de la Cruz
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Nun, ob das überall so ist, wer sollte Dir das denn sagen können ?
Dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt, hat auch nix mit dem Vertragsabschluss zu tun; vielmehr ist dieser Eigentumsvorbehalt eben nur Vertragsbestandteil, der mit Vertragsabschluss dann zum Tragen kommt.
Die Formulierung, dass der Auftrag erst bearbeitet wird, sobald das Geld auf dem Konto ist, begründet alleine kein Vertragsverhältnis; es käme da aber auf den Einzelfall an, ob der Auftrag schon zuvor bestätigt wurde und die Erfüllung seitens des Händlers nur zusätzlich vom Eintreffen der Zahlung abhängig gemacht wurde, oder ob der Kauf noch nicht bestätigt wurde und die entsprechende Ankündigung nur eine Inforamtion ohne Vertragskraft darstellt, die Dich darauf hinweist, dass der Vertragsabschluss erst erfolgt, wenn das Geld da ist.
Dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt, hat auch nix mit dem Vertragsabschluss zu tun; vielmehr ist dieser Eigentumsvorbehalt eben nur Vertragsbestandteil, der mit Vertragsabschluss dann zum Tragen kommt.
Die Formulierung, dass der Auftrag erst bearbeitet wird, sobald das Geld auf dem Konto ist, begründet alleine kein Vertragsverhältnis; es käme da aber auf den Einzelfall an, ob der Auftrag schon zuvor bestätigt wurde und die Erfüllung seitens des Händlers nur zusätzlich vom Eintreffen der Zahlung abhängig gemacht wurde, oder ob der Kauf noch nicht bestätigt wurde und die entsprechende Ankündigung nur eine Inforamtion ohne Vertragskraft darstellt, die Dich darauf hinweist, dass der Vertragsabschluss erst erfolgt, wenn das Geld da ist.