Quo vadis BTMG?

Es sei denn Du fährst zugedröhnt mit dem Auto.

Zu Deinen Beispielen sag ich mal lieber nichts, die sind unverhältnismäßig.
 
Incanus schrieb:
fährst zugedröhnt mit dem Auto
Es ist derzeit unerheblich, ob gefahren nachgewiesen wurde oder nicht. Wird der Kosum nachgewiesen, ist der Führerschein weg, das ist die derzeitige Rechtslage. Denn im BTMG steht eindeutig, Konsum=Missbrauch=Fürerschein MPU+Therapie. Wie oft musst du mit Alkohol auffällig werden, damit der Führerschein ähnlich stark 'weg' ist?
Ist übrigens auch egal, wie oft und welche Mengen. Wird Konsum nachgewiesen, hast du auch gleich noch den Missbrauchslehrgang gewonnen. Kann bei Alkohol eigentlich eine Therapie vom Amt angeordnet werden oder geht das nur bei BTMG Vergehen?

Wenn wir Alkohol und Cannabis Konsequenzen vergleichen, stellen wir fest, bei Alkohol musst du schon schwer missbräuchlich sein, damit überhaupt nur irgendwas passiert. Bei Cannabis reicht das einmalige haben einer Kleinstmenge für den höchstmöglichen Stress aus der Justiz Ecke. Wobei die Gemeinkosten und die Fremdgefährdung bei Alkohol in keinem Verhältnis zu Cannabis stehen. Die Konsequenzen bei Alk und Gras sind einfach nur vertauscht worden....
 
ZeT schrieb:
Du darfst dein eigenes Zeug anbauen oder wenn du im Club bist tauschen. Aber jeglicher Handel sowie Weitergabe ist verboten.

ZeT schrieb:
Daher musst du eigentlich dort mit anbauen, außer die sind so nett und schenken dir das.

Bitte keine Falschinformationen verbreiten. Die Weitergabe an Clubmitglieder ist natürlich erlaubt und es gibt auch keinen Anbauzwang für Mitglieder.

Über die Monatsgebühr kann man sich monatlich bis zu 50 g herausholen. Im Grunde ist es ein flexibles Flatrate-Model. Also jemand er sich 50 g herausholt wird eine höhere Mitgliedsgebühr haben als jemand, der im Monat 5-10 g herausholt.

Ich zitiere:
Cannabis darf ausschließlich von Mitgliedern angebaut und ausschließlich an Mitglieder zum Zweck des Eigenkonsums abgegeben werden. Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge gemäß der Satzung der jeweiligen Anbauvereinigung.

Anbauvereinigungen legen die Höhe der zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben erforderlichen Mitgliedsbeiträge selbst in ihrer Satzung fest. Anbauvereinigungen können die Möglichkeit prüfen, in ihrer Satzung die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder als Grundbeiträge mit zusätzlichen Pauschalen, gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegeben Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial, festzulegen.

Des Weiteren wird THC rechtlich nicht mehr als BtMG eingestuft:
Cannabis und nichtsynthetisches THC sind künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ist unabhängig von dem konkreten THC-Gehalt und Herkunft straffrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Samurai76 schrieb:
Was passiert, wenn du mit 1 Promille Alkohol beim Autofahren erwischt wirst? Ja, es tut weh, bis zu 3 Monate den Führerschein abzugeben.
Was passiert, wenn du mit 1 Joint aufgegriffen wirst und bei der Untersuchung kommt Konsum raus (Konsum, keine Aussage zu berauscht, Autofahren unter Rausch oder wann der Konsum war, kann auch 4 Wochen zurückliegen), völlig egal. Führerschein ist weg bis zur bestandenen MPU und wahrscheinlich sind auch mehrere Wochen bis Monate Untersuchungshaft drin. Danach ist dein Leben im Arsch. Und genau dieses passiert derzeit rund 180000 (Klein)Konsumenten/Jahr.
Sag mal wo holst du denn dauernd diese Storys her? Nordkorea?

