News Verbraucherschutz: Unitymedia wegen privater WLAN-Hotspots abgemahnt

timo82 schrieb:
Jetzt jammern direkt alle.

Habt ihr euch auch mal Gedanken gemacht, bevor ihr jammert?

Wer nimmt denn bitte seinen router vom Netz?

Hast du schon einmal davon gehört, dass Menschen ab und zu für längere Zeit ihr Domizil verlassen? Das nennt sich Außendienst, Besuch bei Freunden oder Bekannten oder Urlaub.
 
Dragon0001 schrieb:
Nein, es werden nie mehr als 10 MBit/s für den Wifispot geschaltet.
Bei Anschlüssen ab 100 Mbit werden bis zu 50Mbit freigegeben. (welche ja "obenauf" geschaltet werden sollen)
 
Ich wohne in einer Großstadt, in einem Mehrfamilienhaus und aktuell ists schon unmöglich einen annähernd freien 2.4GHz Kanal zu finden. Wenn dann bald alle UM Kunden noch ein zusätzliches Guest-Netzwerk betreiben wird das noch schlimmer. Klar, es gibt 5 Ghz WLAN, aber erstens können das noch nicht alle Geräte und von der Leistung sind die UM-Router damit teilweise langsamer unterwegs (habs selbst gemessen).

Ansonsten absolut angebracht die Abmahnung. Finde es ein Unding einen derartigen Eingriff einfach als Opt-out durchzudrücken. Die meisten Leute wissen gar nicht was das technisch bedeutet. Zudem ist die Argumentation von UM einfach dreist:
Sie werben für das Hotspot Projekt, indem Sie es als das größtes Hotspot-Netz anpreisen. Das wiederum geht nur, wenn Sie bereits im Voraus die Einwilligung der Kunden als zugesichert ansehen. Gehts noch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wishbringer schrieb:
Nun kann man aber nicht sagen, dass der zusätzliche WLAN-Kanal nur 5 Watt ausmacht.
Es gibt Leute, die Nachts ihr Gerät ganz ausschalten.
Ein normaler WLAN-Accesspoint verbraucht ca. 15 Watt. Also 3 Euro im Monat.
Durch so eine Reduzierung des Mietpreises wäre ein Argument schon mal aus der Welt geschafft.
Die FB 6490 verbraucht 11-12 Watt laut diversen Test.
 
Sie probieren's immer wieder...
Geht's durch isses gut, wenn nicht, dann haben wir vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt“ :freak:
Unglaublich!
Denken die nicht mit? Oder kennen die das Vertragsrecht nicht? Was für Dilettanten!
Und was soll das "überhaupt"???
Der AP steht mitten in der Wohnung - womöglich noch im 2. oder 3. Stock - was soll da bitte auf der Strasse noch ankommen?
 
Hier mal ein paar sehr "lustige" Zitate aus den Besonderen Geschäftsbedingungen-Wifispot

4.1. [...] Für die erforderliche Stromversorgung sorgt der Kunde. Dem Kunden ist die Nutzung
des Homespots an diesem Router nicht möglich.

4.2 Für den Fall, dass der kabelbasierte Internetzugang des Kunden gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem Anbieter, insbesondere wegen Zahlungsverzug gemäß § 45k TKG, gesperrt wird, ist von dieser Sperre auch WifiSpot betroffen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Homespot am Router des Kunden auch weiterhin anderen WifiSpot Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Ja, wenn ich mit denen im Clinch lieg, kickt mich Unitimedia aus meinem Zwangsrouter, aber lässt den Reste der Welt noch auf meine Stromkosten surfen. - also das find ich mal richtig toll.


5.2. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugten Zugriff auf die über WifiSpot übertragenen Daten verschaffen. Für die Sicherheit der Datenverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Schon klar, dass es keine absolute Sicherheit gibt, darum würden viele es wohl gern vermeiden das Gerät zu öffnen damit nicht plötzlich jemand die DNS-Serveradressen manipuliert hat. Auf jeden Fall ist Unity Media aus der Sache raus. Das ist ebenfalls super.

6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu WifiSpot umgehend zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde die Nutzung seines Homespots nicht nur kurzfristig, z. B. zum Neustart des Routers, beeinträchtigt oder unterbricht.

Also Nachts den Router abschalten ist verboten? - auch toll.


6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen,

ja, klar mach ich doch gern
 
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Ich bin ja mal gespannt. Mein Vater hat sein Diensthaus von der Stadt Köln auf dem Sportgelände von Fortuna Köln. Ich muss jetzt nicht erwähnen, wie lustig das wird, wenn ich das nicht morgen bei ihm direkt unterbinde.
 
Ist in der Schweiz schon so. Habe es direkt ausgeschaltet auf der Homepage. Die können mich mal.
 
Hotspot lässt sich auch über das Kundensystem abschalten ;)

Die Bandbreite wird mit sicherheit leiden. Es ist ein Shared Medium und selbst bei mir ist Abends die Bandbreite schlechter als am Tag.
Mit einem Kostenlosen WLAN, wird das noch schlimmer. Außerdem sind die meisten WLAN Kanäle schon jetzt belegt. Freue mich schon auf die Störungen die von diesen Hotspots verursacht werden.
 
