News Soforthilfe vorerst gestoppt: Betrüger sammeln Daten mit gefälschten Websites

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drunk_chipmunk schrieb:
Dann stellen die Betrüger halt eine Seite ins Internet, auf der man das Formular runterladen kann und auf der steht, dass man das ausgefüllte Formular an coronafonds ät gmail.com oder bundesregierung ät moshennichestvo.ru schicken soll. Machen dann auch genügend Antragssteller.

genau so haben die das in nrw ja auch gemacht.

Obvision schrieb:
Meien Stammfriseurin hatte zwei Tage nach Antrag das Geld auf dem Konto. Schätze mal, die Erfahrungen variieren da recht stark, zum Beispiel je nach Zeitpunkt der Antragsstellung

das ist echt top und freut mich für deine friseurin.
der zeitpunkt meiner antragsstellung war der tag, an dem es ging. morgen vor zwei wochen.
ich komm noch ein bissel rum, aber all so lange darf es nicht mehr dauern.
 
scz schrieb:
Ich will gar nicht wissen wieviele selbstständige ohne Betriebskosten schon Hilfen bekommen haben. Die Hilfen sind nicht dazu sich umzuschulden und was zu essen zu kaufen, sondern um Angestellte und Betriebsmittel (Miete) weiterfinanzieren zu können.

Falsch. Bitte richtig informieren bevor Selbstständige (von denen ich auch einer bin) mit solch einen Blödsinn pauschal verurteilt werden. Die Zahlungen sind auch für den Lebensunterhalt da, wird sogar so beschrieben. Nach Deiner Logik dürfte es auch kein Kurzarbeitergeld geben. Warum soll ich, der vielleicht mehr Steuern als mancher Arbeiter zahlt (von der höheren Krankenversicherung mal ganz zu schweigen) keine Hilfen bekommen? (Was nicht bedeutet, dass ich gegen die Hilfen für Arbeiter und Angestellte bin oder ich mich als "wichtiger" sehe, ganz im Gegenteil!).
 
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mischaef schrieb:
Falsch. Bitte richtig informieren bevor Selbstständige (von denen ich auch einer bin) mit solch einen Blödsinn pauschal verurteilt werden. Die Zahlungen sind auch für den Lebensunterhalt da, wird sogar so beschrieben. Nach Deiner Logik dürfte es auch kein Kurzarbeitergeld geben. Warum soll ich, der vielleicht mehr Steuern als mancher Arbeiter zahlt (von der höheren Krankenversicherung mal ganz zu schweigen) keine Hilfen bekommen?

^^jo, richtig.
Allerdings wirst Du immer von den gleichen 2-3 Leuten hier das Gegenteil hören, denn sie sind im Prinzip gegen die Soforthilfen, weil Selbstständige und Freiberufler nach deren Meinung nichts in die Staatskasse einzahlen.
 
mischaef schrieb:
Warum soll ich, der vielleicht mehr Steuern als mancher Arbeiter zahlt (von der höheren Krankenversicherung mal ganz zu schweigen) keine Hilfen bekommen?
Weil es keine Hilfe ist, sondern ein Geschenk. Hilfe wäre ein zinsloses Darlehen. Zudem wird meines Wissens nach auch nicht geprüft, ob die PKV oder GKV versichert bist, Arbeitlosenvers. etc. zahlst. Die Steuerbelastung sind bei Selbstständigen wie bei Angestellten selten das Problem. Durchschnittsverdiener zahlen kaum mehr 20% Durchschnittssteuersatz, Ehepaare mit Kindern nicht mal 10% und da dürfte es wenig Unterschiede geben zwischen Slebstständigen und ANgestellten. Was Angestellte viel Geld kostet, sind die Sozialabgaben und genau da sind Selbstständige nicht in der Pflicht, haben eine Wahl und zahlen oft genau da nix. Und wieso ist deine Krankversicherung so hoch? Du zahlst effektiv nicht mehr ein wenn du freiwillig GKV versichert bist als jeder Angestellte mit selben Einkommen. Für dich erscheint es höher, weil die Hälfte der AG zahlt, der du eben in Personalunion bist. De Facto ist das aber ja in deinen Honoraren oder Preisen für was auch immer du tust eingerechnet. Wenn nicht, nun ja...
Also zahlst du aus sicht der Gesellschaft eben nicht mehr ein als jeder andere und wenn du PKV versichert bist, nun ja, dann sollen die dir auch entsprechende Hilfen zahlen. Selbiges gilt für die restlichen Sozialabgaben. Sie sollten einkalkuliert sein und wer sie freiwillig zahlt in den staatlichen Topf zahlt nicht mehr als jeder andere. Der Rest tut es ohnehin privat und daher stellt sich die Frage, worauf da jetzt die gesellschaftliche PFlicht der Hilfe basiert...

