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Quo vadis BTMG?
- Ersteller iliketurtles
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hotzenplot
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was wissenschaftliche Theorien mit Vereinsrecht und BGB zutun haben, scheinst nur du zu wissenYieva schrieb:Oder auch Unsinn, was du da brabbelst - so wie vor einiger Zeit schon, als du nicht verstanden hast was wissenschaftliche Theorien sind...
ich warte immer noch auf die Antwort auf meine Frage, wo im Gesetz ersichtlich ist, das Clubs Cannabis verkaufen dürfen. kommt da noch was?Yieva schrieb:In so nem Club dürfen pro Tag 25g verkauft/abgegeben werden bzw. pro Monat 50g - je Mitglied.
ich warte immer noch auf die Antwort, das per Gesetz keine fixe Regelung gibt, kommt da noch was?Yieva schrieb:Ob die berechtigte Abgabe an ein Mitglied bereits mit dem Mitgliedbeitrag finanziert wurde oder doch noch ein kleiner Obolus zu entrichten wäre, steht den Clubs frei - dazu gibt es keine fixe Regelung.
aha also gemeinschaftlicher Diebstahl?Yieva schrieb:Es wird dem einzelnen Mitglied nicht zustehen, SEINE Pflanzen zu züchten und DESSEN Ernte dann alleine für sich zu beanspruchen...
Macht ja anders auch kaum Sinn.
Es wird einfach so sein das die über den Daumen peilen wie viel gebraucht wird und soviel eben anbauen.
Was nicht verkauft wird wird im nächsten Zyklus eben weniger angebaut.
Als ob da jeder ne stunde im Monat die Pflanzen gießt oder auf den Euro genau "sein" Weed angebaut bekommt.
Das wird eben ein Verein ohne Gewinnabsicht und dann gibts n Hoffest oder es wird investiert was am ende über ist an Geld. Ebenso wird es festangestellte geben, anders ist das doch garnicht zu handlen.
Es wird einfach so sein das die über den Daumen peilen wie viel gebraucht wird und soviel eben anbauen.
Was nicht verkauft wird wird im nächsten Zyklus eben weniger angebaut.
Als ob da jeder ne stunde im Monat die Pflanzen gießt oder auf den Euro genau "sein" Weed angebaut bekommt.
Das wird eben ein Verein ohne Gewinnabsicht und dann gibts n Hoffest oder es wird investiert was am ende über ist an Geld. Ebenso wird es festangestellte geben, anders ist das doch garnicht zu handlen.
Ich stelle einfach nur fest, dass deine unsinnigen Aussagen heute ebenso verwirrend wie falsch sind, wie damals in ganz anderen Bereichen. Es zeigt sich ein Muster in deinem Verhalten... und hielt das für allgemein erwähnungswert.hotzenplot schrieb:was wissenschaftliche Theorien mit Vereinsrecht und BGB zutun haben, scheinst nur du zu wissen
Was nicht explizit verboten ist, ist eben erlaubt. Wie die nicht gewinnorientierte Finanzierung der tatsächlichen Kosten hinsichtlich dieser dann legalen/erlaubten Abgabe abläuft, steht diesen Clubs eben frei - festgelegt ist alleine: Sie dürfen keinen Gewinn einfahren.hotzenplot schrieb:ich warte immer noch auf die Antwort auf meine Frage, wo im Gesetz ersichtlich ist, das Clubs Cannabis verkaufen dürfen
Punkt.
Du hast hier außerdem noch kein beschlossenes Gesetz vorgelegt, dass dir auch nur irgendwie Recht geben würde.
Du hast hier lediglich eine niedliche PDF-Datei verlinkt, die aber halt etwas ganz anderes ist. Nämlich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, der dem Bundestag vor dem Beschluss dieses - mittlerweile abgenickten - Gesetzes halt mal vorgelegt wurde. Völlig irrelevant und nicht bindend hier...
hotzenplot
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Corto schrieb:Als ob da jeder ne stunde im Monat die Pflanzen gießt oder auf den Euro genau "sein" Weed angebaut bekommt.
