MIC778 schrieb:
Aber was ich neulich gesehen habe, das hat mich an grausame Arbeitslager erinnert, die ich nur aus Dokus kenne.
Da hat jemand zur Weihnachtszeit ein Praktikum bei Amazon gemacht.
Ernsthaft, wenn das hier in D passierte, direkt (auch anonym) an das Gewerbeaufsichtsamt melden und an die zuständige BG (wenn man die kennt). Besser natürlich, wenn man sich namentlich an das Amt wendet, denn dann sind sie verpflichtet, die eingeleiteten Maßnahmen zu protokollieren.
Aber ja, Du hast es ziemlich auf den Nagel getroffen: Leute, die kaum über das Arbeitsrecht Bescheid wissen, kann man natürlich ganz besonders ausnutzen, insbesondere dann, wenn sie sich in einer Zwangslage befinden. Solange nichts passiert oder man alles vertuschen kann, ist das der feuchte Traum eines jeden Unternehmers.
Ist aber alles nichts ungewöhnliches, denn wer für seine Rechte nicht eintritt, dem werden sie auch nicht gewährt. Immerhin schmälert jedes kleine Zugeständnis die Gewinnspanne (Achtung, Ironie!).
Die Vorgesetzten übrigens können auch schon ganz arme Säcke gewesen sein, die ebenfalls vielleicht ein Studium abgeschlossen haben, aber definitiv keine Personalführungseignung haben. Auch die werden mächtig unter Druck gesetzt worden sein, damit sie die Unternehmensziele (Gewinnspanne/Kostensenkung) erreichen und waren offensichtlich mit der Situation völlig überfordert, noch besaßen sie die nötigen Kenntnisse, um passend handeln zu können. Das wird sie zwar vor Strafe nicht schützen, dehnt aber den Kreis der Schuldigen noch weiter aus. Und das schöne: Es können mehrere Strafverfahren eingeleitet werden, deren Strafen ggf. kumulativ sind.
Bei so einem Fall würde ich gerne beim Gewerbeaufsichtsamt arbeiten, wenn auch nur, um zu sehen, welche weiten Kreise das zieht. Manchmal ist das ganz interessant. Auch wenn die Strafen manchmal einzeln recht gering erscheinen, kann der Gesamtumfang schon manchmal auch ein großes Unternehmen ins Schwitzen bringen, vor allem, wenn nicht nur die Landes- sondern auch die EU-Gerichtshöfe eingeschaltet werden. "Gross industrial misconduct" nennt sich das dann.
Zensai schrieb:
Bei Dauerbelastung helfen auch keine Ohropax, da sollte es dann schon der angepasste Hörschutz vom Akustiker sein (kostet ca 90€ /Paar, lohnt sich aber)
Wenn man das gut begründen kann (z.B. aus der Lärmschutzverordnung heraus), braucht man den individuell angepassten Gehörschutz noch nicht einmal selber zu bezahlen, den muß dann der Arbeitgeber stellen. Es hilft natürlich, wenn man zur Begründung auch aussagekräftige Messreihen zur Hand hat, die die Aussage unterstützen. Der Arbeitgeber wäre zwar verpflichtet, einer Beschwerde nachzukommen, wie er dies jedoch tut, liegt in seinem Ermessen, solange er protokollieren kann, daß er tatsächlich tätig geworden ist und Maßnahmen getroffen wurden. Wenn Du allerdings stichhaltig nachweisen kannst, daß der konventionelle Gehörschutz nicht ausreicht, bist Du ihm einen Schritt voraus und er kann dann nur noch entweder die Messreihen widerlegen (wenn sie jedoch von einer zertifizierten Prüfstelle durchgeführt und vielleicht gar noch von einem Arbeitsmediziner kommentiert wurden, kann er sich das sparen) oder muß Maßnahmen ergreifen. Die BG kann z.B. solche Messungen in Auftrag geben, wenn man ihnen einen triftigen Grund liefert.
In jedem Falle aber hast Du ein Anrecht auf regelmäßige arbeitsmedizinische Betreuung, kannst also, wenn Du es verlangst, z.B. halbjährlich (belastungsabhängig) einen Hörtest beim zuständigen Arbeitsmediziner machen auf Kosten des Arbeitgebers. Das ist übrigens für beide Seiten praktisch, denn so sichert sich auch der Arbeitgeber gegen Spätforderungen ab oder kann "frühzeitig" Maßnahmen ergreifen, wenn eine Schädigung ersichtlich wird, und nicht erst dann, wenn der, nun taube, Arbeitnehmer vor's Arbeitsgericht zieht.
Zensai schrieb:
Das hatte ich immer auf den Wasserdruck geschoben, der bei warmem Wasser scheinbar stärker zu fühlen ist.
Der Druck (definiert als p=F/A (Kraft/Fläche) wobei F=m*g (Masse*Normfallbeschleunigung) und m=V*ϱ (Volumen*Dichte)) dürfte in der Badewanne recht gering sein. Die auf den Körper wirkende Kraft ist im Vergleich zu seiner Oberfläche bedingt durch das geringe Volumen der Badewanne und die geringe Tiefe nicht allzu hoch. Im Schwimmbad in 4m Tiefe ist das etwas anderes. Da lastet dann schon ein bischen mehr Wasser auf dem Körper.
Wasser hat übrigens die größte Dichte bei etwa 4°C.