Und zum Thema Steuern (wenn man daraus die Pflciht zur Hilfe ableiten will): Wer da mehr zahlt als ein ANgestellter, der verdient auch mehr. Mehr steuern bedeutet immer auch mehr einnahmen...
 
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@scz,
selbst ohne Betriebskosten musst du dich mit der mickrigen Soforthile (9.000€ für bis zu 5 Angestellte für 3 Monate = 600€ für jeden Angestellten/Monat) schon verdammt lang machen ...
Niemand weiß wann/ob es das nächste Geld gibt.
Selbst wenn du jetzt (privat) Miete, Rentenversicherung etc. erstmal aussetzen kannst, wirst du es ja irgendwann bezahlen müssen. Von Umschuldung kann kaum eine Rede sein!

@Mustis,
von der Existenzangst mal abgesehen, rotieren viele Selbstständige und Kleinunternehme sicher gerade. Es gilt unzählige an Anträgen auszufüllen, Telefonate zu führen, Leute zu vertrösten ...
Wer auf dem Zahnfleisch geht, hat's vielleicht nicht mehr ganz so mit der Sorgfaltspflicht. Ich kann mir vorstellen, dass auch schlaue, aber nicht-IT-affine Menschen auf diese Fake-Webseiten reingefallen sind.

Sehr traurig!
 
Tut mir leid mischaef, dass ist falsch. Kannst du mir sagen wo das steht? Jedensfalls steht es nicht so im Eckpunktepapier der Bundesregierung Eckpunktepapier. Dort ist klar beschrieben „akute Liquiditätsengpässe” überbrücken, z.B. also „laufende Betriebskosten wie [gewerbliche] Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, u.ä.”
Für deinen Lebensunterhalt steht dir immer noch Harzt4 zu. Arbeiter und Angestellt zahlen dafür jeden Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Mit dem Kurzarbeitergeld hat das alles nichts zu tun. Es geht auch nicht darum, dass du gar keine Hilfen bekommst, sondern darum das die Hilfen nur für das eingesetzt werden, für das sie auch gewährt wurden. Dazu gehört nicht dein persönliches Einkommen oder dein Lebensunterhalt.
 
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@scz
Das mag für Betriebe so gelten, aber nicht für Soloselbstständige oder Freiberufler. Stand so auf der Antragsseite in NRW. Und nein, wenn dann steht mir ALG II und nicht Hartz IV zu, die richtigen Begrifflichkeiten sollten schon bekannt sein. Und bei den Maßnahmen geht es darum SCHNELL zu helfen um eben auch finanzielle Engpässe durch das Wegbrechen von Aufträgen oder weniger Arbeitszeit durch Kinderbetreuung aufzufangen (Vermieter bekommt kein Geld, kann selbst keine Rechnungen zahlen usw usw). Zudem nützt es einem Selbstständigen oder Freiberufler nichts wenn er zwar seine Ausgaben bezahlen kann, aber nichts im Kühlschrank hat.

Mal davon abgesehen, dass es bei Soloselbstständigen und Freiberuflern oftmals schwierig ist zu unterscheiden, was Lebensunterhalt und was beruflich ist. Wenn ich von daheim arbeite, ist meine Miete dann Lebensunterhalt oder beruflich? Wenn ich keine Wohnung habe kann ich auch nicht arbeiten.

Aktuell dürfte es zudem schwierig sein ALG II zu beantragen, wenn alles daheim bleiben soll. Mal ganz davon abgesehen, dass Du ALG II nur bekommst, wenn fast gar nichts mehr reinkommt, unabhängig davon, was für Ausgaben vorhanden sind. So kann es durchaus sein, dass man über dem Minimum liegt und nichts bekommt - egal welche Ausgaben vorhanden sind, das interessiert dort niemanden. Und weiter davon abgesehen dauert es bei ALG II Wochen bis man das genehmigt bekommen hat.

Und was ich mit dem Kurzarbeitergeld meinte sollte ersichtlich sein.
 
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Mustis schrieb:
Und wieso ist deine Krankversicherung so hoch? Du zahlst effektiv nicht mehr ein wenn du freiwillig GKV versichert bist als jeder Angestellte mit selben Einkommen.

Ich muss dennoch beide Anteile zahlen - egal wie viel ich verdiene. Meine Frau hatte kurz nach unserer Hochzeit so viel verdient, dass sie sich auch privat hätte versichern können - ist aber bei der GKV geblieben - trotz Nachteile. Aber in Ausblick auf Nachwuchs war uns das sicherer. Nur hat da auch der AG seinen Anteil bezahlt. Also zahle ich mehr Krankenversicherungsbeiträge - da sie die andere Hälfte gar nicht zu Gesicht bekommt. auf das "Konto" bei der GKV geht natürlich der gleiche Betrag ein. .