Das wird eben ein Verein ohne Gewinnabsicht und dann gibts n Hoffest oder es wird investiert was am ende über ist an Geld. Ebenso wird es festangestellte geben, anders ist das doch garnicht zu handlen.
nur mal so nebenbei,Vereine sind verpflichtet, im ersten Jahr nach ihrer Anerkennung sowie anschließend alle drei Jahre eine Steuererklärung einzureichen, damit das Finanzamt die Einhaltung der für die Gemeinnützigkeit erforderlichen Bedingungen prüfen kann.
Ergänzung ()
der Handel mit Cannabis ist verboten , Punkt. Anbauvereine sind davon nicht ausgenommen, Punkt. Sobald man ein Wirtschaftsgut entgeltlich weiter gibt, besteht ein Handel, PunktYieva schrieb:Was nicht explizit verboten ist, ist eben erlaubt. Wie die nicht gewinnorientierte Finanzierung der tatsächlichen Kosten hinsichtlich dieser dann legalen/erlaubten Abgabe abläuft, steht diesen Clubs eben frei - festgelegt ist alleine: Sie dürfen keinen Gewinn einfahren.
Punkt.
und das diese niedliche PDF sich ändert, weißt du woher?Yieva schrieb:Du hast hier lediglich eine niedliche PDF-Datei verlinkt, die aber halt etwas ganz anderes ist. Nämlich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, der dem Bundestag vor dem Beschluss dieses - mittlerweile abgenickten - Gesetzes halt mal vorgelegt wurde. Völlig irrelevant und nicht bindend hier...
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich weiß, ich bin mehreren solcher Vereine mein Leben lang.
Und da wird schon immer Geld erwirtschaftet um den Verein zu finanzieren, sei es durch Auftritte, Arbeitseinsatz oder Kuchen und Getränkeverkauf. Was genau unterscheidet das davon eben das angebaute Weed zum selbstkostenpreis an die Mitglieder abzugeben?
Und da wird schon immer Geld erwirtschaftet um den Verein zu finanzieren, sei es durch Auftritte, Arbeitseinsatz oder Kuchen und Getränkeverkauf. Was genau unterscheidet das davon eben das angebaute Weed zum selbstkostenpreis an die Mitglieder abzugeben?
Also machen sich Apotheken strafbar? LOLhotzenplot schrieb:der Handel mit Cannabis ist verboten , Punkt.
Anbauvereine dürfen auch nichts abgeben an Menschen, die keine Mitglieder sind und sich aktiv einbringen.hotzenplot schrieb:Anbauvereine sind davon nicht ausgenommen
Dass bei der Abgabe nachträglich ein gewisser Betrag an Geld für die tatsächlichen Fixkosten eingeholt werden, ist halt einfach ein ganz anderes Level und eben legitim. Daher richten sich auch die meisten Clubs - weiterhin - deutschlandweit eben darauf ein. Punkt.
Niemand behauptet, dass der zu entrichtende Obulus pro g für das Grass ist - sondern einfach für das dafür nötige und bereitgestellte Equipment.hotzenplot schrieb:Sobald man ein Wirtschaftsgut entgeltlich weiter gibt, besteht ein Handel, Punkt
Der Monatsbeitrag wird so bei 5-20€ liegen, je nach Club-Größe. Und eben nicht 400€... ^_-
Ergänzung ()
Was ist das bitte für eine dämliche Frage?hotzenplot schrieb:und das diese niedliche PDF sich ändert, weißt du woher?
Das tatsächlich durchgewunkene Cannabisgesetz != die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit
Kapierst du das irgendwie mal?
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde mich nicht weiter über ungelegte Eier diskutieren @hotzenplot
Unser lokaler Club plant mit 10€ Monatsbeitrag, 80€ Eintrittsgebühr und 8€ Pro Gramm das man tatsächlich holt.
