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Ja das kann man schon mit 1€ gründen kein Ding. ABER man muss auch seine Daten an den Bundesanzeiger schicken. STB ist da fast schon Pflicht. Zumal gar nicht absehbar ist ob das Projekt wirklich was bringt.Phrasendreher schrieb:Um das Problem mit dem Startkapital zu lindern, wurde vor ein paar Jahren die Unternehmensform
"UG (haftungsbeschränkt)" geschaffen - siehe hier.
Vielleicht kommt sie für Dich infrage.
Jo geniale Idee. Bringt nur nichts wenn man Solo unterwegs ist. GbR bedingt immer mind. 2 Personen.zindelino schrieb:alls keine UG in Frage kommt, kann man das auch erstmal als GbR gründen. Dabei ist kein Kapital nötig und generell ist der Aufwand sehr gering. Kostet etwa 60-70€ für die Anmeldung und ist schnell gemacht.
Bitte was? Stop Stop Stop. Steuer muss er so oder so Zahlen (ESt). Was du meinst ist Umsatzsteuer. Hier ist die Frage OB das Vor oder Nachteile für ihn hat. Wenn er Dienste aus dem Ausland nutzt muss man noch mal spezieller auspassen.zindelino schrieb:Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst (wenn du die Kleinunternehmerregelung machst. Das geht glaube bis max. 17.500€ Vorjahresumsatz / 50.000€ im laufenden Jahr.
GbR = Mindestens 2 Personen notwendigzindelino schrieb:Falls keine UG in Frage kommt, kann man das auch erstmal als GbR gründen. Dabei ist kein Kapital nötig und generell ist der Aufwand sehr gering. Kostet etwa 60-70€ für die Anmeldung und ist schnell gemacht. Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst (wenn du die Kleinunternehmerregelung machst. Das geht glaube bis max. 17.500€ Vorjahresumsatz / 50.000€ im laufenden Jahr.
JA Teil der BF ist jetzt deine 5 Ausgaben zu erfassen. Das fliest am Ende des Jahres in der ESt unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb mit ein. In deinem Fall nur Ausgaben.nocie schrieb:Nur steht im Netz, dass ich zur Buchführung verpflichtet bin. Und ab bestimmten Werten, welche ich sowieso nicht erreiche, zur doppelten Buchführung. Da ich aber nur Ausgaben habe, da ich Leute für ihre Arbeit bezahle, benötige ich doch keine Buchführung, oder? Also falls jemand fragt, kann ich ja einfach fix meine 2-3 Ausgaben zusammensuchen und mehr an Buchführungssachen habe ich dann ja eh nicht, korrekt? Und ich muss das doch nur offenlegen, wenn jemand nachfragen sollte oder muss ich das jährlich irgendwo einreichen?
Wieso? Kannkaufmann ist umgangssprachlich eine Option.uincom schrieb:Kannkaufmann? lol. Der StB will wohl Geld an dir verdienen.
Ja ein StB kostet Geld, ist schließlich ist es eine Dienstleistung.uincom schrieb:Weil die Kaufmannseigenschaft Arbeit macht, die der TE sicher den Steuerberater machen lässt.
ggfs. Buchführungspflicht, Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Meldungen zum Handelsregister. Was ist der Vorteil für den TE? Keiner.
ICH diskutiere hier gar nichts. ICH habe nur gesagt das Kannkaufmann eine Option ist, die durchaus auch gezogen werden kann.uincom schrieb:Ich weiß echt nicht, was du hier diskutieren willst.
Die naheliegende Lösung ist, dass man sich nicht als Kaufmann einträgt, wenn man nicht muss.
P4ge schrieb:Wieso? Kannkaufmann ist umgangssprachlich eine Option.
uincom schrieb:Du fängst hier eine sinnlose Diskussion an. Ein Kaufmann hat mehr Pflichten als ein nicht Kaufmann. Da die Kaufmannseigenschaft keine Vorteile für den TE hat, ist die Diskussion damit auch schon fertig.
uincom schrieb:ggfs. Buchführungspflicht, Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Meldungen zum Handelsregister.
