Welche Unternehmensform für mein Projekt?

  • Ersteller Ersteller nocie
  • Erstellt am Erstellt am
Hol dir doch mal Rat bei einem Steuerberater z.B., wozu er rät.
Wieviel Zeit verbringt der Freelancer mit deinem Projekt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und nocie
Um das Problem mit dem Startkapital zu lindern, wurde vor ein paar Jahren die Unternehmensform
"UG (haftungsbeschränkt)" geschaffen - siehe hier.
Vielleicht kommt sie für Dich infrage.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sormse, nocie, ThomasK_7 und eine weitere Person
Falls keine UG in Frage kommt, kann man das auch erstmal als GbR gründen. Dabei ist kein Kapital nötig und generell ist der Aufwand sehr gering. Kostet etwa 60-70€ für die Anmeldung und ist schnell gemacht. Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst (wenn du die Kleinunternehmerregelung machst. Das geht glaube bis max. 17.500€ Vorjahresumsatz / 50.000€ im laufenden Jahr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
Was ist denn hier für eine geballte Unwissenheit wieder unterwegs?

Phrasendreher schrieb:
Um das Problem mit dem Startkapital zu lindern, wurde vor ein paar Jahren die Unternehmensform
"UG (haftungsbeschränkt)" geschaffen - siehe hier.
Vielleicht kommt sie für Dich infrage.
Ja das kann man schon mit 1€ gründen kein Ding. ABER man muss auch seine Daten an den Bundesanzeiger schicken. STB ist da fast schon Pflicht. Zumal gar nicht absehbar ist ob das Projekt wirklich was bringt.

zindelino schrieb:
alls keine UG in Frage kommt, kann man das auch erstmal als GbR gründen. Dabei ist kein Kapital nötig und generell ist der Aufwand sehr gering. Kostet etwa 60-70€ für die Anmeldung und ist schnell gemacht.
Jo geniale Idee. Bringt nur nichts wenn man Solo unterwegs ist. GbR bedingt immer mind. 2 Personen.

zindelino schrieb:
Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst (wenn du die Kleinunternehmerregelung machst. Das geht glaube bis max. 17.500€ Vorjahresumsatz / 50.000€ im laufenden Jahr.
Bitte was? Stop Stop Stop. Steuer muss er so oder so Zahlen (ESt). Was du meinst ist Umsatzsteuer. Hier ist die Frage OB das Vor oder Nachteile für ihn hat. Wenn er Dienste aus dem Ausland nutzt muss man noch mal spezieller auspassen.
Btw. Kleinunternehmer sind 22.000,-€ .

Mein Tipp Einzelunternehmen und wirklich mal bei einem StB nachfragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen, uincom, nebulein und 2 andere
zindelino schrieb:
Falls keine UG in Frage kommt, kann man das auch erstmal als GbR gründen. Dabei ist kein Kapital nötig und generell ist der Aufwand sehr gering. Kostet etwa 60-70€ für die Anmeldung und ist schnell gemacht. Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst (wenn du die Kleinunternehmerregelung machst. Das geht glaube bis max. 17.500€ Vorjahresumsatz / 50.000€ im laufenden Jahr.
GbR = Mindestens 2 Personen notwendig
Kostet 70 € vs. Einzelunternehmer Anmeldung ca. 10-15 €
Falsch du musst trotzdem eine Buchführung machen, du hast nur eine vereinfachte Buchführung bzw. Eingaben/Ausgaben Rechnung genügt
Wieder falsch, man zahlt trotzdem Steuern ab einem gewissen Gewinn, man ist nur von der Vorsteueranmeldung befreit.
Nächste Falschaussage es sind nicht 17.500 €, sondern 22.000 €.

Nicht böse gemeint, aber du hast jetzt in 4 Zeilen 6 Falschaussagen zu dem Thema getroffen. Bist du dir sicher, dass dein Posting für den Threadstarter hilfreich war?

