Strompreishammer

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Erkekjetter schrieb:
Und in der Statistik benutzt man keine MAthematik wie Addition und Division
In der Physik benutzt man auch mathematische Operationen. Deshalb wird Physik nicht zur Mathematik. Aber lassen wir das..
Erkekjetter schrieb:
Das ist die Quelle, die ich geliefert habe.
Dein Argument: zum 1.1.2022 gehen so viele an die Börse, dass dieser extreme Preisanstieg entstand.
Glaube ich nicht, denn Verträge enden oder beginnen seltenst am 1.1. eines Jahres, schon allein, weil sie nicht zwangsläufig 1 Jahr laufen. Zum weiteren kann ich als Reseller schon einen Vertrag schließen, bevor ich an die Börse gehe.
Und nochmals. Von Oktober bis 4.1.2022 sind eine signifikante Größe in einem 200 Tage-Chart. Der Graph hätte also deutlich sinken müssen. Das ist nicht der Fall.

Stellt man auf der Seite nämlich den Graph mal auf Juli 21 - 04.01.2022 erkennt man, dass der Graph deutlichst steigt und nur an den Feiertagen sank, um jetzt bereits wieder zu steigen.
Erkekjetter schrieb:
Natürlich beschaffen sie kurzfristig! Nämlich in dem Moment, wo du den Vertrag abschließt!
Kurzfristig bedeutet vom einen Tag auf den anderen.
"Der kurzfristige, einen Tag vor Lieferbeginn, Handel von Strom für die Deutschland erfolgt an der European Power Exchange (EPEX SPOT SE) in Paris." (gleiche Quelle)

Was ist an dem Satz: "Der Kauf dieser Stromblöcke erfolgt meistens unmittelbar nach Vertragsabschluß mehrere Monate vor Lieferbeginn. Nur ein kleiner Teil, die sogenannte Restmenge, der vertraglich zu liefernden Menge wird kurzfristig einen Tag vor Lieferbeginn (day-ahead) an der Leipziger Strombörse eingekauft." eigentlich so schwer zu verstehen? (gleiche Quelle)

Sie beschaffen also nicht kurzfristig, sondern Monate im Voraus. Demzufolge ist dieser aktuelle Preiswucher damit nicht zu erklären.
 
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--//-- schrieb:
Keine Sorge, der ist immer möglich.


Leider wäre das heute nicht der Fall gewesen.

Festnetz ist VoiP und beim Handy kam eine Fehlermeldung das Netz nicht vorhanden.

Den durch den großflächigen Stromausfall wurden auch deren Sendemasten Lahmgelegt.

Wie geht dann ein Notruf übers Handy?
 
karlos3 schrieb:
Wie geht dann ein Notruf übers Handy?
Der Notruf auf dem Handy ist nicht an ein Netz gebunden.
angenommen die Masten von Vodafone waren betroffen und es gab Notstrom bei Telekom und/oder o2, hätte sich das Handy auch ohne Netz und bei Wahl der 110/112 in eines der vorhandenen Netze gebucht
 
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@SpookyFBI Danke für die Erklärung.

Dann hätten wir ein Problem heute gehabt, es hatte laut den Nachbar auch Vodafone und o2 betroffen, es waren alle ~60min ohne Netz. Also hat das mit dem Notstrom wohl nicht geklappt.

Den bei uns ist die Abdeckung nicht ganz so groß im Näheren Umfeld sind es 2 Sendemasten der drei genannten die für unseren Ort zuständig sind und genau in dem Bereich war halt der Blackout.
 
