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Artikel-Update: Die Vereinbarung ist wohl deutlich umstrittener, als dies auf den ersten Blick erscheint. Eigentlich war der Branchenverband Bitkom mit den Vertragsverhandlungen mit der ZPÜ beauftragt, bei einer internen Abstimmung sprach sich jedoch keine 2/3-Mehrheit für die nun von der BCH akzeptierten Modalitäten aus. Das Präsidium der Bitkom beabsichtigte entgegen des Abstimmungsergebnisses offensichtlich dennoch eine Unterzeichnung des Vertrages, was nur durch eine einstweilige Verfügung verhindert werden konnte. Die Firmen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony gründeten daraufhin im Dezember den BCH, um auf eigene Faust eine Einigung mit der ZPÜ zu treffen, ohne auf die kleineren Hersteller Rücksicht nehmen zu müssen.
Gründe für die Ablehnung des Vertrages waren aus Sicht der Gegner gleich mehrere Mängel. Grundsätzlich bemängelt wird, dass einer von der Bitkom in Auftrag gegebenen Studie von TNS Infratest nur ein Bruchteil der Geschäfts- (0,1 Prozent) und Konsumenten-PCs (0,7 Prozent) überhaupt in relevantem Maße zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werde und daher die Abgabe generell nicht anfallen sollte. Zudem fehle eine – im Urheberrechtsgesetz vorgesehene – Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Konsumenten-PCs. Weiterhin sei die Abgabe mit einer Höhe von 13,65 Euro viel zu hoch, was unter anderem durch ein Gutachten von Bird & Bird gestützt wird, das angesichts der Nutzungsintensität bei Konsumentenrechnern einen Betrag von maximal einem Euro für angemessen erachtet. Außerdem enthalte der Vertrag Fehler, die eine Anrechnung der mittelbar an die GEMA gezahlten Gebühren für DVD-Brenner nicht erlauben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Streit innerhalb der Bitkom entwickelt und ob die großen Firmen es schaffen, durch eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bitkom oder andere Maßnahmen den Vertrag doch noch allgemein durchzudrücken.
Gründe für die Ablehnung des Vertrages waren aus Sicht der Gegner gleich mehrere Mängel. Grundsätzlich bemängelt wird, dass einer von der Bitkom in Auftrag gegebenen Studie von TNS Infratest nur ein Bruchteil der Geschäfts- (0,1 Prozent) und Konsumenten-PCs (0,7 Prozent) überhaupt in relevantem Maße zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werde und daher die Abgabe generell nicht anfallen sollte. Zudem fehle eine – im Urheberrechtsgesetz vorgesehene – Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Konsumenten-PCs. Weiterhin sei die Abgabe mit einer Höhe von 13,65 Euro viel zu hoch, was unter anderem durch ein Gutachten von Bird & Bird gestützt wird, das angesichts der Nutzungsintensität bei Konsumentenrechnern einen Betrag von maximal einem Euro für angemessen erachtet. Außerdem enthalte der Vertrag Fehler, die eine Anrechnung der mittelbar an die GEMA gezahlten Gebühren für DVD-Brenner nicht erlauben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Streit innerhalb der Bitkom entwickelt und ob die großen Firmen es schaffen, durch eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bitkom oder andere Maßnahmen den Vertrag doch noch allgemein durchzudrücken.