Quo vadis BTMG?

Erathosti schrieb:
Wenn man das Gesetz um ein halbes Jahr verschiebt, dann gibt es doch wieder ca. 100.000 Strafverfahren wegen Cannabiskonsumdelikten
Eben nicht.
Das Gesetz ist beschlossen, da kommt nix mehr dran vorbei. Der User @Erathosti hat es bereits folgerichtig knapp zusammengefasst: https://www.computerbase.de/forum/threads/quo-vadis-btmg.795430/post-29181060

Es geht also um alle anstehenden Prozesse als auch bereits abgeschlossene Verurteilungen, die ab dem 1. April anstehen würden. Es wird ab dem 1. April keine weiteren Strafverfahren mehr geben - und selbst wenn doch, werden sie ab DANN gesondert vermerkt, um sie ab dem Inkrafttreten in null Komma nichts herausfiltern zu können....

Die (mir völlig unverständliche) Sache ist halt die: Man hätte die Möglichkeit gehabt, das Gesetz (vor der dennoch erfolgreichen Verabschiedung) dahingehend zu ändern, keine nachträgliche(!)Amnestie zu gewähren. Also praktisch zu sagen: "Wer bis jetzt erwischt wurde, wusste bis zu diesem Zeitpunkt auch was Sache ist und er illegal handelt".
SPD, Grüne (usw.) haben darauf aber beharrt... und jetzt haben wir eben dieses - meiner Meinung nach durchaus verständliche Dilemma.

Denn Fakt ist eben auch: Jetzt müssen sämtliche ab dem ersten April anstehende Verfahren erneut geprüft werden - und auch alle jene, die nach individuell bereits abgeschlossenen Urteil ab dem ersten April in Haft müssen (oder ihre Haft ab dann weiter verbüßen und DANN instant freigelassen werden müssten).

Der Punkt also, dass das bis dahin nicht durchgeführt werden kann... ist meiner Meinung nach absolut nachvollziehbar. Darum wird der Bundesrat (bzw. der alsbald einberufene Vermittlungsausschuss) das Inkrafttreten dieses ohnehin beschlossenen Gesetztes auch um 4-6 Monate nach hinten verschieben.

Ist zwar schade, aber ist eben so und ich habe dafür durchaus Verständnis.
 
Erathosti schrieb:
Amnestieteil - entweder alles pragmatisch löschen wie Kanada/USA oder im Nachgang (nach in Inkraftreten) anpassen, damit die Behörden sicher sind.
Das Problem dürfte sein, wenn man mehrere Delikte begangen hat und zu einer Gesamtstrafe verurteilt wurde.

"Schwere Körperverletzung, sowie Drogenbesitz" zum Beispiel. Da kannst ja nicht einfach den Cannabisteil rausstreichen. Das müsste komplett neu verhandelt werden.
 
@Yieva
Du hast mich zitiert mit der Zusammenfassung :).

Irgendjemand von uns versteht dann etwas falsch?

Der Punkt ist doch, dass das ganze Gesetz verschoben werden kann, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft.


@ZeT
Da fehlt der unbürokratische Pragmatismus. In einigen US-Bundesstaaten haben sie das in etwa so gemacht. Sollte also machbar sein - ohne groß jeden einzelnen Fall zu prüfen.

Wichtig ist, dass das Ding am 01.04 kommt. Man kann danach nochmal eine Übergangsphase bezüglich Amnestie einbauen, wenn man nicht ala USA/Kanada pragmatisch und unbürokratisch handeln mag. Kann doch nicht der ernst sein, deswegen das ganze Gesetz zu verschieben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Erathosti schrieb:
Der Punkt ist doch, dass das ganze Gesetz verschoben werden kann, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft.
Ja.
Aber deshalb stehen ja - wie erklärt - am Ende nicht automatisch "wieder ca. 100.000 Strafverfahren" an, wegen denen es die gleichen Probleme gäbe... gähn
 
@Yieva
Nur wenn ab 01.04 gewährleistet ist, dass das nicht mehr verfolgt wird. Wenn nicht, dann passiert doch eben wieder genau das gleiche.
Comsumdelikte + "Mischfälle", da das Gesetz eben nicht in Kraft getreten ist.
Dann haben wir 100.000 neue Strafverfahren UND die Mischfälle.
 
Erathosti schrieb:
Wichtig ist, dass das Ding am 01.04 kommt.
Da glaube ich persönlich nicht daran... ist aber nur meine persönliche/private Einschätzung.