Und dieses "Nun ja..." ist genau das Arrogante, was ich und einige andere kritisieren. Gerade in der heutigen Zeit. Da kann man viel mit reinrechnen, wenn die Aufträge wegbrechen ist das egal. Und doch, ich zahle mehr, weil die Einstufungen andere sind. Bei Selbstständigen geht es nach Jahresverdienst, beim Angestellten nach einem bestimmten Prozentsatz. Ich verdiene so z.B. deutlich weniger als meine Frau, muss im Verhältnis aber mehr zahlen - in der gleichen KV. So einfach ist die Rechnung eben nicht. Natürlich kann man sich bei der KK runterstufen lassen - aber das ist eben auch nicht so einfach. In den meisten Fällen wird das nach einem Jahr entschieden. Dann bekommt man das zuviel gezahlte Geld zwar zurück (wenn man unter einem bestimmten Betrag geblieben ist), man muss ihn dennoch erst mal vorstrecken und es fehlt im Monat - um das aufzufangen muss wieder mehr gearbeitet werden - mehr Arbeit=mehr Einnahmen und somit wird es knapp mit der Begrenzung. Das der KV zu erklären ist schon ein Akt.

Und ja, mehr Steuern bedeuten meist mehr Einnahmen, aber das bedeutet noch lange nicht mehr Gewinn.

Sorry, aber für mich machst Du es Dir an vielen Stellen zu einfach. Auch das mit der "Gesellschaft". Ich habe die Selbstständigkeit vor allem wegen der Flexibilität gewählt - damit ich mich die meiste Zeit um unseren Junior kümmern kann. Ich kann ihn dadurch morgens zur Schule bringen und abholen, er kann daheim essen und seine Hausaufgaben mit mir machen - und somit bekommt jemand die Ganztagsbetreuung, der sie vielleicht sonst nicht bekommen hätte oder sie mehr benötigt als wir. Wenn er krank ist oder die Kita/Schule aus welchen Gründen auch immer geschlossen war/ist, dann muss meine Frau keinen Betreuungstag nehmen (oder ich, wenn ich angstellt wäre), sondern ich arbeite eben weniger. Gleiches ist jetzt der Fall. Oder damals beim langen Kita-Streik. Auch damals war dadurch ein Platz mehr in der Notgruppe frei, obwohl bei uns beide berufstätig waren und wir einen Anspruch hatten. Nicht genug, dass meine Rente später kaum der Rede wert sein wird - weil mir die Betreuung unseres Sohnes wichtiges war. Der wird dadurch aber eine gute Bildung erhalten und somit später einen guten Beruf, mit dem er gutes Geld verdient und somit gute Steuern zahlen wird. Aber natürlich, solch ein "Dienst" an der Gesellschaft zählt eben nicht - egal wie viele Nachteile damit verbunden sind.
 
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engineer123 schrieb:
^^jo, richtig.
Allerdings wirst Du immer von den gleichen 2-3 Leuten hier das Gegenteil hören, denn sie sind im Prinzip gegen die Soforthilfen, weil Selbstständige und Freiberufler nach deren Meinung nichts in die Staatskasse einzahlen.

Dann sollten sich diese mal fragen, wer ihr Arbeitgeber ist - in den meisten Fällen dürften das auch Selbstständige sein. Und wer meint, dass Selbstständige bei guten Einnahmen sich eine goldene Nase verdienen, ist eh auf dem Holzweg. Auch zahlen Selbstständige nicht selten höhere Krankenkassenbeiträge trotz geringen verdienst, siehe oben. Damit werden auch viele geringverdienende AN unterstützt - was ich gerne mache. Ich finde es manchmal nur irritierend, dass Selbstständige anscheinend nicht selten ein stärkeres soziales Gewissen haben als mancher Angestelter.

Und wo zahle ich nichts in die Staatskasse? Wie gesagt, ich zahle höhere KK-Beiträge und deutlich mehr Steuern als wenn ich mir einen "normalen" Job besorgen würde. Da könnte ich wegen der Kindbetreuung deutlich weniger Arbeiten, was weniger KK-Beiträge und weniger Steuern bedeuten würde. Aber natürlich, unser Verdienst gegenüber der Gesellschaft ist gleich null. Warum habe ich nicht früher hier reingeschaut, wäre mir sonst glatt durchgegangen...^^
 
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mischaef schrieb:
@scz
Und nein, wenn dann steht mir ALG II und nicht Hartz IV zu, die richtigen Begrifflichkeiten sollten schon bekannt sein.

