Dashatte ich mal bei Sky, weil in den Klauseln irgendwo steht, dass Erhöhungen bis 5% oder so rechtens sind ohne Sonderkündigungsrecht. Hatte ich dann Pech, hab trotzdem gekündigt, denn solche Ganoven unterstütze ich nicht.Magogan schrieb:Mein Kabelanschluss (PŸUR) wurde dieses Jahr um 1,99€ teurer und ich hatte kein Sonderkündigungsrecht...
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News Sonderkündigungsrecht: Vodafone erhöht Preise für DSL-Anschlüsse
- Ersteller nlr
- Erstellt am
- Zur News: Sonderkündigungsrecht: Vodafone erhöht Preise für DSL-Anschlüsse
deo
Fleet Admiral
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Die Preiserhöhung ist natürlich auch erforderlich, damit die Kunden weiterhin den gewohnt, guten Service erhalten.
Würde die Kostensteigerung nicht ausgeglichen, müsste sie im System eingespart werden, weil es sonst zu einer Gewinnwarnung kommen kann und das will ja keiner.
Falls jemand Ironie findet, so war es Absicht.
Würde die Kostensteigerung nicht ausgeglichen, müsste sie im System eingespart werden, weil es sonst zu einer Gewinnwarnung kommen kann und das will ja keiner.
Falls jemand Ironie findet, so war es Absicht.
Hayda Ministral
Banned
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dsahm schrieb:Du hast IMMER Sonderkündigungsrecht, wenn etwas teurer wird,wieals im Vertrag hinterlegt !
In diesem Fall korrigiert die Korrektur die Aussage. Wenn es wie im Vertrag hinterlegt teurer wird ergibt sich daraus eben kein Sonderkündigungsrecht.
spu
Lt. Junior Grade
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Kann ich der Erhöhung nicht einfach widersprechen und meinen Laufzeitvertrag dennoch bis zum Ende behalten? Vetrag ist Vertrag, und der gilt nun mal für beide Seiten. Und wenn ich in die AGB's von Vodafone schaue, ist nach meinem Verständnis eine Preiserhöhung bei Laufzeitverträgen nur zum Beginn der Verlängerung zulässig:
Aus den AGBs Punkt 3.7:
".... Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Ver trages (vgl. Ziff. 4.1) zulässig. "
Aus den AGBs Punkt 3.7:
".... Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Ver trages (vgl. Ziff. 4.1) zulässig. "
Hier mal aus den Sky AGBs:
Hat Vodafone sowas auch?
4 Preisanpassung
4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
Hat Vodafone sowas auch?
spu
Lt. Junior Grade
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@Singleton Hab jetzt erst gesehen, dass du das auch schon so gefragt hast.
@habla2k
Ja, hier ist mal der entsprechende Punkt zum Thema Vergütung aus den Vodafone AGBs:
3.7
Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamt-kosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die technische Zuführung der Inhalte/Dienste und die Netzzusammen-schaltung bzw. Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilneh-meranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberechtlich geschütz-ten Inhalten bestehen Gesamtkosten darüber hinaus aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergü-tungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweiter-sendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages (vgl. Ziff. 4.1) zulässig.
Ergänzung ()
@habla2k
Ja, hier ist mal der entsprechende Punkt zum Thema Vergütung aus den Vodafone AGBs:
3.7
Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamt-kosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die technische Zuführung der Inhalte/Dienste und die Netzzusammen-schaltung bzw. Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilneh-meranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberechtlich geschütz-ten Inhalten bestehen Gesamtkosten darüber hinaus aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergü-tungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweiter-sendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages (vgl. Ziff. 4.1) zulässig.
Hayda Ministral
Banned
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Gnah schrieb:Keiner, der irgendwie von der Übernahme betroffen ist, bekommt eine Preiserhöhung. Unitymedia betreibt lediglich Kabelanschlüsse und die Preiserhöhung betrifft ausschließlich DSL-Anschlüsse
UM betreibt Kabelanschlüsse die künftig Vodafone gehören. Vodafones DSL-Kunden werden zu einem Teil auch einen UM-Anschluß als Alternative buchen können. Insofern ist Deine Aussage, unabhänig davon wie gering der Grad der Betroffenheit sein wird, falsch.