Mal sehen was bei rum kommt. Ziemlich (wenn auch nicht absolut) sicher ist, DASS vom Bundesrat den Vermittlungsausschuss "anrufen" wird - der ja bekanntlich aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 16 Mitgliedern des Bundestages besteht. Wie der Bundestag insgesamt(!) zu diesem Gesetz steht, ist seit dessen Verabschiedung allgemein bekannt. Wenn es dann innerhalb der 16 Bundesrat-Mitglieder zwei-drei Befürworter gibt, ist das Ding natürlich fix zum 1. April durch (April April... haha ^^).

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass doch die absolute Mehrheit für eine Verschiebung bis zum Inkrafttreten steht, ist dennoch recht hoch.
Irgendwo ist es... (mir persönlich) aber auch völlig egal, ob es nun zum 01.04. steht oder "erst" 4-6 Monate später.

//Edit:
Erathosti schrieb:
Nur wenn ab 01.04 gewährleistet ist, dass das nicht mehr verfolgt wird.
Nö... wie geschrieben:
Es geht also um alle anstehenden Prozesse als auch bereits abgeschlossene Verurteilungen, die ab dem 1. April anstehen würden. Es wird ab dem 1. April keine weiteren Strafverfahren mehr geben - und selbst wenn doch, werden sie ab DANN gesondert vermerkt, um sie ab dem Inkrafttreten in null Komma nichts herausfiltern zu können....
 
wilk84 schrieb:

nur zu blöd das dein zitierte geändert wurde, nun heisst es in § 24

"Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in § 1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest"

Yieva schrieb:
das verabschiedete Gesetz selbst zu finden. Also nicht diesen Quark, den er verlinkt hat und als solches ausgeben wollte.

das verabschiedete Gesetz hat die Änderungen wie es im netten PDF steht , aber macht ja nix ^^

du willst also weiß machen, man legt den Bundestag das geänderte Gesetz vor , die Stimmen dafür und am Ende kommt dann das Gesetz ohne die Änderungen die man vorgelegt hat , raus? sag bloss
 
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Würde § 153 Anwendung finden. Gäbe es gar keine 100.000 Fälle. 🤣
Ich weiß auch nicht wo das Problem sein soll?
Im jetzigen Status Quo haben sie die 100.000 Fälle. Aber kein Problem mit dem Abarbeiten.
Mit der Entkriminalisierung, kommen keine 100.000 Fälle mehr zusammen.
Man hätte also Zeit für die Altlasten.

ZeT schrieb:
"Schwere Körperverletzung, sowie Drogenbesitz"
Wäre dann §154. Da gibt es was das heißt Rechtsfolgenminus.
 
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@Yieva
Naja, aber für viele andere nicht. Wieder Unmengen an Strafverfahren usw.

D.h. Altfälle prüfen, während laufend neue Strafverfahren inklusive Mischfälle dazukommen?
Wer soll das machen?
Wird das in Billiglohnländer ausgelagert?
Die Fragen gehen an die Politiker :).


Das macht nur einigermaßen Sinn, wenn ab 01.04 garantiert würde die Strafverfolgung einzustellen - würde auch mit Weisungsbefugnis der jeweiligen Justizminister der Länder gehen. Mit dem Hinweis, dass Amnestie bis zum 01.10 noch geregelt wird. Egal wie, ab 01.04 muss die Strafverfolgung enden ob nun direkt mit dem Gesetz (Nachregelung Amnestie) oder per Weisungsbefugnis - egal. Macht sonst wenig Sinn.
 
hotzenplot schrieb:
nur zu blöd das dein zitierte geändert wurde
Nein, wurde es nicht.

In dem - weiterhin von der Regierung aktuellsten Dokument/Gesetz - welches letztlich angenommen wurde, steht weiterhin:
"Anbauvereinigungen können, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder als Grundbeträge mit zusätzlichen Pauschalen, gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegebenen Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial festlegen."

Direkter Link dazu:
https://www.bundesgesundheitsminist.../Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf

Zu deinem genannten $24 übrigens heißt es darin explizit, ich zitiere:
"Anbauvereinigungen dürfen für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder neben den satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen oder laufenden Beiträgen nach § 24 keine Entgelte verlangen."

Das steht in $25 Absatz 2, indem es um die Selbstkostendeckung geht.
Die "Verkaufspreise" dürfen also NICHT "zu hoch" sein, um damit in Summe mit den Mitgliedbeiträgen die Fixkosten usw. zu übersteigen - um also Gewinn zu erwirtschaften.