Sind Sie Dir offensichtlich aber auch nicht. ALG2 ist gleich Hartz IV. Hartz IV beschreibt die allgemeine damalige Reform, worin ALG2 im SGB II aufgegangen. Auch ALG1. Das Synonym steht aber in der Regel für ALG2.

Ein Beleg für Deine Behauptung - wie verlangt wurde - wäre übrigens auch gut gewesen, statt nur zu erwähnen, dass das da stand. Das sind Grundsätze in Diskussionen, die gar nicht derart diskutiert werden müssten. Zumal man das an jeder Bildungseinrichtung eigentlich auch nicht anders lernt. Spätestens bei der ersten Facharbeit sind Nachweise für Behauptungen immer zwingend.

Und an anderer Stelle, wurde ich für Deine Art der Wortwahl hier schon mehrfach abgemahnt. Aber ein Teammitglied darf sich da anscheinend immer mehr herausnehmen. Ich liebe diese Doppelmoral.
 
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mischaef schrieb:
Falsch. Bitte richtig informieren bevor Selbstständige (von denen ich auch einer bin) mit solch einen Blödsinn pauschal verurteilt werden. Die Zahlungen sind auch für den Lebensunterhalt da, wird sogar so beschrieben.
Es gibt Bundesländer, die direkt darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist ... Beispiel Mecklenburg-Vorpommern:
Was wird gefördert?
Gefördert wird der betriebliche Sach- und Finanzaufwand des Antragstellers in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten, der aufgrund der Coronapandemie bedingten Einnahmeausfälle voraussichtlich nicht durch die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb gezahlt werden kann (Liquiditätsengpass). Dazu gehören u.a. gewerbliche Mieten, Ausgaben für Telekommunikation und Versicherungen, Leasingraten und Zins- und Tilgungszahlungen für bestehende betriebliche Bankkredite.

Das Programm sieht nicht vor, dass mit der Soforthilfe der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Hier ist gegebenenfalls auf andere Hilfen zurückzugreifen, z.B. Grundsicherung.
Hier nachzulesen: Soforthilfeprogramm Merkblatt
 
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mischaef schrieb:
Also zahle ich mehr Krankenversicherungsbeiträge - da sie die andere Hälfte gar nicht zu Gesicht bekommt. auf das "Konto" bei der GKV geht natürlich der gleiche Betrag ein. .
Nein, tust du nicht. Du zahlst aus der Sicht der GEsellschaft und der GKV genauso viel ein wie jeder andere. Und der Angestellte zahlt auch nur scheinbar die Hälfte. Es ist doch unerheblich, aus kostentechnischer Sicht des AG, ob er das abführt oder er dem AN auszahlt und der den vollen Beitrag zahlt. Gäbe es die Regelung nicht, wären entsprechend die Nettogehälter höher. Der AG wäre exakt gleich belasstet und der AN würde sicher nicht für weniger arbeiten gehen. An sich ist das Augenwischerei. Für mich wird so ein Schuh draus: Als Angestellter habe ich keine Wahl und zahle damit mehr ein als in einer PKV, vor allem wenn ich jung, männlich, kinderlos bin. Du jedoch hattest die Wahl und konntest entsprechend deinem Lebensentwurf die beste Wahl treffen.
mischaef schrieb:
Bei Selbstständigen geht es nach Jahresverdienst, beim Angestellten nach einem bestimmten Prozentsatz.
Ich denke, dass das nicht richtig ist. Es geht nach einem Prozentsatz des Jahresverdienstes bis zu einem Maximalbeitrag und der ist bei ANs und Selbstständigen gleich, siehe z.B: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html
Abweichungen mag es geben, ggf. ist der Zusatzbeitrag deiner Kasse höher als bei deiner Frau, das ist aber ein individuelle Sache der jeweiligen Kassen und hat nicht mit dir als Selbstständigen zu tun.
mischaef schrieb:
Und ja, mehr Steuern bedeuten meist mehr Einnahmen, aber das bedeutet noch lange nicht mehr Gewinn.
Stimmt. Das ist aber wiederum einzig und allein deine Sache. Das ist deine Kalkulation, die Kosten verantwortest du und niemand sonst ebenso deine Preiskalkulationen
mischaef schrieb:
Auch das mit der "Gesellschaft". Ich habe die Selbstständigkeit vor allem wegen der Flexibilität gewählt - damit ich mich die meiste Zeit um unseren Junior kümmern kann. Ich kann ihn dadurch morgens zur Schule bringen und abholen, er kann daheim essen und seine Hausaufgaben mit mir mache
Das ist dein gutes Recht! Nur wo Licht ist, ist auch Schatten. Du wolltest diese Vorteile, also lebe mit den Nachteilen. Angestellte haben diese Vorteile nicht, müssen damit trotzdem zurecht kommen und bekommen dabei auch keine Geschenke, wenn sie in Situationen kommen, wo das zum Nachteil gereicht. Wo ist das arrogant, dass man jetzt darauf hinweist, dass die Selbstständigen derzeit ihre Wahl "bereuen" weil sie in der aktuellen Situation schwieriger ist, dafür aber all die Jahre davor von den Vorteilen, die du selbst benennst, profitiert haben und generell eben im Vergleich zum Angestellten viel mehr Wahlmöglichkeiten haben, was eine erheblich idealere Anpassung von Rahmenbedingungen an den indiviuellen Lebensplan ermöglicht. All das wird und wurde gezielt in Anspruch genommen und jetzt, wo die Nachteile mal zum tragen kommen, soll die Gesellschaft diese ausbügeln. Warum? Ich muss mich derzeit auch mit Zwangsurlaub und erheblich stressigerem Berufsalltag rumschlagen, da ich all die Kranken mit ersetzen muss. Muss ich in Kurzarbeit, habe ich weniger Einkommen. Bekomme ich dafür ein Geschenk von den Selbstständigen? Habe ich als AN hier eine Wahl? Ersetzt mir wer den Verdienstausfall? Nein.

