?
--//--
Gast
Keine Sorge, der ist immer möglich.karlos3 schrieb:Das ist erschreckend da in dem Moment ja noch nicht einmal mehr ein Notruf möglich wäre.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Keine Sorge, der ist immer möglich.karlos3 schrieb:Das ist erschreckend da in dem Moment ja noch nicht einmal mehr ein Notruf möglich wäre.
Mein Fehler. Habe ich korrigiert.SpookyFBI schrieb:Das war CDU und FDP nach Fukushima
In der Physik benutzt man auch mathematische Operationen. Deshalb wird Physik nicht zur Mathematik. Aber lassen wir das..Erkekjetter schrieb:Und in der Statistik benutzt man keine MAthematik wie Addition und Division
Das ist die Quelle, die ich geliefert habe.Erkekjetter schrieb:
Kurzfristig bedeutet vom einen Tag auf den anderen.Erkekjetter schrieb:Natürlich beschaffen sie kurzfristig! Nämlich in dem Moment, wo du den Vertrag abschließt!
--//-- schrieb:Keine Sorge, der ist immer möglich.
Der Notruf auf dem Handy ist nicht an ein Netz gebunden.karlos3 schrieb:Wie geht dann ein Notruf übers Handy?
Wenn die Anzahl der Masten groß genug ist, kann das schon passieren.karlos3 schrieb:Den durch den großflächigen Stromausfall wurden auch deren Sendemasten Lahmgelegt.
Am 1.1.22 ist gar kein großer Anstieg in Relation zu denen im Oktober oder an Weihnachten da und das habe ich auch keineswegs behauptet... . Der Peak mit bis zu 620€ war um Weihnachten.downforze schrieb:Dein Argument: zum 1.1.2022
Ach so, das ist fest definiert. wenns 2 Tage sind, ist es nicht mehr kurzfristig. Na dann! Gut das du das pasend für dich definierst...downforze schrieb:Kurzfristig bedeutet vom einen Tag auf den anderen.
Ja das Frage ich mich auch warum du dich damit schwer tust... Von Lieferbeginn habe ich nirgends geredet, sondern Vertratgsabschluss und das steht exakt auch so dort was du zitierst. Wenn ich den Vertrag um Weihnachten oder kurz darauf abschließe bzw. prüfe, dann sehe ich die Angbeote kalkuliert auf die dann grade aktuell gültigen preise. Die waren da grade in dem Peak. Und darum geht es. Genau deshalb lässt das auch gar keinen Schluss zu, wie der Strompreis in Wochen oder Monaten aussieht, weil die Stromhändler immer mit dem Strompreis zum Vertragsabschluss (NICHT Lieferbeginn) kalkulieren. Eben weil sie kurzfristig direkt nach Vertragsabschluss einkaufen. Und nicht Chargenweise über den Lieferungszeitraum, wo so ein Peak sich nciht so gravierend auswirkt...downforze schrieb:Was ist an dem Satz
ARGH!!!! Monate vor Lieferbeginn! Was völlig irrelevant ist und auch keiner in seinem Argument benutzt hat! Wenn ich aber heute eine Preisbörse aufsuche und vergleiche, dann kalkulieren die Stromhändler mit dem Preis der tagaktuell oder wenige Tage davor gültig war! Weil du nämlich, wenn du willst, dann den Vertrag abschließt und daraufhin, siehe deine Quelle, die Händler den Strom unmittelbar kaufen, ergo kurzfristig zum Zeitpunkt des Preisvergleiches/Vertragsabschluss! Und wenn dies garde mit so einem Peak wie Weihnachten aufeinander trifft, dann bekommst du eben solche horrenden Preise. Nur dass das NULL Aussagekraft hat, wie das ganze sich in Wochen oder Monaten später darstellt. Die Strompreishändler sind mit den jeweils aktuellen Angeboten KEIN Indiz für künftige Strompreise sondern NUR für Strompreise die aktuell sind. Und wie du selber siehst, sind diese ziemlich volatil...downforze schrieb:Sie beschaffen also nicht kurzfristig, sondern Monate im Voraus
Das Gerichtsverfahren zu Datteln läuft noch oder hast Du diesbezüglich Insiderinfos? Dann teile diese doch bitte mit uns.Erkekjetter schrieb:Also bitte. Das Ding wird Stillgelegt, weil der Bebauungsplan einkassiert wurde. Wenn das ein Beispiel ist, dann dafür, wieviel Einfluss die Energiekonzerne bei Bewilligungsverfahren haben und wie korrupt es dabei oft zugeht.
