Azubi1
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 346
Man ließt ja immer, das beim öffnen eines elektronischen Gerätes die Garantie erlischt.
Meine Frage ist jetzt: Ist das wirklich so, oder wollen die Hersteller einen nur davon abhalten, ein Gerät zu öffnen?
Ich habe mal gehört das sei nicht so, da man immer vorher noch z.B. einen Elektroniker in das Geräte gucken lassen kann.
Ich komme darauf, weil ich ein defektes Netzteil Von BeQuiet (bqt e5-450w) vor mir liegen habe. Es geht mir nicht darum das ich es besser direkt zurückschicke, sondern wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
mfg Azubi1
Meine Frage ist jetzt: Ist das wirklich so, oder wollen die Hersteller einen nur davon abhalten, ein Gerät zu öffnen?
Ich habe mal gehört das sei nicht so, da man immer vorher noch z.B. einen Elektroniker in das Geräte gucken lassen kann.
Ich komme darauf, weil ich ein defektes Netzteil Von BeQuiet (bqt e5-450w) vor mir liegen habe. Es geht mir nicht darum das ich es besser direkt zurückschicke, sondern wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
mfg Azubi1