Zumal ich gegen Hilfe an sich nichts eingewendet habe! Sondern daran, dass die Hilfe ein Geschenk ist. Wie ich bereits im ersten Post dargelegt habe, stößt mir vor allem sauer auf, dass diese Überbrückungszahlungen nie zurück gezahlt werden müssen. Und spätestens hier wird es unfair: Man kann darüber streiten, wer wieviel einzahlt, Fakt ist aber, dass die Angestellten keine Geldgeschenke vom Staat erhalten. Selbst ein Bafög-Student muss, wenn er dazu in der LAge ist, sein Bafög zurück zahlen. Die Selbstständigen, die jetzt diese Hilfe in Anspruch nehmen nicht und es spielt dabei keine Rolle, ob sie nach der KRise wieder große Gewinne einfahren oder nicht. Und das kritisiere ich, nicht das es generell Hilfe gibt.
 
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mischaef schrieb:
@scz
Zudem nützt es einem Selbstständigen oder Freiberufler nichts wenn er zwar seine Ausgaben bezahlen kann, aber nichts im Kühlschrank hat.

Genau dafür ist H4 bzw. ALG2 da. Niemand muss in Deutscland Hunger leiden.

mischaef schrieb:
Mal davon abgesehen, dass es bei Soloselbstständigen und Freiberuflern oftmals schwierig ist zu unterscheiden, was Lebensunterhalt und was beruflich ist. Wenn ich von daheim arbeite, ist meine Miete dann Lebensunterhalt oder beruflich? Wenn ich keine Wohnung habe kann ich auch nicht arbeiten.

Hast du als Selbstständiger schon mal deine Steuererklärung gemacht oder abgegeben? Da kannst du deine Büroräumlichkeiten in deiner Wohnung/deinem Haus anteilig von der Miete angeben und absetzen, genau wie es wahrscheinlich bei der Büroeinrichtung und dem Dienstagwagen gemacht wird.
 
Akula schrieb:
Sind Sie Dir offensichtlich aber auch nicht. ALG2 ist gleich Hartz IV. Hartz IV beschreibt die allgemeine damalige Reform, worin ALG2 im SGB II aufgegangen. Auch ALG1. Das Synonym steht aber in der Regel für ALG2.

Auch wenn man es so oft wiederholt wird es nicht richtiger. Hartz IV war die Reform, ALG II ist EINE Leistung eben dieser Reform, es gibt auch noch andere Leistungen. Also ist das eine mit dem anderen nicht gleichzustellen. Eine Reform kann man nicht "empfangen", sondern nur deren Leistungen.

@Andreas_
Ich habe nie behauptet das es nicht so ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass dies nicht grundsätzlich so ist. Zumal hier, wie oben beschrieben, nicht zwischen Betrieben und Soloselbstständigen sowie Freiberuflern unterschieden will. Natürlich soll ein Firmenchef die Hilfe nicht auf sein Privatkonto überweisen, bei beiden Letzteren sieht es vollkommen anders aus, weil privat und gewerblich viel mehr verwoben ist - siehe mein Beispiel mit der Miete. Liquiditätsengpässe kann auch die Zahlung von Gehältern betreffen...warum sollte ein Selbstständiger und Freiberufler dies nicht machen dürfen? Lebt der von Luft und Liebe?

