Hier mal ein paar sehr "lustige" Zitate aus den Besonderen Geschäftsbedingungen-Wifispot
4.1. [...] Für die erforderliche Stromversorgung sorgt der Kunde. Dem Kunden ist die Nutzung
des Homespots an diesem Router nicht möglich.
4.2 Für den Fall, dass der kabelbasierte Internetzugang des Kunden gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem Anbieter, insbesondere wegen Zahlungsverzug gemäß § 45k TKG, gesperrt wird, ist von dieser Sperre auch WifiSpot betroffen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Homespot am Router des Kunden auch weiterhin anderen WifiSpot Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Ja, wenn ich mit denen im Clinch lieg, kickt mich Unitimedia aus meinem Zwangsrouter, aber lässt den Reste der Welt noch auf meine Stromkosten surfen. - also das find ich mal richtig toll.
5.2. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugten Zugriff auf die über WifiSpot übertragenen Daten verschaffen. Für die Sicherheit der Datenverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Schon klar, dass es keine absolute Sicherheit gibt, darum würden viele es wohl gern vermeiden das Gerät zu öffnen damit nicht plötzlich jemand die DNS-Serveradressen manipuliert hat. Auf jeden Fall ist Unity Media aus der Sache raus. Das ist ebenfalls super.
6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu WifiSpot umgehend zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde die Nutzung seines Homespots nicht nur kurzfristig, z. B. zum Neustart des Routers, beeinträchtigt oder unterbricht.
Also Nachts den Router abschalten ist verboten? - auch toll.
6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen,
ja, klar mach ich doch gern