Welche Unternehmensform für mein Projekt?

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Das Thema ist halt komplexer. Mit @P4ge streiten ein Steuer(berater?) und ein Volljurist (wahrscheinlich ohne Steuerfokus :D) in ihren jeweiligen Fachgebieten.

Dein Steuerberater jedenfalls scheint dir nicht ausreichend geholfen zu haben, eventuell war dein Auftrag auch nicht gut genug.


Ich bin dann halt mal ganz der Wirtschaftsjurist: Wenn du Kredite brauchst, hilft dir so eine popelige UG nicht weiter. Die Leute wollen dann irgendetwas, dass man verwerten kann. Hast du an sowas gedacht? Ist das für dich relevant?

Ansonsten bin ich halt pragmatisch und betreibe den minimalst notwendigen Aufwand. Ist ja auch nicht so, dass man in Deutschland sofort erschossen wird, wenn mal etwas schief geht.
 
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Idon schrieb:
Dein Steuerberater jedenfalls scheint dir nicht ausreichend geholfen zu haben, eventuell war dein Auftrag auch nicht gut genug.
Er musste auch erstmal noch ein paar Dinge nachschlagen. So ganz gut aufgehoben habe ich mich dort nicht gefühlt. Daher hatte ich mich hier nochmal mit dem Vorschlag von Ihm gemeldet, um das zu verfizieren.
Idon schrieb:
Ich bin dann halt mal ganz der Wirtschaftsjurist: Wenn du Kredite brauchst, hilft dir so eine popelige UG nicht weiter. Die Leute wollen dann irgendetwas, dass man verwerten kann. Hast du an sowas gedacht? Ist das für dich relevant?
Kredite werden nicht benötigt oder gewünscht, daher kann das Thema komplett wegfallen.
 
P4ge schrieb:
Was ist denn hier für eine geballte Unwissenheit wieder unterwegs?
P4ge schrieb:
Du willst es haben, du bekommst es.
Wer alles besser weiß und nie Fehler macht, soll es selber machen und für alle Konsequenzen gerade stehen. Dann aber auch nicht im Ernstfall heulen. Ich hasse solches bashing.
P4ge schrieb:
Ja klar, DU stehst über dem Gesetz.
Kannst du nicht einmal sachlich bleiben? Verhalten eines Kleinkinds.
P4ge schrieb:
Wo ist denn hier was schwieriger oder komplexer?
Ich habe von Anfang an nur gesagt das es eine Option ist die gezogen werden KANN.
Anwendbarkeit des gesamten HGB. Daher komplexer und schwieriger. Ich habe das bereits mit Beispielen belegt.
P4ge schrieb:
Dem TE sollten also sowohl Vor als auch Nachteile genannt worden sein.
Du hast noch immer keinen einzigen Vorteil genannt, den man als Kaufmann hat. Überleg dir einmal, wieso es eine Pflicht gibt sich als Kaufmann eintragen zu lassen. Bestimmt nicht, weil es so geil ist.
P4ge schrieb:
Von der ferne zu behaupten das die mögliche Firmierung falsch ist, untergräbt haltlos andere Aussagen und zeugt nicht gerade von eigener Stärke.
Ja, sie ist möglicherweise falsch. Siehe meine Beiträge. Was das mit meiner Stärke zu tun hat, weiß ich nicht. Ein sehr sachlicher Einwand.
P4ge schrieb:
Fakt ist, HGB und Steuergesetze sind sich sehr ähnlich. Auch wenn er nicht im HR eingetragen ist, er muss sich an fast die gleichen Gesetze halten, sei es ESt, USt BGB etc. Also DAS als Argument zu bringen das man sich dem HGB entzieht, dass ist echt nen riesen Vorteil für einen nicht EK.
Das ist einfach falsch. Ich werde dir jetzt nicht das gesamte HGB erklären. Eine Buchführungspflicht gibt es durch die Abgabenordnung. Das HGB hat aber auch noch deutlich mehr und andere Verpflichtungen.
P4ge schrieb:
OK nehmen wir an er lässt sich nicht eintragen. Rechtliche Verpflichtungen sind komplett die gleichen. Seine Planungen sind erfolgreich und sein geplantes Unternehmen soll rechtlich abgesichert sein (von ihm als privat Person). ICH würde eine UG/GmbH vorschlagen. Wunderbar tragen wir dann ein im HR. Hätten wir ihn vorher eingetragen, wäre es jetzt nur eine Umfirmierung. Ja wir sparen einmal Gebühren, omg. Die Welt bricht zusammen.
Sehr sachlich. Gute Begründung. Hast du vielleicht auch Argumente?
P4ge schrieb:
Und warum kann er kein Freiberufler sein? Kennst du die Art und Weise seiner Arbeit?
Das impliziert, dass du von einem Kleinunternehmerfall ausgehst mit USt-Option. Denn alle anderen Fälle sind im Normfall immer mit USt.
Dieser Fall ist das typische Beispiel warum Finanzämter nach dem ersten Jahr eine Totalüberschussrechnung haben wollen. Denn sich nur die USt auszahlen zu lassen, ist nicht. Aber das weißt du ja bestimmt besser.
Was? Zusammenhang? Ich kann mit deinen Wortfetzen echt nichts anfange. Wieso schneidest du 20 neue Themen an. USt ist keine Frage der Unternehmensform.
Idon schrieb:
Das Thema ist halt komplexer. Mit @P4ge streiten ein Steuer(berater?) und ein Volljurist (wahrscheinlich ohne Steuerfokus :D) in ihren jeweiligen Fachgebieten.
Ich gebe gerne zu, dass ich Steuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht nur in Grundzügen mache. :D
Eine unerfahrene unbedarfte Privatperson freiwillig als Kaufmann einzutragen, riecht aber nicht Falschberatung.
 
