@Sennox also bist du der meinung das in dem falle hier der betrugstatbestand nicht verwirklicht ist ?
ich zitiere nochmal
Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht, herbeigeführt durch eine Irrtum erregende Täuschung:
(1) Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen (positiv) oder
(2) durch Verschweigen wahrer Tatsachen (negativ) bei Rechtspflicht zur Offenbarung der Wahrheit (§ 263 StGB).
ich sehe das hier so:
er kaufte sich das spiel (nun ist natürlich klar das keiner wissen kann was in seinem kopf vorgeh), spielte das durch und hatte spaß dabei. er erfand irgendeinen grund ausserhalb des produktes ansich und gab es dann zurück.
somit hat er doch eindeutig eine vermögensschädigung beim hersteller (den preis des spiels) herbeigeführt (indem er das geistige eigentum nutzte, dadurch sogar unterhalten wurde und dann den gegenwert dafür, den bezahlten kaufpreis zurücknahm).
diese hkonnte er nur durch (1) getan haben da er das spiel nicht nur komplett durchgespielt hat sondern es auch gemocht hat. er schrieb ja er hatte spaß dabei. ein refund ist nicht für die leute gemacht und gedacht die das spiel mögen und spaß dabei haben sondern für die leute die probleme mit dem spiel haben und es nicht genießen können, sprich den produktwert nicht erhalten, dafür aber den gegenwert (kaufpreis) zahlen.
er hier hat den produktwert erhalten, ohne zweifel.
ich bin der meinung der betrugstatbestand ist hier verwirklicht
edit: mal alle gefühle aussen vor ich fasse zusammen:
1. er kaufte ein produkt dessen produktwert darauf gerichtet ist unterhaltung zu bieten
2. er wurde unterhalten und nutzte das spiel vollständig aus (kamapgne komplett durchgezockt und custom games auch gezockt)
3. er erhielt somit den produktwert des spiels für das er den gegenwert, kaufpreis dem hersteller gab
4. er nahm den kaufpreis zurück. somit berreicherte er sich indem er die unterhaltung die das spiel ihm bot kostenlos bekam und keinen gegenwert dazu (kaufpreis) gab.
für mich ist es eindeutig