News Verfügbarkeit und Preise: Hier gibt es AMD Radeon RX 9070 XT und RX 9070 zu kaufen

Alphanerd schrieb:
@Nordgermane69

Verstehe gar nicht, warum mit dir keine Geschäfte machen will 😂

So ein tiefenentspannter rationaler und gebildeter mensch, der du zu sein scheinst.

Das Gegenstück zu Consumerkarten sind übrigens nicht Firmenkarten.

Schon mal über die eigene Frage nachgedacht? Könnte helfen...
 
Nordgermane69 schrieb:
Auf telefonische Nachfrage wurde nur gesagt, ist nicht gewollt und könne man lang drüber diskutieren blablabla.
Aber andererseits wollen sie Geschäftskunden mit eigenem Ansprechpartner und besonderem Service ködern.
absolutes NoGo für Mich. Mich sehen die nicht wieder - auch nicht mehr privat!
Nicht gewollt :D wenn dem so ist verstoßen Sie mit der Aussage gegen geltendes EU Recht. Sie dürfen Kunden oder Kundentypen aufgrund von nichtigen Dingen nicht vom Kauf bestimmter Produkte ausschließen. Sie dürfen lediglich bestimmen wohin Ware gesendet werden, das deckt sich dann auch mit EU und DE Gesetzgebung.
Aber sicherlich hast du recht, müsste man durchexerzieren wenn man hier etwas richtig stellen will.
Somit wäre für mich Alternate auch gestorben, sofern die Geschäftskunden nur mit bestimmten Produkten bedienen wollen. Dafür hätten Sie eigentlich einen Truspilot Eintrag verdient ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nordgermane69
@Nordgermane69
Nordgermane69 schrieb:
Schon mal über die eigene Frage nachgedacht? Könnte helfen...
Zumindest bei deiner Antwort kam raus,.dass du gar keine potente Karte brauchst.

Laptop/Mini PC mit ordentlich RAM, Displayport und Daisy Chain Monitoren würde den Job genauso machen.

Bzw einfach das vorhandene Setup weiter nutzen.
 
saMe1 schrieb:
Nicht gewollt :D wenn dem so ist verstoßen Sie mit der Aussage gegen geltendes EU Recht. Sie dürfen Kunden oder Kundentypen aufgrund von nichtigen Dingen nicht vom Kauf bestimmter Produkte ausschließen.
Sie dürfen ihre Vertragspartner grundsätzlich willkürlich und frei wählen, eine Begründung für die Ablehnung ist nicht notwendig. Onlineshops haben sogar ein virtuelles Hausrecht und können dich blocken. Alles wie im Laden in der Innenstadt auch. Anstrengender Kunde? --> TÜR.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Jagdwurst, zhompster, Skavermin und 2 andere
Stampfi82 schrieb:
ist nicht notwendig.
Nicht nur nicht notwendig sondern auch gefährlich, wenn man jemanden ablehnt zb. aufgrund Ethnie, Haarfarbe, etc. und das ausversehen ausplappert - das wäre dann nämlich wirklich illegal ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stampfi82
Stampfi82 schrieb:
Sie dürfen ihre Vertragspartner grundsätzlich willkürlich und frei wählen, eine Begründung für die Ablehnung ist nicht notwendig. Onlineshops haben sogar ein virtuelles Hausrecht und können dich blocken. Alles wie im Laden in der Innenstadt auch. Anstrengender Kunde? --> TÜR.
Das ist nicht korrekt. Ich arbeite in derartigen Firmen und bin in die Rechtsfälle involviert. Ein imaginäres Hausrecht besteht nur dann wenn die Gründe nachweislich und nachvollziehbar sind. Dem entgegen steht natürlich das Wahlrecht des Vertragspartners, ist aber immer Einzelfall abhängig und wird weder rechtlich festgelegt und muss immer per Gericht entschieden werden.
Ergo wird kaum ein Unternehmen solche Probleme auf sich nehmen wollen, wenn es zu einem Anwaltsschreiben käme.

Als BSP für "nachweislich und nachvollziehbar" ist z.B der ausgenutzte Gratiswiderruf/Rückgabe 10 x gekauft 9 x zurückgeschickt, wäre dann Geschäftsschädigend und könnte mit der Begründung nicht für weitere Käufe zugelassen werden.
Oder z.B Aktionsartikel X steht nur pro Käufer pro Kunde einmalig zur Verfügung und der Geschäftskunde hätte den Artikel bereits 1 x in der aktuellen Aktion erworben. Das wären z.B valide Gründe die ein Unternehmen angeben muss, wenn Sie dich nachweislich vom Kauf ausperren.