@Mustis
Mal ganz ehrlich: Wenn Du ein Problem mit Selbstsändigen hast, dann hab auch den "Hintern" in der Hose es offen zu sagen. Deine Ausführungen legen es zumindest nahe. Und auch bei Dir werden die Behautpungen nicht richtiger, wenn man sie imemr wieder wiederholt. Was ich aus der Sicht der Gesellschaft (oder wohl eher Deiner) zahle interessiert mich nicht, sondern faktisch das, was von meinem Konto abgeht - und da zahle ich deutlich mehr. Nochmal: Während der normale Arbeiter einen gewissen Anteil zahlt, sind die Beiträge bei mir mit Bemessnungsgrenzen gestaffelt. Ja, die Bemessungegrenzen richten sich nach dem Prozentsatz, gehen aber von einem fiktiven Einkommen aus, welches aber nicht immer erreicht wird. Zudem kann Dich die KK dennoch höher einstufen und Du kannst nichts dagegen machen, man bekommt zwar am Ende des Jahres die Beiträge zurück, das nützt einen dann aber nur wenig. Zudem: Liege ich knapp drüber habe ich Pech und muss deutlich mehr zahlen, liege ich knapp drunter kann ich sogar Glück haben. Seltsam wie gesagt, dass ich im Verhältnis zu meiner Frau deutlich mehr zahle.

Steuern:
Schön wie Du es drehst wie Du es haben möchtest. Auch eine Möglichkeit. Das hat aber nichts mit Kalkulation zu tun. Es ging im Ursprung darum, dass Selbsständige nicht in die Kassen einzahlen. Ich zahle bei gleichen Einnahmen (zumindest ab einer gewissen Größe) jedoch mehr Steuern und damit mehr in die Kassen ein (also höhere Abgaben), als ein normaler Arbeiter. Und das so etwas in Deinen Augen anscheinend nicht zählt. Was dieser Umstand mit einer Kalkulation zu tun hat weißt anscheinend nur Du.

Im letzten Abschnitt zeigst Du in meinen Augen dann deutlich, dass es Dir anscheinend nur darum geht, Selbstständige zu diskreditieren. Dass ich durch mein Verhalten dafür sorge, dass eben Angstellte diese "Geschenke" erhalten, weil ich unseren Junior anderweitig beaufsichtige, zählt eben nicht. Genauso wenig wie andere dadurch vielleicht ihren Job behalten oder eben weiter Geld verdienen können, egal. Spätestens hier merkt man, wie asozial unsere Gesellschaft geworden ist.

Und nein, diese Zahlungen sind eben kein Geschenk. Deswegen haben Leute wie ich in all den Jahren mehr Steuern gezahlt als Du. Wie man diese "Kasse" nennt, ist vollkommen egal. Mal davon abgesehen, dass solche Menschen wie ich auch dafür sorgen, dass andere zu arbeiten haben oder sogar Arbeitgeber sind.

@scz
Anscheinend ist das Problem wirklich schwer zu verstehen. Es ging um SOFORTHILFEN. Was ist an dem Wort nicht zu verstehen? Weißt Du wie lange es dauert, ALG II zu beantragen? WOCHEN. Und in der aktuellen Situation sicherlich noch länger. Bis dahin sind die Selbstständigen Pleite, und genau das gilt es zu verhindern. Da nutzt es nichts, wenn nach 2 Monaten das Geld vielleicht mal ankommt. Es ist das eine, wenn man durch schlechtes Wirtschaften in Bedrängnis gerät, aber hier trifft es auch vorher sehr gut laufende Unternehmen. Nur die können sich nicht über Monate durch Rücklagen über Wasser halten. Und am Ende sitzen ein paar Leute auf der Straße, und genau das gitl es zu verhindern - denn das wird den Staat sicherlich mehr kosten.

Mein Büro ist an die Wohnung gebunden, wenn ich die Wohnung nicht mehr habe, habe ich auch mein Büro nicht mehr und kann nicht arbeiten. So einfach ist am Ende die Rechnung.
 
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mischaef schrieb:
Wenn Du ein Problem mit Selbstsändigen hast, dann hab auch den "Hintern" in der Hose es offen zu sagen.
Ich war Selbstständig, Großteil der Familie ist es. Ich kenne das Metier in und auswendig. Aber da du offensichtlich nicht bereit bist zu diskutieren, sondern Unterstellung bringst und, wenn man deine falschen Aussagen widerlegt, dich windest und auf einmal zahlt man doch nicht mehr, aber die Grundlage ist ein fiktives Gehalt? Du zahlst höchstens "zuviel" im Vorraus, was du wieder bekommst. Letztlich zahlst du exakt soviel ein wie jeder andere mit dem selben gehalt auch. Das ist Fakt! Quellen dazu habe ich dir gezeigt, ich denke das Bundesgesundheitsministerium wird wissen, wie es läuft. Genau das selbe mit den Steuern, man zahlt als Selbstständiger nicht mehr Steuern, im Schnitt sogar weniger, weil man viel mehr absetzen kann. Der Steuersatz ist bei allen gleich, die Steuerprogression beim Einkommen kennt keine Unterscheidung zwischen Selbstständig und ANgestellt. Ansonsten belege bitte, auf welcher BAsis du mehr Steuern zahlst und welche Steuerstaffel auf dich angewendet wird, die dieses mehr begründne würde. Und wieivle Steuern ich zahle, kannst du dir weder ausmalen noch vorstellen, also spar dir dieses lächerliche Scheinargument.