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downforze schrieb:
Dein Argument: zum 1.1.2022
Am 1.1.22 ist gar kein großer Anstieg in Relation zu denen im Oktober oder an Weihnachten da und das habe ich auch keineswegs behauptet... . Der Peak mit bis zu 620€ war um Weihnachten.
downforze schrieb:
Kurzfristig bedeutet vom einen Tag auf den anderen.
Ach so, das ist fest definiert. wenns 2 Tage sind, ist es nicht mehr kurzfristig. Na dann! Gut das du das pasend für dich definierst...
downforze schrieb:
Was ist an dem Satz
Ja das Frage ich mich auch warum du dich damit schwer tust... Von Lieferbeginn habe ich nirgends geredet, sondern Vertratgsabschluss und das steht exakt auch so dort was du zitierst. Wenn ich den Vertrag um Weihnachten oder kurz darauf abschließe bzw. prüfe, dann sehe ich die Angbeote kalkuliert auf die dann grade aktuell gültigen preise. Die waren da grade in dem Peak. Und darum geht es. Genau deshalb lässt das auch gar keinen Schluss zu, wie der Strompreis in Wochen oder Monaten aussieht, weil die Stromhändler immer mit dem Strompreis zum Vertragsabschluss (NICHT Lieferbeginn) kalkulieren. Eben weil sie kurzfristig direkt nach Vertragsabschluss einkaufen. Und nicht Chargenweise über den Lieferungszeitraum, wo so ein Peak sich nciht so gravierend auswirkt...
downforze schrieb:
Sie beschaffen also nicht kurzfristig, sondern Monate im Voraus
ARGH!!!! Monate vor Lieferbeginn! Was völlig irrelevant ist und auch keiner in seinem Argument benutzt hat! Wenn ich aber heute eine Preisbörse aufsuche und vergleiche, dann kalkulieren die Stromhändler mit dem Preis der tagaktuell oder wenige Tage davor gültig war! Weil du nämlich, wenn du willst, dann den Vertrag abschließt und daraufhin, siehe deine Quelle, die Händler den Strom unmittelbar kaufen, ergo kurzfristig zum Zeitpunkt des Preisvergleiches/Vertragsabschluss! Und wenn dies garde mit so einem Peak wie Weihnachten aufeinander trifft, dann bekommst du eben solche horrenden Preise. Nur dass das NULL Aussagekraft hat, wie das ganze sich in Wochen oder Monaten später darstellt. Die Strompreishändler sind mit den jeweils aktuellen Angeboten KEIN Indiz für künftige Strompreise sondern NUR für Strompreise die aktuell sind. Und wie du selber siehst, sind diese ziemlich volatil...
 
Erkekjetter schrieb:
Also bitte. Das Ding wird Stillgelegt, weil der Bebauungsplan einkassiert wurde. Wenn das ein Beispiel ist, dann dafür, wieviel Einfluss die Energiekonzerne bei Bewilligungsverfahren haben und wie korrupt es dabei oft zugeht.
Das Gerichtsverfahren zu Datteln läuft noch oder hast Du diesbezüglich Insiderinfos? Dann teile diese doch bitte mit uns.
Erkekjetter schrieb:
Das Ding geht wiederrum vom Netz, weil es nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Und warum? Weil man beim Bau mit höheren Strompreisen gerechnet hat, als es 2014/2015 und folgend eingetreten sind. Soviel dann auch zum Thema billiger Kohlestrom....
Natürlich werden Kohlekraftwerke künstlich unwirtschaftlich, wenn man einen CO2-Preis einführt und die Volllaststunden durch Einspeisevorrang für EE-Anlagen nach unten drückt.
Erkekjetter schrieb:
Das Ding läuft seit 2015 und eine Stilllegung ist aktuell nicht geplant meines Wissens.
Alle Kohlekraftwerke sollen auf Wunsch einiger Leute bis 2030 stillgelegt werden.
Erkekjetter schrieb:
Von 4 deiner Beispiele bleibt also eines übrig, was wirklich aufgrund des Kohleausstiegs abgeschalten wird und noch nicht weitgehend abgeschrieben ist (aber auch nur, wenn man ignoriert, dass es ne riesenentschädigung gab und das Ding wegen zu geringer Strompreise ebenfalls grade so betriebswirtschaftlich betrieben werden konnte.)

Mit anderen Worten: Du lügst dir hier grade so richtig schon was zusammen...
Bitte mäßige Deine Ausdrucksweise, dringend.

Wenn ein Kraftwerk 2015 in Betrieb gegangen ist und 2030 stillgelegt werden soll, dann ist es bilanziell nicht abgeschrieben, die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums hatte ich verlinkt. Und auch das ist nur die halbe Wahrheit, weil nämlich die kalkulatorische Nutzungsdauer (welche für die Preisbildung entscheidend ist) und die technische Nutzungsdauer noch viel länger sind.
 