@nocie
Kurzum mach eine Einzelunternehmerregelung nach §19 UStG(Kleinunternehmer). Du kannst dich zwar vom Steuerberater beraten lassen, der rät aber nicht selten zu kostspieligeren Geschäftsmodellen, bei denen er dann auch oft gebraucht wird, weil er ja gerne Geld an dir verdient. Schon mehrfach erlebt. Deswegen am besten selbst informieren.

Der Nachteil ist, dass du Anschaffungen steuerlich nicht geltend machen kannst. Hast du also vor größere Anschaffungen zu tätigen, kann es sich durchaus lohnen den Schritt des Kleinunternehmers zu übergehen das ist möglich, lohnt sich aber nur bei größeren Anschaffungen um mehrere Tausend Euro, die man am Start unter Umständen ja haben kann.

Wenn du aber weisst, dass du die ersten 1-2 Jahre kein Geld verdienen wirst bzw. keinen Umsatz generierst, dann würde ich wirklich erstmal den kleinsten Schritt gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen, DDM_Reaper20, Mikasa123456789 und 2 andere
Hatte nun ein Gespräch mit einem Steuerberater. Ich sollte den Kannkaufmann wählen. Habe mich darüber nun etwas eingelesen und klingt ganz gut. Habe einen eigenen Namen und einen Eintrags ins Handelsregister. Nur steht im Netz, dass ich zur Buchführung verpflichtet bin. Und ab bestimmten Werten, welche ich sowieso nicht erreiche, zur doppelten Buchführung. Da ich aber nur Ausgaben habe, da ich Leute für ihre Arbeit bezahle, benötige ich doch keine Buchführung, oder? Also falls jemand fragt, kann ich ja einfach fix meine 2-3 Ausgaben zusammensuchen und mehr an Buchführungssachen habe ich dann ja eh nicht, korrekt? Und ich muss das doch nur offenlegen, wenn jemand nachfragen sollte oder muss ich das jährlich irgendwo einreichen?
 
nocie schrieb:
Nur steht im Netz, dass ich zur Buchführung verpflichtet bin. Und ab bestimmten Werten, welche ich sowieso nicht erreiche, zur doppelten Buchführung. Da ich aber nur Ausgaben habe, da ich Leute für ihre Arbeit bezahle, benötige ich doch keine Buchführung, oder? Also falls jemand fragt, kann ich ja einfach fix meine 2-3 Ausgaben zusammensuchen und mehr an Buchführungssachen habe ich dann ja eh nicht, korrekt? Und ich muss das doch nur offenlegen, wenn jemand nachfragen sollte oder muss ich das jährlich irgendwo einreichen?
JA Teil der BF ist jetzt deine 5 Ausgaben zu erfassen. Das fliest am Ende des Jahres in der ESt unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb mit ein. In deinem Fall nur Ausgaben.
Folge: Das Finanzamt fragt nach wann du mit einem "Totalüberschuss" rechnest. Bedeutet, die ESt-Bescheide bleiben solange erstmal vorläufig. Könnte bedeuten, dass man nach Jahren noch Steuern bezahlen muss, falls das ganze Projekt hinfällig wird. DAS hätte/könnte/sollte ein guter StB dir aber sagen sollen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
Kannkaufmann? lol. Der StB will wohl Geld an dir verdienen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nebulein und nocie
Weil die Kaufmannseigenschaft Arbeit macht, die der TE sicher den Steuerberater machen lässt.
ggfs. Buchführungspflicht, Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Meldungen zum Handelsregister. Was ist der Vorteil für den TE? Keiner.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
uincom schrieb:
Weil die Kaufmannseigenschaft Arbeit macht, die der TE sicher den Steuerberater machen lässt.
ggfs. Buchführungspflicht, Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Meldungen zum Handelsregister. Was ist der Vorteil für den TE? Keiner.
Ja ein StB kostet Geld, ist schließlich ist es eine Dienstleistung.