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uincom schrieb:
Könntest Du vielleicht noch auf meinen Beitrag auf der letzten Seite eingehen? Deine Sicht dazu würde mich auch noch interessieren. Vielen Dank!

->
nocie schrieb:
Habe mich nochmal selber in das Thema eingelesen. Hier nun meine Vorgehensweise: Ich werde erstmal nur ein Kleingewerbe anmelden. Dadurch habe ich dann schonmal etwas in der Hand und einen Namen a la "Max Mustermann Fantasiename". Damit erreiche ich ja bereits minimale Seriösität. Pflichten habe ich dadurch ja nicht wirklich, gerade weil ich mich auf Grund keiner Umsätze unter allen Freibeträgen befinde. Sollte ich unzufrieden mit meiner Wahl sein und ich Ablehnungen bei bestimmten Services erfahren werde, so kann ich mein Kleingewerbe freiwillig in das HR eintragen lassen, wodurch ich dann zu dem zuvor genannten Kannkaufmann übergehe.

Was haltet ihr von meinen Gedankengängen? Habe ich etwas übersehen, was meinen Plan massiv schaden würde oder ergibt etwas für euch keinen Sinn? Kann ja sein, dass ich Dinge falsch verstanden habe bei meiner Recherche.
 
nocie schrieb:
@unicom Was würdest Du denn in meinem Fall machen? Wenn für Dich der Kannkaufmann keinen Sinn macht, was wäre dein Vorschlag? Du meinst, dass ich mich nicht als Kaufmann eintragen lassen soll und mir auch den Eintrag ins Handelsregister sparen lassen kann. Aber ich möchte ja eine gewisse Seriösität vorweisen können, um bei bestimmten Services anderer Unternehmen angenommen zu werden. Und was habe ich denn ohne Kaufmann und Handelsregistereintrag? Meiner Meinung nach nicht viel, oder?

Gewerbe anmelden. Wieso machst du dir da sorgen? So lange du bezahlen kannst, kriegst du jeden Service. Seriösität brauchst du bei Krediten und beim Verkaufen. Ich bezweifel, dass der eK Seriösität bringt. Im Ausland dürfte den ohnehin niemand kennen.
Ich sehe es wie @Idon . Keep it simple.
 
