufvertrag bricht, würde ich mal behaupten. Zumal er ja in der Pflicht steht, diesen Artikel zu dem vereinbarten Preis dem Käufer auch zu übergeben, d.h. dieser Artikel kann vorerst nicht verkauft werden.
Was heißt glücklich.

Der Kaufvertrag entsteht ja erst mit dem Versand… daher wird da nichts gebrochen, ist ja umgekehrt genauso.
Gibt da genug Formulierungen, sogar wenn es offensichtlich ein Preisfehler ist kann der Verkäufer sogar nach Versand die Ware zurück fordern(machen aber die wenigsten) Nur als Bsp.

Ob der Händler glücklich ist hängt von den Umständen ab.

Die Frage ist womit ist man glücklicher… wenn ein Artikel den der Käufer schon vor Versand nicht will storniert wird(und glaub mal da wird nichts für Tage reserviert, solange der Vorrat reicht und fertig ist das ganze) oder wenn er die Zahlung erzwingt(was er ja garnicht kann… aber spielen wir das mal durch), er dann den Artikel versendet und der Käufer diesen dann nach 2 Wochen zurück schickt? …
 
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