Wenn der TE aber mit einem Freelancer aus dem Außer-europäischen Ausland zutun hat wie soll er das buchhalterisch erfassen? Traust du jedem Anfänger detailiertes Fachwissen zu? Es ergibt sich sprunghaft Fragen, weil z.B. das Projekt sich anders oder schneller entwickelt. Wenn hier also schon jemand im Thema ist, ist es einfach zu reagieren als dann schnell jemand zu finden und ihm alles zu erklären was Phase ist.

Natürlich kann jeder die Daten auch selbst in Alage G und Mantelbogen eintragen. Dann aber nicht weinen oder sich beschweren wenn man bei späterer Sichtung Fehler findet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
Ich weiß echt nicht, was du hier diskutieren willst.
Die naheliegende Lösung ist, dass man sich nicht als Kaufmann einträgt, wenn man nicht muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
uincom schrieb:
Ich weiß echt nicht, was du hier diskutieren willst.
Die naheliegende Lösung ist, dass man sich nicht als Kaufmann einträgt, wenn man nicht muss.
ICH diskutiere hier gar nichts. ICH habe nur gesagt das Kannkaufmann eine Option ist, die durchaus auch gezogen werden kann.

Ob er nun eingetragen ist oder nicht, die Arbeit ist die gleiche.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
P4ge schrieb:
Wieso? Kannkaufmann ist umgangssprachlich eine Option.

Du fängst hier eine sinnlose Diskussion an. Ein Kaufmann hat mehr Pflichten als ein nicht Kaufmann. Da die Kaufmannseigenschaft keine Vorteile für den TE hat, ist die Diskussion damit auch schon fertig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
uincom schrieb:
Du fängst hier eine sinnlose Diskussion an. Ein Kaufmann hat mehr Pflichten als ein nicht Kaufmann. Da die Kaufmannseigenschaft keine Vorteile für den TE hat, ist die Diskussion damit auch schon fertig.
uincom schrieb:
ggfs. Buchführungspflicht, Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Meldungen zum Handelsregister.

Du willst es haben, du bekommst es.
An welchem Punkt muss ein Einzelunternehmer (nicht eingetragen im Handelsregister) keine Buchführung machen, keinen Abschluss (egal ob 4/3 oder Bilanz) btw. Meldungen zum Handelsregister? Was willst du melden?

Und ein eK macht an diesen Punkt was mehr? Ja er ist zwar Kraft Gesetz verpflichtet, ändert aber an der Tatsache nichts, dass er es auch so schon machen müsste.

Wer hier eine diskussion anfängt ist derjenige der schreibt:
uincom schrieb:
lol. Der StB will wohl Geld an dir verdienen.
Wer alles besser weiß und nie Fehler macht, soll es selber machen und für alle Konsequenzen gerade stehen. Dann aber auch nicht im Ernstfall heulen. Ich hasse solches bashing.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
Wieso sollte ich? Wer die schwierigere und komplexere Regelung will, hat die Begründungslast.

Ich sehe keinen einzigen Vorteil und du konntest noch immer keinen einzigen Vorteil aufzählen. "Muss er sowieso machen" - zieht halt nicht, weil falsch. Als Nichtkaufmann kannst du praktisch das ganze HGB ignorieren.
Man spart sich die erste Eintragung ins Handelsregister. Da, ein Nachteil als Kaufmann. Nenn mir doch wenigstens einen Vorteil.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
P4ge schrieb:
Ich hasse solches bashing.
Du hast das Bashing hier doch losgetreten:
P4ge schrieb:
Was ist denn hier für eine geballte Unwissenheit wieder unterwegs?
Demnach musst Du Dich wohl selbst hassen.

Back to topic:
Es gibt keine Unternehmensform "Einzelunternehmen" - man ist im landläufigen Sinn Einzelunternehmer, wenn man Kaufmann, Gewerbetreibender, selbständiger Landwirt oder Freiberufler ist.
Letztere beide sind für Dich keine Optionen, da Du
nocie schrieb:
bin ich aber auf Services angewiesen, welche keine Privatpersonen als Kunden akzeptieren
als ein Unternehmen auftreten musst, um von diesen Services akzeptiert zu werden.