Binalog schrieb:
Wieso Insiderinfo? Das Verfahren läuft seit geraumer Zeit nicht mehr: https://www.dattelner-morgenpost.de...-datteln-4-ist-unwirksam-w1667774-7000054856/
Eine Berufung wurde ausgeschlossen, somit Ende der Geschichte... Ohne gültigen Bebauungsplan ist das Kraftwerk defacto illegal errichtet und darf nicht betrieben werden.
Binalog schrieb:
Natürlich werden Kohlekraftwerke künstlich unwirtschaftlich, wenn man einen CO2-Preis einführt und die Volllaststunden durch Einspeisevorrang für EE-Anlagen nach unten drückt.
Das Kraftwerk war mehr oder minder seit Inbetriebnahme unwirtschaftlich. Solange war die Bauphase nicht, dass man das nicht hätte korrekt kalkulieren können. Das hat absolut nichts mit den von dir genannten Gründen zu tun. Versuche bitte nicht, eine Fehlkalkulation des Betreibers hier als Stillegung wegen Ökopolitik darzustellen...
Binalog schrieb:
Alle Kohlekraftwerke sollen auf Wunsch einiger Leute bis 2030 stillgelegt werden.
Ja, noch ist es aber nicht. Du hast es aber als Beispiel gebracht, für Kraftwerke, die jung sind und abgeschaltet wurden oder unmittelbar bald abgeschaltet werden sollen. Und nicht irgendwann vll abgeschaltet werden. Wie gesagt, aktuell gibt es keine Pläne, dass dieser Block aus dem Netz genommen werden soll außer dem allgemeinen Plan mancher mit 2030 aus der Kohle rauszusein...

Binalog schrieb:
Bitte mäßige Deine Ausdrucksweise, dringend.
Die Ausdrucksweise ist vollkommen in Ordnung. Du lügst und biegst es dir zu Recht. 3 deiner 4 Beispiele sind nachgewiesen keine Stillegungen auf Grund des Kohleausstieges wie du es suggeriert hast! Ansonsten kannst du die Moderation ja als beurteilende Instanz dahingehend hinzuziehen...
Binalog schrieb:
Wenn ein Kraftwerk 2015 in Betrieb gegangen ist und 2030 stillgelegt werden soll,
Das ist aber eben nicht beschlossen! könnte so kommen oder ganz anders. Konkret ist für das betroffene Kraftwerk kein Plan zur Abschaltung vorhanden, das ist Fakt.
Binalog schrieb:
dann ist es bilanziell nicht abgeschrieben, die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums hatte ich verlinkt.
Und ich habe nie behauptet, dass die Kraftwerke restlos abgeschrieben sind ausnahmslos.
Binalog schrieb:
Und auch das ist nur die halbe Wahrheit,
Aha, du hast also Einsicht in die Abschreibungen der Betreiber? Und von wegen halbe Wahrheit. Wenn die AFA das so vorschreibt, dann hat der Betreiber das so zu tun. Da gibt es keine 2. Schicht an Abschreibung die länger läuft und ganz ehrlich, kein Unternehmer bei Verstand würde eine längere Abschreibung wählen als gesetzlich vorgeschrieben, schon gar nicht bei Anlagen, wie die vorgeschriebene Dauer derart lang ist. Ein Kohlekraftwerk von 50 Jahren hat heute keinen Wert mehr, weil es höchstwahrscheinlich nicht weiter betrieben werden darf weil technisch hoffnungslos veraltet. Wenn da ein Betreiber länger kalkuliert, betrachtete ich das als grob fahrlässig udn würde behaupten, dass kalkulatorisch die betreiber so rechnen, dass die Dinger sich erheblich früher armotisiert haben... Aber das Thema mit dem sich hinbiegen hatten wir ja schon anderweitig...
 
Mal eine andere Frage:

Wäre es sinnvoll, den z.B. Stromvertrag zu kündigen und für einige Zeit in den Grundversorgertarif zu fallen, damit der Lieferbeginn aus dem Winter z.B. in den Juli verschoben wird?
 