Das ist kompletter Quatsch
 
Samurai76 schrieb:
Es ist derzeit unerheblich, ob gefahren nachgewiesen wurde oder nicht. Wird der Kosum nachgewiesen, ist der Führerschein weg, das ist die derzeitige Rechtslage. Denn im BTMG steht eindeutig, Konsum=Missbrauch=Fürerschein MPU+Therapie.
Das ist alles völlig richtig, aber noch einmal, nicht der Staat ist da der 'Schuldige', man kann ganz einfach verhindern in diese Mühlen zu geraten indem man entweder kein Cannabis konsumiert oder eben nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Es ging mir um Deine Aussage:
Samurai76 schrieb:
Damit wär Cannabiskonsum straffrei zu stellen, denn mit dessen Konsum gefährde ich keinen ausser mir.
das ist eben nicht in allen Fällen richtig.

Wenn ich nur zu Hause meiner Alkoholsucht fröne gefährde ich auch niemanden, außer mir.
 
wilk84 schrieb:
Bitte keine Falschinformationen verbreiten. Die Weitergabe an Clubmitglieder ist natürlich erlaubt und es gibt auch keinen Anbauzwang für Mitglieder.

Über die Monatsgebühr kann man sich monatlich bis zu 50 g herausholen. Im Grunde ist es ein flexibles Flatrate-Model. Also jemand er sich 50 g herausholt wird eine höhere Mitgliedsgebühr haben als jemand, der im Monat 5-10 g herausholt.
Ja innerhalb des Clubs natürlich. Das deckt ja die Gebühr ab. Mit für geschenkt meinte ich, das man da selber nichts anbaut. War irreführend formuliert.

Das Problem für nicht Clubmitglieder bleibt aber bestehen. Und da die Mitgliederanzahl so wie ich das verstanden habe begrenzt ist, werden immer ein paar hinten runter fallen die es dann doch wieder illegal auf der Straße kaufen müssen.
 
baytheway schrieb:
Bitte noch mehr Polemik und unsachliche Einwände.
Man könnte sich ja auch einfach für diese dumme Behauptung Entschuldigen.
Anstatt das nächste Fass Polemik zu öffnen.


Du bist halt der Kreisel Meister. Und wenn es für dich nicht läuft flüchtest du in die Opferrolle. 😂
Oder unterstellst anderen das sie nicht verstanden haben. Obwohl du Offensichtlich Schwierigkeiten hast.
Dem Diskurs zu folgen.

Ein Incorporatedrektum würde jetzt sagen. Wenn du zu viel getankt hast, solltest du besser nix mehr posten.
Ich hol das mal wieder raus - Kreiselmeister trifft es super. Es wurde schon tausend mal erklärt - aber es wird halt schlicht ignoriert.
Dogmatisch die Agenda durchgezogen ohne Berücksichtigung von wissenschaftlichen Fakten und Erfahrungen aus anderen Regionen der Welt.

Immer der gleiche Unsinn. Es ist sooooo ermüdend.


So schade, da geht wieder das WIE unter, wie es wo anders läuft und wie wir es hier noch weiter verbessern können...
 
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ZeT schrieb:
Das Problem für nicht Clubmitglieder bleibt aber bestehen. Und da die Mitgliederanzahl so wie ich das verstanden habe begrenzt ist, werden immer ein paar hinten runter fallen die es dann doch wieder illegal auf der Straße kaufen müssen.

Clubmitglieder werden schonmal nicht mehr kriminalisiert und müssen sich auch nicht rechtfertigen, wenn sie was dabei haben.

Hier gibt es übrigens ganz viele nützliche Infos zum Cannabisgesetz:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
 
@wilk84
Das nützt halt nur leider den anderen nichts. Man wird abwarten müssen wieviele Clubs es am Ende geben wird und wie die Mitgliederzahl dann aussieht.
 
@ZeT
@Wilka
Cannabis Club Mitgliedschaft lohnt sich nur, wenn man regelmäßig viel konsumiert. Eine öffentliche Registrierung wird weitere Menschen davon abschrecken.

Ohne Fachgeschäfte für Gelegenheitskonsumenten wird es beim Schwarzmarkt wenig Verbesserung geben. Mein Bauchgefühl: 10-20% Reduktion Schwarzmarkt.
Hoffentlich sieht die Politik das Problem bald. Wobei - nach der nächsten Bundestagswahl wird es wieder eine Schritt zurück zum Mittelater gehen.
Dann wird noch behauptet: "Seht her, der Schwarzmarkt ist kaum zurückgegangen - somit Legalisierung = Schlecht" von den üblichen Mittelater-Politikern.
 