Es würde dann wohl auf eine etwas aufwändigere Form der Unternehmensgründung hinauslaufen, was auch Kosten und Pflichten beinhaltet, wenn Du nur so die notwendigen Dienstleistungen für Dein Projekt erhalten kannst.
Insofern ist es gut, dass Du Dich von einem Steuerberater hast beraten lassen, so dass Du einen Überblick über die Alternativen und deren Vor- und Nachteile erhalten konntest.

Wenn Du schreibst, dass Du (erst einmal) nur Ausgaben hast - sind in diesen ein Umsatzsteuer-Anteil ("Mehrwertsteuer") enthalten (z.B. als 19% MwSt in den Rechnungen Deines Freelancers)? Dann könnte es eine Ersparnis für Dich bedeuten, von Anfang an auf Umsatzsteuer zu optieren, so dass Du diese als durchlaufenden Posten vom Finanzamt zurückerhältst.
Sollte das absehbar sein, empfehle ich, das von Anfang an zu machen - nachträglich ist die Umstellung auf Umsatzsteuer-Optierung teilweise kompliziert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und nocie
uincom schrieb:
Wieso sollte ich? Wer die schwierigere und komplexere Regelung will, hat die Begründungslast.
Wo ist denn hier was schwieriger oder komplexer?
uincom schrieb:
Ich sehe keinen einzigen Vorteil und du konntest noch immer keinen einzigen Vorteil aufzählen. "Muss er sowieso machen" - zieht halt nicht, weil falsch.
Ich habe von Anfang an nur gesagt das es eine Option ist die gezogen werden KANN. Das Problem ist wie immer die Datengrundlage. Wir kennen das zukünftige Geschäftsmodell nicht bis ins letzte Detail. ICH geh davon aus, dass in dem Gespräch beide Seiten offengelegt haben was geplant ist und was dann die besten Möglichkeiten sind. Dem TE sollten also sowohl Vor als auch Nachteile genannt worden sein.

Von der ferne zu behaupten das die mögliche Firmierung falsch ist, untergräbt haltlos andere Aussagen und zeugt nicht gerade von eigener Stärke.
JA eK ist ungewöhnlich, aber nicht unnötig wenn der Rahmen dazu passt.
uincom schrieb:
Als Nichtkaufmann kannst du praktisch das ganze HGB ignorieren.
Ja klar, DU stehst über dem Gesetz. Fakt ist, HGB und Steuergesetze sind sich sehr ähnlich. Auch wenn er nicht im HR eingetragen ist, er muss sich an fast die gleichen Gesetze halten, sei es ESt, USt BGB etc. Also DAS als Argument zu bringen das man sich dem HGB entzieht, dass ist echt nen riesen Vorteil für einen nicht EK.
uincom schrieb:
Man spart sich die erste Eintragung ins Handelsregister. Da, ein Nachteil als Kaufmann. Nenn mir doch wenigstens einen Vorteil.
OK nehmen wir an er lässt sich nicht eintragen. Rechtliche Verpflichtungen sind komplett die gleichen. Seine Planungen sind erfolgreich und sein geplantes Unternehmen soll rechtlich abgesichert sein (von ihm als privat Person). ICH würde eine UG/GmbH vorschlagen. Wunderbar tragen wir dann ein im HR. Hätten wir ihn vorher eingetragen, wäre es jetzt nur eine Umfirmierung. Ja wir sparen einmal Gebühren, omg. Die Welt bricht zusammen.
Phrasendreher schrieb:
Du hast das Bashing hier doch losgetreten:
Demnach musst Du Dich wohl selbst hassen.
Wenn du richtig gelesen hättest, die ursprungsaussage war: "UG: Hier hast du auch den Vorteil, dass du keine Buchführung machen musst und keine Steuern zahlst"