Du bist nicht in der LAge, deine Behauptungen mit Fakten zu untermauern. Du behauptest irgendwas, was keiner außer dir nachvollziehen kann; Warum du indivuell mehr zahlst als deine Frau kann zig Gründe haben. Aber nur weil du den AG Anteil als Selbstständiger selbstredend auch abführst, zahlst du nicht mehr in die GKV ein, nur bekommt der AN halt diesen TEil seines Gehaltes gar nicht erst aufs eigene Konto. Du schon. Und ebenso gibt es keine eigene Steuerprogression für selbstständige, da kannst du ebenso oft es behaupten, wie du selbst festgestellt hast, machen wiederholungen von Behauptungne noch lange keine Fakten daraus.

Diese Gelder sind Geschenke an die Selbstständigen. Zu behaupten, dass stünde ihnen zu, auf BAsis der vermientlich höheren Zahlungen, das nenn ich arrogant. Man ist was "besseres" weil man sich einredet, man zahle mehr und kann dies nichtmal anhand der steuerechtlichen/GKV-rechtlichen Grundlagen belegen...
mischaef schrieb:
Spätestens hier merkt man, wie asozial unsere Gesellschaft geworden ist.
Du meinst, weil man eine Gegenleistung aus Steuerzahlungen ableitet, vor allem derart einseitig? Man kann soviele STeuern zahlen wie man will, Steuern zu zahlen leitet keine indiviuelle Gegenleistung ab...
 
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mischaef schrieb:
Ich zahle bei gleichen Einnahmen (zumindest ab einer gewissen Größe) jedoch mehr Steuern
Nein. Leider viel zu pauschal.
Der größte Fehler dabei ist, dass du von den "Einnahmen" auf die Höhe der Steuer schließt. Und das ist falsch. Die Höhe der Steuer wird nach dem zu versteuernden Einkommen bemessen. Und maßgebend dabei sind "Einkünfte" (Einnahmen abzüglich Ausgaben). Und da die Selbständigen in der Regel (gibt auch Ausnahmen) mehr Ausgaben (Betriebsausgaben) geltend machen können als ein Angestellter (Werbungskosten), kann es schnell kommen, dass Angestellte bei gleichen "Einnahmen" mehr Steuern zahlen müssen, da ein höheres zu versteuernde Einkommen. Und wenn beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, zahlen beide auch gleich viel Steuern (Steuerermäßigungen und sonstige von der persönlichen Situation abhängige Freibeträge Mal außen vor gelassen). Und ab einer gewissen Größe zahlen beide viel Steuern, da beide im Spitzensteuersatz landen.
Bei dem Rest enthalte ich mich, da nicht meine Baustelle.
PS: soll kein persönlicher Angriff sein oder Versuch dich zu diskreditieren. Dient lediglich der Klarstellung.
 
Ich will hier nochmals kurz reingrätschen, da bei der Besteuerung etc. wohl einiges unklar zu sein scheint. Ich bin seit Anfang 2019 Selbständig, habe auch die Soforthilfe beantragt, allerdings nur aus meinen anfallenden Verbindlichkeiten, die monatlich entstehen, dadurch kann ich aber dann von meinen restlichen Rücklagen, die sonst dafür Aufwendung finden würden, mir ein geringes Gehalt noch bezahlen. Das System ist trotzdem in meinen Augen merkwürdig, weil das Kapital was ich auf meinem Geschäftskonto habe, ist bei vielen Betrieben ja für Einkauf von Waren, Gehälter etc. eben dort hinterlegt. Braucht der Selbständige diese Ersparnisse auf, kann er keine Ware mehr einkaufen, hat er sonst keine Möglichkeit Umsatz zu generieren, ist er damit Insolvent. Diese Ersparnisse kann ein Selbständiger also eigentlich gar nicht jetzt verbrauchen, weil dann kann er seine Firma direkt schließen. Das gilt natürlich nicht in allen Branchen oder Bereichen.