uincom schrieb:
Gewerbe anmelden. Wieso machst du dir da sorgen? So lange du bezahlen kannst, kriegst du jeden Service. Seriösität brauchst du bei Krediten und beim Verkaufen. Ich bezweifel, dass der eK Seriösität bringt. Im Ausland dürfte den ohnehin niemand kennen.
Das mit dem Service steht jetzt aber nicht zur Debatte. Es wäre mir auch lieber, wenn es so einfach wäre, wie Du es beschreibst. Aber wenn ich nicht solche Unterlagen bieten kann, muss ich mich als Privatperson ausweisen und das passiert bei dem Anbieter mit Social Media Auftritten usw. - ganz komische Nummer (obwohl es ein großes Unternehmen ist, ist halt deren verifikationsverfahren), lass uns nichts darüber reden.
 
uincom schrieb:
Welche Unterlagen?
Gibt es keine Unterlagen, wenn man ein Kleingewerbe anmeldet? Dachte ich schon und diese Dinge würde ich dann vorlegen wollen. Und wenn das nicht ausreicht, dann würde ich eben den zweiten Schritt gehen, wie ich ihn in meinem Beitrag beschrieben habe.
 
Ja, es gibt Unterlagen. Du bist dann nicht mehr Privatperson, wenn du als Einzelunternehmen auftrittst. Welche Nachweise die Service Anbieter möchten, weiß ich nicht. Als Kaufmann darfst du dir einen Phantasienamen geben. Das ist einer der Vorteile.
 
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uincom schrieb:
Kannst du nicht einmal sachlich bleiben? Verhalten eines Kleinkinds.
uincom schrieb:
Was? Zusammenhang? Ich kann mit deinen Wortfetzen echt nichts anfange. Wieso schneidest du 20 neue Themen an. USt ist keine Frage der Unternehmensform.
Soll ich mehr dazu sagen? Ich verfolge ein Thread von oben nach unten, Beitrag für Beitrag. Wenn du dem nicht folgen kannst, nicht mein Problem.
uincom schrieb:
Du hast noch immer keinen einzigen Vorteil genannt, den man als Kaufmann hat. Überleg dir einmal, wieso es eine Pflicht gibt sich als Kaufmann eintragen zu lassen. Bestimmt nicht, weil es so geil ist.
uincom schrieb:
Anwendbarkeit des gesamten HGB. Daher komplexer und schwieriger. Ich habe das bereits mit Beispielen belegt.
Vorteil gegenüber UG, GmbH etc. der TE kann schneller an sein Geld da bei Kapitalgesellschaften kein privat Bereich existiert. Jede Auszahlung muss beschlossen werden. Er benötigt kein Gründungskapital.

Vorteil gegenüber nicht eK fast keine, außer die vom TE genannte psychologische Ebene.
Aber und das hatte ich ein paar mal geschrieben, da wir nicht alle Facetten des Geschäftsbetriebes kennen, kann es auch eine Pflicht zum eK geben.
uincom schrieb:
Das ist einfach falsch. Ich werde dir jetzt nicht das gesamte HGB erklären. Eine Buchführungspflicht gibt es durch die Abgabenordnung. Das HGB hat aber auch noch deutlich mehr und andere Verpflichtungen.
DU hast geschrieben, dass wenn der TE nicht im HR steht er sich nicht an die Verpflichtung dort halten muss. Das stimmt schon. Allerdings müssen wir etwas weiter denken. Wenn wir an Buchführungspflicht, USt Meldungen, Jahresabschluss etc denken, bewegen wir uns nicht im HGB. Es ist an diesem Punkt also egal ob eK oder nicht-EK. Ob wir 4/3 machen oder Bilanz ist nicht nur eine Sache der Firmierung, sondern eine Klärungssache auf welche Klarheit wir insgesamt abzielen.
uincom schrieb:
Sehr sachlich. Gute Begründung. Hast du vielleicht auch Argumente?
Wenn ich dir etwas erkläre und Begründe ist es ein Argument. Wenn wir jetzt noch klären müssen was deiner Meinung nach Argumente sind, fangen wir bald bei Adam und Eva an.
uincom schrieb:
ch gebe gerne zu, dass ich Steuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht nur in Grundzügen mache. :D
Eine unerfahrene unbedarfte Privatperson freiwillig als Kaufmann einzutragen, riecht aber nicht Falschberatung.
Man merkt es das hier Grundkenntnisse vorhanden sind, da ist schön. Aber die ganze Zeit nur mit den Argumenten von "zeig mir was, ich bin anderer Meinung" zu kommen, ist halt sehr ermüdent.
Nochmal vielleicht überliest du das ja gekonnt jedes mal.
Ein guter StB zeigt einem die Möglichkeiten, Vor und Nachteile auf und überlässt dem Mandanten die abschließende Beurteilung.
Du hast diesem StB vorgeworfen er würde den eK nur aus abrechnungstechnischer Sicht empfehlen. ICH halte diesen Vorwurf für Bashing.
Es stellt sich natürlich die Frage ob der StB kompetent war/ist. Da wir diese Frage nicht beantworten können, dürfen wir uns kein Urteil erlauben.
uincom schrieb:
Als Kaufmann darfst du dir einen Phantasienamen geben. Das ist einer der Vorteile.
Und wenn er sich nicht einträgt und seine Firma "Noice-Planet" nennt. Dann ist das eine Marke. Was ein Vorteil.
Dann steht auf der Rechnung oben "Noice Planet " und darunter seine tatsächliche Firmierung. Glanzleistung dieses Argument. Wenn du dich eintragen lässt, steht im Handelsregister "Noice Planet" und wer dahinter steckt. Der Vorteil ist dann wo?
 
