e-Funktion schrieb:
Was die MF-Reklamationsquoten natürlich nicht erfassen sind die getauschen Produkte direkt über den Hersteller.
Das Problem hast Du bei den Informationen von Händlern immer, aber warum sollte das bei einem Hersteller öfter passieren als bei einem anderen? Die Gesetzeslage ist bzgl. der Gewährleistung für alle Hersteller gleich und in den ersten 6 Monaten ist der Händler definitiv der Ansprechpartner. Wenn nicht gerade der Hinweis vom Hersteller beiliegt welches dazu auffordert das Produkt unbedingt nur über ihn zu reklamieren, wie ich es mal bei RAM von Corsair vorgefunden habe, dann dürfte es zwischen den Herstellern keine so großen Unterschiede in der Relation der Reklamationen beim Händler oder direkt beim Hersteller geben.
Keksonator schrieb:
Naja, man erfährt ja auch leider nicht von den Händlern ob das jeweilige Produkt wegen tatsächlichen Defekt zurück geschickt wurde und dann in der RMA Statistik auftaucht, oder nur wegen Nicht-gefallen.
RMA ist was anderes als die normale 14 tägige Rückgabe, deren Quote bei Elektronik normalerweise weit über 10% liegt. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zahlen von MF diese Rückgaben wegen Nichtgefallen ebenfall enthalten.
Keksonator schrieb:
Da gibts dann ja auch nicht wenige, die dem Produkt einen Defekt andichten damit der Händler nix zu mosern hat. Muss aber nicht sein.
In der franz. Statistik werden nur Rückgaben gezählt bei denen die Geräte aufgrund der Kundenbeschreibung oder interner Tests der Händler als defekt angesehen werden. Da die Zahlen nicht so massiv von denen von MF abweicht, dürfte es dort ähnlich sein. Eine HDD oder SSD zu testen ist mit einer Dockingstation ja auch sehr schnell, einfach und sicher zu erledigen, anders als z.B. bei einem Mainboard. Da der Wert gerade bei größeren SSDs außerdem nicht so gering ist, dürfte der Testaufwand hier gerechtfertigt sein.
bestename schrieb:
ich hätte hier einen gewerblichen Verkäufer, der darauf hinweist, dass die betr. ssd eigentlich neu sind, aber aus widerrufen stammen und ovp nicht mehr ganz sei.
Höchste Vorsicht bzw. Finger weg, wenn der Preis nicht deutlich unter dem anderer Anbieter ist!
bestename schrieb:
a)darf der Hersteller im Garantiefall wegen sowas zicken, also dass die ssd schonma verkauft war?
Lies die Garantiebedingungen des Hersteller der SSD. Davon unabhängig hast Du ja auch den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler.
bestename schrieb:
b)ab wann läuft die Garantiezeit nun?
Normalerweise ab dem Verkauf. Wenn der Händler Dir eine Rechnung gibt aus der hervorgeht, dass die SSD neu ist und Du Erstkäufer bist, wäre das ab dem Datum der Rechnung. Tut er das nicht, was anzunehmen ist wenn es ein seriöser Händler ist oder hat der Erstkäufer die SSDs beim Hersteller registriert und kann es Probleme geben.
bestename schrieb:
c)gibt es noch Hersteller, die unbedingt (ganze) ovp sehen wollen?
Die OVP ist weniger das Problem. Wenn es ein Anbieter bei eb*y ist, dann pass auf, vor allem wenn er im Ausland sitzt, denn da gibt es auch genug gefakte Flashprodukte und dann bist Du der Angeschmierte. Also äußerste Vorsicht und im Zweifel lieber bei einem seriösen Händler ein paar Euro mehr ausgeben, aber Probleme vermeiden!