Natürlich werden Kohlekraftwerke künstlich unwirtschaftlich, wenn man einen CO2-Preis einführt und die Volllaststunden durch Einspeisevorrang für EE-Anlagen nach unten drückt.Erkekjetter schrieb:Das Ding geht wiederrum vom Netz, weil es nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Und warum? Weil man beim Bau mit höheren Strompreisen gerechnet hat, als es 2014/2015 und folgend eingetreten sind. Soviel dann auch zum Thema billiger Kohlestrom....
Alle Kohlekraftwerke sollen auf Wunsch einiger Leute bis 2030 stillgelegt werden.Erkekjetter schrieb:Das Ding läuft seit 2015 und eine Stilllegung ist aktuell nicht geplant meines Wissens.
Bitte mäßige Deine Ausdrucksweise, dringend.Erkekjetter schrieb:Von 4 deiner Beispiele bleibt also eines übrig, was wirklich aufgrund des Kohleausstiegs abgeschalten wird und noch nicht weitgehend abgeschrieben ist (aber auch nur, wenn man ignoriert, dass es ne riesenentschädigung gab und das Ding wegen zu geringer Strompreise ebenfalls grade so betriebswirtschaftlich betrieben werden konnte.)
Mit anderen Worten: Du lügst dir hier grade so richtig schon was zusammen...
Wieso Insiderinfo? Das Verfahren läuft seit geraumer Zeit nicht mehr: https://www.dattelner-morgenpost.de...-datteln-4-ist-unwirksam-w1667774-7000054856/Binalog schrieb:Insiderinfos?
Das Kraftwerk war mehr oder minder seit Inbetriebnahme unwirtschaftlich. Solange war die Bauphase nicht, dass man das nicht hätte korrekt kalkulieren können. Das hat absolut nichts mit den von dir genannten Gründen zu tun. Versuche bitte nicht, eine Fehlkalkulation des Betreibers hier als Stillegung wegen Ökopolitik darzustellen...Binalog schrieb:Natürlich werden Kohlekraftwerke künstlich unwirtschaftlich, wenn man einen CO2-Preis einführt und die Volllaststunden durch Einspeisevorrang für EE-Anlagen nach unten drückt.
Ja, noch ist es aber nicht. Du hast es aber als Beispiel gebracht, für Kraftwerke, die jung sind und abgeschaltet wurden oder unmittelbar bald abgeschaltet werden sollen. Und nicht irgendwann vll abgeschaltet werden. Wie gesagt, aktuell gibt es keine Pläne, dass dieser Block aus dem Netz genommen werden soll außer dem allgemeinen Plan mancher mit 2030 aus der Kohle rauszusein...Binalog schrieb:Alle Kohlekraftwerke sollen auf Wunsch einiger Leute bis 2030 stillgelegt werden.
Die Ausdrucksweise ist vollkommen in Ordnung. Du lügst und biegst es dir zu Recht. 3 deiner 4 Beispiele sind nachgewiesen keine Stillegungen auf Grund des Kohleausstieges wie du es suggeriert hast! Ansonsten kannst du die Moderation ja als beurteilende Instanz dahingehend hinzuziehen...Binalog schrieb:Bitte mäßige Deine Ausdrucksweise, dringend.
Das ist aber eben nicht beschlossen! könnte so kommen oder ganz anders. Konkret ist für das betroffene Kraftwerk kein Plan zur Abschaltung vorhanden, das ist Fakt.Binalog schrieb:Wenn ein Kraftwerk 2015 in Betrieb gegangen ist und 2030 stillgelegt werden soll,
Und ich habe nie behauptet, dass die Kraftwerke restlos abgeschrieben sind ausnahmslos.Binalog schrieb:dann ist es bilanziell nicht abgeschrieben, die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums hatte ich verlinkt.
Aha, du hast also Einsicht in die Abschreibungen der Betreiber? Und von wegen halbe Wahrheit. Wenn die AFA das so vorschreibt, dann hat der Betreiber das so zu tun. Da gibt es keine 2. Schicht an Abschreibung die länger läuft und ganz ehrlich, kein Unternehmer bei Verstand würde eine längere Abschreibung wählen als gesetzlich vorgeschrieben, schon gar nicht bei Anlagen, wie die vorgeschriebene Dauer derart lang ist. Ein Kohlekraftwerk von 50 Jahren hat heute keinen Wert mehr, weil es höchstwahrscheinlich nicht weiter betrieben werden darf weil technisch hoffnungslos veraltet. Wenn da ein Betreiber länger kalkuliert, betrachtete ich das als grob fahrlässig udn würde behaupten, dass kalkulatorisch die betreiber so rechnen, dass die Dinger sich erheblich früher armotisiert haben... Aber das Thema mit dem sich hinbiegen hatten wir ja schon anderweitig...Binalog schrieb:Und auch das ist nur die halbe Wahrheit,
Bist Du immer so gut informiert?Erkekjetter schrieb:Wieso Insiderinfo? Das Verfahren läuft seit geraumer Zeit nicht mehr: https://www.dattelner-morgenpost.de...-datteln-4-ist-unwirksam-w1667774-7000054856/
Eine Berufung wurde ausgeschlossen, somit Ende der Geschichte... Ohne gültigen Bebauungsplan ist das Kraftwerk defacto illegal errichtet und darf nicht betrieben werden.
