Was ihr schon immer wissen wolltet... V (1. Beitrag beachten)

kampion schrieb:
Und wie ist es wenn mir jemand vor der Nase das Fahrrad klauen und wegfahren will, ich ihn aber nur durch nen heftigen Sturz z.B. von der Seite noch aufhalten kann?

Da hast du dir doch selbst schon die Antwort gegeben: Wenn du ihn wirklich nur so aufhalten kannst, dann ist eine Verhältnismäßigkeit gegeben. Hättest du ihn auch am Arm festhalten könne, statt ihn mit einem Sprungkick vom Drahtesel zu kicken, dann wäre das nicht verhältnismäßig.

fanatiXalpha schrieb:
Sag das mal Leuten die da total mit Panik im Auto sitzen und wo die Randalieren schon direkt am Auto sind^^

Ich mach nicht die Gesetze. ¯\_(ツ)_/¯
 
Bluray Verpackungs Folie Frage.

Hi

Sorry falls die frage hier falsch ist.

Habe mich heute gefragt weshalb dieser Bluray disc aufzieh streifen
Bei aktuellen blurays nicht mehr da ist? Jemand ne idee?

Habe mal ein pic gemacht als beispiel.

https://m.imgur.com/Oq5JN7F
 
AW: Bluray Verpackungs Folie Frage.

Nun ja, da hat wohl irgendwer wieder Kosten eingespart; ist ja auch sicher notwendig zu einer Zeit, in der Blue-Ray einfach keinen Sinn mehr macht.
 
Ja es war immer schön aufzumachen mit diesem streifen.jetzt brauche ich irgend was scharfes damit man die Folie aufbekommt an einer Stelle.
Habe erst letztes jahr wieder angefangen Blurays zu kaufen was schonmal gut ist das alle hüllen die gleichen Maße haben War zur Anfangszeit auch nicht so.
 
Snooty schrieb:
Was wurde eigentlich aus Raytracing? Scheint so, als wäre seit 2009 nichts mehr geschehen.

Wie meinst du das? In der Echtzeitgraphik bzw in Computerspielen?
 
Raytracing kommt bei CAD-Programmen wie z.B. Raumplanern etc. zum Einsatz. Für Spiele ist es leider nicht wirklich geeignet, da es immer noch viel Leistung frisst.
 
Wozu sollte es den geben? Wenn es dir um die teilweise rabiate Fahrweise der Radfahrer geht, denk mal drüber nach, wie sehr viele Leute Auto fahren.
 
Ich finds ne berechtigte Frage.
Fahradfahrer maßen es sich an, ihr Vehikel auf der Straße bewegen zu wollen, da sollten sie auch einen Führerschein besitzen.
Zudem sind E-Bikes oder Rennräder gerne mal schneller als eine Mofa oder ein gedrosselter Roller, für die man aber immerhin noch eine Prüfbescheinigung benötigt.

Wenn ein Fahrradfahrer auf dem Fußweg / Radweg bleibt, braucht er mMn keinen Führerschein.
Aber sobald er auf der Straße ein Verkehrshindernis darstellen möchte, sollte zumindest sicher gestellt sein, dass er die StVO kennt.
 
Fußgänger nehmen auch am Straßenverkehr teil, brauchen aber auch keinen Führerschein. Die müssen dann ja auch die StVO kennen, bevor sie eine Straße überqueren dürfen.

Ein E-Bike darf max. 25 Km/h mit Motorunterstützung fahren, darüber wird ein Führerschein benötigt.
 
Es gibt doch 'nen Fahrradführerschein. Macht man unter Aufsicht der Polizei in der Grundschule. Zumindest in Ba-Wü. Da sollte jeder Schüler schon mal das grundlegende Verhalten in Straßenverkehr lernen.
Dass sich dann viele nicht an die Verkehrsregeln halten würde allein ein verpflichtender Radführerschein mMn auch nicht ändern.
 
Ist es grundsätzlich richtig, dass es via Vorkasse noch zu keinem Vertrag kommt bevor das Geld eingegangen ist?
Sprich der Onlinehändler kann nicht drauf bestehen, dass man die Ware bezahlen muss und die Bestellung wird deshalb nach fehlendem Geldeingang autom. storniert?
 
Zum Vertrag kommt es durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner.
Das, was im Onlineshop angeboten wird, stellt ein Angebot des Händlers da.
Wenn man davon etwas in seinen Warenkorb packt und die Bestellung abschickt, ist die erste Willenserklärung da.
Gibt der Händler dann direkt auch seine Willenserklärung ab, wäre ein gültiger Vertrag zustande gekommen, unabhängig davon, ob eine der beiden Parteien schon etwas zur Leistungserfüllung beigetragen hat.

In der Praxis sieht es wohl so aus, dass der Händler seine Willenserklärung erst verzögert gibt.
Häufig steht ja in der Bestellbestätigung drin, dass der Eingang der Bestellung noch nicht als Vertragszusage zu verstehen ist.
In der Regel kommt dann irgendwann eine Mail mit der Versandbestätigung, was dann die Willenserklärung des Händlers beinhaltet.
Im Zweifelsfall kommt es hier auf den genauen Ablauf, die AGB und die Formulierungen in der Korrespondenz an, ab wann denn nun wirklich ein gültiger Vertrag entstanden ist.
 
Also in den AGBs steht da nicht viel, nur das: "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma..."
Und in der Mail stand: "Ihr Auftrag wird erst bearbeitet, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist."

Bei conrad.de und völkner.de war das schon mal der Fall, dass ohne Bezahlung einfach nix weiter passiert, nicht mal ne Nachricht kommt da wegen Stornierung. Deshalb würde ich gern wissen ob es überall so ist.
 
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