Die sind aber noch in der Beratung damit das rechtlich einwandfrei ist, daher ungelegte Eier.
Unser lokaler Club plant mit 10€ Monatsbeitrag, 80€ Eintrittsgebühr und 8€ Pro Gramm das man tatsächlich holt.
Die sind aber noch in der Beratung damit das rechtlich einwandfrei ist, daher ungelegte Eier.
hotzenplot
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- 2.547
Apotheken sind von § 2 CanG ausgenommen ( § 3 Absatz 2 BtMG ) , immer noch lol?Yieva schrieb:Also machen sich Apotheken strafbar? LOL
Yieva schrieb:Das kann man so doch gar nicht "behaupten" - die Preise variieren von Landkreis zu Landkreis teilweise erheblich!
Wenn man die richtigen Leute kennt, ist man relativ schnell bei 6 € bundesweit. Völlig egal in welchen Landkreis man unterwegs ist. Man muss natürlich mind. 50 - 100 g abnehmen, aber dann ist es kein Problem.
hotzenplot schrieb:da die Höhe der Mitgliedsbeiträge in den Satzungen festgehalten werden müssen und Satzungen nicht mal einfach so geändert werden dürfen, nennt man das Pech
Ich zitiere:
Anbauvereinigungen legen die Höhe der zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben erforderlichen Mitgliedsbeiträge selbst in ihrer Satzung fest. Anbauvereinigungen können die Möglichkeit prüfen, in ihrer Satzung die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder als Grundbeiträge mit zusätzlichen Pauschalen, gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegeben Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial, festzulegen.
Ergänzung ()
Corto schrieb:Also für 2€ Unterschied weiterhin illegal agieren und mafiöse Strukturen unterstützen.
Kann man machen, ist halt echt daneben.
Das ist mir egal. Da bin ich ganz ehrlich. Wieso soll ich was für 8 € holen, wenn ich für 6 € was bekomme.
Und mit @hotzenplot würde ich nicht weiter diskutieren ...
Zuletzt bearbeitet:
Das ist völliger Nonsens; weil je nach Bundesland und sogar nach Landkreise/Städte gerichtlich unterschiedlich verfahren wird (natürlich im Bereich der jeweils minimalen und maximalen Sanktionen). Das hat im ersten Schritt einfach damit zu tun, dass das persönliche Risiko unterschiedlich hoch ist... egal ob das den betrifft, der im Keller/Dachboden seine Plantage regelmäßig aufzieht, oder jene, die das direkt in beträchtlichen Mengen direkt von ihm holen, oder am Ende jene, die das an die Endkonsumenten in kleinen Mengen geben. Je nach Risiko-Level lassen sie sich das am Ende alle bezahlen.wilk84 schrieb:Wenn man die richtigen Leute kennt, ist man relativ schnell bei 6 € bundesweit.
Klar... "wenn man die richtigen Leute kennt"... das ist irgendwo kein Argument.
Freilich... wenn ich jemanden privat gut kenne - unabhängig von seinen "Tätigkeiten" - der in großen Mengen anbaut, gibt der mir - egal wo in Deutschland wir uns befinden - das Zeug für MICH auch zum Selbstkostenpreis. Dann bezahle ich eben (mittlerweile) ~2-4€ das Gramm. Dann hole ich aber auch keine gigantischen Mengen, nur um das dann im Eigengewinn teuer weiterzuverkaufen - dann wärs nämlich kein echter Kumpel mehr, sondern ich würde es ausnutzen... und er wiederum würde das auch checken.
Das gilt aber halt für ALLES, nicht nur für Cannabis - und ist halt deshalb kein Argument.
Nen Kollege ist eigenständig und hat nen Betrieb mit mindestens 30 modernen CNC-Fräsen. Wenn ich ein Alu/Metall-Teil 3D-Modelliert bräuchte, würde ich das ja auch fast geschenkt bekommen, während bei tatsächlichen Kunden nochmal zwei bis drei Nullen hinten dran hängen.