Wer solche Sachen postet hat keine Ahnung. Wenn jemand wie uincom schreibt, dass der StB nur Geld mit dem TE verdienen will, finde ich das persönlich als bashing. Zumal er gar nicht weiß was und wie es besprochen wurde. Dein Kommentar dazu ist komplett aus dem zusammenhang gerissen.
Phrasendreher schrieb:
Es gibt keine Unternehmensform "Einzelunternehmen" - man ist im landläufigen Sinn Einzelunternehmer, wenn man Kaufmann, Gewerbetreibender, selbständiger Landwirt oder Freiberufler ist.
Dochdoch, das gibt es schon. Das sagt man dann wenn man die genau Definition erstmal offen lassen möchte. Solange man nicht genau weiß ob das Endprodukt vielleicht Freiberufler oder doch eher Gewerbetreibender ist, spricht man vom Einzelunternehmen. Warum weil man die Details nicht kennt.
Phrasendreher schrieb:
Letztere beide sind für Dich keine Optionen, da Du
Und warum kann er kein Freiberufler sein? Kennst du die Art und Weise seiner Arbeit?
Phrasendreher schrieb:
Dann könnte es eine Ersparnis für Dich bedeuten, von Anfang an auf Umsatzsteuer zu optieren, so dass Du diese als durchlaufenden Posten vom Finanzamt zurückerhältst.
Das impliziert, dass du von einem Kleinunternehmerfall ausgehst mit USt-Option. Denn alle anderen Fälle sind im Normfall immer mit USt.
Wenn du mir schon untersellst dass ich evtl. keine Ahnung vom Thema habe.
Dieser Fall ist das typische Beispiel warum Finanzämter nach dem ersten Jahr eine Totalüberschussrechnung haben wollen. Denn sich nur die USt auszahlen zu lassen, ist nicht. Aber das weißt du ja bestimmt besser.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nocie
Also erstmal nochmal vielen Dank für eure Beiträge. Gerade solche kritischen Diskussionen sind für mich ganz gut, um das ganze Thema besser zu verstehen. Natürlich sollte es aber ein bisschen weniger hitzig ablaufen.

@unicom Was würdest Du denn in meinem Fall machen? Wenn für Dich der Kannkaufmann keinen Sinn macht, was wäre dein Vorschlag? Du meinst, dass ich mich nicht als Kaufmann eintragen lassen soll und mir auch den Eintrag ins Handelsregister sparen lassen kann. Aber ich möchte ja eine gewisse Seriösität vorweisen können, um bei bestimmten Services anderer Unternehmen angenommen zu werden. Und was habe ich denn ohne Kaufmann und Handelsregistereintrag? Meiner Meinung nach nicht viel, oder?
_________

Edit: Habe mich nochmal selber in das Thema eingelesen. Hier nun meine Vorgehensweise: Ich werde erstmal nur ein Kleingewerbe anmelden. Dadurch habe ich dann schonmal etwas in der Hand und einen Namen a la "Max Mustermann Fantasiename". Damit erreiche ich ja bereits minimale Seriösität. Pflichten habe ich dadurch ja nicht wirklich, gerade weil ich mich auf Grund keiner Umsätze unter allen Freibeträgen befinde. Sollte ich unzufrieden mit meiner Wahl sein und ich Ablehnungen bei bestimmten Services erfahren werde, so kann ich mein Kleingewerbe freiwillig in das HR eintragen lassen, wodurch ich dann zu dem zuvor genannten Kannkaufmann übergehe.

Was haltet ihr von meinen Gedankengängen? Habe ich etwas übersehen, was meinen Plan massiv schaden würde oder ergibt etwas für euch keinen Sinn? Kann ja sein, dass ich Dinge falsch verstanden habe bei meiner Recherche.

Danke nochmal...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Phrasendreher
Zurück
Oben