Erkekjetter schrieb:
Wieso Insiderinfo? Das Verfahren läuft seit geraumer Zeit nicht mehr: https://www.dattelner-morgenpost.de...-datteln-4-ist-unwirksam-w1667774-7000054856/
Eine Berufung wurde ausgeschlossen, somit Ende der Geschichte... Ohne gültigen Bebauungsplan ist das Kraftwerk defacto illegal errichtet und darf nicht betrieben werden.
Bist Du immer so gut informiert?

"Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) den zweiten Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt und eine Revision des Urteils augeschlossen. Dagegen hat der Energiekonzern Uniper nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt."


https://www.zfk.de/unternehmen/datteln-4-uniper-zieht-vor-das-bundesverwaltungsgericht

Erkekjetter schrieb:
Das Kraftwerk war mehr oder minder seit Inbetriebnahme unwirtschaftlich. Solange war die Bauphase nicht, dass man das nicht hätte korrekt kalkulieren können. Das hat absolut nichts mit den von dir genannten Gründen zu tun. Versuche bitte nicht, eine Fehlkalkulation des Betreibers hier als Stillegung wegen Ökopolitik darzustellen...
Du meinst also es gibt keinen CO2-Preis und keinen Einspeisevorrang für EE-Anlagen?
Erkekjetter schrieb:
(...)Die Ausdrucksweise ist vollkommen in Ordnung. Du lügst und biegst es dir zu Recht. 3 deiner 4 Beispiele sind nachgewiesen keine Stillegungen auf Grund des Kohleausstieges wie du es suggeriert hast! Ansonsten kannst du die Moderation ja als beurteilende Instanz dahingehend hinzuziehen...
Wer biegt sich jetzt was zu Recht? Nochmal die Bitte an Dich auf Deine Ausdrucksweise zu achten.
Erkekjetter schrieb:
(...)Ein Kohlekraftwerk von 50 Jahren hat heute keinen Wert mehr, weil es höchstwahrscheinlich nicht weiter betrieben werden darf weil technisch hoffnungslos veraltet. (...)
Die genannten Kraftwerke sind maximal 6 Jahre alt und keine 50.
Erkekjetter schrieb:
Wenn da ein Betreiber länger kalkuliert, betrachtete ich das als grob fahrlässig udn würde behaupten, dass kalkulatorisch die betreiber so rechnen, dass die Dinger sich erheblich früher armotisiert haben...
Die genannten Karftwerke waren/sind garantiert noch nicht kalkulatorisch abgeschrieben.
Erkekjetter schrieb:
Aber das Thema mit dem sich hinbiegen hatten wir ja schon anderweitig...
Das sehe ich.

Geliefert wie bestellt...

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Vielleicht hätte er sich klarer ausdrücken sollen und erklären, dass es den Leuten an den Geldbeutel und der Wirtschaft an die Wettbewerbsfähigkeit geht.
 
Wenn du dir die Frage anhand der Aussagen die hier kürzlich getroffen wurden inkl. Quelle nicht beantworten kannst....
 
DerHechtangler schrieb:
Das hängt davon ab, wie die Preise bei deinem Grundversorger sind.
Das wäre doch egal, da nach dem z.B: halben Jahr dann vernünftige Preisvergleiche möglich wären, da die Preise ja anscheindend im Winter extrem hoch sind und danach wieder sinken.
 
Binalog schrieb:
"Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) den zweiten Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt und eine Revision des Urteils augeschlossen. Dagegen hat der Energiekonzern Uniper nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt."
Beschwerde ist eine BEschwerde, das Verfahren aber dennoch rechtsgültig bis dato und abgeschlossen... spar dir besser deine Sprüche. Es steht sogar direkt in der Einleitung, dass eine Revision ausgeschlossen undd amit das Verfahren beendet ist.
Binalog schrieb:
Du meinst also es gibt keinen CO2-Preis und keinen Einspeisevorrang für EE-Anlagen?
Leg mir nicht Worte in den Mund. Deine Suggestivfragen kannst du dir gern sonstwo hinstecken.
Binalog schrieb:
Wer biegt sich jetzt was zu Recht? Nochmal die Bitte an Dich auf Deine Ausdrucksweise zu achten.
Du dir weiterhin. leider... Meine Ausdrucksweise halte ich weiterhin für vollständig angebracht.
Binalog schrieb:
Die genannten Kraftwerke sind maximal 6 Jahre alt und keine 50.
Wie man hier sieht. Auch das habe ich nirgendwo behauptet. Du greifst etwas von mir gesagtes auf, verdrehst es und setzt es in einen völlig anderen Kontext...
Binalog schrieb:
Die genannten Karftwerke waren/sind garantiert noch nicht kalkulatorisch abgeschrieben.
Auch das habe ich an keiner Stelle irgendwo bahauptet....
 