Also... ja, grundsätzlich hast du natürlich Recht. Aber man kann das halt nicht verallgemeinern, weil sicherlich NICHT die Mehrheit an Kiffern in Deutschland jemanden kennt, der für den illegalen Verkauf anbaut, sondern eben maximal für den Eigenbedarf.
//Edit:
@wilk84
Ich feiere dich so hart. Schade ist alleine, dass ich ihn (also @hotzenplot ) damit nicht länger zappeln lassen kann. Mein letzter Hinweis sollte ihn eigentlich dazu veranlassen, das verabschiedete Gesetz selbst zu finden. Also nicht diesen Quark, den er verlinkt hat und als solches ausgeben wollte.
Aber jetzt... weiß ich für mich persönlich einfach, dass sein Gelaber absolut keinen Wert hat.
Egal ob nun juristisch, oder wissenschaftlich... XD
Zuletzt bearbeitet:
Mir ging es halt darum, wenn man es drauf anlegt und Geld sparen möchte und sich bemüht dann kommt überall in Deutschland an gute Preise. Und ja, du hast recht, die meisten Konsumenten sind Gelegenheitsraucher und die interessiert sowas nicht.
Und du hast auch schon richtig angedeutet, dass dieses Gesetz eben nicht zustimmungspflichtig ist.
Und du hast auch schon richtig angedeutet, dass dieses Gesetz eben nicht zustimmungspflichtig ist.
Zuletzt bearbeitet:
Lustig - als auch irgendwo traurig - ist halt, dass ich den Link zu dem von dir ausgewählten Zitat längst hier gepostet habe... XDwilk84 schrieb:Ich zitiere:
Also Informationen zum tatsächlich beschlossenen Gesetz.
Nicht irgendeine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, die vor dem Beschluss unserem Bundestag vorgelegt wurde... ^^
Das wird er aber - wie gewohnt - mit relativer Sicherheit versuchen einfach auszusitzen.
Ergänzung ()
Das habe ich @Incanus ebenfalls schon mit Fakten aufgezeigt.Erathosti schrieb:Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Es geht um das Aufrufen vom Vermittlungsausschuß bezüglich des Amnestieteils vom Gesetz - das geht auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen.
Offenbar will er sich dazu nicht mehr äußern... ^^
Ergänzung ()
Auch das war halt so eine inkompetente Aussage.ZeT schrieb:mal sehen was am Ende in dem Gesetz drinne steht.
Das Gesetz ist bereits beschlossen - und dem steht auch nichts mehr im Wege. Man weiß(!) also bereits, was da drin steht - man muss es sich halt nur auch mal ansehen.
Mit der nachträglichen Aussage beweist der gleiche User auch direkt, dass er nicht den Hauch einer Ahnung hat...
Was für ein Quark mal wieder....ZeT schrieb:Anbauen lässt es sich ja leicht, aber trocknen und fermentieren ist eine Kunst für sich.
Gerade(!) der Anbau ist die "Kunst" - nämlich a) die Ertragsmenge pro Pflanze zu maximieren (egal ob das pro x m² nun vier Pflanzen sind oder 100) als auch b) den THC-Gehalt hoch zu bringen.
Das Trocknen ist hingegen einfach, ganz easy. Die Nebenäste werden abgeschnitten, die Blüten mit einer feinen (Nagel-)Schere schön "gesäubert" und dann werden sie auf gespannte Stricke aufgehängt....
Fermentiert (also gegärt/vergoren usw...) wird dabei außerdem auch überhaupt rein GAR NICHTS. Wie man überhaupt auf sowas kommt... lol - also wenn man das macht, kann mans auch direkt wegwerfen.
Zuletzt bearbeitet:
ZeT
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- März 2008
- Beiträge
- 7.059
Wo steht das? ^^Yieva schrieb:Es wird dem einzelnen Mitglied nicht zustehen, SEINE Pflanzen zu züchten und DESSEN Ernte dann alleine für sich zu beanspruchen...