K
Kink Monk
Gast
Das bedeutet die Konzerne schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu, Vodafone hätte ja auch einfach keine Preiserhöhung zulassen können.ScorpAeon schrieb:Kann man ja auch nachvollziehen und jeder will sein Stück vom Kuchen. Aber der Zeitpunkt ist so blöd gewählt dass man da schon schlucken muss.
Was lernen wir daraus die Arbeiterklasse muss Unabhängig seine Rechte einfordern.PUNKT.
Wattwanderer
Rear Admiral
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elwu schrieb:Ich bekäme, wenn ich den enstprechenden Tarif abschließen würde, per DSL bis zu 250 MBit im Download und bis zu 40 MBit im Upload. Und das unabhängig davon, wie viel die anderen 20 Parteien im Haus gerade beanspruchen. Beim Kabel ist das wohl nicht so.
Es gibt sie wohl, die solche Übertragungsraten tatsächlich erreichen. Bei den Standorten die ich betreue ist es leider nicht der Fall. Kabellängen zwischen 300 und 500 Meter. Keiner erreicht mehr als 90/35. Daher wird wohl 250/40 die letzte Ausbaustufe darstellen.
Diese vielleicht mögliche Höchstleistung der Telekom die vielleicht mal kommen werden (oder auch nicht) liegt noch unter dem was bei Vodafone bereits buchbar ist. Mit Aussicht auf deutlich mehr.
Das Problem mit Kabel ist bei uns aber nicht die Bandbreite sondern die Verfügbarkeit. Da wird wohl bei Vodafone viel am gesamten Netz herumgeschraubt. Auch steht die aktive Technik nicht nur auf der Straße wie bei der Telekom sondern auch im Haus. Dann versucht man den Hausverwalter am Freitag Abend zu erreichen damit ein Techniker in den Keller kann. Resultat: drei volle Tage ohne Internet/Telefon.
Die Ausfälle sind sogar so häufig, dass wir angefangen haben auf Multi-WAN Konfiguration zu setzen. Schnelle Vodafone Leitung plus lahme Telekom als Backup.
K
Kink Monk
Gast
Ich finde übrigens 1,39€ schon viel weil Lebensmittel auch teurer geworden sind und die Sprit auch teurer geworden ist, man bezahlt vielfach kleinteilig viel mehr. Bald reicht wohl nicht mehr Doppelherz...um sein Herz zu schonen.
mikeStevens
Cadet 3rd Year
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Phear schrieb:Das mag sein, ändert aber nichts daran, dass es ja wohl Leute bei anderen Anbietern gab, wie oben im Thread, wo das nicht explizit angeboten wurde. Kann man sich gerne einklagen, aber mal gucken wie viel Leute darauf Bock haben
Da gibt es nichts einzuklagen. Es ist geltendes Recht. Wenn du mit jemanden einen 24-Monatsvertrag zu einem bestimmten Preis "aushandelst", und der dann im laufenden Vertrag den Preis erhöhen möchte, ist das immer so. Egal welcher Anbieter, und egal ob DSL oder Mobilfunk, oder...
Das weiß auch Vodafone. Ich bin mir sicher, dass die oben erwähnte Preiserhöhung vor einer Verlängerung nach den 24 Monaten ausgesprochen wurde. Und dann ist es praktisch ein neuer Vertrag.
Ergänzung ()
Discovery_1 schrieb:Angeblich kommt er aus diesem Vertrag (durch die Hausverwaltung abgeschlossen) nicht raus, da es Bestandteil des Mietvertrages ist.
Autsch....das tut weh. Die Frage ist doch, warum er noch einen Vertrag bei 1und1 hat, wenn er schon für Vodafone zahlen muss....
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jk1895
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Die Telekom gehört vom Markt gedrängt! Mit Steuergeldern ein Imperium aufbauen und dann diktatorisch herrschen und abkassieren wollen. Die gehören enteignet.
Ich kapiere eh nicht, wie nur der dämliche Politiker hat alles privatisieren können!? So grundlegende Dinge wie Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser und öffentliche Verkehrsmittel gehören in öffentliche Hand.
Ich kapiere eh nicht, wie nur der dämliche Politiker hat alles privatisieren können!? So grundlegende Dinge wie Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser und öffentliche Verkehrsmittel gehören in öffentliche Hand.