Einfach aussperren anhand "wir wollen nciht das du den Artikel X kaufst" ist zwar möglich, aber rechtlich nicht haltbar.

@someoneElse666 Die Gründe warum jmd nicht zugelassen wird muss ein Unternehmen nur vom dem Gesetzgeber darstellen, jedoch nicht in der freien Kommunikation mit Person X. Insofern wäre ein Unternehmen reichlich dumm wenn Sie sagen, sie wollen nicht, dass Geschäftskunden den Artikel kaufen. Wäre direkt ein Nachweis für die Klage :D Denn wenn Sie das so sagen, müssten Sie es theoretisch nachvollziehbar und nicht gegen Gesetze verstoßend darlegen. Vermutlich einfach einen weniger schlauen Mitarbeiter am Telefon gehabt.
 
Knobi Wahn schrieb:
Eingebaut, lief soweit. Festgestellt, die Karte mag GPT und bei mir hatte ich 2018 anscheinend mit MBR installiert.
Weiß hier eigentlich jemand was genaues warum man unbedingt GPT nutzen soll?
Nach allen möglichen Vergleichen verhält sich die Karte wie sie soll obwohl ich auch nur MBR nutze.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: the_IT_Guy und Jethro
@Jethro SAM/Resizable Bar geht nur mit GPT

Meine Pulse taktet momentan nicht richtig hoch, in Spielen wo sie locker dauerhaft 120FPS erreichen sollte, bringt sie nur 40 - 80 FPS.

Ich ging davon aus, daß es an GPT liegt, wenn du aber sagst, bei dir läuft mit MBR alles wie es soll, ist bei mir noch was anderes faul.
 
@saMe1 das muss man differenziert betrachten. Sicherlich kannst du einem Kunden nicht anlasslos bzw. willkürlich den Zutritt zu deinem Geschäft verweigern, wenn es gleichzeitig für alle anderen offen steht.

Du hast als Unternehmen - sofern du keine marktbeherrschende Stellung hast - aber die Vertragsfreiheit. Man kann sich also frei auswählen, mit wem ein Vertrag geschlossen werden soll. Diese Vertragsfreiheit wird dann nur noch durch das AGG, also bei Diskriminierungen, beschränkt.
 
@Knobi Wahn
Ich hab ein ähnliches Verhalten in Mech Warrior 5 Clans, da liefert die Karte nur 60FPS obwohl FSR und Frame Generation aktiv sind und Vsync aus ist, auch kein Frame Limit aktiv.
In allen anderen Spielen und Benchmarks die ich bisher getestet hab läuft sie wie erwartet.

Das Mit RBAR und SAM leuchtet ein, bei AMD klang das aber so das sie gar nicht läuft oder man größere Nachteile hätte.
 
Skavermin schrieb:
Du hast als Unternehmen - sofern du keine marktbeherrschende Stellung hast - aber die Vertragsfreiheit. Man kann sich also frei auswählen, mit wem ein Vertrag geschlossen werden soll. Diese Vertragsfreiheit wird dann nur noch durch das AGG, also bei Diskriminierungen, beschränkt.
Korrekt und hier liegt das Kind begraben. Es gibt außer die von mir genannten Gründe kaum korrekte Gründe um einen Kunden im generellen auszuschließen. Begründung er sei eine Firma und darf den Artikel deswegen nicht kaufen ist nicht haltbar. Hier verhält es sich z.B nur anders, wenn ein Produkt für eine bestimmte Aktion ausgeschrieben ist (z.B nur für Beamte/Schüler usw.) dann könnte der GK ausgeschlossen werden.
Müsste dann aber auch so genau in der Artikelbeschreibung dargestellt werden.
Alles andere ist und kann somit als eine Art Diskriminerung gewertet werden.
 
@saMe1 das ist aber keine Diskriminierung i.S.d. AGG (!) und allein darauf kommt es an. Der Gesetzgeber ist in dieser Hinsicht extrem großzügig. Du kannst dir nahezu komplett aussuchen mit wem du Geschäfte machst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Jagdwurst und Stampfi82
Zurück
Oben