Andy8891 schrieb:
Das wäre doch egal, da nach dem z.B: halben Jahr dann vernünftige Preisvergleiche möglich wären
Und was hast Du bisher? Rechnest Du damit, dann Du in 6 Monaten einen Vertrag mit 10 Jahren Preisbindung, 15 Cent/kWh und 8€ Grundpreis erhälst? Ich nicht.

Wenn Du dann für ein paar Monate auf (u.U. nur Du weisst, wo Du wohnst und ob Du einen Taschenrechner hast) 60-70 Cent/kWh und einen Grundpreis von 20-30 Euro/Monat rutschst.

Außerdem, wenn Du heute kündigen kannst, warum nicht auch in ein paar Monaten. Es wird wohl keine hier einen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit und 60-70 Cent/kWh abschließen. Sinn macht eine heutige Kündigung nur, wenn Du entweder einen extrem guten und lang laufenden Neuvertrag bekommst oder die bisherige Grundversorgung extrem teuer ist.

Andy8891 schrieb:
da die Preise ja anscheindend im Winter extrem hoch sind und danach wieder sinken.
Finde ich persölich nicht. Weder in meinem Grundversorger (wenn ich den denn brauchen würde) noch z.B. in dem Angebot, das gestern bei der SüWag u.U. (ja, wie ich das mag, Du wohnst irgendwo und musst halt selber suchen) buchbar war.
 
Erkekjetter schrieb:
Beschwerde ist eine BEschwerde, das Verfahren aber dennoch rechtsgültig bis dato und abgeschlossen... spar dir besser deine Sprüche. Es steht sogar direkt in der Einleitung, dass eine Revision ausgeschlossen undd amit das Verfahren beendet ist.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich also völlig umsonst mit der Beschwerde, weil schon alles feststeht? Ich sehe das anders, wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird es zu einer Verhandlung kommen. Letztinstanzlich ist in diesem Fall offensichtlich noch nichts entschieden, auch wenn dies einige gerne hätten.
Erkekjetter schrieb:
(...)Wie man hier sieht. Auch das habe ich nirgendwo behauptet. Du greifst etwas von mir gesagtes auf, verdrehst es und setzt es in einen völlig anderen Kontext...(...)
Du hast mit 50 Jahre alten Kohlekraftwerken angefangen um Deine Aussagen zurechtzubiegen. Alle vier Kraftwerke die ich genannt hatte sind nicht älter als 6 Jahre.
 
Binalog schrieb:
Letztinstanzlich ist in diesem Fall offensichtlich noch nichts entschieden, auch wenn dies einige gerne hätten.
Dann solltest du dich nochmal damit befassen, was die Beschwerde eigentlich bewirken soll. Diese bezieht sich nämlich darauf, dass die Revision nicht zugelassen wurde. Wenn also die Beschwerde erfolg haben sollte, dann ist erstmal nur eine Revision möglich. Sowohl die Frist für die Einreichung der Beschwerde als auch die Frist für die Einreichung der ausfürhlichen Begründsung dazu sind abgelaufen. Leider finde ich partout nichts dazu, ob diese erfolgt sind und wie somit der aktuelle Stand ist. Da aber zumal die Beschwerde begründet werden muss, warum die Entscheidung, die Revision nicht zu zulassen falsch sei müsste dann in der Revision begründet werden, welche Rechtsfehler begangen worden sein sollen. Die eigentlichen Umstände des Falles werden bei beidem nicht mehr in Frage gestellt.... Der Urteilsspruch wäre an sich also weiterhin begründet, das Verfahren wäre dann nur durch einen Verfahresnfehler gescheitert, nicht dem inhalt nach... Die Frage ob die Bebauungspläne falsch waren, ist damit abschließend geurteilt... In meinen Augen ist das nichts anderes als strategische Zeitschinderei, in der das Kraftwerk weiter arbeiten kann..... Aber das Urteil ist entgegen meiner Aussage dann noch nicht vollständig rechtsgültig. Das ziehe ich hiermit zurück. Allerdings wird das bis auf Zeitschinden keinen Erfolg haben soweit ich das Verfahren beurteilen kann. Vll kann man ja irgendwann mal die ausführliche Begründung für die Beschwerde lesen.