@Dr. Johnson: Aktivierst du W-Lan von dir aus über eine Vertragsänderung, kostet Dich das 5€. Jetzt aktiviert UM das W-Lan umsonst (in ihrer Hardware, die nur aus praktischen Gründen bei dir stehen muss) und du darfst es auch nutzen, sogar andere Hotspots von UM. Glaubst du ernsthaft, das der zusätzliche Strom für nur das W-Lan über 5€ im Monat kommt?

Kunde des WiFiSpots ist für die Datensicherheit verantwortlich? Na sicher, denn Kunde dort bist nicht du, sondern der Nutzer des Spots. Da dieser nicht verschlüsselt ist, ist der Kunde (Nutzer) verantwortlich.

Nein, Nachts den Router abzuschalten ist OK. Aber dann darfst du das UM-Hotspot Netz halt nicht Nutzen. Dein Pech.

Punkt 6.9 verstehe ich allerdings nicht. UM ist doch Provider, der Hotspot gehört denen und wird von UM auch betrieben. Als Provider sind sie per Gesetz von der Haftung ggü Dritten ausgenommen. Oder ist das Gesetz lt UM-Anwälten nicht soo Wasserdicht, dass sie es über die AGB's nochmal ausschliessen müssen? Hm..

Du regst dich darüber auf, dass du bei Nichtzahlen von UM den/die Hotspots nicht mehr Nutzen darfst? Wäre mir als Betreiber echt egal, du hast nicht gezahlt, warum sollte dir kulanterweise der Betreiber noch Daten geben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht das gleiche was die Telekom schon länger macht? Warum gab es für die keine Abmahnung, für UM aber schon? Da das öffentliche WLAN bei Verträgen und Routern der Telekom weiterhin standardmäßig aktiviert ist scheint es entweder keine Abmahnung gegeben zu haben oder sie hatte keinerlei Erfolg. Darüber hab ich auch in den News hier nichts gelesen. Eine Abmahnung gegenüber UM, die lediglich das Vorhaben laut angekündigt haben und noch nicht umgesetzt haben, ist jedoch eine News wert. Hmmm... vielleicht sollten die gleich noch eine Abmahnung an die Telekom dranhängen. Das Verhalten finde ich wie so viele andere hier nicht akzeptabel gegenüber zahlenden Kunden. Aber der generelle Gedanke, man könne beim Kunden machen was man will, ist ja nun nicht neu. Man muß ja fleißig und achtsam sein, daß einem Microsoft nicht seine aktuelle Malware draufdrückt.
 
Für den Telekom Hotspot muss man sich aktiv anmelden und diesen als Option buchen, dass ist der feine Unterschied.
UM = UPC = ........
 
Tja, bin ich froh nur Internet bei denen zu haben - mit eigener Hardware :) All die armen Kunden die die Unitymedia Krüppel-Hardware einsetzen (müssen).... tun mir richtig leid!
 
Tomsenq schrieb:
Bei Anschlüssen ab 100 Mbit werden bis zu 50Mbit freigegeben. (welche ja "obenauf" geschaltet werden sollen)
Nein, die Wifispots sind immer auf 10 MBit/s begrenzt. Schneller kann nur an den Unitymedia-Hotspots gesurft werden.
G00fY schrieb:
Ich wohne in einer Großstadt, in einem Mehrfamilienhaus und aktuell ists schon unmöglich einen annähernd freien 2.4GHz Kanal zu finden.
Durch die zusätzliche SSID werden keine weiten Kanäle belegt (vorausgesetzt der Kunde nutzt schon WLAN).
Dr. Johnson schrieb:
Ja, wenn ich mit denen im Clinch lieg, kickt mich Unitimedia aus meinem Zwangsrouter, aber lässt den Reste der Welt noch auf meine Stromkosten surfen. - also das find ich mal richtig toll.
Wenn der Anschluss gesperrt ist, kannst du den Router ja ausschalten, wenn es stört. :rolleyes:
Dr. Johnson schrieb:
6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu WifiSpot umgehend zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde die Nutzung seines Homespots nicht nur kurzfristig, z. B. zum Neustart des Routers, beeinträchtigt oder unterbricht.

Also Nachts den Router abschalten ist verboten? - auch toll.
Wenn man am Wifispot teilnehmen will, muss man halt auch selbst einen bereitstellen. Ob sie das auch tatsächlich machen, ist eine andere Frage.
Zanza schrieb:
Hat man dann die gleiche IP wie der Besitzer ?
Nein.
luda schrieb:
Ich bin ja mal gespannt. Mein Vater hat sein Diensthaus von der Stadt Köln auf dem Sportgelände von Fortuna Köln. Ich muss jetzt nicht erwähnen, wie lustig das wird, wenn ich das nicht morgen bei ihm direkt unterbinde.
Mehr als 5 Unitymedia-Kunden können sich sowieso nicht anmelden.
 
ich sag nur businesskunde

- keine schrott hardware
- guter support
- kein wlan bullshit gehotspoet
- und das wichtigste zu letzt ;- ) kein DS LITE !

mein Netzwerk ist am wochenende an einem feiertag ausgefallen. Halben tag später kamen techniker und haben im haus sachen gewechselt den ganzen tag bis es funktioniert hat. Also an alle Technicolor 7200 geschädigten.. guckt euch mal den business tarife an so schlecht und teuer sind die auch net !
 
layen, du bist im falschen Netz unterwegs, das ganze bezieht sich meines Wissens nach NUR auf Kabelkunden, kein DSL.
 
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