Erkekjetter
Rear Admiral
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Das ist ja richtig. Deswegen ist es ja betriebswirtschaftlicher unsinn es bei solch langen laufzeiten bei einer sache wie einem kohlekraftwerk noch länger abzuschreiben intern… weil man eben davon ausgehen muss, dass man es nicht länger betreiben darf eben weil ein kohlekraftwerk nach 50 jahren veraltet ist. Wer das in dem bereich tut, handelt meines erachtens fahrlässig. Und da die kalkulatorische abschreibung eben auch zu kalkulation dient, würde man sich das projekt damit schön rechnen. Denn je länger es läuft, desto länger hat man zur armortisation.