Ansich ist diese Detailbetrachtung und die Diskussion darum völlig unsinnig weil das an sich gar nicht das Thema war. Deine ursprüngliche Auissage dazu war, dass dieses Kraftwerk hier abgestellt werden würde wegen der grünen Politik was, unabhängig ob das Verfahren nun rehctsgültig ist oder nicht, eben nicht stimmt. Wenn das Kraftwerk abgestellt wird, dann deshalb, weil die Bebauungspläne und das Verfahren dazu nicht korrekt waren.... Ich habe mich von dir auf einen für die ursprüngliche Aussage komplett irrelevanten Nebenkriegschauplatz ziehen lassen....
Binalog schrieb:
Du hast mit 50 Jahre alten Kohlekraftwerken angefangen um Deine Aussagen zurechtzubiegen. Alle vier Kraftwerke die ich genannt hatte sind nicht älter als 6 Jahre.
Ganz sicher nicht. Sondern als Entgegnung bezüglich halber Wahrheit und war zu keinem zeitpunkt, wie deutlich erkennbar, auf eines der bestehenden Kraftwerke bezogen sondern auf deine weltfremde Behauptung, dass Betreiber länger abschreiben würden unter Umständen... Wenn du den Beiträgen nicht mehr folgen kannst, solltest du es lassen. Die Aussage ist klar auf ein fiktives, heute 50 Jahre altes Kohlekraftwerk bezogen gewesen um aufzuzeigen, wie unsinnig deine Aussage ist, dass Betreiber länger kalkulatorisch abschreiben würden und warum das betriebswirtschaftlicher Unsinn ist.
 
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Erkekjetter schrieb:
(...) Die Aussage ist klar auf ein fiktives, heute 50 Jahre altes Kohlekraftwerk bezogen gewesen um aufzuzeigen, wie unsinnig deine Aussage ist, dass Betreiber länger kalkulatorisch abschreiben würden und warum das betriebswirtschaftlicher Unsinn ist.
Meine Aussage, dass sowohl die kalkulatorische also auch die technische Nutzungsdauer länger sind als die bilanzielle ist völlig korrekt...

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"Kalkulatorische Abschreibungen sind in die Gruppe der Anderskosten einzuordnen. Anders als bei den bilanzmäßigen Abschreibungen, basieren kalkulatorische Abschreibungen auf der tatsächlichen, verbrauchsbedingten Wertminderung der eingesetzten Anlagegüter."

https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/kalkulatorische-Abschreibungen.html

"Abschreibungszeitraum: ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens, die ebenfalls schwer abschätzbar ist. Kalkulatorische Abschreibungen können solange fortgesetzt werden, wie der Vermögensgegenstand betrieblich genutzt wird, unabhängig davon, ob er handelsrechtlich bereits abgeschrieben ist oder nicht.[4]"

https://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorische_Abschreibung
Ergänzung ()

DerHechtangler schrieb:
Bei allem Respekt, da haben die Grünen noch nie ein Geheimnis daraus gemacht...(5€/l z.B....)
Ich meine vielen ist noch gar nicht bewusst, welche Kostenlawine da auf sie zurollt. Gehört von hohen Energiepreisen hat man schon mal was, aber wenn dann am Tag X die Rechnung mit dem Betrag XXXX € auf dem Tisch liegt, wird es einiges an Aufregung geben. Die meisten haben das noch nicht auf dem Schirm.
 
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