Junge junge... einfach nur LOL
 
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Es wird immer wilder mit dir; du bezeugst eigentlich nur, absolut keine Ahnung zu haben. Du kannst nach Juristen googlen so viel du willst... deine seltsamen Ansichten werden doch von allen querbeet widersprochen XD

Denn...
hotzenplot schrieb:
das ist der Gesetzesentwurf von 09.10.2023, darüber wurde aber am 21.02.2024 nicht im Bundestag entschieden!
Ähm, doch, genau das.
Bitte verlinke(!) mir einen anderen(!) und neueren(!) Gesetzesentwurf, über den entschieden wurde.

Keine Ausreden mehr jetzt... ;0)

hotzenplot schrieb:
entschieden wurde über Drucksache 20/10426 ( die nette PDF ).
Alter.... du raffst es halt wirklich nicht was? XD
Die nette PDF von dir (also"die Drucksache 20/10426", über die NICHT entschieden wurde) war die "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit" (am 21.02.2022), die dem Bundestag vor der Verabschiedung des Gesetzes vorgelegt wurde - eine Empfehlung an weiteren Anpassungen des zu beschließenden Gesetzes, dem aber weiter keine Beachtung geschenkt wurde: Das Gesetz wurde beschlossen.

Die "Drucksacke 20/10426" war eben jenes von dir geteilte Dokument, also diese Beschlussempfehlung über die eben NICHT entschieden wurde. Deine "nette PDF" behandelte hingegen (so steht es auch in dem von dir verlinkten Dokument) über den tatsächlichen Gesetzesentwurf als auch deren Unterrichtung (in DEN DrucksackeN 20/8704 UND 20/8763).
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008763.pdf
und
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf

Also einmal die die Unterrichtung über den aktuellen Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf
Als auch über den Gesetzesentwurf selbst, der dir bereits vorliegt.

Merken: Unterrichtung über den aktuellen Gesetzesentwurf != Gesetzesentwurf.

Der aktuellste (und durch den Bundestag verabschiedete Gesetz) ist aber eben noch immer und weiterhin folgendes:
https://www.bundesgesundheitsminist.../Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf

Wen also willst du hier mit deinen Albereien und/oder Inkompetenzen (suchs dir aus) beeindrucken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Yieva schrieb:
eine Empfehlung an weiteren Anpassungen des zu beschließenden Gesetzes, dem aber weiter keine Beachtung geschenkt wurde:
Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10426) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427) vorgelegt.

man legt es zur Abstimmung vor, weil es keine Beachtung geschenkt wurde?

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) (Drucksachen 20/8704, 20/8763 und 20/10426)

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=904

Yieva schrieb:
Das Gesetz wurde beschlossen.
richtig, mit den Änderungen!

Yieva schrieb:
Der aktuellste (und durch den Bundestag verabschiedete Gesetz) ist aber eben noch immer und weiterhin folgendes:
https://www.bundesgesundheitsminist.../Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf
nein es ist nicht die aktuellste!

Yieva schrieb:
Wen also willst du hier mit deinen Albereien und/oder Inkompetenzen (suchs dir aus) beeindrucken?
wen willst du mit deinen " das alte ist das aktuellste " beindrucken
 
Zuletzt bearbeitet:
Er rafft es halt wirklich nicht... XD

Nochmal gaaaans langsam, extra für dich:
über deine niedliche PDF Datei (also Drucksacke 20/10426) wurde im Bundestag NICHT entschieden. Bei diesem Dokument handelt es sich einfach nur um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit. Dieses hat darin einige Änderungen im Gesetzesvorhaben verlangt und dies wurde dem Bundestag vor der Verabschiedung dieses Gesetzes auch vorgelegt. Es hat aber eben keine Beachtung gefunden - es wurde nichts mehr am Gesetz geändert, sondern es wurde vom Bundestag beschlossen.

Da kommst du nicht drum herum... :)

Halte gleichzeitig in deinen grauen Zellen fest, dass sich deine nette PDF-Datei (also Drucksacke 20/10426) auf zwei Dinge bezogen hat. Das steht so direkt auf der ersten Seite deines von dir verlinkten Links drin:
1. Auf die Drucksachen 20/8704 - also dem letzten und am Ende auch verabschiedeten Gesetzentwurf vom 09.10.2023:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf

2. Auf die Drucksache 20/8763 - also der Unterrichtung des Bundestags über eben jenes Gesetz (siehe Punkt 1), über das entschieden wird:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008763.pdf

Auch hier kommst du nicht herum mit haltloser Inkompetenz, die so glasklar vorliegt.

hotzenplot schrieb:
richtig, mit den Änderungen
Es gab keine Änderungen.

An dieser Stelle kannst du noch so viel und oft du willst auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit hinweisen - sie wurde nicht beachtet, es gab keine Änderung mehr.

hotzenplot schrieb:
nein es ist nicht die aktuellste!
Doch, ist es.
Und offenbar bist du nicht imstande, einen aktuelleren vorzulegen - weil es den einfach nicht gibt.