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@nocie:
Ich habe damals vor einigen Jahren einfach ein Gewerbe bei meinem Gemeindeamt angemeldet. Das hat glaube ich ca. 15 Euro gekostet. Nenn es in Deinem Fall einfach "IT- Hardware-und Software-Service" oder ähnlich. Die anderen "Geier", wie Finanzamt, Handwerkskammer, IHK, gewisse Versicherungen und Konsorten meldeten sich dann sukzessive alle gleichzeitig oder nacheinander und wollten einiges wissen. Die Fragen wurden beantwortet und seitdem lief das Unternehmen. Die Rechtsform war meines Wissens Einzelunternehmer, damit bin ich allerdings sehr gut gefahren, einschließlich Verlustvortrag auf mehrere Jahre.

Gut, ich bin seit etwa 5 Jahren raus; vielleicht hat sich inzwischen auch etwas geändert, was aber kaum anzunehmen ist.
 
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Vielleicht sollte der eine oder andere ein bisschen das Salz aus seinen Beiträgen nehmen...
 
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Ich kommentiere jetzt nicht, was ich von dem Verlauf dieses Themenfadens halte.
Erstaunt, verwundert oder entsetzt trifft es nicht annähernd.

Ein IT-Forum ist womöglich auch nicht die richtige Anlaufstelle für solche Vorhaben. Vielleicht kann es bestenfalls ein Erfahrungsaustausch mit anderen, die das schon einmal durchgezogen hatten, sein.
Aber auch das ist mit äußerster Vorsicht und Vorbehalt zu genießen.

@nocie


Bevor man sich bei einem solchen wichtigen Vorhaben von den falschen "Beratern" auf einen fatalen Holzweg leiten lässt und Geld für Steuerberater verbrennt, die sich "erst schlau machen müssen", ist der erste und sinnvollste Schritt der zur kostenlosen IHK-Beratungsstelle.

https://www.ihk.de/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung

Da wird man auch vor Ort beraten und mit allen Infos versorgt, die für einen erfolgreichen Start als Unternehmer nötig sind.

Ich kenne so einige, die in jüngster Vergangenheit Klein- und Einzelunternehmen gegründet hatten und mit diesem ersten Schritt durch die Bank positive Erfahrungen gemacht haben.
 
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P4ge schrieb:
Vorteil gegenüber nicht eK fast keine
Du siehst ja selbst, dass eK sinnlos ist. Was diskutierst du dann noch weiter?

Ich habe in den Raum gestellt, dass der StB womöglich nicht gut beraten hat. Wieso du dann hier rumstänkerst verstehe ich nicht. Du hast offensichtlich keine Ahnung von dem Thema. Ein IHK Kurs macht dich nicht zum Rechtsberater.
 
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Zwei Ärzte, zwei Diagnosen.

Will sagen: einen anderen Steuerberater fragen. Da braucht man nicht in einem Forum rumzicken. (geht an beide beteiligten)
 
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--//-- schrieb:
Will sagen: einen anderen Steuerberater fragen.
Und wieder Geld ausgeben, das man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit sparen kann?
Dann wieder zum Nächsten, bis es passt?

