Um die ganzen Spekulationen etwas einzugrenzen:
Wir haben vor etwa 5 Wochen ein Gebrauchsmuster und ein Patent dazu angemeldet. Ich will Noctua da auch gar keine Vorwürfe machen, weil es eine naheliegende Idee sein kann so einen Schutz zu machen. Dennoch haben wir das schon zum Launch der AMD CPUs präsentiert und dort auch als "CPU Guard" bezeichnet. Dass Noctua es ebenfalls als "CPU Guard" heute vorgestellt hat ist schon ein sehr krasser Zufall (kann aber weiterhin ein Zufall sein).
Ich habe auch ein gutes Verhältnis zu Noctua deshalb habe ich Noctua normal per Email auf einen möglichen Konflikt hingewiesen.
Was die Liefersituation betrifft haben wir hier kein Problem weil wir die Fertigung davon schon vor 2 Monaten begonnen haben und diese Woche mit der Auslieferung an Händler begonnen haben. Verfügbarkeit wird ab nächster Woche sehr gut sein.
CDLABSRadonP... schrieb:
Sollte das stimmen (habe nicht in seinen Discord Channel geschaut) und nicht nur ein gestreutes Gerücht sein, dann stellt sich folgende Frage:
Welche Sicherung ist denn bei ihm gerade durchgebrannt? Ja, die Wortwahl ist bewusst gewählt. Denn...
...das, was Roman gezeigt hat, ist ein vollkommen anderes Produkt. Wer es sehen möchte:
Jetzt schaut nochmal auf das Bild im Header:
https://pics.computerbase.de/1/0/5/2/5/7-bbf32dc3f5464d1d/article-1280x720.62fff35e.jpg
Oder auch hier das gleiche von Noctua selber:
https://noctua.at/pub/media/catalog...7f7991b4edb2bc7bdaa94de933/n/a/na_stpg1_2.jpg
Natürlich ist es ein Produkt für den gleichen Einsatzzweck. Aber jedem, der sehen und den Verstand benutzen kann fällt doch auf, dass es komplett andere Grundkonzepte nutzt!
| NA-STPG1 | CPU-Guard |
Konsistenz | Starr | Flexibel |
Position | Oberhalb des Sockels | Zwischen CPU und Sockelbügel |
Montagereihenfolge | Nach Schließen des Sockels | Vor Schließen des Sockels |
Weitere Materialeigenschaften | Transparent | Klebend |
Montageaufwand | Keiner | Manuelles Andrücken |
Das sind jetzt einfach mal knapp aufgefallene Punkte.
Hierzu sei gesagt, dass ein Patent oder Gebrauchsmuster nicht nur das beinhaltet was man selbst macht sondern man alle möglichen Varianten oder Abwandlungen mit abdeckt. Das sind die verschiedenen Schutzansprüche, die man definiert. Wir haben bei diesem Produkt insgesamt 14 Schutzansprüche definiert und es reicht aus wenn einer davon zutrifft.
Mal ein Beispiel:
"12. Mikroprozessorsystem (2) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (62) des Dichtungskörpers (6) formkomplementär zu der Abdeckung (42) der Mikroprozessorvorrichtung (4) ausgestaltet ist)"
Das wäre #12 von 14 und so sichert man sich ab, dass kleinste Abwandlungen zur Ungültigkeit des Patents/Gebrauchsmuster führen.
Mir ist klar, dass Patente oft sehr negativ aufgefasst werden weil es schnell so rüber kommt als möchte man den Markt einschränken. Leider ist es in unserer Branche aber so, dass alles in nur wenigen Tagen (meist aus Asien) kopiert und verramscht wird. So bedient man sich der teuren Entwicklung in Europa und profitiert davon. Deshalb schützen wir grundsätzlich alles - auch wenn bei diesem Produkt der Entwicklungsaufwand eher gering war.
edit: Kurzer Nachtrag zu Patent/Gebrauchsmuster: Es ist auch üblich beides parallel zu machen, da ein Gebrauchsmuster deutlich schneller erteilt wird und die Hürde für ein Gebrauchsmuster relativ gering ist. Das darf man nicht vergessen. Das Patent ist dann ein netter Bonus wenn es funktioniert, aber das ist eher eine 50/50 Geschichte bei solchen Produkten. Ein Gebrauchsmuster ist aber sehr üblich und funktioniert bei solchen Entwicklungen problemlos. Das habe ich mittlerweile schon über 20 Mal gemacht.