Ergänzung ()
Allein das wir uns über Auslegung und Definition unterhalten zeigt nur, wie broken der Wisch ist. Der wird so niemals kommen.Yieva schrieb:Auch das war halt so eine inkompetente Aussage.
Das Gesetz ist bereits beschlossen - und dem steht auch nichts mehr im Wege. Man weiß(!) also bereits, was da drin steht - man muss es sich halt nur auch mal ansehen.
Da sind sich ja selbst Juristen nicht einig. Allein das mit der der rückwirkenden Amnestie ist ein Punkt der das Gesetz aus meiner Sicht scheitern lässt.
Inkompetent scheinst eher du zu sein. Du willst halt nur sehen was du sehen willst.
Zuletzt bearbeitet:
1. Im Gesetz...ZeT schrieb:Wo steht das? ^^
Es sei denn du findest einen entsprechenden Club, der so schlechte Samen und so schlechtes Equip hat, dass du mit deinen Pflanzen im Monat nicht mehr als 50g rausholst? lol
2. Wo steht, DASS du den Anspruch der Ernte "deiner" Pflanzen hast? Ich verrate es dir:
In keinem(!) einzigen(!) Club deutschlandweit.
... zeigt nur, wie "broken" (um deine Wortwahl zu wählen) dein Verständnis dieses bereits beschlossenen(!) Gesetzes ist.ZeT schrieb:Allein das wir uns über Auslegung und Definition unterhalten...
Keine Ahnung in welcher Zeit du lebst, aber in der Gegenwart IST "er" bereits gekommen...ZeT schrieb:Der wird so niemals kommen.
Welche denn?ZeT schrieb:Da sind sich ja selbst Juristen nicht einig.
Erathosti
Lt. Junior Grade
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- Juli 2022
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Erathosti schrieb:Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Es geht um das Aufrufen vom Vermittlungsausschuß bezüglich des Amnestieteils vom Gesetz - das geht auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen.
@knoxxi
Danke
Da sieht man wieder was das für ein Irrsinn war die Kriminalisierung. Es wäre ein großer Witz, wenn es aufgrund des Amnestieteils verzögert wird bzw so lange dauert bis CDU/CSU wieder da ist und es gar nicht mehr kommt.
Keine Digitalisierung (jeden Fall nochmal einzeln prüfen), unsinnige Kriminalisierung und die Menschen leiden weiterhin - ganz toll, Respekt.
War alles kein Problem in Kanada und den US-Bundesstaaten - da hat man zum Teil die Behördenregistereinträge einfach gelöscht. Aber hier wird mit hanebüchenen Argumenten versucht zu verzögern/verhindern.
Schnell noch ein Ergänzung einbauen bzw nachtragen (nach dem das Gesetz in Kraft ist), dass die Behörden nichts zu befürchten haben, wenn sie das löschen und gut ist.
Noch etwas dazu.
Wie dumm ist das eigentlich, wenn man mal nachdenkt?
Wenn man das Gesetz um ein halbes Jahr verschiebt, dann gibt es doch wieder ca. 100.000 Strafverfahren wegen Cannabiskonsumdelikten - das belastet doch Polizei und Justiz!?
Das wäre dann ein nie zu Ende gehender Kreislauf:
Politiker ohne Plan: "Wir müssen das Gesetz verschieben, weil Justiz zu belastet wird"
Jemand mit Plan: " In der Zeit fallen aber wieder 100.000 Strafverfahren an"
Politiker ohne Plan:" Ähm... ehh.jaa... Dann müssen wir das wohl wieder verschieben"
Was n Komediestadl... Wenn es nicht so traurig wäre...
Amnestieteil - entweder alles pragmatisch löschen wie Kanada/USA oder im Nachgang (nach in Inkraftreten) anpassen, damit die Behörden sicher sind.
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