Eben nicht.Erathosti schrieb:Wenn man das Gesetz um ein halbes Jahr verschiebt, dann gibt es doch wieder ca. 100.000 Strafverfahren wegen Cannabiskonsumdelikten
Das Gesetz ist beschlossen, da kommt nix mehr dran vorbei. Der User @Erathosti hat es bereits folgerichtig knapp zusammengefasst: https://www.computerbase.de/forum/threads/quo-vadis-btmg.795430/post-29181060
Es geht also um alle anstehenden Prozesse als auch bereits abgeschlossene Verurteilungen, die ab dem 1. April anstehen würden. Es wird ab dem 1. April keine weiteren Strafverfahren mehr geben - und selbst wenn doch, werden sie ab DANN gesondert vermerkt, um sie ab dem Inkrafttreten in null Komma nichts herausfiltern zu können....
Die (mir völlig unverständliche) Sache ist halt die: Man hätte die Möglichkeit gehabt, das Gesetz (vor der dennoch erfolgreichen Verabschiedung) dahingehend zu ändern, keine nachträgliche(!)Amnestie zu gewähren. Also praktisch zu sagen: "Wer bis jetzt erwischt wurde, wusste bis zu diesem Zeitpunkt auch was Sache ist und er illegal handelt".
SPD, Grüne (usw.) haben darauf aber beharrt... und jetzt haben wir eben dieses - meiner Meinung nach durchaus verständliche Dilemma.
Denn Fakt ist eben auch: Jetzt müssen sämtliche ab dem ersten April anstehende Verfahren erneut geprüft werden - und auch alle jene, die nach individuell bereits abgeschlossenen Urteil ab dem ersten April in Haft müssen (oder ihre Haft ab dann weiter verbüßen und DANN instant freigelassen werden müssten).
Der Punkt also, dass das bis dahin nicht durchgeführt werden kann... ist meiner Meinung nach absolut nachvollziehbar. Darum wird der Bundesrat (bzw. der alsbald einberufene Vermittlungsausschuss) das Inkrafttreten dieses ohnehin beschlossenen Gesetztes auch um 4-6 Monate nach hinten verschieben.
Ist zwar schade, aber ist eben so und ich habe dafür durchaus Verständnis.