Du meinst also es gibt keinen CO2-Preis und keinen Einspeisevorrang für EE-Anlagen?Erkekjetter schrieb:Das Kraftwerk war mehr oder minder seit Inbetriebnahme unwirtschaftlich. Solange war die Bauphase nicht, dass man das nicht hätte korrekt kalkulieren können. Das hat absolut nichts mit den von dir genannten Gründen zu tun. Versuche bitte nicht, eine Fehlkalkulation des Betreibers hier als Stillegung wegen Ökopolitik darzustellen...
Wer biegt sich jetzt was zu Recht? Nochmal die Bitte an Dich auf Deine Ausdrucksweise zu achten.Erkekjetter schrieb:(...)Die Ausdrucksweise ist vollkommen in Ordnung. Du lügst und biegst es dir zu Recht. 3 deiner 4 Beispiele sind nachgewiesen keine Stillegungen auf Grund des Kohleausstieges wie du es suggeriert hast! Ansonsten kannst du die Moderation ja als beurteilende Instanz dahingehend hinzuziehen...
Die genannten Kraftwerke sind maximal 6 Jahre alt und keine 50.Erkekjetter schrieb:(...)Ein Kohlekraftwerk von 50 Jahren hat heute keinen Wert mehr, weil es höchstwahrscheinlich nicht weiter betrieben werden darf weil technisch hoffnungslos veraltet. (...)
Die genannten Karftwerke waren/sind garantiert noch nicht kalkulatorisch abgeschrieben.Erkekjetter schrieb:Wenn da ein Betreiber länger kalkuliert, betrachtete ich das als grob fahrlässig udn würde behaupten, dass kalkulatorisch die betreiber so rechnen, dass die Dinger sich erheblich früher armotisiert haben...
Das sehe ich.Erkekjetter schrieb:Aber das Thema mit dem sich hinbiegen hatten wir ja schon anderweitig...
Das wäre doch egal, da nach dem z.B: halben Jahr dann vernünftige Preisvergleiche möglich wären, da die Preise ja anscheindend im Winter extrem hoch sind und danach wieder sinken.DerHechtangler schrieb:Das hängt davon ab, wie die Preise bei deinem Grundversorger sind.
Beschwerde ist eine BEschwerde, das Verfahren aber dennoch rechtsgültig bis dato und abgeschlossen... spar dir besser deine Sprüche. Es steht sogar direkt in der Einleitung, dass eine Revision ausgeschlossen undd amit das Verfahren beendet ist.Binalog schrieb:"Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) den zweiten Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt und eine Revision des Urteils augeschlossen. Dagegen hat der Energiekonzern Uniper nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt."
Leg mir nicht Worte in den Mund. Deine Suggestivfragen kannst du dir gern sonstwo hinstecken.Binalog schrieb:Du meinst also es gibt keinen CO2-Preis und keinen Einspeisevorrang für EE-Anlagen?
Du dir weiterhin. leider... Meine Ausdrucksweise halte ich weiterhin für vollständig angebracht.Binalog schrieb:Wer biegt sich jetzt was zu Recht? Nochmal die Bitte an Dich auf Deine Ausdrucksweise zu achten.
Wie man hier sieht. Auch das habe ich nirgendwo behauptet. Du greifst etwas von mir gesagtes auf, verdrehst es und setzt es in einen völlig anderen Kontext...Binalog schrieb:Die genannten Kraftwerke sind maximal 6 Jahre alt und keine 50.
Auch das habe ich an keiner Stelle irgendwo bahauptet....Binalog schrieb:Die genannten Karftwerke waren/sind garantiert noch nicht kalkulatorisch abgeschrieben.
Und was hast Du bisher? Rechnest Du damit, dann Du in 6 Monaten einen Vertrag mit 10 Jahren Preisbindung, 15 Cent/kWh und 8€ Grundpreis erhälst? Ich nicht.Andy8891 schrieb:Das wäre doch egal, da nach dem z.B: halben Jahr dann vernünftige Preisvergleiche möglich wären
Finde ich persölich nicht. Weder in meinem Grundversorger (wenn ich den denn brauchen würde) noch z.B. in dem Angebot, das gestern bei der SüWag u.U. (ja, wie ich das mag, Du wohnst irgendwo und musst halt selber suchen) buchbar war.Andy8891 schrieb:da die Preise ja anscheindend im Winter extrem hoch sind und danach wieder sinken.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich also völlig umsonst mit der Beschwerde, weil schon alles feststeht? Ich sehe das anders, wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird es zu einer Verhandlung kommen. Letztinstanzlich ist in diesem Fall offensichtlich noch nichts entschieden, auch wenn dies einige gerne hätten.Erkekjetter schrieb:Beschwerde ist eine BEschwerde, das Verfahren aber dennoch rechtsgültig bis dato und abgeschlossen... spar dir besser deine Sprüche. Es steht sogar direkt in der Einleitung, dass eine Revision ausgeschlossen undd amit das Verfahren beendet ist.
