würde den WR eh an einem Schattenplatz installieren.WinnieW2 schrieb:Und den Wechselrichter dann im Innenraum anschließen.
Elektronik mag keine Temperaturen. Langlebiger mit Kühlung.
Regelverhalten bei Laständerungen intressieren bei Kleinverbrauchern kaum den MessstellenWinnieW2 schrieb:v.a. was das Regelverhalten bei Laständerungen betrifft.
-Betreiber, wie auch Netzbetreiber. Es gibt auch Ferraris-Zähler mit Rücklaufsperre; siehe Symbol
auf dem Zähler.
In der Regel haben die aktuellen Digital-Zähler keinen Com-Anschluss und eine Verbindung
zur Zentrale. Die Smartmeter werden montiert, wenn bestellt oder jeweilige Tarife gewählt
werden, siehe WP, Klima, Kühlung usw.
Das APZ-Feld in den ab 2017, lt. TAB gefordert, bei Neu-Installation, ist auch schon wieder
fast hin fällig, weil die Modem-Module, rechts-unten im Feld, in den Zählern schon integriert
sind.
Vergütung gibt es dann wohl auch Keine, weshalb sich die Frage stellt, ob ein 2-Richtungs-
Zähler nun noch Pflicht oder der Standard-Digital ausreicht, wenn Ferraris-Zähler akezptiert,
= rückwärts funktioniert ( Der Messstellenbetreiber wechselt aber den Ferraris-Zähler
oft gegen einen Digitalzähler aus - ob ein Recht auf Ferraris-Zähler, weil Ferraris-Zähler
konform - Wird der Messstellenbetreiber entscheiden )
WinnieW2 schrieb:Einspeiseleistung pro Haushalt muss eine Elektrofachkraft anschließen und dem Netzbetreiber melden.
Vermutlich wird die Meldepflicht bestehen bleiben, damit der Netzbetreiber weiss,
was los ist am Ende. In Österreich legen die Aussenleiter-1 Verbraucher gelegentlich
die Transformatoren lahm ( gehen in Störung ) Aber dort Smartmeter-Pflicht, analog
wird bei Überlast eh abgeschalten ( zukünftig sogar mehr Abschaltungen = Tagesprogramm )
WinnieW2 schrieb:Nulleinspeisung, was aber mit höherem Investitionsaufwand verbunden ist, oder sich die Einspeisung finanziell vergüten lassen, was sich für ein BKW aber finanziell kaum rechnet.
Vor paar Jahren war ein Verzicht auf Einspeisevergütung gar nicht möglich, lt. EEG,
später konnte man ankreuzen, ob Vergütung oder vergütet. Nun erhält man gar nichts
mehr für die Einspeisung - analog ist der 2-Richtungs-Zähler dann obsolet -
- in der Regel
könnte dann ein BKW-Betreiber mit einem 2-Richtungs-Zähler, den 2-Richtungs
ausbauen lassen und gegen einen Einfachen ersetzen lassen - wären dann ein
100er+-% weniger Zählergebühren pro Jahr ( je nach Netzbetreiber unterschiedlich )