Hatsune_Miku
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Aber schon echt merkwürdig das ganze, auch passend zur übernahme, es muss ja Geld fliessen.
Warum dann aber nur Vodafone und nicht der Rest wie o2 etc. auch ?
Warum dann aber nur Vodafone und nicht der Rest wie o2 etc. auch ?
mikeStevens
Cadet 3rd Year
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Hayda Ministral schrieb:In diesem Fall korrigiert die Korrektur die Aussage. Wenn es wie im Vertrag hinterlegt teurer wird ergibt sich daraus eben kein Sonderkündigungsrecht.
Das ist falsch. Für Laufzeitverträge gibt es Gesetze. Die kann kein Anbieter durch irgendwelche Klauseln / AGBs umgehen.
Die hier zitierte Sky-Klausel bezieht sich wohl auf das Vertragsende nach einem Jahr. Bei einer (automatischen) Verlängerung kann der Preis angehoben werden (=neuer Vertrag).
deo
Fleet Admiral
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Dank des Artikels habe ich mal ins Kundenkonto geguckt. Bei mir bleibt der Preis gleich. Aber es gibt eine Änderung bei den Endgeräten. Ich kann die EasyBox 804 gegen eine Fritzbox 7430 austauschen lassen, die dann ohne Kosten als Mietgerät weiter genutzt werden kann.
Zuletzt bearbeitet:
Hayda Ministral
Banned
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mikeStevens schrieb:Das ist falsch.
Vielleicht liest Du einfach noch einmal was ich schrieb statt das zu lesen was Du da hinein interpretiert hast. :-)
Wenn in einem Vertrag eine jährliche Preissteigerung um x Prozent enthalten ist dann ergibt sich aus dieser im Vertrag hinterlegten Preissteigerung kein Sonderkündigungsrecht. Jetzt klar? Oder bist Du immer noch der Meinung dass ich falsch liege?
Ergänzung ()
jk1895 schrieb:Die Telekom gehört vom Markt gedrängt! Mit Steuergeldern ein Imperium aufbauen
Ist schon wieder Freitag? Schon wieder das Stammtisch-Märchen von den Steuergeldern?
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K
Kink Monk
Gast
Also ich bin bei Unitymedia und ich sollte da wir umgezogen sind und einen Neuen Vertag bekommen wo wir 5€ mehr bezahlen sollten, da es selbst ein neuer Vertrag ist wollten sie selbst nichts von eine Kündigung wissen, was schon dreist ist!
Unitymedia hat auch so getan als hätte ich deren Fritzbox nicht zurück geschickt, beweise das mal am Telefon, ok.
Also Anwalt dabei Brief aufgesetzt und auf einmal konnten wir Kündigen innerhalb der 2 Wochenfrist, im September wechseln wir zu 1und1 mit einer Monatlichen Kündigungsfrist und sind keine 2 Jahre Gebunden!
Unitymedia hat auch so getan als hätte ich deren Fritzbox nicht zurück geschickt, beweise das mal am Telefon, ok.
Also Anwalt dabei Brief aufgesetzt und auf einmal konnten wir Kündigen innerhalb der 2 Wochenfrist, im September wechseln wir zu 1und1 mit einer Monatlichen Kündigungsfrist und sind keine 2 Jahre Gebunden!
Computerfuchs
Lieutenant
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- Juni 2009
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Hmm, ich habe bisher keine Infos von Vodafone bezüglich Preiserhöhung bekommen, obwohl mein Anschluss definitiv über eine von der Telekom angemietete VDSL-Leitung läuft. Gilt das nur für bestimmte Tarife?
highwind01
Commander
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- Okt. 2011
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Natürlich - So lange Telefonanbieter der Ansicht sind, man müsse Neukunden die Rabatte gerade zu nachwerfen, während bei Bestandskunden eher die Hölle zufriert, bevor sie auf die Idee kommen diese für "Treue" zu belohnen, sollte jeder auch den noch so kleinsten Anlass zur Sonderkündigung nutzen.Dore87 schrieb:Oh nein 1,39€ Mehrkosten im Monat. Direkt mal kündigen. Ernsthaft?
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