Du hast mit 50 Jahre alten Kohlekraftwerken angefangen um Deine Aussagen zurechtzubiegen. Alle vier Kraftwerke die ich genannt hatte sind nicht älter als 6 Jahre.Erkekjetter schrieb:(...)Wie man hier sieht. Auch das habe ich nirgendwo behauptet. Du greifst etwas von mir gesagtes auf, verdrehst es und setzt es in einen völlig anderen Kontext...(...)
Dann solltest du dich nochmal damit befassen, was die Beschwerde eigentlich bewirken soll. Diese bezieht sich nämlich darauf, dass die Revision nicht zugelassen wurde. Wenn also die Beschwerde erfolg haben sollte, dann ist erstmal nur eine Revision möglich. Sowohl die Frist für die Einreichung der Beschwerde als auch die Frist für die Einreichung der ausfürhlichen Begründsung dazu sind abgelaufen. Leider finde ich partout nichts dazu, ob diese erfolgt sind und wie somit der aktuelle Stand ist. Da aber zumal die Beschwerde begründet werden muss, warum die Entscheidung, die Revision nicht zu zulassen falsch sei müsste dann in der Revision begründet werden, welche Rechtsfehler begangen worden sein sollen. Die eigentlichen Umstände des Falles werden bei beidem nicht mehr in Frage gestellt.... Der Urteilsspruch wäre an sich also weiterhin begründet, das Verfahren wäre dann nur durch einen Verfahresnfehler gescheitert, nicht dem inhalt nach... Die Frage ob die Bebauungspläne falsch waren, ist damit abschließend geurteilt... In meinen Augen ist das nichts anderes als strategische Zeitschinderei, in der das Kraftwerk weiter arbeiten kann..... Aber das Urteil ist entgegen meiner Aussage dann noch nicht vollständig rechtsgültig. Das ziehe ich hiermit zurück. Allerdings wird das bis auf Zeitschinden keinen Erfolg haben soweit ich das Verfahren beurteilen kann. Vll kann man ja irgendwann mal die ausführliche Begründung für die Beschwerde lesen.Binalog schrieb:Letztinstanzlich ist in diesem Fall offensichtlich noch nichts entschieden, auch wenn dies einige gerne hätten.
Ganz sicher nicht. Sondern als Entgegnung bezüglich halber Wahrheit und war zu keinem zeitpunkt, wie deutlich erkennbar, auf eines der bestehenden Kraftwerke bezogen sondern auf deine weltfremde Behauptung, dass Betreiber länger abschreiben würden unter Umständen... Wenn du den Beiträgen nicht mehr folgen kannst, solltest du es lassen. Die Aussage ist klar auf ein fiktives, heute 50 Jahre altes Kohlekraftwerk bezogen gewesen um aufzuzeigen, wie unsinnig deine Aussage ist, dass Betreiber länger kalkulatorisch abschreiben würden und warum das betriebswirtschaftlicher Unsinn ist.Binalog schrieb:Du hast mit 50 Jahre alten Kohlekraftwerken angefangen um Deine Aussagen zurechtzubiegen. Alle vier Kraftwerke die ich genannt hatte sind nicht älter als 6 Jahre.
Meine Aussage, dass sowohl die kalkulatorische also auch die technische Nutzungsdauer länger sind als die bilanzielle ist völlig korrekt...Erkekjetter schrieb:(...) Die Aussage ist klar auf ein fiktives, heute 50 Jahre altes Kohlekraftwerk bezogen gewesen um aufzuzeigen, wie unsinnig deine Aussage ist, dass Betreiber länger kalkulatorisch abschreiben würden und warum das betriebswirtschaftlicher Unsinn ist.
Ich meine vielen ist noch gar nicht bewusst, welche Kostenlawine da auf sie zurollt. Gehört von hohen Energiepreisen hat man schon mal was, aber wenn dann am Tag X die Rechnung mit dem Betrag XXXX € auf dem Tisch liegt, wird es einiges an Aufregung geben. Die meisten haben das noch nicht auf dem Schirm.DerHechtangler schrieb:Bei allem Respekt, da haben die Grünen noch nie ein Geheimnis daraus gemacht...(5€/l z.B....)