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Erathosti schrieb:
Ich hol das mal wieder raus - Kreiselmeister trifft es super. Es wurde schon tausend mal erklärt - aber es wird halt schlicht ignoriert.
Dogmatisch die Agenda durchgezogen ohne Berücksichtigung von wissenschaftlichen Fakten und Erfahrungen aus anderen Regionen der Welt.

Jop, viel besser kann man es nicht beschreiben. Deshalb spare ich mir die Mühe, mit solchen engstirnigen Menschen zu diskutieren, die nicht über den Tellerrand hinausdenken können, weil es nicht ins eigene Weltbild passt. Und wenn jemand mit etwas Gegenwind kommt, wird gleich die Opferrolle ausgepackt .... Hilfe Mama der widerspricht mir, das möchte ich nicht ... ich fühle mich beleidigt :freak:

Incanus schrieb:
Kannst Du endlich mal mit den ständigen Angriffen und Beleidigungen aufhören? Ich bin wirklich verblüfft, dass das hier immer noch durchgeht.
 
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Samurai76 schrieb:
Damit wär Cannabiskonsum straffrei zu stellen, denn mit dessen Konsum gefährde ich keinen ausser mir.

Stimmt leider nicht - in dein vorherigen Beitrag sprichst du davon, dass entsprechend Strafe anfällt wen du "unter Drogen" Auto fährst. Du bist als Autofahrer damit auch eine Gefährdung anderer Personen!
 
ZeT schrieb:
@wilk84
Das nützt halt nur leider den anderen nichts. Man wird abwarten müssen wieviele Clubs es am Ende geben wird und wie die Mitgliederzahl dann aussieht.

Sry mein Fehler. Ich meinte das nicht Clubmitglieder, dann nicht mehr kriminalisiert werden. Aber ja du hast recht, man wird schauen müssen, wie sich das alles in der Praxis entwickelt.
 
@wilk84 Beim Besitz, ja. Aber irgendwie müssen diese Personen ja auch an das Cannabis kommen. Und da bleibt dann entweder nur der illegale Ankauf oder selbst abauen. Wobei Homegrowing in einer Growbox schon auch ne Kunst für sich und nicht günstig ist.

Wohl dem der einen Balkon zur Sonnenseite hin hat. ^^
Ergänzung ()

Erathosti schrieb:
Hoffentlich sieht die Politik das Problem bald.
Für mich wurde das Gesetz genau so verfasst das es die nächste Prüfung nicht überlebt. Denn man hat es den Dealern leichter gemacht, da sie jetzt immer mit 25g rum laufen können.

So werden "Hausbesuche" auf einmal kein Problem mehr.
 
Wie wird das wohl aussehen, wenn die 3 erlaubten Cannbispflanzen geerntet werden? Man darf laut dem Link von @wilk84 ja "nur" 50g zuhause besitzen. Ein kurzes YouTube Video zum Anbau verspricht knapp 900g Ertrag von 3 Pflanzen :D so könnte man sich ja seine drei legalen Pflanzen durch das Ernten verillegalisieren, wenn man den Überschuss nicht wie gefordert "unverzüglich und vollständig" vernichtet. Wie soll man das überhaupt vernichten? Biotonne? Papierschredder? Verbrennen?
 
Erathosti schrieb:
Die Befürchtung habe ich auch. Katastrophe...
Ja das Gesetz wird das in dieser Form nicht überleben.

Denn mit diesem Gesetz machst du die Strafverfolgung unmöglich, da du nicht mehr nachweisen kannst ob jemand das Zeug verkauft oder nicht. Man besucht sich halt gegenseitig zu hause....

Entweder es wird angepasst oder zurückgezogen.

Ich tuppe auf letzteres mit dem Argument "der Versuch ist fehlgeschlagen wegen bla".
 
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ZeT schrieb:
So werden "Hausbesuche" auf einmal kein Problem mehr.

Genau das Gegenteil ist der Fall, wurde auch schon von genügend Anwälten erklärt. Dadurch, dass das THC u.a. rechtlich nicht mehr strafbar ist, verliert die Polizei eine beliebte "Eintrittskarte" für Hausdurchsuchungen.
 
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