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"Interessant dürfte nun in der kommenden Woche werden, welchen Überarbeitungsbedarf Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates beim CanG sehen. Sie bereiten die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 22. März inhaltlich vor. Gut möglich, dass die Länder am Ende darauf bestehen, das als Einspruchsgesetz konzipierte CanG nicht hinsichtlich eines späteren Inkraftraftretens im Vermittlungsauschuss zu verhandeln, sondern womöglich auch noch einmal inhaltlich."
Wenn der Bundesrat nicht zustimmt, ist das Gesetz gescheitert und muss neu formuliert und beschlossen werden. Es ist ein Zustimmungs- kein Einspruchsgesetz.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Es geht um das Aufrufen vom Vermittlungsausschuß bezüglich des Amnestieteils vom Gesetz - das geht auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen.
Da sieht man wieder was das für ein Irrsinn war die Kriminalisierung. Es wäre ein großer Witz, wenn es aufgrund des Amnestieteils verzögert wird bzw so lange dauert bis CDU/CSU wieder da ist und es gar nicht mehr kommt.
Keine Digitalisierung (jeden Fall nochmal einzeln prüfen), unsinnige Kriminalisierung und die Menschen leiden weiterhin - ganz toll, Respekt.
War alles kein Problem in Kanada und den US-Bundesstaaten - da hat man zum Teil die Behördenregistereinträge einfach gelöscht. Aber hier wird mit hanebüchenen Argumenten versucht zu verzögern/verhindern.
Schnell noch ein Ergänzung einbauen bzw nachtragen (nach dem das Gesetz in Kraft ist), dass die Behörden nichts zu befürchten haben, wenn sie das löschen und gut ist.
Ist halt irrelevant; er ist - unabhängig davon was er gerne will - eben NICHT zustimmungsbedürftig. Ist das so schwer zu begreifen? ;D
Was der Bundesrat jetzt außerdem versucht, sehen doch alle: Sie wünschen sich den Starttermin dieses bereits beschlossenen Gesetz etwas nach hinten zu schieben - weil so viele Fälle nachträglich bearbeitet werden müssen.
Es steht diesen Clubs selbst frei, ob sie ihren Mitgliedern das Zeug durch deren Mitgliedsbeiträgen verrechnen oder bei Abgabe eine zusätzliche Gebühr fällig wird...
§ 2 sagt eindeutig, das der Handel mit Cannabis weiterhin verboten ist. nirgends im Gesetz steht das Anbauvereinigungen von § 2 ausgenommen sind. nirgends steht das die Erträge entgeltlich weitergebenen werden dürfen.
es steht eindeutig das Erstattungskosten für das Vermehrungsmaterial was an anderen Anbauvereinen und Nichtmitglieder weiter gegeben wird, von den Empfängern zu zahlen sind, es steht eindeutig das Anbauvereinigungen gemeinschaftlich anbauen dürfen und die Erträge an Mitglieder weitergeben dürfen. Von entgeltliche Weitergabe von Cannabis ( Wirtschaftsgut ) ist nie die Rede, geschweige denn das Anbauvereinigungen von § 2 ausgenommen sind
Sag mir einen Grund weshalb ich einem Club beitreten sollte wo ich für mein eigenes Weed zahlen soll?
Oder willst du das nur auf Mitglieder begrenzen die zwar mithelfen aber kein eigenes Weed anbauen? So hab ich zumindest das Gesetz verstanden das man da aktiv mitmachen soll.
Aktiv mit machen... was das heißt steht in den Sternen.
Wenn sich jemand zeitlich nicht groß einbringt, aber wichtige kleine Dinge regelmäßig durchführt (z.B. die Wartung der Elektrik usw.) ist das ja auch schon eine aktive Teilnahme.
denn einzig die Erstattungskosten für Vermehrungsmaterial an andere Vereine und Nichtmitglieder sind erlaubt, ansonsten war es das mit Selbstkostenpreis
da dem Verein nur Kosten für Miete,Strom,Wasser,Vermehrungsmaterial , Dünger und was weiß ich nicht was entstehen , müßen Mitgliedsbeiträge her. Aber dann für den Ertrag von Vermehrungsmaterial noch Kosten dafür verlangen, ist verboten, da dann ein Handel entsteht
Yieva schrieb:
Aktiv mit machen... was das heißt steht in den Sternen.
Wenn sich jemand zeitlich nicht groß einbringt, aber wichtige kleine Dinge regelmäßig durchführt (z.B. die Wartung der Elektrik usw.) ist das ja auch schon eine aktive Teilnahme.
auch da ist das Gesetz eindeutig, aktiv heißt entweder man gibt dort seine Samen ab und die kümmern sich drum und du bekommst den Ertrag deiner Samen ( nur die vorgeschriebene Menge ) oder du ziehst dort selbst deine Pflanze auf oder du hilfst eigenhändig bei dem aufziehen der Pflanzen die im Verein sind
Die können aber eher nicht fix sein; weil auch die Anzahl der Mitglieder höchst variabel ist - es werden Menschen austreten und auch andere Menschen eintreten.
Die können aber eher nicht fix sein; weil auch die Anzahl der Mitglieder höchst variabel ist - es werden Menschen austreten und auch andere Menschen eintreten.
da die Höhe der Mitgliedsbeiträge in den Satzungen festgehalten werden müssen und Satzungen nicht mal einfach so geändert werden dürfen, nennt man das Pech
da die Höhe der Mitgliedsbeiträge in den Satzungen festgehalten werden müssen und Satzungen nicht mal einfach so geändert werden dürfen, nennt man das Pech
Oder auch Unsinn, was du da brabbelst - so wie vor einiger Zeit schon, als du nicht verstanden hast was wissenschaftliche Theorien sind...
In so nem Club dürfen pro Tag 25g verkauft/abgegeben werden bzw. pro Monat 50g - je Mitglied.
Ob die berechtigte Abgabe an ein Mitglied bereits mit dem Mitgliedbeitrag finanziert wurde oder doch noch ein kleiner Obolus zu entrichten wäre, steht den Clubs frei - dazu gibt es keine fixe Regelung.
Ergänzung ()
ZeT schrieb:
Geimenschaftlich bedeutet, das man in einer Gemeinschaft etwas anbaut. Das muss nicht für die Gemeinschaft sein.
In diesem Fall IST es aber für die "Gemeinschaft" - respektive für den Club.
Und jedes Mitglied kann (nicht muss) davon etwas abhaben. Es wird dem einzelnen Mitglied nicht zustehen, SEINE Pflanzen zu züchten und DESSEN Ernte dann alleine für sich zu beanspruchen...