Ich verweise nochmal auf meine Empfehlung weiter oben. Dort wird man auch in solchen Fragen beraten.
Danach kann man sich immer noch, falls das überhaupt notwendig sein wird, an eine (kostenpflichtige) fachliche Beratungskraft wenden.
 
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Moin,

Ich bin kein eingetragener Kaufmann, das hat meine Handels bzw. Geschäftspartner noch nie interessiert, der reine Gewerbenachweis hat bis jetzt immer für eine Partnerschaft ausgereicht. Einzig mit Kleinunternehmern, sprich wenn man keine Steuer-Ident Nummer (Nicht Steuernummer!) hat, gibt es Unternehmen die nicht mit einem zusammen arbeiten möchten. Das hat aber relativ wenig mit dem Eintrag ins Handelsregister zu tun, sondern liegt eher an den Steuern.

Zum Thema Kredite, die bekommt man wie immer und überall indem man ein finanzielles Standbein hat. Für mich war es kein Problem als Einzelunternehmer einen zu kriegen und ich hab das Volumen, welches ich hätte kriegen können, bei weitem nicht ausgereizt, da wäre deutlich mehr gegangen. Ohne UG, Gründung einer GmbH oder oder oder. Klar sind das zusätzliche Sicherheiten, die die Banken gerne sehen, aber wenn man ein gutes Verhältnis zu einer Bank hat bzw. die wissen das sie ihr Geld auf jeden fall wieder zurück kriegen, ist das kein Problem. Ich hab den Kredit allerdings auch nicht von Anfang an geholt, sondern nach dem Wechsel von Teil in die Vollselbständigkeit und dazu hatten hauptsächlich meine Umsatzzahlen genügt.

Viele Schritte die hier genannt werden, sind der 3. oder 5. Schritt wenn die Selbständigkeit vernünftig läuft. Lasst ihn doch erstmal den ersten gehen und das ist einfach als Kleinunternehmer anzufangen, weil das Risiko überschaubar ist, auch die Kosten und Verpflichtungen sind dort noch überschaubar. Zum Thema MwSt. absetzen, dazu müsste man erstmal klären welche Partner da sind, sind diese aus dem nicht EU Ausland ist das auch unter Umständen hinfällig, vor allem bei Dienstleistung.

@nocie
Keine Buchführung zu machen, ist nicht nur strafbar, sondern ist auch für dich zum Nachteil. Warum?

Die Geschäftszahlen fließen über die jährliche EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) als Gewinn/Verlust in deine jährliche Steuererklärung mit rein. Wenn du hier einen Verlust erwirtschaftest, kann das sich positiv auf deine Steuererklärung auswirken. Im worst case bezahlst du einfach keine Steuern auf dein Unternehmen, was ja auch nicht schlecht ist. Von daher würde ich mir das gut überlegen ob ich mich wegen "den paar Buchungen" strafbar mache.
 
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@nebulein

Nein, im Gegenteil, UG, GmbH und Co. bekommen viel schlechter Kredite, da wenig Masse vorhanden ist.

Bei deinem Einzelunternehmen vollstrecke ich einfach in dein Privatvermögen - dein Haus, dein Auto, deinen Schmuck.


Das lässt sich bei den haftungsbeschränkten Gesellschaften dadurch lösen, dass man bürgt. Aber dann brauche ich auch keine Firma als Schutzwall.
 
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Bei einer UG kannst dir direkt auf die Stirn schreiben: "Hab kein Geld!"
 
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Idon schrieb:
Bei deinem Einzelunternehmen vollstrecke ich einfach in dein Privatvermögen - dein Haus, dein Auto, deinen Schmuck.
In "meinem" (fiktiven) Einzelunternehmen gibt es kein Privatvermögen, allenfalls die regelmäßigen Privatentnahmen, die gewinnmindernd wirken; alles andere "Privatvermögen" (das von Dir zitierte Haus, Auto, Schmuck, Aktien) gehört meiner Frau. Außerdem gibt es unpfändbares Privatvermögen, sofern überhaupt ein solches vorhanden ist. Soviel zum Einzelunternehmen und dessen Pfändbarkeit. Alles mit seinem Steuerberater besprechen!
 
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