Stampfi82 schrieb:
Sie dürfen ihre Vertragspartner grundsätzlich willkürlich und frei wählen, eine Begründung für die Ablehnung ist nicht notwendig. Onlineshops haben sogar ein virtuelles Hausrecht und können dich blocken. Alles wie im Laden in der Innenstadt auch. Anstrengender Kunde? --> TÜR.
Das ist nicht korrekt. Ich arbeite in derartigen Firmen und bin in die Rechtsfälle involviert. Ein imaginäres Hausrecht besteht nur dann wenn die Gründe nachweislich und nachvollziehbar sind. Dem entgegen steht natürlich das Wahlrecht des Vertragspartners, ist aber immer Einzelfall abhängig und wird weder rechtlich festgelegt und muss immer per Gericht entschieden werden.
Ergo wird kaum ein Unternehmen solche Probleme auf sich nehmen wollen, wenn es zu einem Anwaltsschreiben käme.
Als BSP für "nachweislich und nachvollziehbar" ist z.B der ausgenutzte Gratiswiderruf/Rückgabe 10 x gekauft 9 x zurückgeschickt, wäre dann Geschäftsschädigend und könnte mit der Begründung nicht für weitere Käufe zugelassen werden.
Oder z.B Aktionsartikel X steht nur pro Käufer pro Kunde einmalig zur Verfügung und der Geschäftskunde hätte den Artikel bereits 1 x in der aktuellen Aktion erworben. Das wären z.B valide Gründe die ein Unternehmen angeben muss, wenn Sie dich nachweislich vom Kauf ausperren.
Einfach aussperren anhand "wir wollen nciht das du den Artikel X kaufst" ist zwar möglich, aber rechtlich nicht haltbar.
@someoneElse666 Die Gründe warum jmd nicht zugelassen wird muss ein Unternehmen nur vom dem Gesetzgeber darstellen, jedoch nicht in der freien Kommunikation mit Person X. Insofern wäre ein Unternehmen reichlich dumm wenn Sie sagen, sie wollen nicht, dass Geschäftskunden den Artikel kaufen. Wäre direkt ein Nachweis für die Klage

Denn wenn Sie das so sagen, müssten Sie es theoretisch nachvollziehbar und nicht gegen Gesetze verstoßend darlegen. Vermutlich einfach einen weniger schlauen Mitarbeiter am Telefon gehabt.