Dass du jetzt den GLEICHEN Link postest, wie ich schon seit unzähligen Beiträgen (und den auch @Erathosti gepostet hat, übrigens - wo du noch meintest, es gäbe eine neuere Version XD)... ist halt einfach nur maximal lächerlich.
 
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Yieva schrieb:
//Edit:
Nö... wie geschrieben:
Es geht also um alle anstehenden Prozesse als auch bereits abgeschlossene Verurteilungen, die ab dem 1. April anstehen würden. Es wird ab dem 1. April keine weiteren Strafverfahren mehr geben - und selbst wenn doch, werden sie ab DANN gesondert vermerkt, um sie ab dem Inkrafttreten in null Komma nichts herausfiltern zu können....
Zum Edit - der später kam:
Steht das irgendwo explizit und unumstößlich drin, dass keine weiteren Strafverfahren geben wird oder dann mit Vermerk (was auch immer das heißen soll... In dem Fall muss sich die Polizei und Justiz dennoch damit beschäftigen)?

Wie von mir schon geschrieben. Alle Konstellationen bedingen eine Beendigung der Strafvervolgung ab dem 01.04 - egal in welcher Form. Alles andere ist absoluter Quatsch.
 
hotzenplot schrieb:
so so , es wurde darüber nicht entschieden ^^
Du raffst es nicht, oder? Warum wirfst du hier random die von mir bereits genannten Dokumente/Links ein, ohne auf Inhalte oder sonstiges einzugehen? Dein inkompetentes Getrolle tut doch absolut weh, nehme ich an?!

Es wurde NICHT über die Unterrichtung entschieden, es wurde der Beschlussempfehlung NICHT gefolgt, sondern es wurde der letzte eingereichte und dir nachweislich bekannte Gesetzentwurf verabschiedet so wie er vorliegt - und es gab dabei auch keine Änderungen.

Alle von mir und @Erathosti bereits vorgelegten Zitate beziehen sich genau auf diesen - nun plötzlich auch von dir - verlinkten Gesetzentwurf und der zeigt ganz klar: Es wird und darf bei der Abgabe erneut Geld verlangt werden.

Stell dich doch nicht wieder so unglaublich dämlich an Junge...
Ergänzung ()

Erathosti schrieb:
Steht das irgendwo explizit und unumstößlich drin, dass keine weiteren Strafverfahren geben wird oder dann mit Vermerk
Das steht zwar nicht drin; aber da das Gesetz nun beschlossen ist, kann sich ein Bundesratsmitglied nach Ablauf der Frist argumentativ halt unmöglich mehr erneut darauf berufen. Die Konsequenz wäre maximale Peinlichkeit, weil dann eine zweite Abstimmung im Bundestag einfach den Bundesrat samt den Vermittlungsausschuss überstimmen könnte (und wie wir jetzt wissen, auch würde).
 
Yieva schrieb:
Es wurde NICHT über die Unterrichtung entschieden, es wurde der Beschlussempfehlung NICHT gefolgt, sondern es wurde der letzte eingereichte und dir nachweislich bekannte Gesetzentwurf verabschiedet so wie er vorliegt - und es gab dabei auch keine Änderungen.
ich weiß echt nicht was du andauernd mit deiner Unterrichtung hast, die am 11.10.2023 stattfand .

am 21.02.2024 hat der Gesundheitsausschuss seine Empfehlung beschlossen, diese wurde am 23.02.2024 mit dem alten Gesetzesentwurf und der Unterrichtung , zur Abstimmung, dem Bundestag vorgelegt.

wie kommst du darauf, das man nachweislich nur den alten Gesetzesentwurf verabschiedet hat?

der Gesetzesentwurf wurde mit der Empfehlung beschlossen
 
Ich meine (oder bilde mir ein), dass ich deine wahnhafte Vorstellung jetzt verstehe...
Du bildest dir ein, der vorgelegte Gesetzentwurf, über den entschieden wurde (und der erfolgreich beschlossen wurde), wäre kurzfristig abgeändert worden um ganz fix mal ein paar Bedenken der von dir offenbar so geliebten "BeschlussEMPFEHLUNG" zu folgen und Änderungen vorzunehmen? Weißt du überhaupt, wie neue Gesetze entstehen?