Zur Besteuerung von Einzelunternehmer vs. Angestellten. Der Unterschied ist, dass der Selbständige den betrieblichen Gewinn des Unternehmens versteuern muss. Der betriebliche Gewinn, ist aber nicht das was der Unternehmer als Geld sich auszahlen kann, sondern davon kann er sich nur einen Teil als Privatentnahme auszahlen, weil es gewisse Positionen gibt, die den Betriebsgewinn nicht beeinflussen, trotzdem aber Kosten sind wie z.B. Darlehenskosten, Rente, Privatentnahme(Gehalt) etc. Rechnest du jetzt z.B. 30.000 € Gewinn vs. 30.000 € Bruttogehalt, wird der Angestellte deutlich besser da stehen. Dafür hat der Selbständige mehr Freiheiten, kann natürlich auch einfach mal in einem Jahr theoretisch seinen Gewinn verdoppeln usw. der Angestellte dagegen kann nicht einfach mal sein Gehalt verdoppeln.

@Mustis

Die Soforthilfe ist übrigens nicht komplett Kostenlos, sondern muss bei der nächsten jährlichen Steuererklärung als Gewinn mit versteuert werden. Hat also ein Unternehmer die Soforthilfe beantragt und macht danach dicke Gewinne, schießt er im Endeffekt sich selbst bei der nächsten Steuererklärung ins Knie. Kurzarbeitergeld ist aber auch nicht Steuerfrei... wissen viele auch nicht, dass sie da bei der Steuer nochmals gefickt werden.

Zu meiner eigenen Situation also für mich wäre auch ein zinsfreies Darlehen oder sowas in der Art ok gewesen, obwohl ich bereits ein Darlehen laufen habe und wie gesagt erst knapp 1,5 Jahre Selbständig bin, sprich mir das eigentlich überhaupt nicht in den Kram passt, trotzdem wäre das in meinen Augen eine bessere Lösung gewesen, weil das Geld muss zurück bezahlt werden. Jetzt rettet man zum Teil hoch defizitäre Betriebe, von denen nicht wenige auch schon vor der Corona Krise schlecht da standen oder gewirtschaftet haben, sonst hätten sie mehr Rücklagen bilden können. Dadurch wird der Exitus nur weiter hinaus gezögert. Es ist auch fraglich wieviel Geld man z.B. in Reiseunternehmen stecken will. Mal ernsthaft wer wird jetzt noch dieses Jahr nach Spanien oder Italien in Urlaub fahren? Man kann nicht ganze Branchen über Jahre mit Krediten irgendwie am Leben halten. Das alles ist einfach eine sehr verzwackte Situation.
 
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scz schrieb:
Dort ist klar beschrieben „akute Liquiditätsengpässe” überbrücken, z.B. also „laufende Betriebskosten
Also soweit ich das sehe sind damit Nahrungsmittel etc ganz klar abgedeckt.
Für einen Selbstständigen (ganz besonders wenn solo) sind das Betriebskosten des eigenen körpers, welcher ein wesentliches und zwingend notwendiges Betriebsmittel ist.

Über die Höhe der Kosten lässt sich dann wieder streiten. Ist die rituelle Feierabendcola für 70 Cent schon Privatvergnügen, oder notwendige Ausgabe zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit? Ich kenne den letzteren Fall, denn in Selbstständigkeit fällt es eher deutlich schwerer von der Arbeitszeit in die Freizeit zu wechseln.
Solange Geschäftsessen mit erheblich höheren Kosten steuerlich absetzbar sind sollte man da meiner meinung nach nicht derart knauserig sein.
 
Update vom 14. April 2020
Die wichtigsten Informationen aus der Pressekonferenz von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart vom 14. April 2020:

  • Ab Freitag, den 17. April 2020 werden die aufgrund von Betrugsfällen gestoppten Auszahlungen der Corona Soforthilfen wiederaufgenommen.
  • Sämtliche bereits bewilligten Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut gestellt werden.
  • Am 17. April wird auch die NRW-Soforthilfe-Webseite das Antragsformular wieder für neue Anträge freischalten. Sämtliche Anträge müssen über diese Webseite eingereicht werden – alle anderen Webseiten sind kriminelle Fälschungen.
  • Die Bearbeitung von Auszahlungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) verzögert sich, da hier verstärkt manuell auf betrügerische Antragstellungen mehrerer Gesellschafter geprüft wird.
  • Das Land NRW arbeitet gerade zusammen mit den Finanzämtern an einer automatisierten Prüfroutine für die Genehmigung von Auszahlungen. Wichtig ist, daß Sie in Ihrem Antrag eine IBAN für die Auszahlung angeben, die Ihrem Finanzamt im Zusammenhang mit Ihrer Steuernummer bekannt ist. Nur dann kann eine automatisierte Genehmigung und damit beschleunigte Auszahlung stattfinden.
 
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