Wer alles besser weiß und nie Fehler macht, soll es selber machen und für alle Konsequenzen gerade stehen. Dann aber auch nicht im Ernstfall heulen. Ich hasse solches bashing.uincom schrieb:lol. Der StB will wohl Geld an dir verdienen.
Du hast das Bashing hier doch losgetreten:P4ge schrieb:Ich hasse solches bashing.
Demnach musst Du Dich wohl selbst hassen.P4ge schrieb:Was ist denn hier für eine geballte Unwissenheit wieder unterwegs?
als ein Unternehmen auftreten musst, um von diesen Services akzeptiert zu werden.nocie schrieb:bin ich aber auf Services angewiesen, welche keine Privatpersonen als Kunden akzeptieren
Wo ist denn hier was schwieriger oder komplexer?uincom schrieb:Wieso sollte ich? Wer die schwierigere und komplexere Regelung will, hat die Begründungslast.
Ich habe von Anfang an nur gesagt das es eine Option ist die gezogen werden KANN. Das Problem ist wie immer die Datengrundlage. Wir kennen das zukünftige Geschäftsmodell nicht bis ins letzte Detail. ICH geh davon aus, dass in dem Gespräch beide Seiten offengelegt haben was geplant ist und was dann die besten Möglichkeiten sind. Dem TE sollten also sowohl Vor als auch Nachteile genannt worden sein.uincom schrieb:Ich sehe keinen einzigen Vorteil und du konntest noch immer keinen einzigen Vorteil aufzählen. "Muss er sowieso machen" - zieht halt nicht, weil falsch.
Ja klar, DU stehst über dem Gesetz. Fakt ist, HGB und Steuergesetze sind sich sehr ähnlich. Auch wenn er nicht im HR eingetragen ist, er muss sich an fast die gleichen Gesetze halten, sei es ESt, USt BGB etc. Also DAS als Argument zu bringen das man sich dem HGB entzieht, dass ist echt nen riesen Vorteil für einen nicht EK.uincom schrieb:Als Nichtkaufmann kannst du praktisch das ganze HGB ignorieren.
OK nehmen wir an er lässt sich nicht eintragen. Rechtliche Verpflichtungen sind komplett die gleichen. Seine Planungen sind erfolgreich und sein geplantes Unternehmen soll rechtlich abgesichert sein (von ihm als privat Person). ICH würde eine UG/GmbH vorschlagen. Wunderbar tragen wir dann ein im HR. Hätten wir ihn vorher eingetragen, wäre es jetzt nur eine Umfirmierung. Ja wir sparen einmal Gebühren, omg. Die Welt bricht zusammen.uincom schrieb:Man spart sich die erste Eintragung ins Handelsregister. Da, ein Nachteil als Kaufmann. Nenn mir doch wenigstens einen Vorteil.
Wenn du richtig gelesen hättest, die ursprungsaussage war: "UG: Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst"Phrasendreher schrieb:Du hast das Bashing hier doch losgetreten:
Demnach musst Du Dich wohl selbst hassen.
Dochdoch, das gibt es schon. Das sagt man dann wenn man die genau Definition erstmal offen lassen möchte. Solange man nicht genau weiß ob das Endprodukt vielleicht Freiberufler oder doch eher Gewerbetreibender ist, spricht man vom Einzelunternehmen. Warum weil man die Details nicht kennt.Phrasendreher schrieb:Es gibt keine Unternehmensform "Einzelunternehmen" - man ist im landläufigen Sinn Einzelunternehmer, wenn man Kaufmann, Gewerbetreibender, selbständiger Landwirt oder Freiberufler ist.
Und warum kann er kein Freiberufler sein? Kennst du die Art und Weise seiner Arbeit?Phrasendreher schrieb:Letztere beide sind für Dich keine Optionen, da Du
Das impliziert, dass du von einem Kleinunternehmerfall ausgehst mit USt-Option. Denn alle anderen Fälle sind im Normfall immer mit USt.Phrasendreher schrieb:Dann könnte es eine Ersparnis für Dich bedeuten, von Anfang an auf Umsatzsteuer zu optieren, so dass Du diese als durchlaufenden Posten vom Finanzamt zurückerhältst.