Der nun bewilligte (also auch: aktuellste, dir bereits vorliegende Gesetzentwurf, der es erlaubt bei der Abgabe pro Gramm etwas zu verlangen!) Gesetzentwurf wurde verabschiedet, war aber NICHT der erste. Wenn es an diesem Tag also nicht geklappt hätte und Änderungen notwendig(!) gewesen wären, hätte es erst einen NEUEN Gesetzentwurf benötigt, der dem Bundestag vorgelegt wird um darüber erneut zu entscheiden.

Nur gab und gibt es eben keinen NEUEN Gesetzentwurf (den du vorlegen könntest), weil der letzte/aktuellste eben jener vom 09.10.2023 ist - und der ging so wie er ist durch den Bundestag. Es gab keine Änderung, keinen neuen Gesetzentwurf dem zugestimmt hätte werden können.

hotzenplot schrieb:
am 21.02.2024 hat der Gesundheitsausschuss seine Empfehlung beschlossen, diese wurde am 23.02.2024 mit dem alten Gesetzesentwurf und der Unterrichtung , zur Abstimmung, dem Bundestag vorgelegt.
Das habe ich ja bereits mehrmals schon so erklärt.
Nur ist diese Empfehlung halt NICHT der dir vorliegende Gesetzentwurf, über den entschieden wurde, sondern er floss lediglich mit ein - wurde aber eben NICHT beachtet insofern, dass es dahingehend keine Anpassungen mehr gegeben hat.

Es wird Zeit, das endlich zu kapieren.

hotzenplot schrieb:
wie kommst du darauf, das man nachweislich nur den alten Gesetzesentwurf verabschiedet hat?
Wie kommst du darauf, der dir vorliegende Gesetzentwurf (der nachweislich verabschiedet wurde) wäre "alt"?
Es gibt keinen anderen - und genau der wurde eben verabschiedet. Komm darauf klar.

//Edit:
hotzenplot schrieb:
am 21.02.2024 hat der Gesundheitsausschuss seine Empfehlung beschlossen, diese wurde am 23.02.2024 mit dem alten Gesetzesentwurf
Ich korrigiere: Nicht mit dem "alten", sondern mit dem "aktuellsten", über dem abgestimmt wurde.

Es wurde NICHT über die "Bedenken" deiner so gerne erwähnten BeschlussEMPFEHLUNG entschieden, sondern diese sollten (oder sind...) in die Entscheidung darüber einfließen dahingehend, den aktuellen (nicht alten!) Gesetzentwurf zu entscheiden.

Kapier das doch endlich mal.

//Edit²:
hotzenplot schrieb:
der Gesetzesentwurf wurde mit der Empfehlung beschlossen
Anders: Der dir vorliegende (aktuellste, nicht alte) Gesetzentwurf wurde TROTZ der Kritik in der "Empfehlung" beschlossen... ;D ^_-

//Edit³:
hotzenplot schrieb:
ich weiß echt nicht was du andauernd mit deiner Unterrichtung hast, die am 11.10.2023 stattfand .
Um dir die großen Fragezeichen aus deinem Gesicht zu nehmen:
Deine immer wieder verlinkte "Empfehlung" (der nicht gefolgt wurde) hat sich halt - mit unter - genau darauf bezogen. Also auf zwei Dinge, wie die deinerseits verlinkte PDF direkt auf der ersten Seite klarstellt: Nämlich auf den (aktuellsten und durchgewunkenen :P) Gesetzentwurf UND auf die Unterrichtung - die zwingenderweise und daraus folgend ebenfalls Bestandteil bei der Verabschiedung war.

Stell dich doch nicht so an...
 
Zuletzt bearbeitet:
Yieva schrieb:
Ergänzung ()

Das steht zwar nicht drin; aber da das Gesetz nun beschlossen ist, kann sich ein Bundesratsmitglied nach Ablauf der Frist argumentativ halt unmöglich mehr erneut darauf berufen. Die Konsequenz wäre maximale Peinlichkeit, weil dann eine zweite Abstimmung im Bundestag einfach den Bundesrat samt den Vermittlungsausschuss überstimmen könnte (und wie wir jetzt wissen, auch würde).
Das ist mMn genau das Problem - es kann/darf weiterverfolgt werden bis das Gesetz mal dann tatsächlich aktiv ist.
Ja - mit Sicherheit ist das peinlich - vermutlich auch z.T. poltisches Kalkül. Nur können sich die Menschen die weiterhin bestraft werden davon nichts kaufen. Es wird weiterhin Leid verursacht und unnötig Arbeit für Polizei und Justiz generiert (wo sie doch eigentlich die Altfälle bearbeiten sollten) :confused_alt:.

Es wäre wieder mal so simpel. Ab 01.04 Entkriminalisierung in Kraft setzen egal in welcher Form, dann in Ruhe das andere abschließen.
 
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